Vermögensteuer – die Pläne der SPD in Deutschland

Die Sozialdemokraten planen die (Wieder)Einführung der Vermögensteuer. Bereits im Jahr 1995 vom Bundesverfassungsgericht infrage gestellt, 1997 abgeschafft, soll jetzt die Neuauflage her. Warum diese Steuer nicht nur die wirklich Vermögenden betrifft und weshalb sie unter Umständen ein Schuss ist, der nach hinten losgeht, wollen wir hier beleuchten.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die von der SPD vorgeschlagene Wiedereinführung der Vermögensteuer bringt gesamtwirtschaftliche Hemmnisse mit sich.
  • Festlegung der individuellen Vermögenswerte nicht ohne weiteres möglich (Kunst, Münzen).
  • Immobilienbesitzer mit geringen tatsächlichen Einkommen können durch den Immobilienboom betroffen sein.
  • Vermögensteuer entzieht dem Mittelstand potenzielles Investitionskapital, welches volkswirtschaftlich mehr bewirkt.

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Was ist die Vermögensteuer?

Die Vermögensteuer besteuert streng genommen das gesamte Vermögen eines Steuerpflichtigen. Das heißt, steuerpflichtig sind alle Werte, die vom Gesetzgeber als „Vermögen“ definiert werden, nach Abzug der Verbindlichkeiten des Steuerpflichtigen. Als Vermögen gelten klassisch Wertpapiere, Barvermögen, Gold und vermietetes Immobilieneigentum.

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Es obliegt dem Gesetzgeber jedoch, den Vermögensbegriff auszudehnen. Beispielsweise könnte auch selbst genutztes Wohneigentum einfließen, ebenso wie Gemälde, Gobelins, im Grunde alles, was in der Hausratversicherung unter den Wertsachenbegriff fällt. Als Vermögen kann aber auch die eigene Altersvorsorge, sei sie privat, sei sie über die Gesetzliche Rentenversicherung aufgebaut, definiert sein. Im Fall der Kostenübernahme bei pflegebedürftigen Eltern wird zumindest die private Altersvorsorge der Kinder bereits als Vermögen definiert.

Die bereits einmal in Deutschland erhobene Vermögensteuer umfasste als Besteuerungsgrundlage

  • Immobilien
  • Sparguthaben
  • Wertpapiere
  • Lebensversicherungen
  • Sachvermögen
  • Kraftfahrzeuge
  • Hausrat
  • Kunstgegenstände

Steuerpflichtig waren sowohl private Haushalte als auch juristische Personen. Der Freibetrag für Privatpersonen lag bei umgerechnet 60.000 Euro pro Steuerpflichtigem.

Vermögensteuer gilt als Bestandssteuer

Bei der Vermögensteuer handelt es sich um eine Bestandssteuer. Das bedeutet, zu einem bestimmten Stichtag wird der Substanzwert eines Vermögensbestandes festgelegt und besteuert. Die Substanzsteuern stehen im Gegensatz zu Ertragssteuern, welche die generierten Erträge aus einer Sache besteuern.

Zu den Ertragssteuern zählen unter anderem Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftssteuer.

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Ein kurzer Blick auf die Historie der Vermögensteuer

Vermögensteuern gibt es schon seit der Antike. In Athen und Rom wurden sie zur Finanzierung kriegerischer Aktivitäten eingesetzt. Im Mittelalter wurde sie in Deutschland auf Grundbesitz erhoben, war faktisch der Vorläufer der Grundsteuer.

Im Jahr 1996 wurde in der Bundesrepublik letztmalig die Vermögensteuer erhoben. Sie brachte dem Staat damals Einnahmen von rund 4,5 Milliarden Euro. Bereits im Jahr 1995 hatte allerdings das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine ungleiche Besteuerung von Grundbesitz (Grundsteuer) und sonstigem Vermögen (Vermögensteuer) nicht mit dem Grundgesetz in Einklang steht.

Zwar ist das Vermögensteuergesetz immer noch in Kraft, jedoch verzichtet der Bund seit 1997 auf die Erhebung der Steuer.

