Geschlossene Investmentfonds

Geschlossene Investmentfonds unterscheiden sich in ihrer Anlagestruktur ganz erheblich von Offenen Investmentfonds. Geschlossene Investmentfonds sind am ehesten als (stille) Beteiligungen an einem oder mehreren Unternehmungen zu betrachten. Im Gegensatz zu Offenen Fonds, die Beteiligungen an strategischen Wertpapier-Portfolios anbieten.

Bei Geschlossenen Fonds kann in der Regel nur in einem bestimmten Platzierungszeitraum investiert werden. Zudem werden Offene Investmentfonds selten mit einer Mindestanlagesumme von weniger als 10.000 Euro angeboten.

Im Anschluss an den Platzierungszeitraum wird der Fonds geschlossen. Der Käufer eines Anteils wird Unternehmer (er erhält normalerweise den Status eines Kommanditisten in einer KG) mit entsprechenden Chancen und Risiken.

Anleger als Unternehmer

Die GmbH & Co. KG (Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine häufige Rechtsform des Geschlossenen Fonds. Hierbei werden die Kommanditanteile an der Gesellschaft über einen bestimmten Platzierungszeitraum so lange Verkauf angeboten, bis die geplante Eigenkapitalquote erreicht ist. Danach wird der Fonds geschlossen.

Mit dem eingezahlten Kapital (Eigenkapital) werden die Anlagegüter erworben. Darüber hinaus kann die Fondsgesellschaft für den Geschlossenen Fonds weiteres Fremdkapital aufnehmen. Unter anderem hängt die Fremdkapitalquote vom Anlagegut ab, die üblicherweise zwischen 30 und 70% beträgt.

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Nachteile auf der Kostenseite

Vom eingesammelten Kapital werden auch die anfallenden Emissionskosten bezahlt, die bis zu 20% betragen können. Dies führt immer wieder zu Kritik an den Geschlossenen Investmentfonds. Durchaus üblich ist, dass die Mindestanlagesumme zwischen 5.000 und 25.000 Euro liegt, zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von 0 bis 5%.

Langer Atem vorausgesetzt

Oftmals beträgt die Anlagedauer mehrere Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte und ist abhängig von der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes oder vom geplanten Verkaufszeitpunkt oder vom Investitionsziel.

Vorzeitige Rückgabe nicht problemlos

Der Anleger eines Geschlossenen Investmentfonds bindet sich über die Laufzeit an die Beteiligung. Den Handel an den Wertpapiermärkten und somit eine tägliche Preisfeststellung mit verbundener Rückgabemöglichkeit an den Emittenten wie bei den Offenen Investmentfonds ist nahezu ausgeschlossen.

Ganz vereinzelt werden von den Fondsinitiatoren eigene Zweitmarktbörsen angeboten. Zudem hat sich für die Verwertung von zurückgegebenen Beteiligungen wie z. B. an der Börse Hamburg ein von den Fondsgesellschaften unabhängiger Zweitmarkt etabliert.

Die größte Handelsplattform auf dem Zweitmarkt für geschlossene Fonds bietet die Fondsbörse Deutschland. Anleger habe über das Online-Portal zweitmarkt.de die Möglichkeit, Fondsanteile zu kaufen und zu verkaufen. Seit 2017 wird auch ein Erstmarkt für geschlossene Fonds angeboten.

Beträchtliche Risiken

Einlagensicherung wird von Geschlossenen Fonds nicht betrieben. Im Normalfall haftet bei Pflichtverstößen oder Fehlern des Fondsmanagements nur das eventuell noch vorhandene Eigenkapital. Dieses Risiko abdeckende Versicherungen gibt es zwar, sind aber weder verbreitet noch werden diese vorgeschrieben.

Besonders bei einer ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung kann es zum Totalverlust des Investments kommen. Ein weiterer kaum kalkulierbarer Risikofaktor sind betrügerische Absichten der Beteiligten.

