BaFin-Verfügung: Keine CFDs mit Nachschusspflicht mehr

Dienstag den 9.05.2017 - Abgelegt unter: Brokernews, CFD-Broker News

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Update vom 23.07.2019:

In Deutschland bleiben CFDs mit Nachschusspflicht auch weiterhin verboten. Das erste Verbot trat 2017 in Kraft. Auch auf europäischer Ebene wurde der CFD-Handel durch das Eingreifen der ESMA inzwischen stark eingeschränkt. Auf europäischer Ebene gelten die Einschränkungen jedoch nur befristet. Aus diesem Grund hat die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die zweite Allgemeinverfügung erlassen. Sie soll gelten, sobald die ESMA-Regeln auslaufen. Neben dem Verbot der Nachschusspflicht schreibt sie unter anderem eine Beschränkung der Hebel vor.

In der Pressemitteilung der BaFin heißt es dazu: „Die BaFin greift damit erneut die erheblichen Anlegerschutzbedenken auf, die sie bereits bei ihrem ersten Verbot von CFD mit Nachschusspflicht im Mai 2017 geäußert hatte. Insbesondere bei diesen Differenzkontrakten sieht die BaFin ein unkalkulierbares Verlustrisiko für Kleinanleger. Verluste sind hier nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern können sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. Um die Risiken für Kleinanleger weiter zu senken, gelten in Deutschland auch die Hebel- und weiteren Verlustbegrenzungen der ESMA weiter. Nach Ansicht der BaFin sind darüber hinaus standardisierte Risikowarnungen unerlässlich. Kleinanleger dürfen nach Meinung der Aufsicht nicht mit Startguthaben, Rabatten, Boni oder anderen Anreizen in Risiken, die mit CFD verbunden sind, gelockt werden.“

Ursprüngliche Nachricht:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht ernst: Am 08.05.2017 hat sie eine Allgemeinverfügung erlassen, die CFDs mit Nachschusspflicht verbietet. CFD-Broker haben nun drei Monate Zeit, die Vorgaben der BaFin umzusetzen. Grund für das Verbot sind erhebliche Bedenken beim Anlegerschutz.

Vermarktung, Vertrieb und Verkauf beschränkt

Mit ihrem Verbot für CFDs mit Nachschusspflicht bezieht sich die BaFin auf den Paragraphen 4b WpHG. Dort heißt es:

„(1) Die Bundesanstalt kann folgende Maßnahmen treffen:

  1. Verbot oder Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs oder des Verkaufs von a) bestimmten Finanzinstrumenten oder strukturierten Einlagen, b) Finanzinstrumenten oder strukturierten Einlagen mit bestimmten Merkmalen oder
  2. Verbot oder Beschränkung einer bestimmten Form der Finanztätigkeit oder Finanzpraxis.“[1]

Natürlich müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein, damit die BaFin solche Maßnahmen ergreifen darf. Hier beruft man auf den Paragraphen ehemals 4b Abs. 2 Nummer 1a WpHG:

„(2) Eine Maßnahme nach Absatz 1 darf getroffen werden, wenn

  1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass a) ein Finanzinstrument, eine strukturierte Einlage oder eine Tätigkeit oder Praxis erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz aufwirft oder eine Gefahr für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Finanz- oder Warenmärkte oder für die Stabilität des gesamten Finanzsystems oder eines seiner Teile innerhalb zumindest eines EU-Mitgliedstaates darstellt.“

Bei vielen Online-Brokern lassen sich auch CFDs handeln - zum Vergleich »

Nachschusspflicht vs. Anlegerschutz

CFDs sind Differenzkontrakte, bei denen Anleger auf die Kursentwicklung eines Basiswertes setzen – z.B. einer Aktie. Meist kommen dabei Hebel zum Einsatz, die Gewinne und Verluste potenzieren. Um sich am Handel zu beteiligen, müssen Anleger nur eine geringe Sicherheitsleistung hinterlegen. Bewegt sich der Kurs des Basiswertes jedoch gegen die Anleger, kann ihr CFD-Broker sie auffordern, Geld nachzuschießen, damit die Sicherheitsleistung weiterhin gedeckt ist. Das nennt man Nachschusspflicht.

