Steuerliche Behandlung von Kryptowährung
Kryptowährungen werden von der BaFin nicht als gesetzliche Zahlungsmittel eingestuft, sondern als Rechnungseinheiten nach dem Kreditwesengesetz. Was das für private und gewerbliche Anleger bedeutet und wie Sie die Steuerlast minimieren können, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Privatanleger: Gewinne aus Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten werden, bleiben steuerfrei. Die Möglichkeit, Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungen miteinander zu verrechnen, bleibt bestehen. Die Freigrenze wurde bereits zum 1. Januar 2024 von 600 Euro auf 1.000 Euro erhöht – dies gilt für kurzfristige Haltefristen.
- Unternehmer: Der Steuersatz bleibt prinzipiell gleich, aber es gibt neue Anforderungen an die Dokumentation von Transaktionen wie Staking, Lending und Airdrops. Verluste können weiterhin gegengerechnet werden, sofern sie korrekt dokumentiert sind.
- Neue Meldepflichten seit 2026: Kryptobörsen sind seit dem 1. Januar 2026 durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG, deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie DAC8) verpflichtet, Transaktionsdaten und Nutzerinformationen automatisch an die Steuerbehörden zu melden. Anleger müssen eine erweiterte Selbstauskunft mit Steuer-ID abgeben. Bei falschen Angaben drohen Bußgelder bis 50.000 Euro.
- Politische Reform in Vorbereitung: Anfang Juli 2026 hat das Bundeskabinett einem Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zugestimmt, der die Abschaffung der einjährigen Haltefrist vorsieht. Ein konkreter Gesetzentwurf existiert bislang nicht – für Gewinne des Steuerjahres 2025 gilt weiterhin die aktuelle Rechtslage.
Inhaltsverzeichnis
- Reform der Krypto-Besteuerung: Was der Kabinettsbeschluss vom Juli 2026 bedeutet
- Neue Meldepflichten ab 2026: Was das Finanzamt über Sie weiß
- Steuerrechtliche Einstufung von Kryptowährungen
- Steuern bei privatem Handel mit Kryptowährung
- Besonderheit privates Krypto-Lending
- Besteuerung von Coin-Staking
- Privates Krypto Mining
- Wo soll der Handel mit Kryptowährung in der Steuererklärung angegeben werden?
- Steuern bei gewerblichem Handel mit Kryptowährung
- Vergleich private und gewerbliche Veräußerung von Kryptowährung
- Tipps, um Steuerlast zu mindern
- Übersicht: Welche Steuern werden wann fällig?
- Steuerliche Behandlung von Krypto-ETPs in Deutschland
- Disclaimer/ Beachten Sie bitte:
Reform der Krypto-Besteuerung: Was der Kabinettsbeschluss vom Juli 2026 bedeutet
Die politische Debatte um die einjährige Haltefrist hat sich seit dem Frühjahr 2026 deutlich zugespitzt. Am 3. Juli 2026 veröffentlichte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil einen Haushaltsentwurf, der eine grundlegende Reform der Krypto-Besteuerung vorsieht, stellte diesen am 6. Juli 2026 offiziell vor – mittlerweile hat auch das Bundeskabinett zugestimmt.
Im Kern soll die einjährige Haltefrist wegfallen. Kryptowerte im Privatvermögen sollen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden – so wie es aktuell bei Aktien der Fall ist – und dann vermutlich pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer besteuert werden, statt wie bisher mit dem individuellen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent. Zur Begründung führt der Entwurf an, dass, wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten solle wie jemand, der Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert.