Information ist alles

Im Bedarfsfall können sich Interessenten über die Integrität der Fondsanbieter beim Verband Geschlossene Fonds e.V. informieren. Der Verband Geschlossene Fonds e.V. ist die Interessenvertretung der Anbieter Geschlossener Fonds in Deutschland.

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Was kosten Geschlossene Fonds?

Während es auch bei Offenen Investmentfonds eine ganze Reihe von versteckten Kostenquellen geben mag, ist dieser Anteil im Bereich Geschlossene Fonds schon wegen der Kosten wie Eigenkapitalbeschaffung oder Konzeption wesentlich höher. Dennoch ist für viele Anleger die Weichkostenrelation sehr wichtig. Sie gibt, wie viel Geld von der Investitionssumme von vorneherein nicht zur Verfügung steht.

Umso niedriger der Anteil der weichen Kosten bei den Geschlossenen Fonds ist, umso günstiger kann das Angebot sein. Als Faustregel kann gelten: Werte bis 15% sind gerade noch angemessen, Anteile von über 20% sind eindeutige KO.-Kriterien.

Kosten kaum vergleichbar

Bedauerlicherweise können die weichen Kosten verschiedener Fonds nicht verglichen werden. Jeder Emittent rechnet anders, und Reglementierungen seitens der Finanzaufsicht gibt es auch nicht. Gelegentlich tauchen im Kostenbereich Gebühren für Notare, Grundbucheintrag oder Grunderwerbsteuer auf, obwohl diese nicht zu den weichen Kosten zählen.

Die Kosten für die Bewirtschaftung des Fonds sind ebenfalls nicht vergleichbar. Wenn der Emittent den Investor gut betreut, den Zweitmarkt pflegt und das Objekt gut organisiert, so sind Kosten von 10% üblich und angemessen. Leistung hat immer ihren Preis. Niedrige Kostensätze, mit denen sich gut Werbung machen lässt, sind nicht unbedingt günstig. Einige Initiatoren subventionieren die Verwaltung ihres Produkts aus dem Neugeschäft, um Ausschüttungen zu schönen. Im Endeffekt kann dies den Investoren wesentlich schlechter dastehen lassen.

Betrugsmöglichkeiten ohne Ende

Unerlässlich bei Geschlossenen Fonds ist das Vertrauen der Anleger in die Integrität des Emittenten. Wenn auch nur geringste Zweifel an der Seriosität des Anbieters auftauchen, sollte auf eine Investition verzichtet werden. Der Betreiber eines Geschlossenen Fonds hat theoretisch die besten Chancen mit mehr als einer Betrugsvariante unbemerkt und ungestraft davon zu kommen.

Beispiel: Ein Geschlossener Fonds, der als Anlageobjekt ein großes Einkaufszentrum in Paris betreibt, verpflichtet einen Hausmeisterservice, für den Kosten in Höhe von 250.000 Euro jährlich dem Fonds in Rechnung gestellt werden. Die real erbrachte Hausmeister-Leistung hat aber nur einen Wert von 50.000 Euro. Der Anbieter des Fonds hat einem Strohmann (aus dem eigenen Familien- oder Bekanntenkreis) den Zuschlag für den Hausmeisterservice gegeben und kassiert die Differenz.

Bestrafung kaum möglich

Der deutsche Fondsanleger kennt weder die benötigte Hausmeisterleistung noch die marktüblichen Preise in der französischen Hauptstadt. Damit hat der Investor nicht die geringste Chance, den Betrug zu erkennen und dementsprechend darauf zu reagieren.

Kontrolle ist besser

Bei Bedarf kann sich der Anleger über die Integrität eines Anbieters Geschlossener Fonds beim Verband Geschlossene Fonds e.V. informieren. Der Verband Geschlossene Fonds e.V. ist die Interessenvertretung der Anbieter Geschlossener Fonds in Deutschland.

