Handelsverbot für Schweizer Aktien – was nun?

Seit dem 1. Juli gilt die Schweiz nicht mehr als äquivalenter Drittstaat im Börsenhandel. Die Schweiz wird nun aus Sicht der EU wie Malaysia oder Abu Dhabi behandelt. Das hat diese nicht auf sich sitzen lassen. Den Verlust der Börsenäquivalenz versucht sie durch einen Schutzplan kompensieren. Dieser beinhaltet, dass Aktien von Schweizer Unternehmen nicht mehr an Börsenplätzen der EU gehandelt werden dürfen. Das betrifft namhafte Titel wie die Aktien von Nestlé, Novartis, Swiss Re und Geberit. Hintergrund für die Entwicklung ist das Scheitern der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen. Was bedeutet das nun aber konkret für Anleger aus Deutschland, die in Schweizer Aktien investieren wollen oder investiert sind?

 

Eine Entwarnung vorweg

Alle Anleger, die befürchten, sie könnten nun gar keine Schweizer Aktien mehr handeln, dürfen aufatmen. Schweizer Aktien können zwar nicht mehr an EU-Börsenplätzen gehandelt werden. Über die Börse in Zürich sind sie jedoch weiterhin handelbar. Auch der Kauf im Direkthandel (OTC) ist weiterhin möglich. Für die EU bedeutet das, ihr Vorstoß ist nach hinten losgegangen.

Allerdings kann es sein, dass beim Handel mit Schweizer Aktien deutlich höhere Gebühren auf Anleger zukommen. Als Ausweg bietet sich an, statt auf Aktien auf Fonds oder ETFs zu setzen. Diese sind von den Handelsbeschränkungen nicht betroffen.[6] Auch Erik Podzuweit, Geschäftsführer des Robo-Advisors Scalable Capital empfiehlt:

„Für Privatanleger kann es günstiger sein, Schweizer Aktien über börsengehandelte Fonds, sogenannte ETFs, aufzubauen. Das sind Aktienindizes, die entweder rein den Schweizer Aktienmarkt, den europäischen, oder den globalen Markt abbilden. Und diese Fonds sind vom Handelsstop in der EU kaum betroffen.“[7]

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Der Hintergrund: Rahmenabkommen zwischen EU und Schweiz

Zwischen der EU und der Schweiz bestehen bilaterale Verträge. Diese regeln den Zugang der Schweiz zum EU-Binnenmarkt. Die EU bemängelt jedoch, dass sich die Schweiz kaum an Veränderungen im EU-Binnenmarktrecht anpasst. Sie fürchtet Wettbewerbsverzerrungen und klagt, dass es kein geregeltes Streitschlichtungsverfahren gibt. Darum fordert sie ein Rahmenabkommen zur Klärung dieser Situation.[1]

Die Verhandlungen dazu haben im Mai 2014 begonnen. Seither kommen sie jedoch nur schleppend voran. Um die Schweiz zu einem Einlenken zu bewegen, gewährt die EU der Schweizer Börsenregulierung seit 2017 nur noch befristet die Anerkennung. Eine unbefristete Anerkennung solle es nur noch geben, wenn die Verhandlungen über das Rahmenabkommen vorankommen.

Seit 2018 liegt zwar ein Vertragsentwurf vor. Aber der Schweizer Bundesrat zögert mit der Zustimmung. Darum hat die EU-Kommission am 18. Juni 2019 angekündigt, die Börsenäquivalenz der Schweiz Ende Juni auslaufen zu lassen. Dies ist auch passiert.

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Was bedeutet der Verlust der Börsenäquivalenz für die Schweiz?

Da die Schweiz nicht mehr als äquivalenter Drittstaat im Börsenhandel angesehen wird, bedeutet das, dass seit dem 1. Juli Schweizer Aktien nur noch auf EU-regulierten Plattformen gehandelt werden dürfen.[2] Im Artikel 23 der Finanzmarktregulierung Mifir heißt es dazu: „Wertpapierfirmen stellen sicher, dass ihre Handelsgeschäfte mit Aktien, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind oder an einem Handelsplatz gehandelt werden, an einem geregelten Markt oder gegebenenfalls im Rahmen eines MTF, OTF oder systematischen Internalisierers oder an einem Drittlandhandelsplatz, der gemäß Artikel 25 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie 2014/65/EU als gleichwertig gilt, getätigt werden […].“[3]

Quellen: Stoxx, sco, NZZ

Eine direkte Konsequenz daraus sollte sein, dass die Aktien von Schweizer Unternehmen nicht mehr an der Schweizer SIX Swiss Exchange gehandelt werden können, sondern nur noch an EU-konformen Plätzen. Das Handelsvolumen an der Schweizer Börse sollte zurückgehen.

