Frühstart-Rente: Wie der Staat schon für Ihre Kinder in die Altersvorsorge einzahlt

Social Media Grafik zum Artikel Altersvorsorge für Kinder

Stellen Sie sich vor, Ihr Kind bekommt ab dem sechsten Geburtstag jeden Monat automatisch Geld auf ein Vorsorgekonto – ohne dass Sie selbst einen Cent dazugeben müssen. Klingt nach einem Märchen? Ist es nicht. Mit der Frühstart-Rente setzt die Bundesregierung genau diesen Plan in die Tat um. Hinter dem etwas sperrigen Namen verbirgt sich ein Konzept, das so simpel wie wirkungsvoll ist: Wer früh anspart, profitiert jahrzehntelang vom Zinseszinseffekt – und je früher die Uhr tickt, desto mehr Vermögen entsteht am Ende. Der Staat will diesen Startschuss geben, damit die private Altersvorsorge in Deutschland nicht länger vom Einkommen der Eltern abhängt.

Das Wichtigste im Überblick

  • 10 Euro monatlich vom Staat: Für alle anspruchsberechtigten Kinder zwischen 6 und 18 Jahren zahlt der Bund eine garantierte Förderprämie in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein – ganz ohne Eigenbeteiligung der Eltern.
  • Schrittweise Einführung ab 2026/2027: Den Anfang machen Kinder des Jahrgangs 2020 (die 2026 sechs Jahre alt werden); die Auszahlung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen. Jedes Jahr kommt ein weiterer Jahrgang hinzu, bis ab 2029 alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren erfasst sind.
  • Steuerfreies Wachstum bis zur Rente: Die Erträge im Depot bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei. Das Kapital ist zweckgebunden und erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze abrufbar – dafür kann es Jahrzehnte lang ungestört wachsen.

Depots für Kinder im Vergleich »

Was ist die Frühstart-Rente – und warum jetzt?

Die gesetzliche Rente allein wird künftig für viele Menschen nicht mehr reichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Die Bundesregierung reagiert mit einem Baustein, der die private Vorsorge nicht länger dem Zufall oder dem Geldbeutel der Eltern überlässt. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist die Frühstart-Rente ausdrücklich verankert: „Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen.“

Am 17. Dezember 2025 beschloss das Bundeskabinett die Eckpunkte des Vorhabens. Das zugehörige Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren; die erste Lesung im Bundestag fand am 26. Februar 2026 statt. Ziel ist es, die Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen, sodass der erste Jahrgang (Geburtsjahrgang 2020) die staatlichen Beiträge für das gesamte Jahr 2026 nachträglich erhält. Der formelle Produktstart für Altersvorsorgedepots ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.

Wer hat Anspruch – und wer geht (vorerst) leer aus?

Die ursprüngliche Idee war, alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren sofort zu fördern. Aus Haushaltsgründen wird die Einführung jedoch jahrgangsweise gestaffelt:

2026/2027: Nur Kinder des Jahrgangs 2020 (die im Programmjahr 6 Jahre alt werden) erhalten die staatliche Förderprämie.

Ab 2027: Jedes Jahr kommt der nächste Geburtsjahrgang der Sechsjährigen hinzu.

Ab 2029: Ältere Jahrgänge, die bislang noch nicht berücksichtigt wurden, sollen nachträglich einbezogen werden, bis schließlich alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren die Förderung erhalten.

Grundvoraussetzung für den Anspruch ist der Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland. Was das im Detail bedeutet, betrachtet der folgende Abschnitt.

Anspruchsvoraussetzungen im Detail: Schulbesuch, Wohnsitz und mehr

Schulbesuch in Deutschland als zentrales Kriterium

Das entscheidende Merkmal für die laufende staatliche Förderung ist nach aktuellem Planungsstand der aktive Schulbesuch in Deutschland. Kinder, die durchgehend eine deutsche Bildungseinrichtung besuchen, erfüllen diese Voraussetzung ohne Weiteres.

Komplizierter wird es bei Auslandsaufenthalten: Wer ein komplettes Schuljahr im Ausland verbringt – etwa die 10. Klasse an einer High School in den USA oder Kanada –, dürfte nach bisherigem Konzept für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf die staatliche Prämie haben. Weniger eindeutig ist die Lage bei kürzeren Schüleraustauschen, wenn das Kind formal weiterhin an einer deutschen Schule eingeschrieben ist, aber vorübergehend – zum Beispiel für ein Schulquartal in Spanien – im Ausland lernt. Ob in solchen Fällen Ausnahmen greifen, ist bislang offen und muss im Gesetzgebungsverfahren noch geklärt werden.