Die Pläne von Olaf Scholz

Noch ist nicht bekannt, ab welcher Größenordnung eine Besteuerung erfolgen soll, wie hoch die Freibeträge geplant sind. Laut Olaf Scholz (SPD) sollen jedoch vorrangig Millionäre und Multimillionäre mit der Zusatzsteuer belastet werden. Vor dem Hintergrund, dass zehn Prozent der Deutschen für 50 Prozent des Einkommenssteueraufkommens gerade stehen, sicher zunächst ein charmanter Gedanke [1]. Wer über so viel Geld verfügt, dass er es nicht mehr ausgeben kann, kann sich steuerlich auch stärker für die Allgemeinheit engagieren.

Wer sich ein wenig mit dem Immobilienmarkt beschäftigt hat, stolpert jedoch über zwei Wörter im Zusammenhang mit der Vermögensteuer: Millionäre und Immobilien.

Vom Durchschnittsbürger zum Vermögensteuermillionär

Der Immobilienmarkt führte in der jüngsten Vergangenheit dazu, dass plötzlich Menschen, die nie im Leben daran dachten, Millionäre zu sein, zu dieser Bevölkerungsgruppe zählen. Anfang der 70er Jahre ein Einfamilienhaus in einem Ballungszentrum gebaut, mit Eintritt in den Ruhestand Besitzer einer schuldenfreien Immobilie, sind sie seit kurzem Millionäre. Ein Beispiel: Einfamilienhäuser in den nicht-noblen Stadtteilen Eschersheim, Nordend-West oder Dornbusch in Frankfurt am Main sind nicht unter einer Million Euro zu haben.

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Es bleibt die Frage, ob eine steuerliche Belastung für diese Personengruppe zielführend ist, oder am Ende dazu führt, dass die Falschen bestraft werden. Läge der Vermögensteuersatz bei einem Prozent, die Immobilie hätte einen Wert von einer Million Euro, bliebe für das Rentnerehepaar eine Steuerlast von 10.000 Euro im Jahr. Ob das ohne weiteres bei einem durchschnittlichen Rentenniveau zu stemmen ist, bleibt fraglich.

Der Mittelstand – hier gibt es immer was zu holen

Mittelständler sind bei der Politik gerne gesehene Gäste. Auf der einen Seite sind sie unter dem Strich der Motor der deutschen Wirtschaft, auf der anderen Seite erwirtschaften sie Erträge, die eine solide Besteuerung ermöglichen. Laut des Bundeswirtschaftsministeriums erwirtschaften kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) über die Hälfte der Erträge in Deutschland, generieren über 35 Prozent des Gesamtumsatzes und sind für über 50 Prozent der Arbeitsplätze hierzulande verantwortlich.

Diese Wirtschaftsleistung lässt sich allerdings nur erreichen, wenn vorher investiert wurde, beispielsweise in Produktionsanlagen, die wiederum nicht unter freiem Himmel stehen, sondern in firmeneigenen Immobilien. Immobilien fallen, wie erwähnt, unter den Vermögensbegriff. Produktionsanlagen zählen ebenfalls zum Unternehmensvermögen. Noch ist nicht definiert, ob diese im Zusammenhang mit juristischen Personen ebenfalls als steuerpflichtige Vermögenswerte dienen sollen.

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Fakt ist jedoch, dass eine Besteuerung der KMU mit einer Vermögensteuer auf Firmenwerte Kapital aus dem Unternehmen abgezogen wird, welches richtig investiert, ein Vielfaches der Vermögensteuer generieren würde. Ein Unternehmer zahlt 100.000 Euro Vermögensteuer – das Geld ist dem Kreislauf zunächst entnommen.

Ein Unternehmer investiert alternativ 100.000 Euro, heißt, in der Wertschöpfungskette profitiert zunächst der Lieferant der Investition. Im KMU selbst wird durch die Investition mehr produziert, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschafts- oder Einkommenssteuer etc. gehen in die Höhe. Idealerweise entstehen durch die Investition neue Arbeitsplätze, was wiederum zu einem Anstieg bei Sozialabgaben und Einkommenssteuer des Arbeitnehmers führt.

In wie weit die Ausgaben der eingenommenen Vermögensteuer durch den Staat den gleichen direkten Effekt erzielen, bleibt fraglich.