Der Anleger kann im schlimmsten Fall als mehr Kapital verlieren, als er ursprünglich eingesetzt hat. Ein Risiko, das CFD-Broker ihren Kunden nicht zumuten dürfen, meint die BaFin – auch deshalb, weil viele der Trader Kleinanleger sind. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger“, sagt Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele.[2]

In eine Studie der Central Bank of Ireland heißt es beispielsweise, dass 75 Prozent alle aktiven CFD-Kunden ihr Geld verlieren. In der untersuchten Gruppe lag der durchschnittliche Verlust bei in den Jahren 2013 und 2014 bei 6.900 Euro. [3]

Einwände von CFD-Brokern

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Die BaFin hatte das Verbot von CFDs mit Nachschusspflicht bereits im Dezember 2016 angekündigt. Bis zum 20. Januar 2017 hatten Broker und andere Betroffene Zeit, sich dazu zu äußern. Laut BaFin gab es 30 Stellungnahmen. Elf waren für die Maßnahmen, siebzehn dagegen. Bei zwei handelte es sich nur um Nachfragen.

Elf der Stellungnahmen kamen von CFD-Anbietern beziehungsweise einem Anbieterverband. Hier sprachen sich vier für die Maßnahme und acht dagegen aus.

Gegenargumente waren unter anderem, dass sich die BaFin auf eine sehr eingeschränkte Auswahl von Studien zum Thema beziehe. Das Risiko könne auch durch garantierte Stopp-Loss-Orders beschränkt werden, so die Gegner der Maßnahme weiter. Auch Unverhältnismäßigkeit wurde der BaFin vorgeworfen. Verbrauchern sollten Anlagemöglichkeiten in bestimmte Produkte nicht verboten werden.

Maßnahmen auch in anderen Ländern

Die BaFin ist jedoch der Meinung, dass Maßnahmen wie ein Teilverbot von CFDs mit Nachschusspflicht oder garantierte Stop-Loss-Orders nicht ausreichen.

Sie verweist außerdem auf Einschränkungen in anderen Ländern.[4] In den USA steht der Handel von CFDs im OTC-Bereich nur Privatanlegern mit einem Investitionsvermögen von mindestens 5 bzw. 10 Millionen Dollar offen.

In Polen gibt es seit 2014 Regeln, die einen Hebel höher als 1:100 im CFD-Handel quasi unmöglich machen. In Frankreich wurde im Januar 2017 an Privatkunden gerichtete Werbung für CFDs verboten. Der Vertrieb von CFDs wurde schon 2016 beschränkt.

In Malta darf der Hebel beim CFD-Handel seit April 2017 nur noch maximal 1:50 betragen. Und auch in Großbritannien sind Maßnahmen geplant, die unter anderem den Hebel für unerfahrene Anleger auf 1:25 und für alle anderen auf 1:50 begrenzen soll.

Frist von drei Monaten

CFD-Broker auf dem deutschen Markt haben nun drei Monate Zeit, die Vorgaben der BaFin umzusetzen. „Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch“, sagt Roegele.

Welche Anbieter bereits jetzt auf eine Nachschusspflicht verzichten, zeigt unser Vergleich.

Vergleichen Sie CFD-Broker mit und ohne Nachschusspflicht »


Weiterführende Links

[1] Paragraph 15 WpHG

[2] BaFin – Pressemitteilung vom 08.05.2017

[3] Pressemitteilung zur Studie der Central Bank of Ireland

[4] BaFin – Allgemeinverfügung

BaFin – Pressemitteilung vom 23. Juli 2019


Risikohinweis CFD- und Forex-Handel

Der Handel mit Devisen und CFDs ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust Ihrer gesamten Kapitaleinlage führen. Zwischen 68% und 89 % der Kleinanlegerkonten verlieren beim Handel mit CFD Geld! Möglicherweise gibt es Kontoarten, bei denen Verluste das eingesetzte Kapital übersteigen können. Der gehebelte Handel mit CFD und Forex ist eventuell nicht für Sie geeignet! Informieren Sie sich darum ausführlich, wie der CFD- und Forexhandel funktioniert. Sie sollten keine Gelder einsetzen, deren Verlust Sie im schlimmsten Fall nicht verkraften könnten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle mit dem CFD- und Forexhandel verbundenen Risiken verstanden haben. Der Inhalt dieser Webseite darf NICHT als Anlageberatung missverstanden werden! Wir empfehlen, sofern notwendig, sich von unabhängiger Stelle beraten zu lassen.

Zuletzt aktualisiert am 20.01.2021