Wie sicher sind meine Aktien, Fonds und ETFs im Depot?

Grundsätzlich sind Aktien, Fonds und ETFs im Depot sicher. In unruhigen Zeiten machen sich viele Menschen jedoch Sorgen um ihr Erspartes und ihre Investitionen. Bankenpleiten in früheren Jahren tragen nicht zur Beruhigung bei. Wir erläutern, weshalb Wertpapiere im Depot sicher sind.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wertpapiere im Depot gelten als Sondervermögen und fallen daher nicht unter die Einlagensicherung.
  • Üblicherweise werden Wertpapiere im Rahmen der Girosammelverwahrung bei den Banken gehalten.
  • Einzelverwahrung ist nicht bei allen Anbietern, und wenn, nur auf Nachfrage möglich.
  • Broker und Investmentgesellschaften dürfen Wertpapiere aus dem Sondervermögen an Dritte verleihen.

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Wertpapiere sind Sondervermögen, keine Einlagen

Der Unterschied zwischen einem Tagesgeldkonto und einer Aktie besteht darin, dass es sich bei einem Wertpapier im Depot um sogenanntes Sondervermögen handelt. Einlagen, dazu zählen

  • Guthaben auf Girokonten
  • Tagesgeldkonten
  • Festgeldkonten
  • Sparbücher

sind durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Diese beträgt pro Kunde 100.000 Euro. Zählt das Institut zu einer Haftungsgemeinschaft, beispielsweise dem Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken, steigt die Haftung auf bis zu 20 Prozent des Eigenkapitals der Bank pro Kunde.

Der Unterschied zwischen Einlagen und Depot besteht darin, dass  Einlagen faktisch ein Kredit an die Bank sind. Sie kann mit dem Geld arbeiten. Das Depot hat keine andere Aufgabe, als die Wertpapiere zu verwahren.

Für Wertpapiere gilt dies aufgrund des Status des Sondervermögens nicht. Banken verwahren Aktien, ETFs, Anleihen und Fondsanteile aber nur im Depot. Käme es zu einer Insolvenz der Bank, können diese Papiere ohne großen Aufwand einer anderen Bank zur Verwahrung übergeben werden. Die insolvente Bank und der Insolvenzverwalter haben darauf keinen Zugriff.

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Allerdings gibt es bei der Sicherheit eine Ausnahme. Handelt es sich um Anleihen der Bank, die in Schieflage gerät, zählt der Depotinhaber zur Gruppe der Gläubiger und muss abwarten, in welchem Umfang die Anleihe zurückgezahlt wird. Liegen Aktien der betroffenen Bank im Depot, betrifft es den Anleger als Eigentümer der Bank. Eine Aktie verbrieft einen Miteigentumsanteil.

Wie sicher sind Fondsanteile?

Fonds werden von Fondsgesellschaften ausgegeben. Der Anleger kann sie entweder im Depot einer Bank oder im Depot bei der Fondsgesellschaft verwahren lassen. Alle Wertpapiere, die eine Fondsgesellschaft im Bestand hält, seien es Papiere aus nicht in Umlauf befindlichen Fondsanteilen, seien es Fondsanteile, welche für Kunden verwahrt werden, gelten ebenfalls als Sondervermögen.

Das Sondervermögen muss vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt gehalten werden. Im Fall der Insolvenz des Unternehmens können die im Sondervermögen befindlichen Papiere ebenfalls auf jede beliebige Bank zur weiteren Verwahrung übertragen werden.

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Einzelverwahrung oder Sammelverwahrung?

Wertpapiere bestehen nur noch in seltenen Fällen aus physischen Stücken. Bei Fonds wäre dies ohne Weiteres gar nicht möglich, da Fondsanteile bis auf vier Stellen hinter dem Komma gerechnet werden.

Üblicherweise handelt es sich bei Wertpapieren nur um buchhalterische Größen. Zu Zeiten, als Aktien noch physisch zur Verfügung standen, konnten Bankkunden auf die Streifbandeinzelverwahrung zurückgreifen. Die Papiere lagerten im Tresor der Bank und wurden durch ein Streifband mit dem Namen des Kunden darauf gebündelt. Die Einzelverwahrung geht mit der Verpflichtung des Verwahrers einher, den einzelnen Kundenbestand deutlich erkennbar von den Restbeständen abzugrenzen.