Geschlossene Immobilienfonds 

Im Regelfall investiert der Kapitalanleger beim Geschlossenen Immobilienfonds in Immobilien, normalerweise in Gewerbeimmobilien wie Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte im In- und Ausland. Der Investor ist damit an der Immobilie beteiligt, quasi Mitinhaber. Als Unternehmer ist er somit den entsprechenden Risiken ausgesetzt, genießt aber auch alle Chancen des Marktes. Steuerlich werden die Einkünfte wie die Erträge aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) behandelt.

Rechtsform meist einheitlich

In Deutschland sind Geschlossene Immobilienfonds normalerweise in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) oder auch einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes GbR organisiert. Für Investitionen, die im Ausland getätigt worden sind, können auch ortsübliche Rechtsformen genutzt werden.

Anders wie bei Offenen Investmentfonds, kann beim Geschlossenen Immobilienfonds nur in einem bestimmten Platzierungszeitraum investiert werden, danach wird der Fonds geschlossen. Bei den größten Fondsgesellschaften, die Geschlossene Immobilienfonds anbieten, gibt es im Einzelfall die Möglichkeit, die Finanzprodukte auch außerhalb des Platzierungszeitraums über einen sogenannten Zweitmarkt zu handeln, was jedoch oft mit hohen Kosten verbunden ist. 

Transparente Ausschreibung

In einem Emissionsprospekt werden die einzelnen Immobilien ausführlich beschrieben. Dadurch wird dem Investor – im Gegensatz zu den Gepflogenheiten des Offenen Immobilienfonds – eine transparente Investitionsentscheidung ermöglicht. Wenn die angestrebte Investitionssumme erreicht ist, also z. B. dem Kaufpreis der Fondsimmobilie, wird der Platzierungszeitraum beendet. Dies bedeutet, dass keine weiteren Gelder eingeworben werden. Damit ist der Anlegerkreis vollständig.

Als Kommanditist ist das Risiko des Anlegers auf die geleistete Einlage beschränkt. Jedoch hat der Investor keinen Anspruch auf Rückgabe der Anteile und Auszahlung. Die Fondsgesellschaft regelt dies intern durch Gesellschafterbeschluss.

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Ausländische Fonds oft attraktiv

Geschlossenen Immobilienfonds, die ihr Kapital im Ausland anlegen, bieten den Anlegern oft verschiedene steuerliche Vergünstigungen durch das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Deutsche Anleger kommen hierbei meist in den Genuss einer vorteilhaften Besteuerung im Investitionsland. Darüber hinaus können ausländische Steuerfreibeträge genutzt werden.

Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen

Das Bundesamt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) kontrolliert ungeachtet des schon seit 1998 in Kraft getretenen Verkaufsprospektgesetzes und der ausführenden Verkaufsprospektverordnung nur die formelle Vollständigkeit der dort gemachten Angaben, allerdings nicht deren Wahrheitsgehalt. Aus diesem Grunde geraten Interessenkonflikte nur sehr selten an die Öffentlichkeit.

Gründungskommanditisten und Initiatoren ist es möglich, in die eigene Tasche zu wirtschaften. Beispielweise könnte eine Fondsgesellschaft, die eine Gewerbeimmobilie in der Innenstadt von Paris verwaltet, eine Hausmeisterfirma für die Betreuung des Gebäudes beauftragen, die einem der Fondsinitiatoren gehört und die Kosten verursacht, die doppelt so hoch sind wie sie marktüblich wären. Kaum ein deutscher Anteilseigner wäre auch nur ansatzweise in der Lage, dies zu überprüfen.

Vertrauen ist wichtig

Daher fallen diese Vorgehensweisen oft nicht auf, weil Beteiligungen an geschlossenen Fonds überwiegend als treuhänderische vermittelt werden und der Treuhänder nicht selten von den Initiatoren und/oder den Gründungsgesellschaften beherrscht wird. Potenzielle Anleger sollten sich also genau anschauen, bei wem sie ihr Geld investieren.