Wichtig für Anleger: Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein Gesetz. Es fehlen weiterhin der ausformulierte Gesetzentwurf sowie das komplette parlamentarische Verfahren. Zentrale Fragen sind bislang völlig ungeklärt, darunter insbesondere:
- Ob es einen Bestandsschutz für Kryptowerte gibt, die bereits vor einer möglichen Gesetzesänderung erworben wurden
- Wie die Verlustverrechnung künftig ausgestaltet wäre
- Ob ein automatischer Steuerabzug (ähnlich der Kapitalertragsteuer bei Aktien) eingeführt würde
- Wie einzelne Bereiche wie DeFi, Staking oder NFTs konkret behandelt würden
Auch die politischen Fronten sind uneinheitlich: Während SPD und Grüne die Reform vorantreiben, verteidigt die Union die Haltefrist bislang als bewährtes Instrument und fordert vor einer Bewertung zunächst einen konkreten Referentenentwurf; die AfD lehnt eine Abschaffung klar ab. Ein früherer Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Haltefrist wurde im Bundestag bereits abgelehnt. Die erwarteten Mehreinnahmen aus der Reform sind allerdings bereits als Konsolidierungsmaßnahme im Bundeshaushalt 2027 eingeplant – ein Hinweis darauf, dass ein Start zum Jahreswechsel 2026/2027 möglich, aber nicht bestätigt ist.
Was das für Sie bedeutet: Solange kein Gesetz verabschiedet ist, gilt weiterhin die aktuelle Rechtslage mit der einjährigen Haltefrist. Überstürzte Verkäufe sind nicht notwendig. Sinnvoll ist es jedoch, Transaktionen schon jetzt lückenlos zu dokumentieren, um für beide Szenarien – Beibehaltung oder Reform – vorbereitet zu sein.
Neue Meldepflichten ab 2026: Was das Finanzamt über Sie weiß
Seit Januar 2026 gelten in Deutschland neue Transparenzvorschriften für den Handel mit Kryptowährungen. Deutschland setzt damit die EU-Richtlinie DAC8 (Directive on Administrative Cooperation) um. Ein zentrales Element ist das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), das Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu umfassenden Sorgfalts- und Meldepflichten verpflichtet. Der Bundestag hatte das Gesetz am 6. November 2025 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu; verkündet im Bundesgesetzblatt ist es zum 24. Dezember 2025 in Kraft getreten, die Meldepflichten selbst gelten für Transaktionen ab dem 1. Januar 2026.
Ziel der Regelung: Steuerhinterziehung soll erschwert und die Nachverfolgbarkeit von Gewinnen aus Kryptowährungen deutlich verbessert werden. Da Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Co. pseudonym verwendet werden können, bestand bisher die Möglichkeit, steuerpflichtige Gewinne am Finanzamt „vorbeizuschleusen“. Das Risiko, als Steuerhinterzieher entdeckt zu werden, steigt mit den neuen Regelungen erheblich. Die Zeit, in der Kryptoinvestoren im Verborgenen agieren und ihre Gewinne vor dem Finanzamt verschweigen konnten, ist damit endgültig vorbei.
Welche Daten werden gemeldet?
Alle Kryptoanbieter, die aus Deutschland stammen oder mit deutschen Nutzern tätig sind, müssen folgende Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Von dort werden die Daten an das jeweils zuständige Finanzamt weitergeleitet. Sämtliche relevanten Informationen zu Transaktionen und Vermögenswerten werden automatisch an die Steuerbehörden übermittelt und zwischen den EU-Staaten ausgetauscht:
- Persönliche Identifikationsdaten: Name, Adresse, Geburtsdatum
- Steuerinformationen: Steuerliche Ansässigkeit und Steuer-Identifikationsnummer des Kunden, um eine eindeutige Zuordnung zur steuerpflichtigen Person zu gewährleisten
- Transaktionsdaten: Jede Transaktion wird erfasst, einschließlich deren Wert sowie Kauf- und Verkaufsdaten. Ein- und Auszahlungen auf und von Krypto-Konten
- Vermögensstand: Der aktuelle Stand und die Art der gehaltenen digitalen Vermögenswerte. Bestände in Wallets bei der jeweiligen Plattform
- Kontoinformationen: Neben den Kontonummern sollen auch Wallet-Adressen ohne Übertragung des öffentlichen Schlüssels gemeldet werden
- Tauschgeschäfte: Umtausch zwischen verschiedenen Kryptowährungen (z.B. Bitcoin in Ethereum)
Wichtig: Historische Transaktionen, die vor Inkrafttreten der Meldepflichten im Jahr 2026 durchgeführt wurden, sind von der automatischen Meldepflicht ausgenommen. Über gezielte Sammelauskunftsersuchen nach § 93 AO können Finanzämter aber auch weiterhin auf ältere Jahre zugreifen.
