EU AI Act zwingt Robo-Advisor zu neuer Transparenz und Zertifizierung

Mit dem Inkrafttreten zentraler Teile des EU AI Act am 2. August 2025 startet eine neue Ära für digitale Vermögensverwalter. Robo-Advisors, die automatisierte Anlageentscheidungen mithilfe von Algorithmen und Machine-Learning-Modellen treffen, stehen vor umfassenden Melde-, Dokumentations- und Informationspflichten. Ein Jahr später, ab dem 2. August 2026, greift eine zusätzliche Zertifizierungspflicht für solche Systeme, die eigenständig Portfolios anpassen, und führt zur verpflichtenden CE-Kennzeichnung.

Das Wichtigste im Überblick

  • Ab 02.08.2025 gelten Transparenzpflichten für „begrenzt riskante“ KI im Anlagebereich: technische Unterlagen, Trainings- und Testdaten, verständliche Nutzerinformationen.
  • Ab 02.08.2026 fallen Robo-Advisor mit automatischer Portfoliosteuerung unter „Hochrisiko“ und benötigen CE-Kennzeichen sowie eine Registrierung in der EU-Datenbank.
  • Anleger erhalten Einsicht in Datenquellen, Auditdokumente und Risikobewertungen, was Vergleichbarkeit und Vertrauen deutlich erhöht.

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Risikoklassifizierung und rechtliche Grundlagen

Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier abgestufte Risikokategorien ein, um den regulatorischen Aufwand dem potenziellen Schaden anzupassen. Kriterien sind der Grad der Autonomie, der Einfluss auf finanzielle Entscheidungen und die notwendige Transparenz gegenüber Nutzerinnen und Nutzern.

Robo-Advisor, die nur Anlagevorschläge liefern, fallen meist in die Kategorie „begrenztes Risiko“ und müssen ausführliche Nutzerinformationen sowie Einsicht in Datenquellen bieten. Sobald sie eigenständig Kauf- oder Verkaufsorders auslösen oder automatische Rebalancings durchführen, steigen sie in die „Hochrisiko“-Kategorie auf und unterliegen strengen Audit-, Dokumentations- und Überwachungspflichten.

Die rechtliche Basis dafür bildet Artikel 6 sowie Anhang II und III des EU AI Act. In Verbindung mit Finanzmarktregelwerken wie MiFID II und dem KAGB ergeben sich abgestufte Anforderungen, die von reinen Transparenznachweisen bis hin zur CE-Kennzeichnung und Registrierung in der EU-Datenbank reichen.

Deutsche Robo-Advisor im Fokus der Regulierung

Mit Stand Juni 2025 werden die etablierten deutschen Robo-Advisor-Anbieter umfassend von den neuen EU-Regelungen betroffen sein. Dazu zählen unter anderem:

Besonders betroffen sind Anbieter, die vollautomatisierte Rebalancing-Funktionen und eigenständige Handelsentscheidungen implementiert haben, da diese unter die High-Risk-Kategorie fallen dürften.

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Art. 52 und Art. 54: Dokumentations- und Informationspflichten

Art. 52 schreibt vor, dass Anbieter Betreibern technische Dokumentationen, Algorithmen-Beschreibungen und Anleitungen in klarer und verständlicher Form bereitstellen müssen.

Nach Art. 54 haben Nutzer Anspruch auf kurze, leicht zugängliche Informationen zu Funktionsumfang, Limitationen und potenziellen Risiken des KI-Systems.

Neue Dokumentations- und Transparenzpflichten ab August 2025

  • Beschreibung des Zwecks und Designs des KI-Systems
  • Detaillierte Angaben zu Trainings-, Validierungs- und Testdatensätzen
  • Informationen zur Identifikation und Minimierung von Verzerrungen (Bias)
  • Fortlaufende Protokolle aller KI-Entscheidungen, auf Anforderung vorlegbar

Verschärfung der Anforderungen ab August 2026

KI-Systeme, die selbstständig Kauf- und Verkaufsorders auslösen oder Portfolios fortlaufend neu gewichten, gelten als „Hochrisiko“.

