Welche Kosten entstehen beim Handel

Transaktionskosten

Transaktionskosten sind Kosten, die unter Nutzung des Marktes im Zusammenhang mit der Transaktion von Verfügungsrechten oder einer innerbetrieblichen Hierarchie entstehen.

Abwicklungskosten im Aktienhandel 

Während zu den Transaktionskosten ganz allgemein von den Informationsbeschaffungs- bis zu den Kontrollkosten eine ganze Reihe von Kostengruppen zählen, werden beim Aktienhandel in erster Linie die Abwicklungskosten als solche bezeichnet.  

Ein Sonderfall ergibt sich dann, wenn neben den Handels- und Abwicklungsgebühren im Wertpapierhandel große Aufträge je nach Marktmodell Market Impact verursachen. Dieser setzt sich aus der Liquiditätsprämie und einer gegenläufigen Preisbewegung zusammen. 

Im Laufe der Zeit reduzieren die Transaktionskosten die Performance eines Depots. Durch das Zerteilen des Einzelauftrags in einige kleine, die sich über die Zeit verteilen, können die impliziten Kosten gesenkt werden. Allerdings ist es möglich, dass die expliziten Kosten durch Gebühren pro Auftrag steigen können.

Unterschiedliche Höhe der Transaktionskosten

Wie bei den Depotgebühren sind auch die traditionell orientierten Geldinstitute Spitzenreiter bei den Transaktionsgebühren. Der Hintergrund liegt hierbei ebenfalls in der exponierten Beratungssituation der Hausbanken. Da die Beratung jedoch in der Qualität sehr stark schwankt, sollten  Investoren genau abwägen, ob sie diese in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

Angebote vergleichen unabdingbar   

Das Internet bietet heutzutage zahlreiche Möglichkeiten, um die Angebote der unterschiedlichen Geldinstitute zu vergleichen. So ergibt schon eine einfache Recherche, dass die Transaktionskosten bei traditionellen Bankhäusern bei einem Handel im Kurswert von 10.000 Euro zwischen etwas mehr als 30 und 100 Euro betragen kann. 

Direktbanken sind bei vergleichbaren Geschäften deutlich günstiger. Hier werden – ebenfalls bei Käufen oder Verkäufen von Aktien im Kurswert von 10.000 Euro – Beträge zwischen 5 und 30 Euro verlangt. 

Selbstverständlich sollten Anleger ihre persönlichen Anforderungen an die Serviceleistung einer ausführenden Bank immer im Auge behalten.    

Hier geht es zum Depot-Vergleich

Courtage

Im Börsenhandel wird die Maklercourtage oder Maklerprovision als die Gebühr bezeichnet, die ein Makler oder Skontroführer bei vermittelten Wertpapiergeschäften erhält. Die Maklercourtage ist in Deutschland meist auf einen bestimmten prozentualen Wert des Kurssatzes festgelegt.

Wie beispielsweise die Bankgebühr auch gehört die Maklercourtage zu den Transaktionskosten im Aktienhandel. Der Anleger sollte diese in seine Investmententscheidung mit einbeziehen. 

Allgemeine Definition erschließt Hintergrund 

Ganz allgemein wird die Provision als die Vergütung für die Vermittlung eines Geschäfts bezeichnet, das zwischen mehreren Geschäftspartnern (zum Beispiel Käufer und Verkäufer; Mieter und Vermieter) geschlossen wird. Die Vermittlung übernimmt in einem solchen Fall ein Dritter, der als Vermittler, Makler, Agentur, Handelsvertreter oder Vertriebspartner auftritt.

Dieser dritte Geschäftspartner erhält eine Provision, die oft einen Anteil der Summe, welche der Käufer dem Unternehmer bezahlt, darstellt. Die Auszahlung der Provision kann nach oder bei Abschluss des Vertrages erfolgen. Allerdings ist der vermittelte Vertrag zwischen den beiden Vertragspartnern zum Zeitpunkt des Abschlusses noch nicht erfüllt. Erst bei der kompletten Erfüllung des Vertrages gilt die Provision als vollständig verdient.

Die Vermittlungsgebühr eines Maklers beim Kauf oder Verkauf von an der Börse gehandelten Wertpapieren, Devisen oder Waren sowie im Immobilienhandel und in verschiedenen Dienstleistungssektoren wird als Courtage  oder Kurtage bezeichnet.

Gebührenstruktur Deutschland

In Deutschland werden beim Handel von Aktien und Bezugsrechten beim An- und Verkauf generell 0,06 % verlangt (bei festverzinslichen Wertpapieren 0,075 % des Kauf- bzw. Verkaufspreises). Beim Börsenhandel in Frankfurt liegen die Preise bei 0,04 % bei DAX-Titeln und 0,08 % bei allen anderen Aktien. 