Staatsangehörigkeit und Wohnsitz

Eine explizite Anforderung an die deutsche Staatsbürgerschaft ist nach aktuellem Stand nicht vorgesehen. Im Vordergrund steht der Schulbesuch auf deutschem Boden. Die Bundesregierung prüft jedoch noch europarechtliche Fragen – insbesondere, ob der Anspruch an den inländischen Wohnsitz und den Bezug von Kindergeld geknüpft werden kann. Eine abschließende gesetzliche Regelung steht noch aus.

Frühstart-Rente und BAföG: Wird das Depot als Vermögen angerechnet?

Eine Frage, die viele Familien mit Blick auf eine spätere Ausbildungsförderung interessiert: Zählt das Guthaben aus der Frühstart-Rente beim BAföG-Antrag als Vermögen des Kindes?

Nach aktuell geltendem BAföG-Recht werden Wertpapierdepots grundsätzlich als Vermögen des Antragstellers berücksichtigt – sofern sie zugänglich und verwertbar sind. Genau das trifft auf das Frühstart-Renten-Depot jedoch ausdrücklich nicht zu: Das angesparte Kapital ist bis zum Renteneintritt gesperrt und kann vor Erreichen der Regelaltersgrenze nicht ausgezahlt werden. Daraus ergibt sich eine sachlich begründete Argumentation für eine Sonderbehandlung im BAföG-Kontext. Eine verbindliche Klärung durch den Gesetzgeber steht allerdings noch aus; Familien sollten diesen Punkt im Blick behalten, sobald das Gesetz endgültig verabschiedet ist.

So funktioniert das Depot in der Praxis

Eltern oder Erziehungsberechtigte können für ein anspruchsberechtigtes Kind ein Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Sobald das Kind die Voraussetzungen erfüllt, zahlt der Staat monatlich 10 Euro in dieses Depot ein. Die Anlage erfolgt kapitalmarktorientiert – voraussichtlich in breit gestreute ETFs oder Fonds, entweder direkt oder über eine Versicherungshülle.

Wer kein Depot eröffnet, geht nicht leer aus: Die Bundesregierung plant eine Auffanglösung, bei der die nicht abgerufenen Förderbeiträge jahrgangsweise gesammelt und später automatisch in individuelle Frühstart-Renten-Depots übertragen werden.

Mit dem 18. Geburtstag endet die staatliche Förderung. Das Depot besteht aber weiter und kann durch eigene Einzahlungen – sowie in begrenztem Umfang durch Eltern oder Großeltern – bis zum Renteneintritt weiter bespart werden. Ein Anbieterwechsel soll zu günstigen Konditionen möglich sein. Das angesparte Kapital bleibt bis zur Regelaltersgrenze gesperrt und steht ausschließlich als Altersvorsorge zur Verfügung – kein Zugriff für Führerschein, Weltreise oder andere Konsumwünsche.

Die Kraft des Zinseszinses: Was aus 10 Euro wirklich werden kann

Der Staat zahlt über den maximalen Förderzeitraum von 12 Jahren insgesamt 1.440 Euro in das Depot ein. Das klingt zunächst überschaubar – doch der entscheidende Faktor ist die Zeit, die das Kapital hat, um zu wachsen. Rund um den 18. Geburtstag haben sich (bei einer durchschnittlichen Rendite des Sparplans von 6,00 Prozent) ca. 2.100 Euro angespart.

Bei einer weiterhin angenommenen durchschnittlichen jährlichen Rendite von 6,00 Prozent – ein konservativer Wert für breit gestreute Aktienanlagen – wächst das angesparte Kapital bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren auf rund 36.000 Euro an, ohne dass nach dem 18. Geburtstag auch nur ein Cent hinzugefügt wird.

Wer das Depot nach der Volljährigkeit weiter mit eigenen Beiträgen bespielt, kann deutlich mehr erreichen. Bei einer angenommenen Rendite von 7,00 Prozent und einer Fortführung mit monatlich 10 Euro nach dem 18. Geburtstag ergibt die Beispielrechnung gut 108.000 Euro zum Renteneintritt. Erhöht man die eigene Sparrate auf 50 Euro monatlich, steigt das Endkapital auf rund 297.000 Euro.

