Was ändert sich durch die ESMA-Regeln im CFD-Handel?
2018 gab es gravierende Einschnitte im Handel mit CFDs und Forex. Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat neue Regeln eingeführt, welche unter anderem den maximalen Hebel stark beschränken. 2019 hat die deutsche BaFin zudem eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die den CFD-Handel auf nationaler Ebene dauerhaft reguliert. Welche Regelungen gelten und worauf Trader heute achten sollten, klärt unser Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Änderungen im CFD- und Forex-Handel wurden durch die ESMA eingeführt?
- Seit wann gelten die Änderungen im CFD- und Forex-Handel durch die ESMA?
- Bis wann gelten die Änderungen im CFD- und Forex-Handel durch die ESMA?
- Wie verhält sich die Allgemeinverfügung der BaFin zu den ESMA-Regeln?
- Warum hat die ESMA die Änderungen im CFD- und Forex-Handel eingeführt?
- Was ist die ESMA?
- Worauf sollten CFD- und Forex-Trader jetzt achten?
- Welche Vorteile haben die Änderungen im CFD- und Forex-Handel durch die ESMA?
- Wie werden Anleger zu „Professional Clients“?
- CFD-Broker ohne Nachschusspflicht vergleichen
Welche Änderungen im CFD- und Forex-Handel wurden durch die ESMA eingeführt?
Die ESMA hat fünf wesentliche Änderungen eingeführt:
Initial-Margin-Schutz
Der „Initial-Margin-Schutz“ betrifft den maximalen Hebel, mit dem ein CFD oder ein Währungspaar gehandelt werden kann. Je höher der Hebel, desto niedriger die Margin, also die Sicherheitsleistung, die hinterlegt werden muss, wenn ein Trade eröffnet wird.
Vor der Einführung der ESMA-Regeln boten CFD-Broker teils Hebel bis 500:1 an. Seit dem 1. August 2018 gelten verbindliche Vorschriften für den Hebel, die von den Eigenheiten des jeweiligen Basiswertes abhängen. Diese Hebellimits sind heute EU-weit als dauerhafter Standard etabliert – von den Mitgliedstaaten national verankert und durch die BaFin-Allgemeinverfügung in Deutschland unbefristet gesichert. Die folgende Tabelle zeigt den maximalen Hebel je nach Produktgruppe:
| Produktgruppe | Maximaler Hebel |
|---|---|
| Stand: 01.08.2018, dauerhaft durch nationale Regulierung verankert | |
| Hauptwährungspaare | 30:1 |
| Hauptindizes, Nebenwährungspaare, Gold | 20:1 |
| Rohstoffe (außer Gold), Nebenindizes | 10:1 |
| Bund | 5:1 |
| Aktien | 5:1 |
| Kryptowährungen | 2:1 |
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Wie gravierend die Änderungen sind, zeigt auch der folgende Screenshot vom CFD- und Forex-Broker GKFX:
Margin-Glattstellungsschutz
Mit dem Margin-Glattstellungsschutz wurde eine einheitliche Regel eingeführt, wann eine Position glattgestellt – also geschlossen – werden muss. Der Wert liegt bei 50 Prozent der ursprünglich erforderlichen Margin.
Die Regel gilt auf Einzelkontobasis: Der Wert eines Kontos darf nicht tiefer fallen als 50 Prozent des gesamten Initial-Margin-Schutzes, der zu einem beliebigen Zeitpunkt eingezahlt worden ist, um alle derzeit offenen CFDs zu eröffnen. Fällt das Konto unter diese Schwelle, müssen Broker offene Positionen automatisch schließen.
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Negativsaldoschutz
Der Negativsaldoschutz ist nichts anderes als ein Verbot der Nachschusspflicht. Aus dem Negativsaldoschutz folgt, dass Trader nicht mehr Geld verlieren können, als sie auf ihr Konto eingezahlt haben.
Für deutsche Trader ist das nichts Neues. Hierzulande gilt bereits seit dem 10.08.2017 ein Verbot der Nachschusspflicht.
Risikowarnungen
Wer auf der Homepage eines CFD- oder Forex-Brokers unterwegs ist, findet dort Hinweise zum Risiko, das mit dem Handel von CFDs beziehungsweise Forex verbunden ist. Konnten diese früher individuell gestaltet sein, gelten nun einheitliche Vorschriften. Ein Beispiel aus der ESMA „Mitteilung über Produktinterventionsbeschlüsse der ESMA zu Differenzgeschäften und binären Optionen“ lautet:
„Anbieterspezifische Risikowarnung auf dauerhaftem Datenträger und Website
CFD sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren.
[Prozentsatz pro Anbieter eingeben] % der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter.
Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.“
Das Verbot monetärer und nicht monetärer Vorteile
Das Verbot monetärer und nicht monetärer Vorteile beschränkt die Werbung, die für CFDs und Forex gemacht werden darf. So sind beispielsweise Handelsboni nicht mehr erlaubt. Trader dürfen also nicht mehr damit gelockt werden, dass sie diesen oder jenen Rabatt erhalten, wenn sie ein bestimmtes Handelsvolumen umsetzen, oder ihnen ein Geschenk angeboten wird, wenn sie eine bestimmte Summe Geld auf ihr Konto überweisen.
Wichtig: Auch der Forex-Handel am Spotmarkt ist von den Änderungen betroffen!
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Seit wann gelten die Änderungen im CFD- und Forex-Handel durch die ESMA?
Die Änderungen für den CFD- und Forex-Handel gelten seit dem 1. August 2018. Ursprünglich als temporäre Produktinterventionsmaßnahmen eingeführt und mehrfach verlängert, wurden die Regelungen inzwischen von den EU-Mitgliedstaaten dauerhaft in nationales Recht überführt. In Deutschland sichert die Allgemeinverfügung der BaFin vom 23. Juli 2019 die Geltung unbefristet ab.
Am 18. Januar 2018 veröffentlichte die ESMA zunächst ein Papier, in dem Vorschläge für Änderungen im CFD- und Forex-Handel gemacht wurden. Bis zum 5. Februar holte sie dann Meinungen von Tradern zu den Vorschlägen ein. Am 27. März wurde ein Verbot binärer Optionen und eine Einschränkung des CFD- und Forex-Handels ausgesprochen. Zwei Monate nach der Übersetzung ins Amtsblatt traten die Änderungen für den CFD- und Forex-Handel in Kraft.
Bis wann gelten die Änderungen im CFD- und Forex-Handel durch die ESMA?
Die ursprünglich auf jeweils drei Monate befristeten ESMA-Produktinterventionsmaßnahmen wurden wiederholt verlängert und sind inzwischen faktisch durch dauerhafte nationale Regelungen ersetzt worden. In Artikel 40 der VERORDNUNG (EU) Nr. 600/2014 war zwar vorgesehen, dass die ESMA solche Maßnahmen alle drei Monate zu überprüfen und zu verlängern hat – eine dauerhafte Umsetzung durch die ESMA selbst war damit nicht möglich. Genau das ist jedoch eingetreten: Die EU-Mitgliedstaaten haben die Regelungen eigenständig und dauerhaft in nationales Recht überführt. In Deutschland übernimmt diese Funktion die BaFin-Allgemeinverfügung von 2019, die unbefristet gilt und unabhängig von etwaigen ESMA-Entscheidungen Bestand hat.
Im Februar 2026 hat die ESMA zudem ein Public Statement veröffentlicht, das klarstellt: Es kommt nicht auf die Produktbezeichnung an, sondern auf die ökonomische Struktur eines Instruments. Produkte, die wie CFDs funktionieren, unterliegen damit auch den CFD-Schutzregeln – unabhängig davon, wie Anbieter sie bezeichnen.
Wie verhält sich die Allgemeinverfügung der BaFin zu den ESMA-Regeln?
In Deutschland sind CFDs mit Nachschusspflicht bereits seit 2017 durch eine Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verboten. Am 23. Juli 2019 folgte eine zweite Allgemeinverfügung. Diese bekräftigte das Verbot von CFDs mit Nachschusspflicht. Darüber hinaus regelte sie die maximal zulässigen Hebel, Verlustbegrenzungen, Vermarktungsbeschränkungen und Risikohinweise. Dabei folgte sie hinsichtlich der Hebel- und Verlustbegrenzung den Vorgaben der ESMA. Die Allgemeinverfügung gilt dauerhaft und unabhängig von etwaigen ESMA-Maßnahmen. Sie stellt sicher, dass die Schutzregeln für Kleinanleger in Deutschland auch dann Bestand haben, wenn die ESMA auf EU-Ebene keine entsprechenden Maßnahmen mehr aufrechterhält.
Warum hat die ESMA die Änderungen im CFD- und Forex-Handel eingeführt?
Die ESMA begründet ihren Schritt damit, dass sich der CFD- und Forex-Handel in den letzten Jahren bei Privatanlegern zunehmender Beliebtheit erfreut. Es handele sich jedoch um komplexe Produkte, die oft spekulativ benutzt würden. Auch die aggressive Vermarktung war der ESMA ein Dorn im Auge.
Die ESMA will verhindern, dass mehr und mehr Privatanleger Geld mit dem CFD- und Forex-Handel verlieren und sie vor den Risiken schützen.
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Was ist die ESMA?
Die ESMA ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (englisch: European Securities and Markets Authority). Es gibt sie seit 2011. Sie ist für die Regulierung der Finanzmärkte in der Europäischen Union zuständig und Teil des Europäischen Finanzaufsichtssystems.