Betroffene Anbieter: Die Meldepflicht erstreckt sich auf alle Anbieter, die beruflich oder gewerblich Dienstleistungen für Kryptowährungen gegenüber in der EU ansässigen Personen erbringen. Zu den Dienstleistungen zählen insbesondere die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowährungen, die Durchführung von Transaktionen sowie der Betrieb einer Handelsplattform. Dies gilt unabhängig davon, wo diese Dienstleister ihren Sitz haben. Zu den meldepflichtigen Plattformen gehören unter anderem Bison, Bitpanda, Kraken, Binance und Coinbase. Somit sind auch Börsen betroffen, die nicht in der EU ansässig sind.
Mit diesen Daten kann das Finanzamt systematisch nachvollziehen, ob und in welchem Umfang Sie mit Kryptowerten handeln. Die umfassenden Datenmeldungen sind darauf ausgelegt, den Finanzbehörden einen detaillierten Einblick in die Handelsaktivitäten von Anlegern zu ermöglichen und unversteuerte Gewinne zu identifizieren.
Erweiterte Selbstauskunftspflicht für Anleger
Als Anleger sind Sie nun verpflichtet, Ihrer Kryptobörse im Rahmen einer erweiterten Selbstauskunft mitzuteilen, in welchem Land Sie steuerpflichtig sind. Außerdem müssen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer hinterlegen.
Die Anbieter sind auf diese Angaben angewiesen, um ihren gesetzlichen Meldepflichten nachzukommen, und prüfen diese Informationen inzwischen deutlich genauer als früher.
Was passiert, wenn Sie keine Angaben machen?
Reagieren Sie nicht auf die Aufforderung zur Selbstauskunft, muss die Börse Sie zunächst erinnern und anschließend anmahnen. Halten Sie die Informationen weiterhin zurück, darf die Plattform Sie an meldepflichtigen Transaktionen hindern – etwa am Kauf, Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen.
Spätestens 90 Tage nach der ersten Aufforderung kann Ihr Konto eingeschränkt werden. Sobald Sie die Angaben nachreichen, wird die Sperre wieder aufgehoben.
Bußgelder bei fehlender oder falscher Selbstauskunft
Die Selbstauskunft sollten Sie keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Wer sie gar nicht abgibt, verspätet einreicht oder falsche beziehungsweise unvollständige Angaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In solchen Fällen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Das gilt nicht nur bei absichtlicher Täuschung. Auch leichtfertige Fehler können problematisch sein. Aus diesem Grund prüfen viele Kryptobörsen Ihre Angaben inzwischen auf Plausibilität, etwa bei der Steuer-ID. Denn auch die Anbieter selbst riskieren Bußgelder, wenn sie Meldungen versäumen oder fehlerhafte Daten weitergeben.
Wann wird das Finanzamt aktiv?
Die gemeldeten Daten dienen den Finanzämtern vor allem als Anhaltspunkt für Überprüfungen. Sie sehen nun erstmals systematisch, wer überhaupt aktiv mit Kryptowährungen handelt.
Besonders wenn Sie viele Transaktionen tätigen, aber in Ihrer Steuererklärung keine oder nur geringe Gewinne angeben, müssen Sie eher mit Rückfragen rechnen.
Meldefristen: Der erste Meldezeitraum der DAC8/KStTG-Meldepflicht umfasst das Kalenderjahr 2026. Die Kryptobörsen müssen die entsprechenden Daten innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Berichtsjahres an das BZSt übermitteln – für das Berichtsjahr 2026 also spätestens bis zum 30. September 2027. Der anschließende automatische Austausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ist ebenfalls für diesen Zeitraum vorgesehen. Die Finanzämter haben danach bis zu zehn Jahre Zeit, mögliche Unstimmigkeiten zu prüfen – in schweren Fällen der Steuerhinterziehung sogar länger.
