Quellensteuer
Quellensteuer ist für Anleger mit internationalen Investments eines der hartnäckigsten Steuerprobleme: Wer Zinsen oder Dividenden aus dem Ausland erhält, muss damit rechnen, dass der Quellenstaat seinen Steueranteil direkt einbehält – bevor das Geld überhaupt auf dem Konto ankommt. Zusätzlich fordert der deutsche Fiskus seine Abgeltungsteuer. Ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) droht damit eine echte Doppelbelastung.
Das war nicht immer so klar geregelt wie heute. Von 2005 bis Ende 2015 galt in der EU die sogenannte Zinsbesteuerungsrichtlinie (2003/48/EG): Länder wie Österreich, Luxemburg und die Schweiz erhoben damals eine pauschale Quellensteuer auf Zinseinkünfte von EU-Bürgern und führten diese anteilig an den Wohnsitzstaat ab. Seit dem 1. Januar 2016 ist diese Richtlinie aufgehoben – ersetzt durch den automatischen Informationsaustausch nach dem OECD-Standard (Common Reporting Standard, CRS), an dem heute alle relevanten Finanzzentren weltweit teilnehmen.
Damit hat sich die Ausgangslage für Anleger grundlegend verändert. Im Vordergrund steht heute nicht mehr die pauschale EU-Zinssteuer, sondern die länderspezifische Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen, deren Höhe je nach Staat erheblich variiert – von 0 % etwa in Großbritannien bis zu 35 % in der Schweiz. Über Doppelbesteuerungsabkommen lässt sich die Steuerlast in vielen Fällen begrenzen: Deutschland hat mit den meisten Ländern vereinbart, dass maximal 15 % der Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Zu viel gezahlte Beträge können beim ausländischen Fiskus zurückgefordert werden – was in der Praxis jedoch oft aufwendig ist.
Auf EU-Ebene ist Bewegung in das Thema gekommen: Mit der FASTER-Richtlinie (EU) 2025/50, die am 10. Januar 2025 in Kraft trat, will die EU die Quellensteuer-Erstattung grundlegend vereinfachen und digitalisieren. Kernelemente sind eine einheitliche digitale EU-Ansässigkeitsbescheinigung (eTRC), ein vereinfachtes Freistellungsverfahren direkt an der Quelle sowie ein Schnellerstattungsverfahren mit garantierter Rückzahlung innerhalb von 60 Tagen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Ende 2028 in nationales Recht umsetzen; die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2030.
Unter Nutzung bestimmter Investments und Strukturen lässt sich die Quellensteuerbelastung bereits heute legal reduzieren oder vermeiden. Bei Zertifikaten ohne Kapitalgarantie fällt in vielen Ländern keine Quellensteuer an. Thesaurierende Fonds mit einem Anleiheanteil unter 40 % sind in der Regel ebenfalls nicht betroffen. Und Erträge, die einer Kapitalgesellschaft oder Stiftung zustehen statt einer natürlichen Person, unterliegen häufig einem anderen steuerlichen Regime.
In den nachfolgenden Artikeln dieser Serie beleuchten wir die Quellensteuer-Regelungen der wichtigsten Anlageländer im Detail – mit konkreten Angaben zu Steuersätzen, anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und den Möglichkeiten zur Anrechnung oder Rückerstattung für deutsche Anleger.
Alle Beiträge
Australien
Wie hoch die Quellensteuer in Australien für deutsche Anleger und somit die Gesamtsteuerlast auf Dividenden ist und welchen Teil davon sich Anleger erstatten lassen können, erklären wir hier. »
China
Was deutsche Anleger bei Geldanlagen in China steuerlich beachten sollten und ob sie sich die Quellensteuer in China erstatten lassen können, erfahren Sie hier. »
Finnland
Was deutsche Anleger bei Geldanlagen in Finnland steuerlich beachten sollten und wie sie sich die Quellensteuer in Finnland erstatten lassen, erfahren Sie hier. »
Frankreich
Was deutsche Aktionäre über die Quellensteuer in Frankreich wissen müssen, erfahren Sie hier. Was hat sich 2018 bei der Quellensteuer in Frankreich geändert und wie funktionierte die Besteuerung davor? »
Griechenland
Was deutsche Anleger bei Geldanlagen in Griechenland steuerlich beachten sollten und wie sie sich die Quellensteuer in Griechenland erstatten lassen, erfahren Sie hier. »
Italien
Wie die Erstattung der nicht automatisch auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechneten Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen in Italien abläuft. »
Luxemburg
Was deutsche Anleger bei Geldanlagen in Luxemburg steuerlich beachten sollten und ob sie sich die Quellensteuer in Luxemburg erstatten lassen können, erfahren Sie hier. »
Norwegen
Für die Rückerstattung der Quellensteuer in Norwegen stehen zwei Optionen zur Auswahl. Die Beantragung erfolgt formlos auf Deutsch oder Englisch. »
Österreich
Was deutsche Anleger bei Geldanlagen in Österreich steuerlich beachten sollten und ob sie sich die Quellensteuer in Österreich erstatten lassen können, erfahren Sie hier. »