Die Finanznorm – so sollten Kunden beraten werden

Vermutlich Anfang 2018 will das Deutsche Institut für Normung (DIN) eine Finanznorm verabschieden. Sie soll ein Regelwerk für private Finanzen werden, das der Berater des Kunden künftig beachten soll. Die Details stehen noch nicht fest. Als zentrale Punkte zeichnen sich jedoch der Existenzschutz und der Aufbau von Vermögen ab. In diesem Beitrag legen wir die Grundzüge der geplanten Finanznorm dar.

Lesen Sie mal die folgenden Lebenstipps, sie werden Ihnen bekannt vorkommen. Wir werden das anschließend sortieren. Versprochen! Zunächst, für ein erfülltes, wenigstens mit Terminen gefülltes Dasein sollten Sie … hören Sie mal hin:

  • Der Versicherungsmann sagt: Sortieren Sie Ihre Policen vernünftig.
  • Der Bausparberater sagt: Für Ihr Haus oder den Umbau brauchen Sie (na klar) Bausparverträge.
  • Der Banker ruft Ihnen alle drei Monate zu: Ich habe da was Neues für Sie!
  • Irgendwie alle sagen: Machen Sie eine Riester-Rente. Unsere ist die beste.

Geht’s noch?! Die Liste oben ließe sich noch unendlich fortsetzen. Schließlich sollten Sie ja auch einmal pro Jahr noch Ihren Handy-Tarif und den Stromanbieter prüfen und Ihrer Bank auch mal auf den Zahn fühlen, ob die vielleicht die Kontogebühr erhöht hat.

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Sie brauchen eine Finanznorm, nach der Sie sich richten können

Es fehlt Ordnung, solche, mit der Sie Ihr Geld vernünftig sortieren. Stattdessen bringt die Presse täglich ein neues Stakkato an „Tipps“: Kürzlich gab ein Rechtschutz-Versicherer wieder Mal den drängenden Rat, die Menschheit solle sich, ja klar, dringend um eine Rechtschutz-Police bemühen. Ein anderer Mensch verkauft und empfiehlt Pflegepolicen. Sie ahnen es: Ganz wichtig, denn Jeder kann zum teuren Pflegefall werden. Verkäuferwechsel: Riester-Verkäufer halten es für höchst wichtig, eine Riester-Rente zu kaufen. STOPP!

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Was Ihnen keiner sagt: Welche Police (oder Geldaktion) sollten Sie mit Ihrem knappen Geld zuerst sicherstellen? Welche anschließend? Was kommt an Priorität 3? Was an Nummer 4? Wir brauchen eine Norm. Ein Regelwerk, das uns sagt, was beim Geld das Wichtigste ist.

Eine Norm ist eine generell akzeptierte Regel

Sie kennen das: Briefpapier oder Notizen werden in Europa auf Größe DIN A4 geschnitten und einheitlich gelocht. Dann passen sie in jeden Ordner. Der Scheidungsrichter orientiert sich beim Kindesunterhalt an der „Düsseldorfer Tabelle“. Die haben Juristen und Sozialwissenschaftler erarbeitet und sie ist – obwohl kein Gesetz – bei Gerichten „generell akzeptiert“ (so ist der Begriff Norm definiert), weil so gut wie jeder Richter sie verwendet, wenn es um den Unterhalt von Scheidungskindern geht.

Für Normen wurde nach dem Weltkrieg II das Deutsche Institut für Normung, kurz DIN, aufgebaut. Und dieses Institut arbeitet gerade mit Juristen, Finanzern, Mathematikern und Sozialwissenschaftlern an einem Regelwerk für private Finanzen, das der Berater des Kunden künftig beachten soll. Weiter gedacht kann diese Norm später vor Gericht zum Prüfkriterium werden, um festzustellen, ob der Finanzberater seinen Kunden korrekt beraten hat. Wir betrachten in diesem Ersten Teil zum Thema Finanznorm einmal die grundsätzlichen Vorgaben, wie Privatkunden zu ihren Finanzen beraten werden sollen.

Die Prioritären-Liste

Noch hat das DIN-Institut keine Finanznorm verabschiedet, damit ist etwa Anfang 2018 zu rechnen. Aber die Grundsätze des geplanten Regelwerkes zeichnen sich bereits ab. So sollten Menschen mit ihrem Geld umgehen. Grundsätzlich:

Existenzschutz:

  1. Vermögen schützen
  2. Einkommen schützen
  3. Im Todesfall die Hinterbliebenen versorgen

Vermögen aufbauen:

  1. Finanzielle Reserven bilden
  2. Für das Alter vorsorgen
  3. Vermögen bilden

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Im Detail: Nun „heften“ wir Finanzprodukte oder Sparmaßnahmen an die Liste oben

1. Vermögen schützen: Private Haftpflichtpolice – (noch) keine Hausratpolice!
2. Einkommen schützen: Berufsunfähigkeits-(BU)-Police (oder alternative Vertragsformen)
3. Im Todesfall die Hinterbliebenen versorgen: Risikoversicherung.

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Das Vorgenannte (1.-3.) geht vor, weil man sich (so sagte es Friedrich von Bismarck, der Gründer der Sozialkassen vor 130 Jahren:) gegen die „Wechselfälle des Lebens“ wie Tod oder Krankheit finanziell nicht wappnen kann, das kann nur Versicherung gegen relativ kleinen Beitrag mit großer Wirkung.

Wenn Ihnen oben die Hausratpolice fehlt. Diese kann bei knapper Kasse zunächst entfallen. Der Einkommensschutz ist wichtiger. Zum Vergleich: Wenn der Hausrat abbrennt, dann sind vielleicht 100.000 Euro Hab und gut futsch. Wenn aber der Mensch krank wird und auf Dauer krank bleibt (berufsunfähig wird), dann fehlt unter Umständen ein ganzes Lebenseinkommen: das können Millionen Euro sein. Hinweis: Die Krankenversicherung ignorieren wir: Sie ist Pflicht. Jeder muss sie haben.

4. Finanzielle Reserven bilden: To do: So lange jeden Monat zum Beispiel 100 Euro zurücklegen, bis zwei bis drei Nettoeinkommen auf dem Konto liegen. Warum? Damit bei knapper Kasse keine existenziellen Verträge gekündigt werden müssen. Mit diesen Rücklagen werden Autoreparaturen bezahlt oder kaputte Kühlschränke ersetzt. Tritt dieser Fall ein, soll der Haushalt wieder weiter die im Beispiel genannten 100 Euro aufwenden, um die Reserve wieder auf den Sollstand zu bringen.

5. Für das Alter vorsorgen: Hierfür steht der Rest des Geldes zur Verfügung, der nach den Schritten 1.-4. in der Haushaltskasse übrig ist.

6. Vermögen bilden. Ist noch Geld frei? Wenn, nein, dann warten.

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Damit sind die Grundzüge des geplanten Regelwerks aufgezeigt. In Teil 2 dieser Serie werden wir klären, wie jeder Haushalt sein Einkommen nach Prioritäten budgetiert.

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