Strafbefreiende Selbstanzeige wird wichtiger
Investoren, die ihren Steuererklärungspflichten bisher nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, sollten unbedingt in Betracht ziehen, eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO zu erstatten. Diese ermöglicht es, bisher nicht erklärte Erträge freiwillig offenzulegen und somit strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Durch die 2026 gestarteten Meldepflichten steigt die Gefahr erheblich, dass nicht erklärte Erträge dem Fiskus bekannt werden. Anleger, die ihre Gewinne nicht rechtzeitig deklariert haben, verlieren möglicherweise die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige.
Bei einer Selbstanzeige müssen alle nicht deklarierten Gewinne vollständig offengelegt werden. Eine rechtzeitige Konsultation eines Steuerexperten kann helfen, eventuelle Fallstricke zu erkennen und die eigene Situation rechtlich abzusichern.
Beispiele für mögliche nicht erklärte Erträge
Einige häufige Beispiele für nicht erklärte Erträge aus Krypto-Aktivitäten sind:
- Veräußerte Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen: Ein Anleger verkauft Bitcoin, den er vor einigen Jahren für 1.000 Euro erworben hat, für 10.000 Euro. Der Gewinn von 9.000 Euro sollte in der Steuererklärung angegeben werden, bleibt jedoch unberücksichtigt.
- Erträge aus Staking oder Yield Farming: Anleger, die ihre Kryptowährungen für Staking oder Yield Farming nutzen, erhalten oft Belohnungen oder Zinsen in Form von zusätzlichen Token. Diese Erträge sind steuerpflichtig, werden aber häufig nicht deklariert.
- Tausch von Kryptowährungen: Ein Anleger tauscht Ethereum gegen eine andere Kryptowährung. Der Gewinn aus diesem Tausch (z. B. wenn der Wert von Ethereum vor dem Tausch gestiegen ist) muss ebenfalls versteuert werden, wird meist jedoch nicht angegeben.
- Kryptowährungs-Mining: Die Einnahmen, die durch das Mining von Kryptowährungen erzielt werden, gelten als steuerpflichtiges Einkommen. In der Praxis geben viele Miner diese Einnahmen nicht an.
Risiken von nicht angegebenen Krypto-Gewinnen
Das Verschweigen von Krypto-Gewinnen kann für Anleger erhebliche rechtliche, finanzielle und persönliche Risiken mit sich bringen:
- Steuerliche Konsequenzen: Das Nicht-Angeben steuerpflichtiger Gewinne stellt einen Verstoß gegen die steuerlichen Vorschriften dar. Dies kann zu Nachzahlungen von Steuern führen, die sich auf die nicht deklarierten Gewinne beziehen. Anleger müssen zudem mit hohen Nachzahlungszinsen rechnen, die die finanzielle Belastung weiter erhöhen können.
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit: Die absichtliche Steuerhinterziehung kann als Straftat verfolgt werden. Die rechtlichen Konsequenzen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, die von der Schwere der Tat und den Umständen abhängen. In Deutschland ist Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung ein strafbares Delikt, das mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann.
- Erhöhte Überwachung durch die Finanzbehörden: Mit den seit 2026 geltenden Meldepflichten und dem Austausch von Informationen zwischen den EU-Staaten wird die Transparenz auf dem Kryptomarkt zunehmen. Anleger, die nicht erklärte Gewinne vorweisen, laufen Gefahr, von den Finanzbehörden ins Visier genommen zu werden. Dies kann zu steuerlichen Prüfungen und Audits führen.
- Reputationsschaden: Das Aufdecken von Steuerhinterziehung kann nicht nur finanzielle und rechtliche Folgen haben, sondern stellt auch einen Vertrauensverlust dar. Personen, die in der Öffentlichkeit stehen oder im Berufsleben auf ein gutes Ansehen angewiesen sind, könnten durch eine mögliche Verurteilung erheblichen Reputationsschaden erleiden.
