Was ändert sich durch die ESMA-Regeln im CFD-Handel?

2018 gab es gravierende Einschnitte im Handel mit CFDs und Forex. Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat neue Regeln eingeführt, welche unter anderem den maximalen Hebel stark beschränken. 2019 hat die deutsche BaFin zudem eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die den CFD-Handel auf nationaler Ebene reguliert. Welche Änderungen es gab und worauf Trader jetzt achten sollten, klärt unser Ratgeber.

Welche Änderungen im CFD- und Forex-Handel wurden durch die ESMA eingeführt?

Dies ESMA hat fünf wesentliche Änderungen eingeführt:

Initial-Margin-Schutz

Der „Initial-Margin-Schutz“ betrifft den maximalen Hebel, mit dem ein CFD oder ein Währungspaar gehandelt werden kann. Je höher der Hebel, desto niedriger die Margin, also die Sicherheitsleistung, die hinterlegt werden muss, wenn ein Trade eröffnet wird.

Vor der Einführung der ESMA-Regeln boten CFD-Broker teils Hebel bis 500:1 an. Seit dem 1. August 2018 gibt es Vorschriften für den Hebel, die von den Eigenheiten des jeweiligen Basiswertes abhängen. Die folgende Tabelle zeigt den maximalen Hebel je nach Produktgruppe:

Produktgruppe Maximaler Hebel
Stand: 01.08.2018
Hauptwährungspaare 30:1
Hauptindizes, Nebenwährungspaare, Gold 20:1
Rohstoffe (außer Gold), Nebenindizes 10:1
Bund 5:1
Aktien 5:1
Kryptowährungen 2:1

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Wie gravierend die Änderungen sind, zeigt auch der folgende Screenshot vom CFD- und Forex-Broker GKFX:

Quelle: GKFX

Margin-Glattstellungsschutz

Mit dem Margin-Glattstellungsschutz wurde eine einheitliche Regel eingeführt, wann eine Position glattgestellt – also geschlossen – werden muss. Der Wert liegt bei 50 Prozent der ursprünglich erforderlichen Margin.

Zunächst war der Plan, die Regel für jede einzelne Position anzuwenden. Nach einiger Kritik hat sich die ESMA jedoch entschlossen, den Margin-Glattstellungsschutz auf Einzelkontobasis einzuführen. Das bedeutet, der Wert eines Kontos darf nicht tiefer fallen als 50 Prozent des gesamten Initial-Margin-Schutzes, der zu einem beliebigen Zeitpunkt eingezahlt worden ist, um alle derzeit offenen CFD zu eröffnen.

Href fehlt

Negativsaldoschutz

Der Negativsaldoschutz ist nichts anderes als ein Verbot der Nachschusspflicht. Aus dem Negativsaldoschutz folgt, dass Trader nicht mehr Geld verlieren können, als sie auf ihr Konto eingezahlt haben.

Für deutsche Trader ist das nichts Neues. Hierzulande gilt bereits seit dem 10.08.2017 ein Verbot der Nachschusspflicht.

Risikowarnungen

Wer auf der Homepage eines CFD- oder Forex-Brokers unterwegs ist, findet dort Hinweise zum Risiko, das mit dem Handel von CFDs beziehungsweise Forex verbunden ist. Konnten diese früher individuell gestaltet sein, gelten nun einheitliche Vorschriften. Ein Beispiel aus der ESMA „Mitteilung   über Produktinterventionsbeschlüsse der ESMA zu Differenzgeschäften und binären Optionen“ lautet:

Anbieterspezifische Risikowarnung auf dauerhaftem Datenträger und Website

CFD sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren.

[Prozentsatz pro  Anbieter  eingeben] %  der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter.

Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.“

Das Verbot monetärer und nicht monetärer Vorteile

Das Verbot monetärer und nicht monetärer Vorteile beschränkt die Werbung, die für CFDs und Forex gemacht werden darf. So sind beispielsweise Handelsboni nicht mehr erlaubt. Trader dürfen also nicht mehr damit gelockt werden, dass sie diesen oder jenen Rabatt erhalten, wenn sie ein bestimmtes Handelsvolumen umsetzen, oder ihnen ein Geschenk angeboten wird, wenn sie eine bestimmte Summe Geld auf ihr Konto überweisen.

Wichtig: Auch der Forex-Handel am Spotmarkt ist von den Änderungen betroffen!

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Seit wann gelten die Änderungen im CFD- und Forex-Handel durch die ESMA?

Die Änderungen für den CFD- und Forex-Handel gelten seit dem 1. August 2018.

Am 18. Januar 2018 veröffentlichte die ESMA zunächst ein Papier, in dem Vorschläge für Änderungen im CFD- und Forex-Handel gemacht wurden. Bis zum 5. Februar holte sie dann Meinungen von Trader zu den Vorschlägen ein. Am 27. März wurde ein Verbot binärer Optionen und eine Einschränkung des CFD- und Forex-Handels ausgesprochen. Zwei Monate nach der Übersetzung ins Amtsblatt traten die Änderungen für den CFD- und Forex-Handel in Kraft.

Bis wann gelten die Änderungen im CFD- und Forex-Handel durch die ESMA?

Die Änderungen gelten zunächst für drei Monate. Anschließend ist eine Verlängerung möglich.

Im Artikel 40 der VERORDNUNG (EU) Nr. 600/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 heißt es dazu:

„Die ESMA überprüft ein Verbot oder eine Beschränkung gemäß Absatz 1 in geeigneten Zeitabständen, mindestens aber alle drei Monate. Wird das Verbot oder die Beschränkung nach Ablauf dieser drei Monate nicht verlängert, treten sie automatisch außer Kraft.“

Eine dauerhafte Umsetzung der Regeln kann die ESMA nicht beschließen. Dafür wäre ein Eingreifen der Europäischen Kommission erforderlich. Diese könnte einen Vorschlag für eine neue europäische Rechtsvorschrift erarbeiten und diese dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU vorlegen.

Wie verhält sich die Allgemeinverfügung der BaFin zu den ESMA-Regeln?

In Deutschland sind CFDs mit Nachschusspflicht bereits seit 2017 durch eine Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verboten. Am 23. Juli 2019 folgte eine zweite Allgemeinverfügung. Diese bekräftigte das Verbot von CFDs mit Nachschusspflicht. Darüber hinaus regelte sie die maximal zulässigen Hebel, Verlustbegrenzungen, Vermarktungsbeschränkungen und Risikohinweise. Dabei folgte sie hinsichtlich der Hebel- und Verlustbegrenzung den Vorgaben der ESMA. Die Allgemeinverfügung tritt in Kraft, sobald die ESMA-Regeln auslaufen. Sie gilt dauerhaft. Sollte die ESMA die Regeln für den CFD-Handel in der EU also nicht verlängern, greift die Allgemeinverfügung der BaFin und die Einschränkungen bleiben dauerhaft bestehen.

Warum hat die ESMA die Änderungen im CFD- und Forex-Handel eingeführt?

Die ESMA begründet ihren Schritt damit, dass sich der CFD- und Forex-Handel in den letzten Jahren bei Privatanlegern zunehmender Beliebtheit erfreut. Es handele sich jedoch um komplexe Produkte, die oft spekulativ benutzt würden. Auch die aggressive Vermarktung war der ESMA ein Dorn im Auge.

Infografik zur Entwicklung des Handelsvolumens von CFDs in Deutschland

Die ESMA will verhindern, dass mehr und mehr Privatanleger Geld mit dem CFD- und Forex-Handel verlieren und sie vor den Risiken schützen.

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Was ist die die ESMA?

Die ESMA ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (englisch: European Securities and Markets Authority). Es gibt sie seit 2011. Sie ist für die Regulierung der Finanzmärkte in der Europäischen Union zuständig und Teil des Europäischen Finanzaufsichtssystems.