Alter Jahre des Sparplans staatl. Förderung in Euro private Einzahlung in Euro Rendite in Euro Guthaben am Jahresende in Euro
6 1 120,00 0,00 3,90 123,90
7 2 120,00 0,00 11,33 255,23
8 3 120,00 0,00 19,21 394,45
9 4 120,00 0,00 27,57 542,01
10 5 120,00 0,00 36,42 698,44
11 6 120,00 0,00 45,81 864,24
12 7 120,00 0,00 55,75 1.040,00
13 8 120,00 0,00 66,30 1.226,30
14 9 120,00 0,00 77,48 1.423,77
15 10 120,00 0,00 89,33 1.633,10
16 11 120,00 0,00 101,89 1.854,99
17 12 120,00 0,00 115,20 2.090,19
Quelle: eigene Recherche
Alter Jahre des Sparplans Renditeerwartung private Einzahlung in Euro Guthaben am Jahresende in Euro
ab 18 bis 67 13-49 6 % p.a. bei 0,00 Euro/Monat ca. 36.322,29
ab 18 bis 67 13-49 7 % p.a bei 10,00 Euro/Monat ca. 105.000 bis 108.000
ab 18 bis 67 13-49 7 % p.a bei 50,00 Euro/Monat ca. 287.000 bis 315.000
Quelle: eigene Recherche

Wichtiger Hinweis: Alle Beispielrechnungen basieren auf historischen Durchschnittswerten. Tatsächliche Renditen können abweichen; Kapitalmarktanlagen sind grundsätzlich mit Risiken verbunden.

Steuerliche Behandlung: Was Familien konkret wissen müssen

Die steuerliche Ausgestaltung der Frühstart-Rente ist ein zentrales Argument für das Modell – und lohnt einen genaueren Blick in alle drei Phasen: Ansparphase, Übergang und Auszahlung.

Ansparphase: Keine Steuer auf Erträge

Während des gesamten Förderzeitraums vom 6. bis zum 18. Lebensjahr – und darüber hinaus bis zum Renteneintritt – bleiben sämtliche Erträge im Depot steuerfrei. Das bedeutet: Kursgewinne, Dividenden und Zinsen unterliegen weder der Abgeltungsteuer (25 %) noch dem Solidaritätszuschlag oder der Kirchensteuer. Auch Vorabpauschalen auf Fondserträge fallen nicht an.

Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber einem normalen Depot oder Junior-Depot. Dort greift der Staat ab einem Kapitalertrag von 1.000 Euro pro Jahr (Sparerpauschbetrag für Alleinstehende; 2.000 Euro für Ehepaare) mit der Abgeltungsteuer zu. Bei einem Frühstart-Renten-Depot entfällt diese Grenze vollständig – alle Erträge, egal wie hoch, wachsen steuerfrei bis zum Rentenalter. Der Zinseszinseffekt kann so über Jahrzehnte ungebremst wirken.

Übergang mit 18: Nahtlose Weiterführung

Mit Erreichen der Volljährigkeit endet zwar die staatliche Förderprämie, das Depot selbst besteht jedoch weiter. Es wird nahtlos in die reformierte private Altersvorsorge überführt, die ab 2027 unter dem neuen Altersvorsorgereformgesetz läuft. Ab diesem Zeitpunkt können eigene Einzahlungen des jungen Erwachsenen staatlich gefördert werden – für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro jährlich zahlt der Staat 50 Cent Grundzulage; für weitere Beiträge bis 1.800 Euro jährlich gibt es 25 Cent pro Euro. Die steuerliche Freistellung der Erträge in der Ansparphase bleibt auch dann erhalten.

Ob die Steuerfreiheit auch für freiwillige Einzahlungen über das Fördermaximum hinaus gilt, ist nach aktuellem Stand noch nicht abschließend gesetzlich geregelt.

Auszahlungsphase: Nachgelagerte Besteuerung

Was viele zunächst überrascht: Die steuerliche Freistellung in der Ansparphase wird in der Auszahlungsphase nicht geschenkt – sie wird aufgeschoben. Dieses Prinzip nennt sich nachgelagerte Besteuerung und ist aus der gesetzlichen Rente, der Riester- und der Rürup-Rente bekannt. Im Rentenalter werden die ausgezahlten Leistungen aus dem Frühstart-Renten-Depot mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Das klingt zunächst nachteilig, ist aber in der Praxis für die meisten Menschen ein Vorteil: Im Ruhestand ist das Gesamteinkommen in der Regel deutlich geringer als im Erwerbsleben – und damit auch der persönliche Steuersatz. Wer beispielsweise während der Berufstätigkeit 35 % Einkommensteuer zahlt, kommt im Rentenalter möglicherweise auf 20 % oder weniger. Der Steuervorteil aus der langen steuerfreien Wachstumsphase überwiegt in den meisten Szenarien die spätere Besteuerung deutlich.

Was bedeutet das für Eltern konkret?

