Die Finanztransaktionssteuer – Einführung für 2021 geplant

Als SPD-Mitglied hat Finanzminister Olaf Scholz zurzeit wenig zu lachen, als Finanzminister kann er sich über ein selbst gestecktes Ziel freuen. Die Finanztransaktionssteuer kann kommen. Zusammen mit den Finanzministern von Frankreich, Belgien, Griechenland, Italien, Portugal, Österreich, der Slowakei, Slowenien und Spanien hat er sich auf Modalitäten geeinigt. Erste Versuche, diese Umsatzsteuer auf Wertpapiere einzuführen, waren in der Vergangenheit vor allem an Großbritannien gescheitert. Die Briten hatten die Befürchtung, dass ihre „Finanzindustrie“ in London massiv unter einer solchen Abgabe leiden würde.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Zehn EU-Staaten haben die Einführung der Finanztransaktionssteuer bis 2021 beschlossen.
  • Es gibt noch keine Anhaltspunkte, was wie besteuert werden soll.
  • Besteuerung hat, unabhängig von der Höhe, auf Kleinsparer eine abschreckende Wirkung.
  • Steuersätze liegen vermutlich unter denen der früheren deutschen Börsenumsatzsteuer.

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Sinn der Finanztransaktionssteuer

© sureeporn/ iStock/Getty Images

Bei der Einführung einer neuen Steuer stellt sich in erster Linie nicht die Frage, welchen Zweck sie haben soll. Steuern bedeuten Einnahmen für den Staat, neue Steuern Mehreinnahmen. Dabei ist die Finanztransaktionssteuer in Deutschland keine Unbekannte. Bis zum Jahr 1991 galt die Börsenumsatzsteuer, die Transaktionen mit festverzinslichen Wertpapieren mit 1,5 Prozent des Umsatzes belegte, bei Aktien waren es 2,5 Prozent.

Einer der Gründe für die Einführung, wie er von offizieller Seite benannt wird, ist es, kurzfristige, spekulative Geschäfte mit Wertpapieren einzudämmen. Im Umkehrschluss hätte dies bedeuten können, langfristiges Wertpapiersparen der sogenannten Kleinanleger durch einen Steuerfreibetrag zu honorieren – hat es aber leider gemäß den jüngsten Beschlüssen der Ministerrunde nicht.

Höhe und Umfang in den einzelnen Ländern

Die Finanztransaktionsteuer in den einzelnen Ländern der Eurozone, in denen sie bereits erhoben wird oder geplant ist, ähnelt einem Flickenteppich von Einzelmaßnahmen. Jedes Land besteuert verschiedene Anlageinstrumente entweder gar nicht oder in einer von ihm gewünschten Höhe. Nachfolgend der Versuch eines Überblickes:

Finanztransaktionsteuer in Prozent
Land Aktien Inland (1) Aktien Ausland (1) Derivate (1) Anleihen Day­trading (1 & 2) Over­night (1 & 2) Hoch­frequez­handel (1& 2) unregu­lierter Handel (1 & 2)
Belgien 0,2 0,2 0,2 0 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2
Deutschland 0,2 –  0,3 0,2 – 0,3 0 – 0,2 0 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2
Frankreich (seit 2012) 0,3 0,3 0 0 0 0 0,3 0
Griechenland 0,2 0,2 0,2 0 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2
Holland 0,2 0,2 0,2 0 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2
Italien (seit 2013) 0,1 0 0,01 0 0 0 0 0,2
Österreich 0,2 0,2 0,01 0 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2
Portugal 0,2 0,2 0,01 0 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2
Slowakei 0,2 0,2 0,01 0 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2
Slowenien 0,2 0,2 0,01 0 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2
Spanien 0,2 0,2 0,01 0 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2 0 – 0,2
(1) Mit Ausnahme Frankreich und Italien nur geplante Sätze, welche den EU-Partnerstaaten zur Prüfung vorliegen.
(2) Wie in der gesamten Diskussion gibt es auch hier keine einheitliche Linie. In der "Welt" vom 20.12.2019 heißt es noch, keine FTT auf Daytrading oder Derivate,
Auf Onvista wird Olaf Scholz (SPD) am 23.12.2019 mit den Worten zitiert, dass auch Derivate eingeschlossen werden müssten.