Die ESMA kann der Europäischen Kommission Vorschläge für Verordnungen machen. Sie kann aber auch direkt in den Markt eingreifen und für einen beschränkten Zeitraum Regeln aufstellen. Die ESMA arbeitet dabei auch mit nationalen Behörden zusammen.

Ihr Ziel ist es, Anleger zu schützen und die Finanzmärkte zu stabilisieren.

Worauf sollten CFD- und Forex-Trader jetzt achten?

Durch die niedrigeren Hebel müssen Trader hohe Sicherheitsleistungen auf ihren Konten hinterlegen, um eine Position öffnen zu können.

Ein Beispiel:

Schließt ein Trader einen CFD mit einem Gegenwert von 10.000 Euro ab und der Hebel beträgt 100:1, muss er eine Margin von 100 Euro hinterlegen. Beträgt der Hebel hingegen 30:1, müssen 333,33 Euro als Sicherheitsleistung hinterlegt werden.

Wegen des Margin-Glattstellungsschutzes werden CFD- und Forex-Broker zudem offene Positionen automatisch schließen, sobald der Wert eines Kontos unter 50 Prozent des gesamten Initial-Margin-Schutzes sinkt.

Welche Vorteile haben die Änderungen im CFD- und Forex-Handel durch die ESMA?

Auch wenn die Änderungen der ESMA zu vielen Diskussionen geführt haben, sind sich die meisten Teilnehmer einig, dass ein Verbot der Nachschusspflicht ein großer Vorteil für die Trader ist. Dadurch können Trader nicht mehr Geld verlieren, als sie eingesetzt haben. In Deutschland gilt das Verbot der Nachschusspflicht jedoch ohnehin schon.

Wie werden Anleger zu „Professional Clients“?

Die Regeln der ESMA beziehen sich explizit auf Kleinanleger. Möchten Trader weiterhin mit hohen Hebeln handeln, bieten CFD- und Forex-Broker die Möglichkeit an, sich als Professional Client einstufen zu lassen.

Dafür müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Der Trader muss ein Vermögen von mindestens 500.000 Euro haben (inkl. Sachwerte)
  • Außerdem muss er ein gewisses Mindesthandelsvolumen in Verbindung der Frequenz pro Quartal aufweisen
  • Er ist nachweislich seit mindestens einem Jahr im Finanzbereich tätig

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Eine Übersicht empfehlenswerter CFD-Broker finden Sie hier in unserem Vergleich, in welchem wir ausschließlich CFD-Broker ohne Nachschusspflicht aufführen. Beachten Sie bitte unseren Risikohinweis zum Handel mit CFDs:

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Risikohinweis CFD-Handel

Der Handel mit CFDs ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust Ihrer gesamten Kapitaleinlage führen. Zwischen 68% und 89 % der Kleinanlegerkonten verlieren beim Handel mit CFD Geld! Möglicherweise gibt es Kontoarten, bei denen Verluste das eingesetzte Kapital übersteigen können. Der gehebelte Handel mit CFDs ist eventuell nicht für Sie geeignet! Informieren Sie sich darum ausführlich, wie der CFD-Handel funktioniert. Sie sollten keine Gelder einsetzen, deren Verlust Sie im schlimmsten Fall nicht verkraften könnten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle mit dem CFD-Handel verbundenen Risiken verstanden haben. Der Inhalt dieser Webseite darf NICHT als Anlageberatung missverstanden werden! Wir empfehlen, sofern notwendig, sich von unabhängiger Stelle beraten zu lassen.


Weiterführende Links

EUR-Lex – Amtsblatt der Europäischen Union

EUR-Lex – VERORDNUNG (EU) Nr. 600/2014

ESMA – Mitteilung über Produktinterventionsbeschlüsse der ESMA zu Differenzgeschäften und binären Optionen

BaFin – Pressemitteilung | 23. Juli 2019

Zuletzt aktualisiert am 26.04.2022