Futures Grundlagenwissen

Der Inhaber einer Longposition in einem Future verpflichtet sich, den zugrundeliegenden Basiswert zum Fälligkeitszeitpunkt in der festgelegten Menge zum festgelegten zu kaufen. Dieser festgelegte Preis ist der Terminmarktpreis, der sich genauso wie andere Börsenkurse laufend ändert. Der Inhaber einer Shortposition im selben Future verpflichtet sich zum Verkauf der selben Menge zum selben Zeitpunkt. Die strikte Verpflichtung beider Seiten zur Erfüllung unterscheidet Futures als unbedingtes Termingeschäft von Optionen.

  • Futures sind unbedingte Termingeschäfte
  • Der Unterschied zu Forwards besteht in der Standardisierung
  • Bei den meisten Kontrakten erfolgt die Erfüllung durch Barausgleich

Futures sind standardisierte Terminkontrakte

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Forward und einem Future ist die Standardisierung des Futures zum Zwecke des börslichen Handels. Die Standardisierung betrifft den Fälligkeitstermin, die Kontraktgröße und die Preisnotierung. Diese werden von der jeweiligen Terminbörse festgelegt. So bestimmt die EUREX für den DAX-Future beispielsweise Fälligkeitstermine im März, Juni, September und Dezember sowie eine Kontraktgröße von 25,00 Euro pro Indexpunkt. Ohne Standardisierung von Kontraktgröße, Preis pro Indexpunkt und Fälligkeit wäre ein reibungsloser Terminhandel mit hoher Liquidität nicht möglich.

Die Verpflichtung zum Kauf oder Kauf ist durch den Handel an Terminbörsen kein unverrückbares Schicksal: Wer zum Kauf verpflichtet ist kann sich durch die parallele Eröffnung einer gegenläufigen Shortposition zusätzlich zum Verkauf verpflichten und die Position damit glattstellen. Wird eine Longposition zu einem höheren Preis glattgestellt als sie eröffnet wurde resultiert daraus ein Gewinn, umgekehrt führt eine Glattstellung zu einem niedrigeren Preis zu einem Verlust.

Spekulation und Hedging

Die beiden wichtigsten Einsatzwecke von Futures sind Spekulation und Absicherung. Spekulanten schätzen die sehr hohe Liquidität großer Terminkontrakte, die niedrigen Kosten im Handel und die im Vergleich zu einem Direktinvestment am Spot Markt geringen Kapitalanforderungen. Anstelle des gesamten Kaufpreises muss lediglich die von der Terminbörse (bzw. dem Broker, über den der Zugang zum EUREX-Handel erfolgt) eingeforderte Sicherheitsleistung erbracht werden.

Absicherungsgeschäfte (im Englischen „Hedging“) sind das zweite große Einsatzgebiet von Futures. Ein Investor kann ein Aktienportfolio zu geringen Kosten gegen starke Kurseinbrüche absichern, indem er eine Shortposition in einem Terminkontrakt eröffnet, der stark mit dem Portfolio korreliert. Der größte Vorteil im Vergleich zu einer Absicherung mit Optionen besteht in den geringen Kosten für den Fall stagnierender Kurse. Bei einer Put-Option trägt der Investor den Zeitwertverlust, bei einem Future schlägt lediglich der abschmelzende Zins-Spread zum Spot Markt zu Buche.

Der börsliche Futures-Handel

Die wichtigste Terminbörse in Deutschland und Europa ist die EUREX. An der EUREX werden zahlreiche Futures auf unterschiedlichste Basiswerte gehandelt.

Was regeln die Kontraktspezifikationen für Futures? 

  • Welche Indizes einem Future zugrunde liegen (Kontraktgegenstand)
  • Die Höhe des Kontraktwertes
  • Die Verpflichtungen der Kontrahenten
  • Die Laufzeit der Kontrakte
  • Die Details zu den Preisnotierungen

Der Kontraktgegenstand

Im Teilabschnitt der EUREX-Bedingungen zu Kontraktspezifikationen für Index-Futures-Kontrakte werden die vorgenannten Umstände bis ins letzte Detail erläutert. Ende Dezember 2013 listete die Terminbörse in ihren Bedingungen 95 Indizes auf, für die an der EUREX Futures gehandelt werden konnten. Der Name eines Indexes wird in den Kontraktspezifikationen stets im Zusammenhang mit der Institution genannt, die den Index berechnet und seine Entwicklung veröffentlicht. Dadurch wird der Basiswert für jeden Future verbindlich festgelegt.

Der Wert eines Kontrakts

Was ist ein Future eigentlich wert? Auch das regeln die Kontraktspezifikationen der Terminbörse, an der der Terminkontrakt gehandelt wird. Bei Indizes wird ein Kontraktwert pro Indexpunkt angegeben. Dieser Wert beträgt beim DAX-Future schon seit je her 25 Euro pro Indexpunkt. Bei einem Indexstand von z. B. 8.000 Punkten entspricht der Gegenwert eines DAX-Futures somit 200.000 Euro. Nachfolgend eine Auswahl der Kontraktwerte zu wichtigen Indizes: 

DAX 30: 25,00 Euro
EURO STOXX 50: 10,00 Euro
MDAX: 5,00 Euro
MSCI Europe: 100,00 Euro
SMI: 10 CHF (!)
Sensex: 1,00 USD

Verpflichtungen der Kontrahenten

Wörtlich heißt es in den Kontraktbedingungen der EUREX, Punkt 1.3.2: „Nach Handelsschluss ist der Verkäufer einen Index-Futures-Kontrakts verpflichtet, die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem höheren Schlussabrechnungspreis (…) in bar auszugleichen. Der Käufer ist verpflichtet, die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem niedrigeren Schlussabrechnungspreis in bar auszugleichen“.