Finanztransaktionssteuer soll Grundrente finanzieren

Wofür die Mehreinnahmen durch die Finanztransaktionssteuer verwendet werden sollen, ist bekannt, seit sich die Regierung auf die Grundrente geeinigt hat. Im Beschluss heißt es, dass es keine Beitragserhöhung geben werde. Dafür wird der Bundeszuschuss zur allgemeinen Rentenversicherung erhöht. Einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung soll die Finanztransaktionsteuer leisten.

Was erwartet die Sparer?

Der Finanzministergipfel im Juni 2019 brachte noch keine klaren Vorgaben allerdings wird das in Frankreich bereits praktizierte System als favorisierte Vorlage gesehen.

In Frankreich fällt eine Finanztransaktionssteuer auf den Handel mit Aktien an. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Aktiengesellschaft eine Marktkapitalisierung von über einer Milliarde Euro erreicht und ihren Hauptsitz in Frankreich hat. Dabei spielt es keine Rolle, an welchem Börsenplatz die Papiere gehandelt werden. Die Steuer greift auch bei Transaktionen französischer Wertpapiere an ausländischen Börsenplätzen. Der Steuersatz in Frankreich beträgt 0,3 Prozent.

Ein alternatives Modell greift auch in Italien. Allerdings liegt die Grenze für eine Besteuerung von Aktien bei Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von nur 500 Millionen Euro. Die Steuer greift auch bei Derivaten und beträgt je nach Börsenplatz 0,1 Prozent oder 0,2 Prozent.

Update: Gesetzentwurf eingebracht

Seit dem 9. Dezember 2019 liegt ein erster Gesetzentwurf zur Finanztransaktionssteuer vor. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung wird der Gesetzentwurf nun den europäischen Partnern vorgelegt. Inhaltlich sieht der Entwurf vor, dass zunächst eine Steuer auf Käufe oder Verkäufe von Aktien in zehn EU-Staaten erhoben wird. Betroffen sind Aktien großer Unternehmen (Wert > 1 Milliarde Euro), was in Deutschland 145 sind. Über alle zehn Staaten hinweg summiert sich die Anzahl auf rund 500. Der Handel mit diesen Aktien sollen künftig mit einer Steuer von 0,2 Prozent des Geschäftswertes pro Transaktion belegt werden.

Einige Ausnahmen sind indes vorgesehen. Ausgenommen werden z. B. Börsengänge von Unternehmen zur Beschaffung von frischem Kapital. Jedes Land darf zudem entscheiden, inwieweit Aktienfonds bzw. ähnliche Produkte zur privaten Altersvorsorge unter die Finanztransaktionssteuer fallen. In Deutschland gibt es noch keine Festlegung, ob private Rentenvorsorgeprodukte besteuert werden.

Die zusätzlichen Einnahmen werden auf jährlich ca. 1,5 Milliarden Euro beziffert.

Update 2: Gutachten spricht sich gegen Finanztransaktionssteuer aus

Ein Gutachten im Auftrag der FDP aus dem Dezember 2019 kommt zu dem Ergebnis, dass es sich „bei der Finanztransaktionssteuer in der vorliegenden Fassung […] im Kern um eine Kleinanlegersteuer [handelt]“.

Kleinanleger gehen demnach, sofern die Steuer eingeführt wird, entweder mehr Risiken ein und investieren mehr Geld (z. B. durch die Nutzung von Derivaten oder synthetischen ETFs) bzw. erwerben weiterhin vorwiegend „mit Steuern belastete Aktien“. Der Erwerb von Aktien kleinerer Unternehmen oder von Unternehmen mit Sitz in Ländern ohne Aktienerwerbssteuer wird von den Machern der Studie (Hans-Peter Burghof und Robert Jung, Universität Hohenheim) allerdings als eher zweifelhafte Empfehlung eingestuft. Final geht die Studie davon aus, dass die privaten Kleinanleger künftig vermehrt auf den „Erwerb von Aktienrisiken“ verzichten. „Die ohnehin sehr geringe Quote von gegenwärtig etwa 16% (Quelle: DAI) der Anleger, die im Aktienmarkt investiert sind, dürfte sich durch Einführung der Steuer weiter verringern“ (Seite 19).

Großanleger und professionelle Investoren sollten laut Studie in der Lage sein, die Steuer vergleichsweise leicht zu umgehen. Größere Nachteile, wie bei Kleinanlegern, entstünden ihnen nicht. Eine Auswirkung auf „Spekulanten“ hat die Finanztransaktionssteuer ebenfalls nicht. Das Gutachten stuft die Steuer „als bloße staatliche Einnahmequelle ohne positive Steuerungswirkung“ ein.

Zweifel wirft das Papier auch hinsichtlich der bisher genannten Mindeststeuerhöhe von 0,2 Prozent des Geschäftswertes auf, wie er im Richtlinienentwurf steht. „Gelegentlich werden aber 0,3 oder 0,5 Prozent genannt“, so die Autoren. In einer Beispielrechnung für eine 10-jährige Anlage entsteht den Anlegern durch die Steuer so ein Verlust zwischen 0,4 und 5,3 Prozent zu einer Anlage ohne Steuerbelastung. Bei einer Besteuerung mit 0,5 Prozent stehen bis zu 2,95 Prozent an Verlust zu Buche. Eine ähnliche Rechnung findet sich weiter unten auf dieser Seite in einem eigenen Beispiel.

 

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Höhere Belastung für Anleger in allen Bereichen erwartet

Dass die erwarteten Steuereinnahmen nicht von den Finanzintermediären, sondern von den Anlegern bezahlt werden müssen, versteht sich fast von selbst. Die Unternehmensberatung Oliver Wyman sieht den „Normalsparer“ in allen Bereichen betroffen. Völlig unabhängig davon, ob er in Aktien direkt investiert, in Anleihen, in ETFs, Fonds oder in eine private oder betriebliche Altersversorgung – wo Geld investiert wird, fällt eine Steuer an (1).

© Roman Stavila/ iStock/Getty Images

Kritiker merken an, dass die Geldvernichtung, wie sie bereits im Einlagengeschäft seit Jahren greift, nun auch bei Aktien weitergeht. Die Zeche zahlt der Kleinanleger, der dann noch weniger auf die lukrativeren börsengehandelten Anlagemöglichkeiten zurückgreift.

Die aktuell diskutierte Zahl liegt bei 0,2 Prozent. Nun ist dies keine Größe, die im Bereich der Mehrwertsteuer angesiedelt ist. Aber alleine die Tatsache einer künftigen Besteuerung wirkt für Hobbyanleger oder Vorsorgesparer abschreckend. Außerdem sieht es so aus, als ob Olaf Scholz und seine Kollegen die Finanztransaktionssteuer nur auf Aktien, nicht aber auf Derivate erheben wollen.

Musterrechnung zur Belastung für Anleger

Angenommen, die Finanztransaktionssteuer beträgt 0,2 Prozent auf Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mehr als einer Milliarde Euro. Ein Anleger erwirbt für je 10.000 Euro Aktien von vier im Dax gelisteten Unternehmen. Die einmalige abzuführende Steuer beträgt „nur“ 80 Euro. Ärgerlich ist es trotzdem.