Surftipp: Eine Alternative zu geschlossenen Fonds - ETF-Sparpläne

Flugzeugfonds 

Wie die meisten Schiffsfonds gehören Flugzeugfonds zur Gruppe der Leasingfonds. Diese Geschlossenen Fonds werden meist von Kommanditgesellschaften mit beschränkter Haftung aufgelegt. Investoren, die einen Teil ihres Vermögens in den Fonds anlegen, werden als Kommanditist Gesellschafter des Unternehmens. Damit ist es möglich sich als Gesellschafter im Handelsregister eintragen zu lassen oder den Fonds-Anteil über einen Treuhänder erwerben.

Renditen durchaus attraktiv

Die von den Investoren gezahlten Leasingraten werden abzüglich der Kosten für die Führung des Fonds, Kosten für die Unterhaltung des Objektes und Kosten für Zinsen und Tilgung an die Anteilseigner ausgeschüttet. Hierbei sind Renditen von acht bis dreizehn Prozent durchaus zu erzielen. Wenn das Flugzeug am Ende der Laufzeit verkauft wird, erhält der Anleger das eingesetzte Kapital zurück.

Vergleichbar überschaubares Risiko

Der Vorteil der Investoren beim Leasinggeschäft eines Flugzeuges ist, dass wichtige Vertragskomponenten wie Vertragslaufzeit, Nutzungsdauer des Objektes und der Restwert am Ende der Laufzeit bereits feststehen. Somit ist das Risiko hier geringer als bei anderen Geschlossenen Fonds.

Im Vergleich zu anderen Geschlossenen Fonds wie Schiffsfonds oder Immobilienfonds sind die Risiken eines Flugzeugfonds etwas gemindert, da die Betriebskosten und das Risiko des technischen Ausfalls zu Lasten des Leasingnehmers gehen. Flugzeugfonds sind eine Alternative für Investoren, die eine hohe Rendite mit Sicherheitskomponenten kombinieren wollen.

Allerdings nehmen die Anleger als Gesellschafter am Verlust der Gesellschaft teil, was in bestimmter Hinsicht zum Totalverlust der Investition führen kann. Nachzahlpflichten sind meist ausgeschlossen.

Passagierflugzeuge bevorzugt

Beispiel: Die Lloyd Fonds AG, die einen Flugzeugfonds für einen neuen Airbus A340-600 als Geschlossenen Fonds anbot. Nach dem Kauf sollte der Airbus für 12 Jahre an eine internationale Fluggesellschaft verleast werden. Danach soll ein neuer Leasingnehmer gesucht werden. Die Zeichnungssumme belief sich auf 49 Millionen US-Dollar und sollte um 64 Millionen US-Dollar Fremdkapital sowie 3 Millionen US-Dollar Beteiligung der Fluggesellschaft ergänzt werden. 

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Geschlossene Private Equity Fonds

Der Private Equity Fonds investiert bevorzugt in bereits bestehende und etablierte Unternehmen, die in Not geraten sind. Das durch die emittierende Fondsgesellschaft zur Verfügung gestellte Kapital wird als Eigenkapital angesehen und muss nach einer vereinbarten Zeit wieder zurückgezahlt werden. 

Wenn der Schritt in eine deutlich bessere Gewinnzone erreicht ist, werden die Gesellschaften entweder gewinnbringend verkauft, so dass der Private Equity Fonds an der Differenz zwischen Kaufs- und Verkaufspreis profitiert, oder das Unternehmen wird in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Fondsgesellschaft scheidet dann ebenfalls als Gesellschafter des Unternehmens aus und erhält die eingesetzten Mittel zuzüglich eines Aufschlags zurück. 

Hohes Risiko/große Chance 

Das Konzept des Private Equity Fonds bietet einerseits hohe Renditen, ist andererseits jedoch mit entsprechenden Risiken behaftet. Die Gesellschaften, die erworben werden, werden teilweise mit fremden Mitteln gekauft. In der Praxis bedeutet dies, dass das Kapital von Banken zur Verfügung gestellt wird, die natürlich mitverdienen möchten. 