Rechtsprechung anlegerfreundlich geworden

Im Hinblick auf Kommissionsgeschäfte hat der Bundesgerichtshof 2006 entschieden, dass Anleger darüber informiert werden müssen, was und in welcher Höhe Banken für eine Finanzvermittlung verlangen. Dadurch haben die Investoren Gelegenheit abzuschätzen, wie groß das Eigeninteresse ihrer Bank an einer konkreten Anlageempfehlung ist.

Da manche Banken dieser Pflicht nicht immer geflissentlich nachkommen, sollten Anleger in Zweifelsfällen nachfragen, bis der Informationspflicht vollständig Genüge getan ist.

Die besten Neobroker im Depot-Vergleich

Depotgebühren

Geldinstitute verlangen für die Bereitstellung eines Wertpapierdepots üblicherweise Depotgebühren. Meist sind diese nach Höhe und Art der Bestände gestaffelt. Onlinebroker und Direktbanken bieten allerdings auch Angebote zur kostenfreien Depotführung. 

In Fällen kostenfreier Depotführung sind die Haupteinnahmequellen für die Bank die Gebühren für An- und Verkauf der Wertpapiere. Es gibt auch die Möglichkeit, dass für die Gutschrift von Erträgen und die Einlösung von fälligen Wertpapieren Gebühren erhoben werden.

Preisvergleiche lohnen sich 

Die günstigsten Depotgebühren ergeben sich, wenn die Anleger bereit sind, ihre Wertpapiergeschäfte online über eine Direktbank oder einen Onlinebroker abzuwickeln. Investoren, die dies nicht wünschen oder für ihre Geschäfte eine Betreuung benötigen, müssen den teureren aber auch aufwändigen Service einer Filialbank nutzen.

Keine Kosten bei Depotübertrag

In Deutschland dürfen bei der Übertragung durch die Geldinstitute keine eigenen Gebühren verlangt werden. Dies ist auch unabhängig davon, ob der Übertrag im Zuge einer Depotauflösung vollzogen werden soll oder nur Teilbestände übertragen werden. Allerdings darf die Bank die anfallenden Fremdkosten in Rechnung stellen. 

Das Verbot für Übertragungsgebühren wurde erlassen, weil die depotführende Bank bei der Übertragung ihre gesetzliche Pflicht zur Herausgabe der verwahrten Wertpapiere erfüllen muss. Bevor die Rechtsprechung dies durchsetzte, entzogen sich die Banken, indem sie teilweise horrende Gebühren für Depotüberträge verlangt hatten.

Dadurch wurde es für Anleger wenig attraktiv, ihre Depotbank zu wechseln. Die Banken konnten ihre Investoren buchstäblich an sich binden.

Für Vieltrader wenig bedeutsam

Die meisten Onlinebroker und -banken aber auch bereits einige Filialbanken bieten kostenlose Depots an. Das ist für Anleger zwar positiv, aber für jene, die häufig kaufen und verkaufen, nicht das entscheidende Auswahlkriterium.

Vieltrader sollten in erster Linie auf die Transaktionskosten achten, also auf die Provisionen, die die ausführende Bank für die Vermittlung der Wertpapiergeschäfte erhebt. Verglichen hiermit fällt fallen die Depotkosten kaum ins Gewicht.

Nicht bei allen Instituten müssen sich die Kunden zwischen Filial- und Direktdepot entscheiden. Bei einigen Filialbanken können Anleger für ihr Depot je nach Beratungsbedarf sowohl über die Filiale (mit Depotkosten) als auch online über das Internet (ohne Depotgebühren) Aufträge erteilen.

Jetzt das beste Depot finden

Kostenfaktor Steuern beim Aktieninvestment

Selbstverständlich fallen bei Investments in Aktien neben den durch die Dienstleistungen von Geldinstituten und Maklern entstandenen Kosten auch Abgaben an den Fiskus an. Die steuerlichen Regelungen haben sich in den zurückliegenden Jahren grundlegend geändert.

Spekulationssteuer ad acta

Bis 2009 galt die Regelung, solange die Aktien länger als ein Jahr gehalten wurden, mussten keinerlei Steuern auf die erzielten Gewinne gezahlt werden. Nur wenn die entsprechenden Aktien innerhalb von zwölf Monaten wieder verkauft wurden, wurden Steuern auf Gewinne fällig. Die Öffentlichkeit bezeichnete diese Steuer als Spekulationssteuer.

Welcome Abgeltungssteuer

Mit dem 1. Januar 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Ab diesem Datum müssen auf alle Aktien unabhängig von der Haltedauer 25% Steuern bezahlt werden. In besonderen Situationen können zusätzliche Steuern anfallen. 