Anders sieht es bei einem ETF-Sparplan aus, der zur Altersvorsorge über 25 Jahre angespart wird. Bei einem Anlagebetrag von 150 Euro im Monat macht das ein Anlagevolumen von 45.000 Euro. Bei einer durchschnittlichen Rendite von fünf Prozent pro Jahr könnte der Anleger nach 25 Jahren auf einen Kapitalstock von 88.235,47 zurückgreifen. Kürzt man den monatlichen Anlagebetrag um 0,2 Prozent, fließen 149,70 Euro in den Sparplan. Als Endkapital verbleiben 88.089,00 Euro – eine Differenz von 176,47, d. h. mehr als eine Monatszahlung fehlt. Diese Berechnung geht zudem davon aus, dass lediglich der „Kauf“ von entsprechenden Wertpapieren mit einer Steuer belegt wird. Sollte auch der Verkauf besteuert werden, verringert sich das Endkapital um weitere 176,18 Euro.

Weitere Sparplan-Beispiele

Sparplan-Rate Aktiensteuer Mehrbelastung bei Kauf in 25 Jahren*
im Monat im Jahr in 1 Jahr in 25 Jahren Rendite 4% Rendite 5% Rendite 6%
100€ 1.200,00€ 2,40€ 60,00€ 102,11€ 117,65€ 162,95€
250€ 3.000,00€ 6,00€ 150,00€ 255,29€ 294,12€ 339,89€
500€ 6.000,00€ 12,00€ 300,00€ 510,58€ 588,24€ 679,77€
Summe Sparplan-Rate (mtl.) Rendite 4%** Rendite 5%** Rendite 6%** Mehrbelastung bei Verkauf in 25 Jahren
100€ 50.955,77€ 58.706,00€ 67.814,18€ 101,91€ 117,41€ 135,63€
250€ 127.389,42€ 146.765,00€ 169.602,94€ 254,78€ 293,53€ 339,21€
500€ 254.778,84€ 293.530,01€ 339.205,88€ 509,56€ 587,06€ 678,41€
  Mehrbelastung Gesamt nach 25 Jahren
  Rendite 4% Rendite 5% Rendite 6%
Sparrate (mtl.) 100€ 204,02€ 235,06€ 298,58€
Sparrate (mtl.) 250€ 510,07€ 587,65€ 679,10€
Sparrate (mtl.) 500€ 1.020,14€ 1.175,30€ 1.358,18€
* inkl. Zinseszinseffekt – Berechnung vorfällig; ** Ergebnisse nach Steuer; alle Angaben in EUR

Zwei weitere Beispiele mit alternativen Steuersätzen:

Anzahl Wertpapiere Positions­größe zu Beginn Anzahl Trans­aktionen* „Aktien­steuer“ Belastung durch „Aktien­steuer“ Rendite p.a. Endwert ohne Aktien­steuer Endwert mit Aktien­steuer Minder­rendite durch Aktiensteuer
Annahmen:
Im Portfolio befinden sich nur Wertpapiere, die der neuen Finanztransaktionssteuer unterliegen.
Jede Transaktion beinhaltet den vollständigen Verkauf eines Papieres und dessen Ersatz durch ein anderes Papier – *Angabe in: Kauf und Verkauf.
Der Verkauf eines Wertpapieres und dessen Ersatz durch ein anderes Wertpapier beinhaltet also zwei einzelne Transaktionen.
Abgeltungs- und andere Steuern oder Abgaben werden nicht berücksichtigt, um den reinen Effekt der „Aktiensteuer“ betrachten zu können.
Der Betrachtungszeitraum beträgt ein Jahr.
Fall 1: 50 Transaktionen pro Jahr
100 1.000,00€ 25 + 25 0,05% 25,00€ 5,00% 105.000,00€ 104.975,00€ -0,02%
100 1.000,00€ 25 + 25 0,10% 50,00€ 5,00% 105.000,00€ 104.950,00€ -0,05%
100 1.000,00€ 25 + 25 0,20% 100,00€ 5,00% 105.000,00€ 104.900,00€ -0,10%
100 1.000,00€ 25 + 25 0,50% 250,00€ 5,00% 105.000,00€ 104.750,00€ -0,24%
100 1.000,00€ 25 + 25 1,00% 500,00€ 5,00% 105.000,00€ 104.500,00€ -0,48%
Fall 2: 200 Transaktionen pro Jahr
100 1.000,00€ 100 + 100 0,05% 100,00€ 5,00% 105.000,00€ 104.900,00€ -0,10%
100 1.000,00€ 100 + 100 0,10% 200,00€ 5,00% 105.000,00€ 104.800,00€ -0,19%
100 1.000,00€ 100 + 100 0,20% 400,00€ 5,00% 105.000,00€ 104.600,00€ -0,38%
100 1.000,00€ 100 + 100 0,50% 1.000,00€ 5,00% 105.000,00€ 104.000,00€ -0,95%
100 1.000,00€ 100 + 100 1,00% 2.000,00€ 5,00% 105.000,00€ 103.000,00€ -1,90%