Vor der Finanzkrise 2008 waren diese Firmenübernahmen und -Verkäufe so erfolgreich, dass die Banken kaum noch Sicherheiten für die zur Verfügung gestellten Darlehen verlangt hatten. Wie man recht eindrucksvoll zur Kenntnis nehmen musste, rächte sich diese Einschätzung jedoch auf besonders drastische Art und Weise. Die Banken mussten viele Ausfälle bei den zugesagten Krediten verkraften. 

Veränderte Situation

Heute habe es speziell mittelständische Unternehmen, die in die Krise geraten sind, oft sehr schwer einen Kredit von der Bank zu erhalten. Seit Basel II werden immer härtere Bewertungskriterien zur Kreditvergabe angesetzt. Diesen Gesellschaften hilft es daher besonders, von Private Equity Gesellschaften gekauft zu werden. Das durch die Umschuldung fließende Kapital wird als Eigenkapital verbucht, so dass die Unternehmen deutlich bessere Kredit-Ratings bei ihren Geldinstituten erhalten und somit auch weitere Kreditgewährungen erleichtert werden.

Unternehmensentwicklung verbessern helfen 

Die Gesellschaft soll mit dem zusätzlich vorhandenen Kapital wieder aus den roten Zahlen heraus geführt werden und bessere Renditen erwirtschaften. In der Praxis kann dies auch dadurch geschehen, dass Produktionsengpässe durch die Investition in neue Maschinen oder Fertigungsgebäude ausgeglichen werden. Die Bestandskunden können hierdurch weiter befriedigt und auch noch neue Kunden hinzu gewonnen. Hierdurch lassen sich die Umsätze des Unternehmens steigern und bei entsprechender Kalkulation die Gewinne erheblich erhöhen.

Im Gegensatz zu Offenen Private Equity Fonds wird bei der Geschlossenen Variante für das Finanzierungsobjekt eine bestimmte Zeitspanne zum Einsammeln des Kapitals bestimmt. Nach deren Ende wird der Fonds für weitere Einzahlungen geschlossen, die Auszahlung erfolgt ebenfalls zu einem im Verkaufsprospekt vorbestimmten Zeitpunkt. 

Öffentliche Kritik lässt aufhorchen 

Nicht erst seit der Finanzkrise 2008 ist Private Equity in Deutschland als Form der Beteiligungsfinanzierung in die öffentliche Kritik geraten. Durch den ehemaligen SPD-Spitzenpolitiker Franz Müntefering wurde die Diskussion Mitte 2005 angestoßen, der im Hinblick auf die sehr rigide Umgangsform der Private Equity Gesellschaften mit den Mitarbeitern ihrer Unternehmen einen Vergleich mit Heuschreckenschwärmen anstellte. Danach hatte sich die Bezeichnung Heuschrecken als populistisches Schlagwort durchgesetzt.

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Schiffsfonds

Bei Schiffsfonds als Geschlossene Fonds wird das von den Anlegern eingesammelte Kapital in den Bau oder den Kauf von Seeschiffen investiert.

Die so für den Fonds geworbenen Anteilseigner können wie bei Geschlossenen Fonds allgemein üblich nur während eines bestimmten Zeitraums (Platzierungszeitraum) der Schiffsgesellschaft beitreten. Wenn sich genügend Investoren für das Projekt (Fonds) gefunden sind und das notwendige Eigenkapital eingeworben worden ist, wird der Fonds geschlossen.

Vielfältige Investitionsobjekte 

Bei dem Anlageobjekt des Fonds kann es sich um ein neues oder gebrauchtes Schiff handeln. Die gängigen Schiffsarten sind Containerschiffe, Tanker und Massengutfrachter (Bulker) aller Größenklassen. Hierbei überlässt die Fondsgesellschaft das betriebsbereite Schiff einer Gesellschaft und erhält hierfür die vereinbarten Einnahmen (Charter meist in US-Dollar). Nach Abzug der Schiffsbetriebs- und Managementkosten, Zinsen und Tilgungen für aufgenommene Darlehen und den Verwaltungskosten werden aus diesen Einnahmen die Auszahlungen für die Kommanditisten bestritten. 