Für die Eltern selbst entsteht durch die Frühstart-Rente kein unmittelbarer steuerlicher Vorteil in der Steuererklärung – die Förderprämie ist eine direkte staatliche Einzahlung, keine steuerlich absetzbare Eigenleistung. Anders verhält es sich, wenn Eltern oder Großeltern zusätzliche Beiträge in das Depot einzahlen: Ob und in welchem Umfang diese steuerlich begünstigt oder zumindest im Depot steuerfrei wachsen, ist gesetzlich noch offen und hängt von der endgültigen Ausgestaltung des Frühstart-Renten-Gesetzes ab.

Hinweis: Die steuerlichen Details der Frühstart-Rente sind zum aktuellen Stand (Juni 2026) noch nicht vollständig gesetzlich fixiert. Für eine individuelle Einschätzung empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

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Offene Fragen und kritische Einordnung

Die Frühstart-Rente ist ein vielversprechender Ansatz, weist aber zum jetzigen Zeitpunkt noch relevante Unklarheiten auf:

Produktauswahl: Welche konkreten Anlageprodukte zugelassen werden, und welche Anbieter teilnehmen, ist noch offen.

Dritteinzahlungen während der Förderphase: Ob Großeltern oder andere Verwandte schon während der staatlichen Förderphase (6 bis 18 Jahre) einzahlen dürfen, muss noch gesetzlich geregelt werden.

Eingeschränkte Reichweite in der Einführungsphase: Kritiker bemängeln, dass das ursprüngliche Versprechen – alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren sofort zu fördern – de facto nicht eingehalten wird. Wer heute bereits älter als sechs Jahre ist, muss je nach Jahrgang mehrere Jahre warten oder wird erst 2029 rückwirkend berücksichtigt.

Keine Kapitalgarantie: Bewusst wurde auf eine Mindest- oder Garantieverzinsung verzichtet, um höhere Renditen zu ermöglichen. Das bedeutet aber auch: Das Depot unterliegt Marktschwankungen, und Verluste sind nicht ausgeschlossen.

Was Familien jetzt schon tun können

Da das Gesetz noch nicht in Kraft ist und der offizielle Produktstart für 2027 vorgesehen ist, können Eltern aktuell noch kein offizielles Frühstart-Renten-Depot eröffnen. Wer nicht warten möchte, hat jedoch schon heute Alternativen:

Ein Junior-Depot bei einer Bank oder einem Online-Broker ist flexibel, sofort verfügbar und kann später als Grundlage dienen, um staatliche Förderbeiträge ergänzend zu nutzen. Anders als die Frühstart-Rente unterliegt es keiner Sperrfrist – das Geld ist also auch früher verfügbar, wenn der Nachwuchs es für Ausbildung oder Studium benötigt.

Zusätzlich lohnt es sich, die gesetzliche Entwicklung aufmerksam zu verfolgen: Sobald das Gesetz verabschiedet ist, sollten alle Familien mit einem anspruchsberechtigten Kind schnell handeln, um keinen rückwirkenden Förderbetrag zu verpassen.

Fazit: Kleiner Beitrag, große Wirkung – wenn die Zeit mitspielt

Die Frühstart-Rente ist kein Allheilmittel für die Altersvorsorge-Lücke in Deutschland. Wer ausschließlich auf die staatlichen 10 Euro im Monat setzt, wird im Rentenalter kein luxuriöses Auskommen haben. Aber genau das ist auch nicht die Kernbotschaft hinter dem Konzept. Vielmehr schafft die Frühstart-Rente etwas, das vielen Deutschen bislang fehlte: einen automatischen, frühzeitigen Einstieg in die kapitalmarktorientierte Altersvorsorge – und das unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Der wahre Wert liegt in der pädagogischen Dimension: Kinder wachsen mit einem eigenen Depot auf, lernen den Umgang mit Kapitalmarktprodukten und entwickeln ein Bewusstsein dafür, dass Altersvorsorge früh beginnen muss. Wer dann als Jugendlicher oder junger Erwachsener weiterhin einzahlt, kann aus einem staatlich gelegten Grundstein ein echtes Vermögenspolster für den Ruhestand formen. Der Staat liefert den Startschuss – was Familien daraus machen, liegt in ihrer Hand.

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Quellen und weiterführende Links

Bundesfinanzministerium – FAQ zur Frühstart-Rente (Stand: Januar 2026)
Bundesregierung – Kabinett beschließt Eckpunkte für Frühstart-Rente (17. Dezember 2025)
Ihre Vorsorge – Frühstart-Rente: Wie sie funktioniert und was sie 2026 konkret bringt

Stand: Juni 2026. Angaben ohne Gewähr – die gesetzliche Ausgestaltung der Frühstart-Rente befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren und kann sich ändern. Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar.