Die Finanztransaktionssteuer – Stand und Ausblick 2026
Was einst als konkretes politisches Projekt für 2021 galt, ist bis heute nicht Realität geworden: Die europaweite Finanztransaktionssteuer (FTT) lässt auf sich warten. Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte gemeinsam mit den Finanzministern von Frankreich, Belgien, Griechenland, Italien, Portugal, Österreich, der Slowakei, Slowenien und Spanien auf eine koordinierte Einführung gedrängt – doch der Plan scheiterte endgültig. Bis heute haben lediglich Frankreich und Italien eine nationale Finanztransaktionssteuer in Kraft. Die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) bekräftigte im Koalitionsvertrag vom April 2025 zwar das grundsätzliche Bekenntnis zu einer FTT auf EU-Ebene – einen verbindlichen Zeitplan gibt es jedoch nicht.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste auf einen Blick:
- Sinn der Finanztransaktionssteuer
- Höhe und Umfang in den einzelnen Ländern
- Gescheitertes Vorhaben: Die FTT und die Grundrente
- Was erwartet die Sparer? – Erfahrungen aus Frankreich und Italien
- Update 2025: Neuer Koalitionsvertrag – FTT auf EU-Ebene weiterhin im Gespräch
- Update: Gutachten spricht sich gegen Finanztransaktionssteuer aus – weiterhin aktuell
- Musterrechnung zur Belastung für Anleger
- Kann ich als Privatanleger die Finanztransaktionssteuer umgehen?
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die geplante Einführung der Finanztransaktionssteuer in zehn EU-Staaten bis 2021 ist gescheitert – eine europaweite Regelung existiert bis heute nicht.
- Nur Frankreich (seit 2012) und Italien (seit 2013) erheben aktuell eine Finanztransaktionssteuer.
- Frankreich erhöhte den Steuersatz zum 1. April 2025 auf 0,4 Prozent; Italien verdoppelte seine Sätze zum 1. Januar 2026.
- Der deutsche Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU und SPD) unterstützt eine FTT auf EU-Ebene, ohne konkreten Umsetzungsplan.
- Kritiker sehen in der Steuer nach wie vor primär eine Kleinanlegersteuer ohne wirksame Steuerungswirkung.
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Sinn der Finanztransaktionssteuer

© sureeporn/ iStock/Getty Images
Bei der Einführung einer neuen Steuer stellt sich in erster Linie nicht die Frage, welchen Zweck sie haben soll. Steuern bedeuten Einnahmen für den Staat, neue Steuern Mehreinnahmen. Dabei ist die Finanztransaktionssteuer in Deutschland keine Unbekannte. Bis zum Jahr 1991 galt die Börsenumsatzsteuer, die Transaktionen mit festverzinslichen Wertpapieren mit 1,5 Prozent des Umsatzes belegte, bei Aktien waren es 2,5 Prozent.
Einer der politischen Gründe für die Einführung ist es, kurzfristige, spekulative Geschäfte mit Wertpapieren einzudämmen. Im Umkehrschluss hätte dies bedeuten können, langfristiges Wertpapiersparen der sogenannten Kleinanleger durch einen Steuerfreibetrag zu honorieren – doch in keinem der bislang diskutierten Entwürfe wurde dies konsequent umgesetzt.