Beispielrechnung zur Auswirkung einer Vermögensteuer auf Unternehmer

Vereinfachte Beispielrechnung zur Vermögensteuer
Geschäftsvermögen
Betriebsgewinn p.a.
vor Steuern, durchschnittlich
250.000 €
Firmenwert 3.437.500 €
 
Privatvermögen
Einfamilienhaus 750.000 €
Haushypothek -150.000 €
PKWs 85.000 €
Motorrad 14.000 €
Altersvorsorge 280.000 €
Aktien und Fonds 250.000 €
Geldvermögen 125.000 €
Sonstiges Vermögen 50.000 €
Privatvermögen gesamt 1.404.000 €
 
Gesamtvermögen 4.841.500 €
 
Einkommenssteuer* 64.407 €
Solidarzuschlag* 3.542 €
Gewerbesteuer* 36.303 €
Steuerlast 104.252 €
Steuerquote 41,70%
 
Auswirkungen einer Vermögensteuer von 1 %
Vermögensteuer Verschonungsbetrag* 0 € 250.000 € 2.000.000 €
Vermögensteuer 48.415 € 45.915 € 28.415 €
Gesamtsteuerlast 152.667 € 150.167 € 132.667 €
Gesamtsteuerquote 61,07 % 60,07 % 53,07 %
Mehrbelastung 46,44 % 44,04 % 27,26 %
* Quelle der Steuerberechnungen: Ecovis, Berechnung für Gewerbetreibenden in Leipzig. ** Verschonungsbeträge/Freibeträge Vermögensteuer sind fiktive Annahmen.

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Ungerechtigkeiten bei der Altersvorsorge

Mancher Arbeitnehmer oder Soloselbstständige ohne Immobilie und nennenswerte Kapitalanlagen mag denken, dass Thema „Vermögensteuer“ beträfe ihn nicht. Warum dem nicht so ist, sollen die folgenden Beispiele belegen:

Selbstständiger mit privater Altersvorsorge

Angenommen, ein Selbstständiger spart in eine private Rentenversicherung für die eigene Altersversorgung. Nach 30 Jahren stehen ihm 300.000 Euro als Kapitalstock zur Verfügung. Bei einer Vermögensteuer von einem Prozent würden im Kapitalstock 3.000 Euro fehlen – das mag nicht viel klingen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass

  • Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen entrichtet werden.
  • Die künftige Rentenzahlung der Besteuerung unterliegt.
  • Die Vermögensteuer eine Doppelbesteuerung bedeutet.

Verbraucher entscheiden sich für einen Versicherer, weil dieser eine bei gleichen Bedingungen 2.000 höhere Ablaufleistung prognostiziert. Bitter, wenn dann plötzlich 3.000 Euro „verschwinden“.

Fällt die Besteuerung auf die Rentenzahlung selbst an, würde dies die Leistung aus der Rente wiederum mindern. Zusätzlich zur Ertragsanteilsbesteuerung käme noch die Vermögensteuer hinzu. Bei einem Rentenbeginn von 65 Jahren, einer Rente von 2.000 Euro und einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent ergäbe sich folgendes Bild:

Der steuerpflichtige Ertragsanteil beträgt in diesem Beispiel 18 Prozent aus 2.000 Euro, 360 Euro. Darauf fallen 25 Prozent Einkommenssteuer, 90 Euro an. Bei einer Vermögensteuer von zwei Prozent kämen noch 40 Euro hinzu. Aus der ursprünglich geplanten Rente von 2.000 Euro wurden plötzlich nur noch 1.830 Euro.

Hat sich der Selbstständige jedoch für einen Auszahlplan auf der Basis eines Aktienfonds entschieden, sieht die Sache anders aus. Angenommen, die Eckdaten sind die gleichen, die Verzinsung des Restkapitals beträgt drei Prozent p.a., ergibt sich folgender Auszahlungsplan:

Auszahlungs-
phase
Rate pro Jahr Zinsen vor Steuern Zinsen nach Steuern Stand des Vermögens
1. Jahr 24.000,00 € 8.670,00 € 6.383,29 € 282.383,29 €
2. Jahr 24.000,00 € 8.141,50 € 5.994,18 € 264.377,47 €
3. Jahr 24.000,00 € 7.601,32 € 5.596,47 € 245.973,94 €
4. Jahr 24.000,00 € 7.049,22 € 5.189,99 € 227.163,93 €
5. Jahr 24.000,00 € 6.484,92 € 4.774,52 € 207.938,45 €
6. Jahr 24.000,00 € 5.908,16 € 4.349,88 € 188.288,33 €
7. Jahr 24.000,00 € 5.318,66 € 3.915,86 € 168.204,19 €
8. Jahr 24.000,00 € 4.716,13 € 3.472,25 € 147.676,44 €
9. Jahr 24.000,00 € 4.100,29 € 3.018,84 € 126.695,28 €
10. Jahr 24.000,00 € 3.470,86 € 2.555,42 € 105.250,70 €
11. Jahr 24.000,00 € 2.827,52 € 2.081,76 € 83.332,46 €
12. Jahr 24.000,00 € 2.169,97 € 1.597,64 € 60.930,10 €
13. Jahr 24.000,00 € 1.497,90 € 1.102,83 € 38.032,93 €
14. Jahr 24.000,00 € 810,99 € 597,09 € 14.630,02 €
15. Jahr 14.742,37 € 152,6 € 112,35 € 0 €