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 Was sieht der Schutzplan der Schweiz vor?

Die Schweiz hat sich das jedoch nicht gefallen lassen. Darum greift seit 1. Juli ein Schutzplan. Dieser verbietet den Handel von Schweizer Aktien in der EU. Das wiederum bedeutet, dass Anleger aus der EU diese Wertpapiere nur noch an der Börse in Zürich handeln können.[4] Aber wie soll das gehen?

Auch die Schweiz beruft sich hierbei auf besagten Artikel 23 der Mifir-Regulierung. Denn zu diesem gibt es einen Zusatz, der besagt, dass die Regel zum Handel an einem gleichwertigen Markt für Aktien nur gilt, „sofern nicht zu deren Merkmalen gehört, dass sie auf nicht systematische Weise, ad hoc, unregelmäßig und selten getätigt werden.“

Mit anderen Worten: Die Schweiz verbietet den Handel von Schweizer Aktien in der EU. Dadurch ist kein systematischer und regelmäßiger Handel der Wertpapiere an von der EU anerkannten Börsen möglich. Dies wiederum erlaubt den Handel an Börsen in Ländern, die keine Börsenäquivalenz haben. Zu diesen Ländern zählt die Schweiz.

Wie sollten Anleger reagieren?

Im Moment sieht es so aus, als würden sich die Börsen der EU an das Verbot halten. Seit dem 1. Juli ist der Handel der Schweizer Aktien an der Cboe Europe oder der Aquis Exchange nicht mehr möglich. Ebenso ist der Handel mit Schweizer Aktien an der Deutschen Börse eingestellt worden. Der Marktanteil der Cboe Europe am Handel mit Schweizer Aktien betrug rund 15 Prozent. Die Schweizer Börse SIX Swiss Exchange hatte bereits bisher einen Marktanteil von 70 Prozent, dieser dürfte sich nun auf 100 Prozent erhöhen.

Quellen: Cboe Europe, sco, NZZ

Für Anleger ist das nicht weiter wild. Die SIX Swiss Exchange war bisher bereits der liquideste Markt für den Handel mit Schweizer Aktien und darum eine gute Anlauflaufstelle. In Zukunft wird er es noch mehr sein. Anleger können Schweizer Aktien in jedem Fall weiter kaufen und verkaufen – wenn sie es nicht bisher schon an der Schweizer Börse gemacht haben, ändert sich lediglich der Ort. Zu befürchten steht allerdings, dass die Gebühren steigen werden. Als Alternative für Aktien bieten sich Fonds oder ETFs an, die von den Handelsbeschränkungen ausgenommen sind.

Die Auswirkungen des Konflikts zwischen der EU und der Schweiz werden für Anleger also kaum zu spüren sein. Es macht wenig Sinn, sich wegen der neuen Regeln, wo Schweizer Aktien gehandelt werden dürfen, von diesen zu trennen. Die Antwort auf die Frage, was tun, lautet also kurz: nichts. Anleger können Schweizer Aktien weiterhin auf dem gewöhnlichen Weg über ihren Broker handeln, sofern dieser den Handel über den Börsenplatz Zürich zulässt. Kurzfristig könnten die Aktien lediglich stärkeren Kursschwankungen ausgesetzt sein.

Langfristig lohnt es sich für sie dennoch den Konflikt im Auge zu behalten: „Es droht in den Verhandlungen eine Eskalationsspirale, die das Verhältnis der Schweiz mit der EU nachhaltig beschädigen könnte und damit auch wirtschaftliche Unsicherheiten schürt“, heißt es von Seiten der UBS.[5] Eine Einigung zwischen der EU und der Schweiz bleibt wünschenswert.

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Weiterführende Links

[1] NZZ – Was Sie über das Rahmenabkommen mit der EU wissen müssen

[2] Boerse-online.de – Rahmenabkommen EU Schweiz

[3] EUR-Lex – Artikel 23 der Mifir-Regulierung

[4] NZZ – Handelsverbot Schweizer Aktien

[5] Handelsblatt – Börsen-Zoff zwischen der Schweiz und der EU

[6] ECOreporter – Viele Schweizer Aktien derzeit in Deutschland nicht handelbar