Höhe und Umfang in den einzelnen Ländern
Die Finanztransaktionsteuer in Europa ähnelt einem Flickenteppich: Nur Frankreich und Italien haben tatsächlich eine FTT eingeführt, alle anderen ursprünglich beteiligten Staaten haben ihre Pläne nicht umgesetzt. Nachfolgend der aktuelle Überblick (Stand Mai 2026):
| Finanztransaktionsteuer in Prozent (Stand: Mai 2026) | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Land | Aktien Inland | Aktien Ausland | Derivate | Anleihen | Daytrading | Overnight | Hochfrequezhandel | unregulierter Handel |
| Belgien | nicht eingeführt (Plan gescheitert) | |||||||
| Deutschland | nicht eingeführt – FTT auf EU-Ebene im Koalitionsvertrag 2025 unterstützt, kein Zeitplan | |||||||
| Frankreich (seit 2012, erhöht 2025) | 0,4 (1) | 0,4 (1) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,01 | 0 |
| Griechenland | nicht eingeführt (Plan gescheitert) | |||||||
| Italien (seit 2013, erhöht 2026) | 0,20 (2) | 0 | 0,02 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,40 (2) |
| Österreich | nicht eingeführt (Plan gescheitert) | |||||||
| Portugal | nicht eingeführt (Plan gescheitert) | |||||||
| Slowakei | nicht eingeführt (Plan gescheitert) | |||||||
| Slowenien | nicht eingeführt (Plan gescheitert) | |||||||
| Spanien | nicht eingeführt (Plan gescheitert) | |||||||
| (1) Frankreich erhebt die Steuer auf Aktien von Gesellschaften mit Hauptsitz in Frankreich und einer Marktkapitalisierung von über einer Milliarde Euro. Der Steuersatz wurde zum 1. April 2025 von 0,3 % auf 0,4 % angehoben. (2) Italien besteuert Aktien von Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung ab 500 Millionen Euro. Die Steuersätze wurden zum 1. Januar 2026 verdoppelt: am regulierten Markt von 0,10 % auf 0,20 %, an anderen Börsenplätzen von 0,20 % auf 0,40 %. |
||||||||
Gescheitertes Vorhaben: Die FTT und die Grundrente
Im Jahr 2019 hatte der damalige Finanzminister Olaf Scholz die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer ausdrücklich zur Finanzierung der neu einzuführenden Grundrente eingeplant. Die Grundrente wurde zum 1. Januar 2021 tatsächlich eingeführt – finanziert wird sie jedoch nicht durch eine FTT, sondern durch erhöhte Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung. Die Finanztransaktionssteuer blieb aus; das Scholz-Modell konnte innerhalb der Zehner-Gruppe nie die notwendige Einigung erzielen.
Was erwartet die Sparer? – Erfahrungen aus Frankreich und Italien
Angesichts des anhaltenden Diskussionsstands bleiben Frankreich und Italien die einzigen konkreten Referenzmodelle.
In Frankreich fällt eine Finanztransaktionssteuer auf den Handel mit Aktien an. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Aktiengesellschaft eine Marktkapitalisierung von über einer Milliarde Euro erreicht und ihren Hauptsitz in Frankreich hat. Dabei spielt es keine Rolle, an welchem Börsenplatz die Papiere gehandelt werden. Zum 1. April 2025 wurde der Steuersatz von 0,3 Prozent auf 0,4 Prozent angehoben, womit Frankreich seinen Haushalt stärker über Finanztransaktionen finanziert.
In Italien gilt die Finanztransaktionssteuer seit 2013 für Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung ab 500 Millionen Euro. Sie greift auch bei Derivaten. Zum 1. Januar 2026 wurden die Steuersätze verdoppelt: Am regulierten Markt gilt nun ein Satz von 0,20 Prozent, an anderen Börsenplätzen von 0,40 Prozent.
Update 2025: Neuer Koalitionsvertrag – FTT auf EU-Ebene weiterhin im Gespräch
Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 einigten sich CDU/CSU und SPD am 9. April 2025 auf einen neuen Koalitionsvertrag unter Bundeskanzler Friedrich Merz. Darin bekennt sich die Bundesregierung zur Unterstützung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene mit dem Ziel, spekulativen Handel einzudämmen und Einnahmen für öffentliche Investitionen zu generieren. Einen verbindlichen Zeitplan oder konkrete Steuersatzvorgaben enthält der Koalitionsvertrag nicht. Beobachter bezweifeln angesichts der jahrelangen Blockaden, ob eine gesamteuropäische Einigung in dieser Legislaturperiode gelingt.
Update: Gutachten spricht sich gegen Finanztransaktionssteuer aus – weiterhin aktuell
Ein Gutachten im Auftrag der FDP aus dem Jahr 2019 kommt zu dem Ergebnis, dass es sich „bei der Finanztransaktionssteuer in der vorliegenden Fassung […] im Kern um eine Kleinanlegersteuer [handelt]“. Diese Einschätzung wird in der aktuellen Fachdiskussion weiterhin geteilt.
Kleinanleger gehen demnach, sofern die Steuer eingeführt wird, entweder mehr Risiken ein und investieren mehr Geld (z. B. durch die Nutzung von Derivaten oder synthetischen ETFs) bzw. erwerben weiterhin vorwiegend „mit Steuern belastete Aktien“. Der Erwerb von Aktien kleinerer Unternehmen oder von Unternehmen mit Sitz in Ländern ohne Aktienerwerbssteuer wird von den Machern der Studie (Hans-Peter Burghof und Robert Jung, Universität Hohenheim) allerdings als eher zweifelhafte Empfehlung eingestuft. Final geht die Studie davon aus, dass die privaten Kleinanleger künftig vermehrt auf den „Erwerb von Aktienrisiken“ verzichten. „Die ohnehin sehr geringe Quote von gegenwärtig etwa 16% (Quelle: DAI) der Anleger, die im Aktienmarkt investiert sind, dürfte sich durch Einführung der Steuer weiter verringern“ (Seite 19).
Großanleger und professionelle Investoren sollten laut Studie in der Lage sein, die Steuer vergleichsweise leicht zu umgehen. Größere Nachteile, wie bei Kleinanlegern, entstünden ihnen nicht. Eine Auswirkung auf „Spekulanten“ hat die Finanztransaktionssteuer ebenfalls nicht. Das Gutachten stuft die Steuer „als bloße staatliche Einnahmequelle ohne positive Steuerungswirkung“ ein.
Zweifel wirft das Papier auch hinsichtlich der bisher genannten Steuerhöhen auf. „Gelegentlich werden aber 0,3 oder 0,5 Prozent genannt“, so die Autoren. In einer Beispielrechnung für eine 10-jährige Anlage entsteht den Anlegern durch die Steuer so ein Verlust zwischen 0,4 und 5,3 Prozent zu einer Anlage ohne Steuerbelastung. Bei einer Besteuerung mit 0,5 Prozent stehen bis zu 2,95 Prozent an Verlust zu Buche. Eine ähnliche Rechnung findet sich weiter unten auf dieser Seite in einem eigenen Beispiel.
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Höhere Belastung für Anleger in allen Bereichen erwartet
Dass die erwarteten Steuereinnahmen nicht von den Finanzintermediären, sondern von den Anlegern bezahlt werden müssen, versteht sich fast von selbst. Die Unternehmensberatung Oliver Wyman sieht den „Normalsparer“ in allen Bereichen betroffen. Völlig unabhängig davon, ob er in Aktien direkt investiert, in Anleihen, in ETFs, Fonds oder in eine private oder betriebliche Altersversorgung – wo Geld investiert wird, fällt eine Steuer an (1).

© Roman Stavila/ iStock/Getty Images
Kritiker merken an, dass die Geldvernichtung, wie sie bereits im Einlagengeschäft seit Jahren greift, nun auch bei Aktien weitergeht. Die Zeche zahlt der Kleinanleger, der dann noch weniger auf die lukrativeren börsengehandelten Anlagemöglichkeiten zurückgreift.
Die aktuell in EU-Diskussionen genannte Steuermarke liegt weiterhin bei 0,2 Prozent. Nun ist dies keine Größe, die im Bereich der Mehrwertsteuer angesiedelt ist. Aber alleine die Tatsache einer möglichen künftigen Besteuerung wirkt für Hobbyanleger oder Vorsorgesparer abschreckend. Zudem zeichnet sich ab, dass Derivate in den meisten Modellvorschlägen weiterhin ausgenommen oder deutlich geringer besteuert werden sollen als Aktien.
Musterrechnung zur Belastung für Anleger
Angenommen, die Finanztransaktionssteuer beträgt 0,2 Prozent auf Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mehr als einer Milliarde Euro. Ein Anleger erwirbt für je 10.000 Euro Aktien von vier im Dax gelisteten Unternehmen. Die einmalige abzuführende Steuer beträgt „nur“ 80 Euro. Ärgerlich ist es trotzdem.
Anders sieht es bei einem ETF-Sparplan aus, der zur Altersvorsorge über 25 Jahre angespart wird. Bei einem Anlagebetrag von 150 Euro im Monat macht das ein Anlagevolumen von 45.000 Euro. Bei einer durchschnittlichen Rendite von fünf Prozent pro Jahr könnte der Anleger nach 25 Jahren auf einen Kapitalstock von 88.235,47 zurückgreifen. Kürzt man den monatlichen Anlagebetrag um 0,2 Prozent, fließen 149,70 Euro in den Sparplan. Als Endkapital verbleiben 88.089,00 Euro – eine Differenz von 176,47, d. h. mehr als eine Monatszahlung fehlt. Diese Berechnung geht zudem davon aus, dass lediglich der „Kauf“ von entsprechenden Wertpapieren mit einer Steuer belegt wird. Sollte auch der Verkauf besteuert werden, verringert sich das Endkapital um weitere 176,18 Euro.