Standard ist heute die Girosammelverwahrung, das gebündelte Zusammenfassen der „Papiere“ einer Gattung, sprich der Buchungsposten. Der Eigentumsnachweis am anteiligen Volumen der Sammelverwahrung ergibt sich aus dem Depotauszug. Die Girosammelverwahrung ist aus der Natur heraus die kostengünstigere Lösung.

Wie kann ich mich für Einzelverwahrung entscheiden?

Broker gehen bei der Depoteröffnung grundsätzlich davon aus, dass die Wertpapiere in Sammelverwahrung genommen werden. Einzige Ausnahme ist, wenn effektive Stücke eingeliefert werden, die Beschädigungen aufweisen. In diesem Fall ist die Streifbandeinzelverwahrung vorgesehen.

Wer sich generell für eine Einzelverwahrung entscheidet, hat zunächst schlechte Karten. Über die normale Suchfunktion mit Eingabe „Einzelverwahrung“ oder „Sammelverwahrung“ finden sich keine Hinweise bei den Brokern. Wer es über das Preisleistungsverzeichnis versucht, wird zumindest bei der Commerzbank fündig, die in einem Nebensatz folgende Aussage trifft: „(z.B. entgeltpflichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit effektiven Wertpapierurkunden oder die Vermittlung unternehmerischer Beteiligungen)“.

Anleger, die sich den Luxus gönnen möchten, ihre Wertpapiere getrennt von anderen Kunden verwahrt zu wissen, müssen sich bei der jeweiligen Bank oder dem entsprechenden Broker erkundigen, unter welchen Umständen dies möglich ist.

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Darf der Broker meine Aktien verleihen?

Wer schon einmal den Begriff „Leerverkauf“ gehört hat, fragt sich vielleicht, wie ein Investor Aktien verkaufen will, die er nicht besitzt. Das Vorgehen ist recht einfach. Er leiht sich bei einem Broker Aktien, die dieser für Kunden in der Verwahrung hat. Grundlage ist ein Termingeschäft, bei dem zu einem bestimmten Zeitpunkt geliefert werden muss. Die Hoffnung zielt auf fallende Kurse ab. Der Entleiher liefert zum vereinbarten höheren Kurs, kauft die Papiere am Markt billiger wieder zurück, übergibt sie dem Verleiher und verdient an der Differenz.

Praktisch alle Broker und Investmentgesellschaften haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen, dass sie berechtigt sind, die zur Verwahrung gehaltenen Aktien aus dem Sondervermögen verleihen zu dürfen. Der Depotinhaber kann hier nicht widersprechen.

Der Sinn der Aktienleihe für den Broker liegt darin, dass der Entleiher dafür eine Gebühr entrichten muss. Für Anteilsinhaber von Investmentfonds bedeutet dies, dass die Gebühr wieder in das Fondsvermögen einfließt und damit eine zusätzliche Gewinnquelle darstellt. In der Regel kommen zwei Drittel der Leihgebühr den Anlegern zugute.

Broker geben einen Teil der Einnahmen aus der Aktienleihe in Form niedrigerer Gebühren an ihre Kunden weiter. Damit profitieren auch diese, wenn Dritte mit „ihren“ Aktien spekulieren.

Ist Aktienleihe risikolos?

Wer Aktien im Depot liegen hat, und damit rechnen muss, dass der Broker diese für ein Termingeschäft weiter verleiht, weiß gerne, ob das für ihn risikofrei ist. Nun, das Risiko liegt darin, dass der Entleiher in der Zeit zwischen Entnahme der Papiere aus dem Depot bis zur Fälligkeit seines Kontraktes insolvent wird. In diesem Fall kann es kritisch werden, Zugriff auf die Papiere zu erhalten.

Die Broker sichern ihre Kunden allerdings dahin gehend ab, dass sie auf einem separaten Konto eine Sicherheit hinterlegen. Diese beträgt üblicherweise mehr als 100 Prozent des Kurswertes am Tag der Ausleihe.

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Uwe Rabolt