Den meisten weltweit gehandelten Financial Futures liegt eine solche Barausgleichsregelung zugrunde. „Physical Delivery“ ist bei Financial-Index-Futures praktisch nicht anzutreffen. Die Barausgleichsregelung vereinfacht die Abwicklung erheblich, zumal der Anspruchsberechtigte aufgrund des Marginprinzips keine Zahlungsausfälle befürchten muss.

Die Laufzeit der Kontrakte

Index-Futures an der EUREX werden grundsätzlich mit Laufzeiten bis zum Schlussabrechnungstag des nächsten, übernächsten und drittnächsten Quartalsmonats angeboten. Quartalsmonate sind März, Juni, September und Dezember. Ein Beispiel: Am 15. Januar existieren Kontrakte mit Fälligkeit im März, Juni und September. Am 15. Oktober dagegen existieren Kontrakte mit Fälligkeit im Dezember, März und Juni.

Es gibt einige Ausnahmen von dieser Struktur, die ebenfalls in den Kontraktbedingungen festgelegt sind. So werden Indexfutures auf MSCI-Indizes mit Laufzeiten bis zum Schlussabrechnungstag der nächsten vier Quartalsmonate und den vier auf diese folgenden Halbjahresverfalltage angeboten.

Letzter Handelstag, Schlussabrechnungstag und Handelsschluss

Zudem werden der letzte Handelstag, der Schlussabrechnungstag und der Handelsschluss definiert. Der letzte Handelstag ist grundsätzlich der dritte Freitag eines Verfallsmonats. Ist dieser Tag z. B. aufgrund eines Feiertags kein Handelstag an der EUREX und (!) der Heimatbörse des Kontraktgegenstands ist der letzte Handelstag der dem dritten Freitag vorangehende Handelstag.

Der Schlussabrechnungstag entspricht bei den meisten Kontrakten dem letzten Handelstag. Bei MSCI-Indizes ist der Schlussabrechnungstag dagegen der auf den letzten Handelstag folgende Börsentag.

Der Handelsschluss liegt am letzten Handelstag und kann entweder als festgelegte Uhrzeit definiert werden (z. B. 09:00 MEZ beim SMI oder 22:00 MEZ bei MSCI-Indizes) oder sich am Beginn einer bestimmten Handelsphase orientieren. Für DAX, MDAX. TecDAX und DivDAX entspricht der Handelsschluss gemäß EUREX-Kontraktbedingungen 1.3.4.3 „dem Beginn der Aufrufphase der von den Geschäftsführungen der EUREX-Börsen bestimmten untertätigen Auktionen im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse“.

Details zur Preisnotierung

Die Kontraktspezifikationen überlassen schon allein aus technischen Gründen nichts dem Zufall. Im Abschnitt „Preisabstufungen“ wird die Größe der kleinsten Preisveränderung (Tick) festgelegt. Im DAX-Future entspricht der Wert eines Ticks z. B. 0,50 Punkten bzw. (da ein Punkt 25,00 Euro ausmacht) 12,50 Euro. Im EURO STOXX 50 entspricht ein Tick 1,00 Punkten, im Dow Jones Global Titans sind es 0,10 Punkte.

Wie kommen Privatanleger an die EUREX?

Um über das Handels- und Clearingsystem der EUREX handeln zu können ist eine Börsenmitgliedschaft erforderlich. Dies kann nur von Instituten beantragt werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Privatanleger können nicht Mitglied der EUREX werden. Jede Bank und jeder Broker mit einer Mitgliedschaft kann jedoch beliebig viele Händler für den Handel registrieren – auch Privatanleger.

Privatkunden können bei Banken und Brokern einen Zugang zum EUREX-Handel beantragen und darüber Orders aufgeben. Anleger müssen dabei nicht nur die bei risikobehafteten Geschäften üblichen Risikobelehrungen in Empfang nehmen sondern auch die Verordnungen und Regelwerke der EUREX akzeptieren. Im Einzelnen handelt es sich um: 

  • Handelsbedingungen EUREX
  • Technische Bedingungen EUREX
  • FWB Regelwerk: Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse
  • FWB Regelwerk: Durchführungsbestimmungen der Frankfurter Wertpapierbörse über technische Einrichtungen betreffend das elektronische Handelssystem
  • MaKonV (Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation) 

Broker weisen in ihren Geschäftsbedingungen ausdrücklich darauf hin, dass die Nichteinhaltung dieser Regelwerke und Verordnungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In der Regel droht bei Verstößen (z. B. der Eingabe gegenläufiger Positionen durch eine Person (im Jargon auch als Crossing-Trade bezeichnet) allerdings lediglich ein Ausschluss vom Handel bzw. von der Ordereingabe via Internet. Fast alle Broker nehmen EUREX-Aufträge (auch) telefonisch entgegen, um Fehleingaben zu vermeiden.

Broker verlangen von Privatkunden Gebühren für jede Kontraktbuchung, die tendenziell unter den marktüblichen Ordergebühren im Aktienhandel liegen: Bei den günstigsten Anbietern beginnt der Preis bei etwa 2,00 Euro/Buchung. Die von Brokern eingeforderte Sicherheitsleistung liegt üblicherweise im Bereich von 150-200 Prozent der Marginsätze der EUREX.

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