Quellensteuer

Seit Juli 2005 wird von Banken in Belgien, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und der Schweiz von EU-Bürgern Quellensteuer auf in den jeweiligen Ländern angefallene Zinseinkünfte erhoben. Quellensteuer ist ein Ärgernis für Anleger, denn sie kommt auf die hierzulande fällige Abgeltungsteuer obendrauf und wird nur auf Antrag und dann auch nicht immer vollständig zurückerstattet.

Unter Nutzung bestimmter Investments lässt sich dies jedoch umgehen. So sind bei Zinsen auf Anleihen bis Ende 2010 steuerfrei, wenn die Anleihe vor dem 01.03.2001 begeben und nach dem 01.03.2002 nicht aufgestockt wurde.

Bei Zertifikaten wird dann keine Quellensteuer fällig, wenn den Anlegern keine Kapitalgarantie gewährt wird.

Auch bei Fonds gibt es Konstruktionen, die von der Quellensteuer ausgenommen sind. Investiert ein Fondsmanager nur bis zu 40% in Anleihen und bleiben die Zinserträge daraus im Fonds (thesaurierender Fonds) und werden neu angelegt, so wird keine Quellensteuer fällig. Schüttet der Fonds die Zinserträge aus, muss er dann keine Quellensteuer zahlen, wenn der Anteil an Renten und Rentenpapieren im Fonds nicht über 15% liegt und auch Fonds, die ausschließlich in von der Quellensteuer befreite Anleihen oder nur in Aktien investieren, werden von diesem Abschlag verschont.

In Luxemburg und Liechtenstein sehr beliebt ist die Umwandlung von Aktiendepots in Lebensversicherungen sehr beliebt, denn auf die Zinsen einer solchen Lebensversicherung ist ebenfalls keine Quellensteuer zu zahlen.

Ebenso quellensteuerfrei sind die Erträge von vermögensverwaltenden Gesellschaften oder Stiftungen, denn Quellensteuer wird nur auf Zinserträge natürlicher Personen erhoben. Sobald die Erträge einer Kapitalgesellschaft oder Stiftung zustehen, muss keine Quellensteuer darauf gezahlt werden.

Für alle übrigen Geldanlagen im Ausland muss seit dem 01.07.2005 direkt von den Banken für ihre Kunden aus der EU Quellensteuer auf Kapitalerträge abgeführt werden.

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