- Komplexe Nachweispflichten: Bei steuerlichen Prüfungen müssen Anleger nachweisen, dass alle ihre Transaktionen ordnungsgemäß erfasst und deklariert wurden. Unzureichende Buchführungen oder fehlende Dokumentationen erleichtern es den Finanzbehörden, von einem Verstoß gegen das Steuerrecht auszugehen.
Gibt es noch anonyme Krypto-Geschäfte?
Innerhalb der EU wird anonymer Kryptohandel über zentrale Börsen praktisch unmöglich. Die neuen Regeln gelten allerdings nicht für alle Bereiche. Selbstverwahrte Wallets und der direkte, dienstleisterlose Handel zwischen zwei privaten Wallets fallen weiterhin nicht unter DAC8/KStTG.
Außerdem beteiligen sich nicht alle Länder außerhalb der EU am internationalen Informationsaustausch. Das bedeutet aber nicht, dass Gewinne aus solchen Geschäften steuerfrei wären. Auch hier gilt: Steuerpflichtige Gewinne müssen Sie in Deutschland korrekt angeben.
Steuerrechtliche Einstufung von Kryptowährungen
Was die Einkommenssteuer auf Kryptowährung betrifft, ist mittlerweile eine klarere rechtliche Klärung erreicht. Die BaFin hat Kryptowerte weiterhin nicht als gesetzliche Zahlungsmittel, sondern als Rechnungseinheiten nach dem Kreditwesengesetz eingestuft. Demzufolge werden sie steuerrechtlich nicht wie Geld, sondern wie private Veräußerungsgeschäfte nach §23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) behandelt.
Diese Ansicht bestätigte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 20.06.2019, Az. 13 V 13100/19). Das Finanzgericht Nürnberg (Beschl. v. 08.04.2020, Az. 3 V 1239/19) dagegen hielt es für fraglich, „[o]b Erträge aus Geschäften mit Kryptowährungen als steuerpflichtige private Veräußerungsgewinne“ einzustufen sind. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit dem Schreiben vom 6. März 2025 (BStBl 2025 I S. 658) das bisherige BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 neu gefasst und ersetzt. Es bestätigt die steuerliche Behandlung von Kryptowerten als private Veräußerungsgeschäfte, führt erstmals ausführliche Steuererklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ein und ersetzt den bisherigen Begriff „virtuelle Währungen und sonstige Token“ durch „Kryptowerte“. Ausdrücklich nicht Gegenstand des Schreibens sind Non-Fungible Token (NFT) sowie Liquidity Mining. [1]
Die Bundesregierung hat zudem die „Kryptowerte-Transfer-Verordnung“ verabschiedet, die die Geldwäsche-Regelungen auf Digitalwerte erweitert. Eine Neuregelung der Besteuerung war jedoch nicht Bestandteil dieser Verordnung – diese wird nun separat über den oben beschriebenen Haushaltsentwurf 2027 diskutiert. [2]
Unter privaten Veräußerungsgeschäften werden beispielsweise auch der Verkauf von Grundstücken, Immobilien, Gold, wertvollen Schmuckstücken und Kunstgemälden verstanden. Kurz: Die Veräußerung eines Vermögensgegenstands, der zum Privatvermögen gehört. Dadurch kann man Bitcoin und andere Krypto-Währungen / -Assets steuerlich nicht mit Erträgen aus Aktien vergleichen – noch nicht, denn genau das soll sich laut dem Reformvorhaben vom Juli 2026 ändern.
Es ist wichtig, die Erträge aus dem Krypto Handel korrekt anzugeben, da man sich anderenfalls der Steuerhinterziehung strafbar machen kann. Im schlimmsten Fall endet das mit einer Freiheitsstrafe.