  • Umfassende Risikobewertung gemäß Art. 7 und Anhang III
  • Dokumentation der menschlichen Aufsicht
  • Anforderungen an Daten-Governance, Transparenz und Genauigkeit
  • Erfolgreiches Audit durch eine benannte Stelle für CE-Kennzeichen und Registrierung

Bei Nichteinhaltung drohen Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Auswirkungen für Anbieter: Compliance-Aufbau und Investitionen

Anbieter müssen erhebliche Investitionen in Compliance-Strukturen, interne Audit-Teams und externe Prüfstellen tätigen. Viele Vermögensverwalter bilden interne „AI-Compliance Units“ zur Koordination der Anforderungen.

Der AI Code of Practice, ein Leitfaden zur Unterstützung der Entwickler, soll frühestens Ende 2025 veröffentlicht werden.

Neue Dienstleister für Pre-Certification-Checks und Managed Services unterstützen bereits jetzt bei der Vorbereitung auf EU-AI-Act-Audits.

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Vorteile für Anleger: Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit

Anleger profitieren von standardisierten Zertifikaten und Risikoberichten, die Portfoliostrategien vergleichbar machen. Detaillierte Einblicke in Trainingsdatensätze ermöglichen eine fundierte Bewertung von Diversifikation und Bias-Risiko.

Standardisierte Abläufe senken langfristig die Kosten. All-in-Vergütungen vieler Robo-Advisor könnten künftig unter 0,50 % p.a. liegen.

Innovation durch einheitliche Standards

Einheitliche Datenstandards fördern Innovationen wie Steuer-Harvesting-Algorithmen, ESG-Scoring und dynamische Risikoprofile. Offen dokumentierte APIs und Datenpipelines erleichtern Integration und Vertrauen seitens Produktpartnern.

Nationale Ergänzungen und Doppel-Compliance

National können Aufsichtsbehörden zusätzliche Leitlinien veröffentlichen. In Deutschland plant die BaFin eine Ergänzung zum Wertpapierhandelsgesetz, die digitale Finanzportale als Finanzdienstleister unter KAGB-Vorgaben verankert.

Anbieter müssen EU-AI-Act-Vorgaben und nationale Finanzmarktregeln effizient managen, um Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Langfristige Perspektive und Handlungsempfehlungen für Anleger

Durch einheitliche Prüfverfahren und standardisierte Risikoberichte wird das Angebot an Robo-Advisors europaweit vergleichbar. Das schafft Markttransparenz, fördert Wettbewerb und führt mittelfristig zu günstigeren Konditionen und größerer Produktvielfalt.

Anleger sollten künftig gezielt nach CE-zertifizierten KI-Systemen suchen und deren Audit-Protokolle prüfen. Ein Blick in die EU-Datenbank hilft dabei, Anbieter nach Risikoklasse, Bias-Tests und Update-Rhythmen zu filtern und so Portfolios feingranular auf individuelle Ziele abzustimmen.

Um technologische und operationelle Risiken, gerade bei höheren Anlagesummen, zu streuen, empfiehlt sich eine Mischung aus rein algorithmischen und hybrid gesteuerten Vermögensverwaltungen. Regelmäßige Überprüfungen der Zertifizierungs- und Performance-Daten sichern Anlegern langfristig ein ausgewogenes Chance-Risiko-Profil.

Fazit

Der EU AI Act schafft erstmals verbindliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für algorithmische Vermögensverwaltung und erfordert von Anbietern, Compliance als strategisches Asset zu etablieren.

Wer frühzeitig robuste Data-Governance und ethische KI-Richtlinien implementiert, verschafft sich nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern hebt sich durch gesteigerte Glaubwürdigkeit und Transparenz deutlich vom Wettbewerb ab.

Investitionen in flexible IT-Architekturen, nachvollziehbare Entscheidungsprotokolle und offene Datenpipelines bilden die Basis für effiziente Skalierung und nahtlose Integration künftiger Innovationen. So wird der EU AI Act zum Motor für nachhaltiges Wachstum und zukunftsfähige Service-Modelle.

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