Die unterschiedlichen Gebührenbestandteile von Depots

Banken und Broker erheben im Wertpapiergeschäft viele verschiedene fixe und variable Gebühren, die sich keinesfalls auf pauschale Depotführungsentgelte und Ordergebühren beschränken. Anleger sollten die potentiellen Gebührenposten kennen und mit den Erfordernissen ihres Portfolios abgleichen.

Zu den bekanntesten und am häufigsten im Vergleich berücksichtigten Entgelten gehört die jährliche Depotgebühr. Die Unterschiede am Markt sind hier beträchtlich: Viele Banken verzichten ganz auf pauschale Entgelte, andere verlangen mehr als 200 € pro Jahr. Sehr häufig wird eine Gebühr im Preisverzeichnis festgelegt, die jedoch unter bestimmten Bedingungen entfällt.

Gebühren für Depotführung und Wertpapierverwahrung

Die meisten Broker fassen die Depotführung und die Wertpapierverwahrung zu einem Leistungsposten zusammen. Einzelne Anbieter werben mit einer kostenlosen Depotführung, verlangen jedoch eine pauschale Gebühr für die Wertpapierverwahrung. Die Einlösung von fälligen Wertpapieren bzw. Zins- und Dividendenscheinen aus dem Depot ist in der Regel ebenso kostenlos wie der Versand der Eintrittskarte für Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, deren Anteilsscheine sich im Portfolio befinden.

Besondere Wertpapiere und effektive Stücke

Der Besitz effektiver Wertpapiere ist selten geworden: Aktionäre und Anleihegläubiger halten selten eine Papierurkunde in den Händen. Bei den meisten Brokern sind Ein- und Auslieferungen effektiver Wertpapiere relativ teuer. So können Bearbeitungsgebühren von 50-150 € zuzüglich weiterer Entgelte von 20-40 € pro Urkunde anfallen.

Immer häufiger definieren Broker bestimmte Wertpapiere als besonders kostenintensiv und verlangen für deren Verwahrung eine zusätzliche Gebühr. Das gilt zum Beispiel für Xetra Gold. Anleger, die physisches Gold bei einer Bank lagern und die besondere Sicherheit der Streifbandverwahrung nutzen möchten müssen dafür ebenfalls mit einer zusätzlichen Gebühr ab ca. 150 € pro Jahr rechnen.

Quellensteuerservices

Ein weiterer wichtiger Gebührenposten vor allem für Anleger mit vielen ausländischen Wertpapieren im Portfolio sind Gebühren für Quellensteuer Services. Fällt auf ein ausländisches Wertpapier Quellensteuer an wird diese direkt einbehalten und muss – die Existenz eines Doppelbesteuerungsabkommens des betreffenden Landes mit der Bundesrepublik vorausgesetzt – umständlich zurückgefordert werden.

Viele Banken bieten einen Quellensteuerservice an und fordern die Steuer im Auftrag ihrer Kunden zurück. Dafür können je nach Steuerland und Lagerstelle durchaus beträchtliche Gebühren anfallen. Wer viele ausländische Wertpapiere hält und die gezahlten Quellensteuer nicht selbst zurückfordern möchte muss auf diesem Posten besonders genau achten.

Gebühren für Wertpapiertransaktionen

Neben pauschalen Entgelten für die Depotführung und die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren sind Entgelte für Transaktionen der wichtigste Kostenblock für Kapitalanleger. Die Bandbreite der Gebühren auf dem deutschen Brokermarkt ist sowohl im Hinblick auf die Höhe als auf die Zusammensetzung sehr groß. Einige Broker setzen auf Flatrates, andere auf komplizierte, mitunter jedoch sehr günstige volumenabhängige Gebührenmodelle.

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Offlinezuschläge, Sparpläne und Ausgabeaufschläge

Ein erheblicher Teil der Onlinebroker verlangt zusätzliche Gebühren, wenn Orders nicht über das Internet oder einen elektronischen Sprachcomputer übermittelt werden. Solche Offlinezuschläge können 5-15 € pro Auftrag ausmachen. Weitere Gebühren fallen für Wertpapiersparpläne an: Vor allem wenn in börsengehandelten Indexfonds (ETFs) gespart wird verlangen die meisten Banken entweder pauschale oder volumenabhängige Einzahlungsgebühren. Klassische Investmentfonds werden dagegen sowohl im Rahmen von Sparplänen als auch bei Einmalinvestments mit Ausgabeaufschlägen bepreist.

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Besondere Entgelte

Mit einigen Entgelten werden die meisten Privatanleger nur selten konfrontiert. Das gilt etwa für Sperr- und Hinterlegungsbescheinigungen im Zusammenhang mit Gläubigerversammlungen. Mit einer Hinterlegungsbescheinigung weist ein Gläubiger den Bestand einer ausgewiesen Anzahl von Anleihen nach. Mit dem Sperrvermerk garantiert die Bank, dass der Gläubiger erst nach einem festgelegten Termin (zum Beispiel einer Gläubigerversammlung) auf die Wertpapiere zugreifen und sie zum Beispiel veräußern kann.

Aktuelle Depotwechsel-Angebote im Vergleich

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Kosten p.a.pro OrderKosten p.a.
1 Die Gesamtkosten p.a. berechnen sich auf Basis der aktuellen Konditionen (Quelle: Preis- Leistungsverzeichnis). Einige Broker berechnen außerdem Börsenplatzgebühren.
2 Gesamtkosten p.a. (Neukunde) + Prämie berechnen sich auf Basis der vom jeweiligen Broker angebotenen Konditionen für Neukunden. Einige Broker berechnen außerdem Börsenplatzgebühren. Alle Angaben ohne Gewähr
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Zuletzt aktualisiert am 31.05.2022