Die ESMA kann der Europäischen Kommission Vorschläge für Verordnungen machen. Sie kann aber auch direkt in den Markt eingreifen und für einen beschränkten Zeitraum Regeln aufstellen sowie durch Public Statements Klarstellungen zur Anwendung bestehender Regeln treffen – so zuletzt im Februar 2026 zur Einordnung strukturierter CFD-ähnlicher Produkte. Die ESMA arbeitet dabei auch mit nationalen Behörden wie der BaFin zusammen.
Ihr Ziel ist es, Anleger zu schützen und die Finanzmärkte zu stabilisieren.
Worauf sollten CFD- und Forex-Trader jetzt achten?
Durch die niedrigeren Hebel müssen Trader höhere Sicherheitsleistungen auf ihren Konten hinterlegen, um eine Position öffnen zu können.
Ein Beispiel:
Schließt ein Trader einen CFD mit einem Gegenwert von 10.000 Euro ab und der Hebel beträgt 100:1, muss er eine Margin von 100 Euro hinterlegen. Beträgt der Hebel hingegen 30:1, müssen 333,33 Euro als Sicherheitsleistung hinterlegt werden.
Wegen des Margin-Glattstellungsschutzes werden CFD- und Forex-Broker zudem offene Positionen automatisch schließen, sobald der Wert eines Kontos unter 50 Prozent des gesamten Initial-Margin-Schutzes sinkt.
Trader sollten außerdem beachten, dass Offshore-Broker außerhalb des EU-Regulierungsrahmens zwar höhere Hebel anbieten, dabei aber weder Negativsaldoschutz noch vergleichbare Einlagensicherung bieten. Das ESMA Public Statement vom Februar 2026 macht zudem deutlich, dass kreative Produktbezeichnungen die CFD-Schutzregeln nicht aushebeln: Maßgeblich ist die ökonomische Struktur des Instruments, nicht sein Name.
Welche Vorteile haben die Änderungen im CFD- und Forex-Handel durch die ESMA?
Auch wenn die Änderungen der ESMA zu vielen Diskussionen geführt haben, sind sich die meisten Teilnehmer einig, dass ein Verbot der Nachschusspflicht ein großer Vorteil für die Trader ist. Dadurch können Trader nicht mehr Geld verlieren, als sie eingesetzt haben. In Deutschland gilt das Verbot der Nachschusspflicht jedoch ohnehin schon seit 2017.
Wie werden Anleger zu „Professional Clients“?
Die Regeln der ESMA beziehen sich explizit auf Kleinanleger. Möchten Trader weiterhin mit hohen Hebeln handeln, bieten CFD- und Forex-Broker die Möglichkeit an, sich als Professional Client einstufen zu lassen.
Dafür müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Der Trader muss ein Vermögen von mindestens 500.000 Euro haben (inkl. Sachwerte)
- Außerdem muss er ein gewisses Mindesthandelsvolumen in Verbindung der Frequenz pro Quartal aufweisen
- Er ist nachweislich seit mindestens einem Jahr im Finanzbereich tätig
CFD-Broker ohne Nachschusspflicht vergleichen
Eine Übersicht empfehlenswerter CFD-Broker finden Sie hier in unserem Vergleich, in welchem wir ausschließlich CFD-Broker ohne Nachschusspflicht aufführen. Beachten Sie bitte unseren Risikohinweis zum Handel mit CFDs:
| Broker | Mindest- einzahlung | Max. Hebel | Spreads z.B. | Transaktions- kosten | Finanzierungs- kosten | Sicherungs- systeme | Mobile Trading | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
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Risikohinweis CFD-Handel
Der Handel mit CFDs ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust Ihrer gesamten Kapitaleinlage führen. Zwischen 68% und 89 % der Kleinanlegerkonten verlieren beim Handel mit CFD Geld! Möglicherweise gibt es Kontoarten, bei denen Verluste das eingesetzte Kapital übersteigen können. Der gehebelte Handel mit CFDs ist eventuell nicht für Sie geeignet! Informieren Sie sich darum ausführlich, wie der CFD-Handel funktioniert. Sie sollten keine Gelder einsetzen, deren Verlust Sie im schlimmsten Fall nicht verkraften könnten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle mit dem CFD-Handel verbundenen Risiken verstanden haben. Der Inhalt dieser Webseite darf NICHT als Anlageberatung missverstanden werden! Wir empfehlen, sofern notwendig, sich von unabhängiger Stelle beraten zu lassen.
Weiterführende Links
EUR-Lex – Amtsblatt der Europäischen Union
EUR-Lex – VERORDNUNG (EU) Nr. 600/2014
BaFin – Allgemeinverfügung bezüglich Differenzgeschäfte (CFD) vom 23. Juli 2019
Erstellt am 02.08.2018, zuletzt aktualisiert am 22.06.2026