Rechtsform GmbH & Co. KG 

Im Normalfall werden Schiffsfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG aufgelegt. Der Initiator (Emittent) bietet über verschiedene freie Vermittler (dies können auch Ban sein) interessierten Anlegern eine Beteiligung an dem Kommanditkapital der Gesellschaft an. Der persönlich haftende Gesellschafter – meist handelt es sich hier um eine Komplementär-GmbH, übernimmt die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG. Als Kommanditisten haben die Anleger grundsätzlich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. 

Rechte und Pflichten genau prüfen 

Für die Anbieter von Schiffsfonds gibt es keine staatlichen Vorschriften. Daher haben diese große Gestaltungsfreiheiten bei der Erstellung der maßgeblichen Verträge (Gesellschafts- und Treuhandvertrag). Folglich sollte jeder potenzielle Anleger die sehr unterschiedlichen Verträge der einzelnen Geschlossenen Schiffsfonds einer sehr genauen Prüfung unterziehen. Das Spektrum reicht hierbei von ausgewogenen Verträgen mit fairer Berücksichtigung der Anlegerinteressen bis hin zu Verträgen, die die Kontroll-, Eingriffs-, Auskunfts- und Mitbestimmungsrechte der Anleger, soweit dies irgend möglich ist, ausschließen. 

Steuerlich immer weniger interessant

Als Folge der Einführung des § 15 b EStG im Dezember 2005, mit der auch die sogenannten Kombi-Modelle (steuerliche Anfangsverluste in den ersten Jahren mit anschließendem Wechsel zur Tonnagebesteuerung) unterbunden wurden, werden von den Anbietern aktuell renditeorientierte Fondsprodukte auf den Markt gebracht, die von der Tonnagebesteuerung profitieren. In den letzten Jahren reduzierten sich die prognostizierten Renditen der Anbieter immer weiter. Z. B. wurden 2002 noch rund 9,5% Nachsteuerrendite in Aussicht gestellt, 2006 betrug die durchschnittlich erwartete Nachsteuerrendite nur mehr rund 6,8%.

Unterschiedliche Schiffstypen gefragt

Nach den Immobilienfonds mit rund 30% des platzierten Eigenkapitals waren Schiffsfonds 2008 das zweitstärkste Segment im Bereich Geschlossener Fonds. Hierbei stehen Containerschiffsfonds von der Anzahl her an erster Stelle, gefolgt von Tankerfonds (in etwa gleichstark Rohöltanker und Produkte- und Chemikalientanker). Massengutfrachter (Bulker) wurden 2008 durch den Boom in diesem Segment erstmals verstärkt angeboten.

BVI führt seit 2017 auch geschlossene Fonds in Statistik

Der deutsche Fondsverband BVI führt seit Anfang 2017 auch geschlossene Fonds in seiner Absatzstatistik auf. Sie beinhaltet „nach dem 22. Juli 2013 unter den Regeln des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) aufgelegte geschlossene Fonds sowie Produkte, die vor diesem Zeitpunkt aufgelegt wurden, deren Zeichnungsfrist aber weiterlief oder die nach dem Stichtag weitere Investitionen vornahmen.“ (BVI Pressemitteilung vom 21.03.2017)

Nicht aufgeführt sind reine geschlossene Bestandsfonds ohne Geschäft, seitdem die Regeln des KAGB in Kraft getreten sind. Es werden auch Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgeführt, die nicht Mitglied des BVI sind.

Damit wurde für Anleger eine Plattform geschaffen, um sich über die Absätze geschlossener Immobilienfonds zu informieren.

Bis zu 8 Prozent Rendite p.a. bei publity

Der Finanzinvestor publity aus Leipzig bietet Anlegern die Möglichkeit, in geschlossene Immobilienfonds zu investieren. Die Fonds bauen auf Gewerbeimmobilien in deutschen Top-Standorten. Die prognostizierte Rendite beträgt 8 Prozent p.a.

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Surftipp: Alternativen zu geschlossenen Fonds - Fondssparpläne mit offenen Fonds