Investoren sind verpflichtet, sämtliche Transaktionen – wie Kauf, Verkauf, Staking, Lending oder Airdrops – detailliert zu dokumentieren. Unvollständige Aufzeichnungen können zu Schätzungen durch das Finanzamt führen. Trotz der automatischen Meldungen durch die Kryptobörsen bleiben Sie verpflichtet, Ihre steuerpflichtigen Gewinne selbst zu erklären und Ihre Transaktionen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Steuern bei privatem Handel mit Kryptowährung
Da es sich beim privaten Verkauf aufgrund der Einstufung als Rechnungseinheiten nicht um Kapitaleinkünfte, sondern um Einnahmen durch ein sonstiges Wirtschaftsgut handelt, fallen selten Steuern an. Zwei Faktoren bestimmen darüber, ob und wie viel Steuern fällig werden:
- Die Haltedauer
Besitzen Sie eine Digitalwährung länger als 12 Monate, sind die Erlöse aus dem Verkauf bzw. Tausch nach aktueller Rechtslage steuerfrei. Wie hoch der Gewinn ausfällt, hat dann keine Bedeutung. Beachten Sie jedoch die oben beschriebenen Reformpläne: Sollte die Haltefrist tatsächlich abgeschafft werden, würde diese Regel für künftige Transaktionen entfallen.
Anders als bei manchen anderen Wirtschaftsgütern verlängert sich die Haltefrist bei Kryptowerten auch durch deren wirtschaftliche Nutzung – etwa durch Lending oder Staking – nicht auf zehn Jahre. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 hat dies für beide Fälle ausdrücklich bestätigt (siehe dazu die eigenen Abschnitte weiter unten).
- Die Höhe des Gewinns
Verkaufen Sie Ihre Bitcoins, Ethereum, Ripple und Co. innerhalb von 12 Monaten nach dem Erwerb wieder, sind die Gewinne daraus bis zu einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr von der Steuer befreit. Diese Freigrenze wurde bereits zum 1. Januar 2024 von zuvor 600 Euro angehoben. Ab 1.000 Euro wird der Gewinn in voller Höhe versteuert, selbst wenn die Freigrenze nur geringfügig überschritten wird.
Achtung: Die 1.000-Euro-Freigrenze gilt nicht nur allein für Kryptowährung, sondern für all Ihre privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Verkaufen Sie beispielsweise ein innerhalb von 12 Monaten erworbenes Kunstgemälde mit 500 Euro Gewinn, dürfen Sie nur noch 500 Euro Gewinn mit Krypto-Geschäften machen, um steuerfrei zu bleiben.
Wichtig: Es handelt sich hierbei um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Der Unterschied mag banal klingen, ist aber gravierend. Bei Überschreitung einer Freigrenze muss der gesamte Betrag versteuert werden. Ein Freibetrag dagegen bleibt immer steuerfrei. Versteuert wird hier immer erst der Wert, der den Freibetrag übersteigt.
Haltedauer ermitteln
Die exakte Haltedauer von Bitcoin und Co. zu ermitteln kann schwierig sein, wenn Sie regelmäßig neue Kryptowährung kaufen und wieder verkaufen. Daher gibt es vier verschiedene Methoden, um die Haltedauer zu ermitteln. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 hat klargestellt, dass Steuerpflichtige die gewählte Methode dokumentieren und beibehalten müssen. Ein Wechsel der Methode ist nicht mehr zulässig.
| Methode | Prinzip |
|---|---|
| FIFO („First in, First out“) |
Es werden die Bitcoins etc. zuerst verkauft, deren Erwerbszeitpunkt am weitesten zurück liegt, also die auch zuerst angeschafft wurden. |
| LIFO („Last in, First out“) |
Genau umgekehrt zur FIFO-Methode: Es werden die Kryptowerte zuerst verkauft, die als letztes gekauft wurden. |
| HIFO („Highest in, First out“) |
Es werden die Bitcoins zuerst verkauft, die zum teuersten Kurs gekauft wurden. |
| LOFO („Lowest in, First out“) |
Es werden die Digitalwerte zuerst verkauft, die zum günstigsten Kurs gekauft wurden. |