Weitere Sparplan-Beispiele
| Sparplan-Rate | Aktiensteuer | Mehrbelastung bei Kauf in 25 Jahren* | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| im Monat | im Jahr | in 1 Jahr | in 25 Jahren | Rendite 4% | Rendite 5% | Rendite 6% |
| 100€ | 1.200,00€ | 2,40€ | 60,00€ | 102,11€ | 117,65€ | 162,95€ |
| 250€ | 3.000,00€ | 6,00€ | 150,00€ | 255,29€ | 294,12€ | 339,89€ |
| 500€ | 6.000,00€ | 12,00€ | 300,00€ | 510,58€ | 588,24€ | 679,77€ |
| Summe Sparplan-Rate (mtl.) | Rendite 4%** | Rendite 5%** | Rendite 6%** | Mehrbelastung bei Verkauf in 25 Jahren | ||
| 100€ | 50.955,77€ | 58.706,00€ | 67.814,18€ | 101,91€ | 117,41€ | 135,63€ |
| 250€ | 127.389,42€ | 146.765,00€ | 169.602,94€ | 254,78€ | 293,53€ | 339,21€ |
| 500€ | 254.778,84€ | 293.530,01€ | 339.205,88€ | 509,56€ | 587,06€ | 678,41€ |
| Mehrbelastung Gesamt nach 25 Jahren | ||||||
| Rendite 4% | Rendite 5% | Rendite 6% | ||||
| Sparrate (mtl.) 100€ | 204,02€ | 235,06€ | 298,58€ | |||
| Sparrate (mtl.) 250€ | 510,07€ | 587,65€ | 679,10€ | |||
| Sparrate (mtl.) 500€ | 1.020,14€ | 1.175,30€ | 1.358,18€ | |||
| * inkl. Zinseszinseffekt – Berechnung vorfällig; ** Ergebnisse nach Steuer; alle Angaben in EUR | ||||||
Zwei weitere Beispiele mit alternativen Steuersätzen:
| Anzahl Wertpapiere | Positionsgröße zu Beginn | Anzahl Transaktionen* | „Aktiensteuer“ | Belastung durch „Aktiensteuer“ | Rendite p.a. | Endwert ohne Aktiensteuer | Endwert mit Aktiensteuer | Minderrendite durch Aktiensteuer |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Annahmen: Im Portfolio befinden sich nur Wertpapiere, die der neuen Finanztransaktionssteuer unterliegen. Jede Transaktion beinhaltet den vollständigen Verkauf eines Papieres und dessen Ersatz durch ein anderes Papier – *Angabe in: Kauf und Verkauf. Der Verkauf eines Wertpapieres und dessen Ersatz durch ein anderes Wertpapier beinhaltet also zwei einzelne Transaktionen. Abgeltungs- und andere Steuern oder Abgaben werden nicht berücksichtigt, um den reinen Effekt der „Aktiensteuer“ betrachten zu können. Der Betrachtungszeitraum beträgt ein Jahr. |
||||||||
| Fall 1: 50 Transaktionen pro Jahr | ||||||||
| 100 | 1.000,00€ | 25 + 25 | 0,05% | 25,00€ | 5,00% | 105.000,00€ | 104.975,00€ | -0,02% |
| 100 | 1.000,00€ | 25 + 25 | 0,10% | 50,00€ | 5,00% | 105.000,00€ | 104.950,00€ | -0,05% |
| 100 | 1.000,00€ | 25 + 25 | 0,20% | 100,00€ | 5,00% | 105.000,00€ | 104.900,00€ | -0,10% |
| 100 | 1.000,00€ | 25 + 25 | 0,50% | 250,00€ | 5,00% | 105.000,00€ | 104.750,00€ | -0,24% |
| 100 | 1.000,00€ | 25 + 25 | 1,00% | 500,00€ | 5,00% | 105.000,00€ | 104.500,00€ | -0,48% |
| Fall 2: 200 Transaktionen pro Jahr | ||||||||
| 100 | 1.000,00€ | 100 + 100 | 0,05% | 100,00€ | 5,00% | 105.000,00€ | 104.900,00€ | -0,10% |
| 100 | 1.000,00€ | 100 + 100 | 0,10% | 200,00€ | 5,00% | 105.000,00€ | 104.800,00€ | -0,19% |
| 100 | 1.000,00€ | 100 + 100 | 0,20% | 400,00€ | 5,00% | 105.000,00€ | 104.600,00€ | -0,38% |
| 100 | 1.000,00€ | 100 + 100 | 0,50% | 1.000,00€ | 5,00% | 105.000,00€ | 104.000,00€ | -0,95% |
| 100 | 1.000,00€ | 100 + 100 | 1,00% | 2.000,00€ | 5,00% | 105.000,00€ | 103.000,00€ | -1,90% |
Die Zahlen als solche sind zunächst nicht dramatisch. Ärgerlich ist nur, dass die Höhe einer möglichen Besteuerung nach wie vor in den Sternen steht. Der US-Amerikaner James Tobin, Schüler von John Maynard Keynes, kalkulierte einmal mit Zahlen, die sich zwischen 0,5 Prozent und einem Prozent bewegten. Eine Besteuerung in dieser Größenordnung hätte allerdings auch für die breite Masse der Anleger fatale Folgen – wie die Beispiele in Frankreich und Italien nach den jüngsten Satzerhöhungen zeigen.