 Die Problematik ist, dass sich das sich das Kapital bei einer Vermögensteuer von zwei Prozent jährlich um zwei Prozent mindert. Das 15. Jahr macht die Problematik deutlich:

Auszahlungs-
phase
Rate pro Jahr Zinsen vor Steuern Zinsen nach Steuern Stand des Vermögens
1. Jahr 24.000,00 € 8.490,00 € 6.250,76 € 276.250,76 €
2. Jahr 24.000,00 € 7.957,53 € 5.858,73 € 258.109,49 €
3. Jahr 24.000,00 € 7.413,28 € 5.458,03 € 239.567,52 €
4. Jahr 24.000,00 € 6.857,03 € 5.048,49 € 220.616,01 €
5. Jahr 24.000,00 € 6.288,48 € 4.629,89 € 201.245,90 €
6. Jahr 24.000,00 € 5.707,38 € 4.202,06 € 181.447,96 €
7. Jahr 24.000,00 € 5.113,44 € 3.764,77 € 161.212,73 €
8. Jahr 24.000,00 € 4.506,38 € 3.317,82 € 140.530,55 €
9. Jahr 24.000,00 € 3.885,92 € 2.861,01 € 119.391,56 €
10. Jahr 24.000,00 € 3.251,75 € 2.394,10 € 97.785,66 €
11. Jahr 24.000,00 € 2.603,57 € 1.916,88 € 75.702,54 €
12. Jahr 24.000,00 € 1.941,08 € 1.429,12 € 53.131,66 €
13. Jahr 24.000,00 € 1.263,95 € 930,58 € 30.062,24 €
14. Jahr 24.000,00 € 571,87 € 421,04 € 6.483,28 €
15. Jahr 6.508,93 € 34,84 € 25,65 € 0 €

Ein Minus von über 8.000 Euro wäre die Folge einer zweiprozentigen Vermögensteuer. 

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Arbeitnehmer mit gesetzlicher Rentenversicherung

Genaugenommen stellen die Beiträge, die in die gesetzliche Rentenversicherung einfließen, eine Form von Kapitalanlage dar. Nun ist die Annahme, dass auf die gesetzliche Rentenversicherung Vermögensteuer anfällt, eher hypothetisch, aber: die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen aufgrund der aktuellen Kapitalmarktzinsen in positivem Sinn in keiner Weise dessen, was der Einzahler eigentlich nur erhalten würde. Das heißt wiederum, dass der Rentenbarwert, der innere Wert der Kapitalanlage, deutlich höher ausfällt, als er in Wirklichkeit ist. Eine Belastung mit einer Vermögensteuer darauf würde das Rentengebäude endgültig zum Einsturz bringen. 

Kritik an der Vermögensteuer

  • Die Vermögensteuer bedeutet eine Doppelbesteuerung, da das Vermögen aus bereits versteuertem Einkommen geschaffen wurde.
  • Vermögensteuer belastet den Sollertrag. Liegt dieser unter dem tatsächlichen Ertrag, ist eine Überbesteuerung die Folge.
  • Die Bewertung von Vermögensgegenständen ist mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden, was wiederum unnötige Kosten verursacht.
  • Ungleichbehandlung, da Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Beamten außen vor bleiben, private Renten von Selbstständigen aber eingerechnet werden.
  • Optionales Verletzen der Intimsphäre, um „Schätze“ wie Bilder oder Münzsammlungen in den Wohnungen aufzuspüren. [3]

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Weiterführende Informationen

  • [1] Verteilung der Einkommenssteuer – Berliner Morgenpost, 26.8.2019
  • [3] Kritik an der Vermögensteuer aus steuerwissenschaftlicher Sicht – Stefan Homburg, Allgemeine Steuerlehre, S. 131 ff.

Uwe Rabolt