Quellensteuer Frankreich

Seit dem 1. Januar 2018 haben deutsche Aktionäre französischer börsennotierter Aktiengesellschaften (AG) deutlich weniger Ärger mit der Quellensteuer. Für natürliche Personen, die in Frankreich nicht steuerlich ansässig sind, beträgt die Quellensteuer offiziell 12,8 Prozent. In der Praxis behalten viele Banken jedoch nach wie vor den höheren Satz von 28 bis 30 Prozent ein – weshalb das Thema Vorabbefreiung für Anleger mit französischen Aktien weiterhin relevant bleibt.

Quellensteuer in Frankreich: aktueller Stand 2026

Zwischen Deutschland und Frankreich besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dadurch soll verhindert werden, dass Anleger zweimal vom Fiskus zur Kasse gebeten werden. In Frankreich beträgt die Quellensteuer für nicht in Frankreich ansässige Privatanleger offiziell 12,8 Prozent. Sie wird von der deutschen Bank, die das Depot des Anlegers führt, bei Steuerabzug einberechnet – sofern diese den Paying Agents nachweisen kann, dass es sich um einen in Deutschland ansässigen Privatanleger handelt.

Gelingt dieser Nachweis, werden direkt 25 Prozent (12,8 Prozent Quellensteuer aus Frankreich + 12,2 Prozent Abgeltungssteuer aus Deutschland) plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abgeführt – genau wie bei deutschen Aktien.

Seit Anfang 2025 bietet Frankreich zudem ein vereinfachtes Verfahren (sogenanntes „Simplified Procedure“) an, über das Broker den reduzierten Satz von 12,8 Prozent direkt an der Quelle anwenden können. Einzelne Anbieter wie Trade Republic haben dieses Verfahren zum Jahreswechsel 2025 implementiert. Zusätzlich ist seit April 2025 beim Kauf von Aktien großer französischer Unternehmen (Marktkapitalisierung über 1 Mrd. Euro, etwa LVMH, TotalEnergies oder Sanofi) eine Finanztransaktionssteuer von 0,4 Prozent fällig, die beim Kauf automatisch einbehalten wird.

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Steuerfalle Paying-Agent: Das Problem bleibt

Trotz der seit 2018 geltenden Absenkung der französischen Quellensteuer auf 12,8 Prozent ist die Situation für viele Anleger in der Praxis kompliziert geblieben. Viele Banken sind nicht in der Lage, den für den Einbehalt der Quellensteuer zuständigen Stellen – den sogenannten Paying-Agents – den Nachweis zu erbringen, dass ihre Kunden Privatanleger aus Deutschland sind. Je nach Depotbank werden daher weiterhin 28 bis 30 Prozent Quellensteuer einbehalten.

Für Anleger hat das eine unangenehme Konsequenz: Sie müssen entweder im Nachhinein eine Rückerstattung beantragen oder vorab eine Befreiung erwirken. Da nur 12,8 Prozent auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden, müssen bei einem Einbehalt von 28 bis 30 Prozent bis zu 17,2 Prozent vom französischen Fiskus zurückgefordert werden.

Vorabbefreiung: der bessere Weg

Empfehlenswert ist daher die sogenannte Vorabermäßigung: Anleger reichen vor der Dividendenzahlung eine Wohnsitzbescheinigung (Formular 5000-DE) bei den französischen Behörden ein. Dann werden nur 12,8 Prozent statt 28 bis 30 Prozent Quellensteuer abgezogen. Die Befreiung ist jeweils drei Jahre gültig. Die zugehörigen Formulare (5000-DE und 5001-DE) sind über das Bundeszentralamt für Steuern (bzst.de) zugänglich, das auf die Formulare der französischen Steuerbehörde verlinkt. Die Vorabbefreiung sollte mindestens vier Wochen vor dem Ex-Dividenden-Datum bei der Lagerstelle hinterlegt sein. Kosten: je nach Depotbank zwischen 0 und 30 Euro (DKB: 30 Euro seit Oktober 2025 für 3 Jahre; Comdirect: ca. 12 Euro). ING bietet die Vorabbefreiung nicht an.

Nachträgliche Rückerstattung: aufwendig und teuer

Die nachträgliche Erstattung zu viel einbehaltener Quellensteuer ist in Frankreich mit bis zu 1 bis 3 Jahren Bearbeitungszeit und teils erheblichen Bankgebühren verbunden. Die Erstattungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ende des Dividendenjahres. Für Dividenden aus 2024 läuft die Frist demnach bis zum 31. Dezember 2026. Bei kleinen Dividendenbeträgen lohnt sich der Aufwand oft nicht: Bankgebühren von 50 Euro oder mehr können die Erstattung aufzehren. Break-even-Rechnung: Bei einer Bankgebühr von 50 Euro lohnt sich der Antrag erst ab einer Bruttodividende von rund 290 Euro (50 Euro / 17,2 Prozent × 100).

Quellensteuer vor 2018 in Frankreich: ein Rückblick

Vor 2018 betrug die Quellensteuer in Frankreich 30 Prozent. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und Deutschland galt jedoch nur für eine Quellensteuer bis 15 Prozent. Daraus ergaben sich erhebliche Mehrbelastungen für Anleger.

Rechenbeispiel für die Quellensteuer in Frankreich vor 2018

Nehmen wir an, ein Anleger aus Deutschland hielt Aktien einer französischen AG, die ihm 1.000 Euro Dividende vor Steuern zahlte. Von diesen 1.000 Euro behielt der Fiskus in Frankreich 300 Euro Quellensteuer ein. Dank Doppelbesteuerungsabkommen wurde dem Anleger davon zumindest die Hälfte automatisch wieder gutgeschrieben. In Deutschland hielt der hiesige Fiskus erneut die Hand auf und kassierte seine 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Für den Aktionär sah die Rechnung wie folgt aus:

1.000,00 EUR Dividende vor Steuern
– 300,00 EUR Quellensteuer in Frankreich
+ 150,00 EUR automatische Rückerstattung dank Doppelbesteuerungsabkommen
– 250,00 EUR Abgeltungssteuer in Deutschland
– 13,75 EUR Solidaritätszuschlag in Deutschland
= 586,25 EUR Dividende nach Steuern
= 41,375 Prozent Steuerlast

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