Kann ich als Privatanleger die Finanztransaktionssteuer umgehen?
Ursprünglich war die Finanztransaktionssteuer einmal als globale Maßnahme zur internationalen Armutsbekämpfung gedacht. Sie sollte ein Mittel gegen superschnelles Trading sein und dem Handel mit Derivaten Grenzen setzen. In den bislang diskutierten europäischen Entwürfen ist davon wenig übrig geblieben: Derivate sollen in den meisten Modellen entweder ausgenommen oder deutlich niedriger besteuert werden als Aktien. Damit würde die Steuer besonders Kleinanleger treffen, die direkt in Aktien investieren wollen. Große institutionelle Player können dagegen auf Derivate ausweichen.
Doch auch Kleinanleger können solche Derivate nutzen. Sie verlangen jedoch einiges an Einarbeitung und Finanzwissen, um sie richtig für sich nutzen zu können, und eignen sich daher vor allem für Fortgeschrittene.
Ein Derivat leitet sich von einem Basiswert ab. Bei einem Derivat auf eine Aktie investieren Anleger also nicht direkt in die Aktie, sondern beispielweise in einen CFD auf diese Aktie, dessen Preis sich aus dem Kurs der Aktie ergibt. Unter Derivate fallen neben CFDs beispielsweise auch Zertifikate.
Eine Möglichkeit, in Zertifikate zu investieren, bietet beispielsweise die Social Trading Plattform wikifolio. Anleger folgen dabei den Strategien anderer Trader. Indem Anleger ein wikifolio-Zertifikat erwerben, können sie an der Entwicklung des jeweiligen wikifolios teilhaben.
Markus Gildemeister / aktualisiert Mai 2026
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Risikohinweis CFD- und Forex-Handel
Der Handel mit Devisen und CFDs ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust Ihrer gesamten Kapitaleinlage führen. Zwischen 68% und 89 % der Kleinanlegerkonten verlieren beim Handel mit CFD Geld! Möglicherweise gibt es Kontoarten, bei denen Verluste das eingesetzte Kapital übersteigen können. Der gehebelte Handel mit CFD und Forex ist eventuell nicht für Sie geeignet! Informieren Sie sich darum ausführlich, wie der CFD- und Forexhandel funktioniert. Sie sollten keine Gelder einsetzen, deren Verlust Sie im schlimmsten Fall nicht verkraften könnten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle mit dem CFD- und Forexhandel verbundenen Risiken verstanden haben. Der Inhalt dieser Webseite darf NICHT als Anlageberatung missverstanden werden! Wir empfehlen, sofern notwendig, sich von unabhängiger Stelle beraten zu lassen.
Weiterführende Informationen
- Transaktionssteuer betrifft alle Anleger – finanzen.net, 12.8.2018
- Aktuelle Steuersätze – finanztransaktionssteuer.de
- Wissenschaftler legen unterschiedliche Größenordnungen zugrunde – finanztransaktionssteuer.de
- Finanztransaktionssteuer: Wie Anleger draufzahlen – finanztransaktionssteuer.de
- So trifft die Transaktionssteuer Privatleute – faz.net
- Finanztransaktionssteuer – bvi.de
- Finanztransaktionssteuer – Wikipedia: de.wikipedia.org
- Koalitionsvertrag 2025: steuerpolitische Vorhaben – pkf.de
- Finanztransaktionssteuer in Europa 2025 – luxtoday.lu
- Finanztransaktionssteuer brächte Milliarden für Deutschland – SPD Fraktion im Bundestag
Erstellt am 18.06.2019, zuletzt aktualisiert am 27.05.2026