Die Zahlen als solche sind zunächst nicht dramatisch. Ärgerlich ist nur, dass die Höhe der Besteuerung nach wie vor in den Sternen steht. Der US-Amerikaner James Tobin, Schüler von John Maynard Keynes, kalkulierte einmal mit Zahlen, die sich zwischen 0,5 Prozent und einem Prozent bewegten (3). Eine Besteuerung in dieser Größenordnung hätte allerdings auch für die breite Masse der Anleger fatale Folgen.

Kann ich als Privatanleger die Finanztransaktionssteuer umgehen?

Ursprünglich war die Finanztransaktionssteuer einmal als globale Maßnahme zur internationalen Armutsbekämpfung gedacht. Sie sollte ein Mittel gegen superschnelles Trading sein und dem Handel mit Derivaten Grenzen setzen. Davon ist in den maßgeblich von Olaf Scholz geprägten Vorschlägen aus Deutschland nicht viel übriggeblieben. Nun soll die Steuer der Finanzierung der Grundrente dienen und ausgerechnet Derivate werden aller Voraussicht nach von ihr ausgenommen sein. Damit wird sie besonders Kleinanleger treffen, die in Aktien und co. investieren wollen. Große Player werden hingegen auf eben diese Derivate ausweichen.

Doch auch Kleinanleger können solche Derivate nutzen. Sie verlangen jedoch einiges an Einarbeitung und Finanzwissen, um sie richtig für sich nutzen zu können, und eignen sich daher vor allem für Fortgeschrittene.

Ein Derivat leitet sich von einem Basiswert ab. Bei einem Derivat auf eine Aktie investieren Anleger also nicht direkt in die Aktie, sondern beispielweise in einen CFD auf diese Aktie, dessen Preis sich aus dem Kurs der Aktie ergibt. Unter Derivate fallen neben CFDs beispielsweise auch Zertifikate.

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Eine Möglichkeit, in Zertifikate zu investieren, bietet beispielsweise die Social Trading Plattform wikifolio. Anleger folgen dabei den Strategien anderer Trader. Indem Anleger ein wikifolio-Zertifikat erwerben, können sie an der Entwicklung des jeweiligen wikifolios teilhaben.

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Uwe Rabolt

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Risikohinweis CFD- und Forex-Handel

Der Handel mit Devisen und CFDs ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust Ihrer gesamten Kapitaleinlage führen. Zwischen 68% und 89 % der Kleinanlegerkonten verlieren beim Handel mit CFD Geld! Möglicherweise gibt es Kontoarten, bei denen Verluste das eingesetzte Kapital übersteigen können. Der gehebelte Handel mit CFD und Forex ist eventuell nicht für Sie geeignet! Informieren Sie sich darum ausführlich, wie der CFD- und Forexhandel funktioniert. Sie sollten keine Gelder einsetzen, deren Verlust Sie im schlimmsten Fall nicht verkraften könnten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle mit dem CFD- und Forexhandel verbundenen Risiken verstanden haben. Der Inhalt dieser Webseite darf NICHT als Anlageberatung missverstanden werden! Wir empfehlen, sofern notwendig, sich von unabhängiger Stelle beraten zu lassen.

Weiterführende Informationen

Zuletzt aktualisiert am 24.07.2023