Ihrer Charakteristik entsprechend ist die Abgeltungssteuer eine Quellensteuer, was bedeutet, dass die Steuer exakt dort erhoben wird, wo die Einkünfte entstehen, nämlich an der Quelle. Die Abgeltungssteuer wird für Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne erhoben.

Wenn in früheren Zeiten das Steuersystem dem Prinzip folgte, dass alle Einkunftsarten mit dem gleichen Steuersatz besteuert werden, wird heutzutage eine Einteilung vorgenommen. Erwerbs- und Kapitaleinkommen werden durch diese geteilte Besteuerung unterschiedlich erfasst und die Abgeltungssteuer taucht nicht mehr in der jährlichen Einkommensteuererklärung auf.

Berechnung der Abgeltungsteuer 

Die Abgeltungssteuer beträgt unabhängig von der Höhe des Betrages, der versteuert werden soll, 25%. Die Gesamtbelastung setzt sich wie folgt zusammen: Die Abgeltungssteuer beträgt wie bereits erklärt 25% zuzüglich dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Abgeltungssteuer. Hinzu kommen möglicherweise 8% bis 9% der Abgeltungssteuer als Kirchensteuer.

Vor- und Nachteile der Abgeltungssteuer

In erster Linie haben Anleger, die ein mittleres oder hohes Einkommen beziehen, Vorteile durch die Abgeltungssteuer. In Deutschland beläuft sich der Spitzensteuersatz auf 45%. Demgegenüber werden 25% gering eingestuft.

Eher sozial argumentierende Kritiker räumen ein, dass Vermögende deutlich weniger Geld an den Staat zahlen müssen als zuvor. Für diese Gruppe sehen es als Nachteil an, dass die Abgeltungssteuer eine Ungerechtigkeit gegenüber den weniger vermögenden Leuten darstellt.

Hier geht es zum Depot-Vergleich

Insolvenz des Depotverwalters

Das Wertpapierdepot ist die Basis der Geldanlage jedes Investors, der sich an der Börse engagiert. Mithilfe dieses Depots werden im Allgemeinen Wertpapiere – im Speziellen Aktien – verwaltet. Der Inhalt dieses Depots stellt ist und bleibt Eigentum des Anlegers, abgegrenzt von anderen Wertpapieren, die der Depotverwalter noch hält.

Auch im Falle der Insolvenz des Depotverwalters ändert sich dies nicht, falls vertraglich keine andere Regelung vereinbart worden war. Investoren sollten bei der Auswahl des Depots hierauf achten.

Art der Verwahrung gleichgültig 

Die Art der Verwahrung spielt keine Rolle, wenn die bei der Depotbank verwahrten Wertpapiere von einer Insolvenz der Depotbank betroffen sind. Die bei einer Depotbank verwahrten Wertpapiere sind weder bei Girosammelverwahrung, noch bei Streifbandverwahrung noch bei Wertrechtverwahrung von der Insolvenz dieser Depotbank betroffen. Eine Ausnahme stellt sich nur dann dar, wenn die Depotbank selbst der Emittent dieser Wertpapiere ist.

Rechtlich relativ eindeutig

Der Anleger ist bei der Verwahrung in aller Regel Eigentümer seiner Wertpapiere (Alleineigentümer beim Streifbanddepot, Miteigentümer bei Girosammelverwahrung). Andernfalls hat er zumindest einen schuldrechtlichen Anspruch auf Herausgabe (Wertrechtsverwahrung). Demgegenüber ist die Depotbank lediglich Besitzerin (Streifbandepot), Mitbesitzerin (Girosammelverwahrung) oder Treuhänderin (Wertrechtsverwahrung) der Wertpapiere.

Umfangreicher Aussonderungsanspruch

Gesetzlich steht dem Eigentümer, also dem Anleger, bei Insolvenz des Verwalters ein Anspruch auf Herausgabe zu, wobei er seine Wertpapiere vom Verwalter verlangen darf. In diesen Fällen sprechen die Juristen von einem Aussonderungsanspruch. Dieser ist mit damit verbunden, dass der Eigentümer nicht Insolvenzgläubiger ist und somit am eigentlichen Insolvenzverfahren nicht teilnimmt. Die nach Insolvenzeröffnung bei dem Depotverwalter anfallenden Zinsen und Dividenden aus aussonderungsfähigen Wertpapieren sind ebenfalls aussonderungsfähig.

Bei Rechtsverletzungen hilft Einlagensicherung

Wenn die depotführende Bank das Eigentum oder das Miteigentum des Investors durch eine rechtswidrige Verfügung verletzt und so dessen Aussonderungsrecht vereitelt hat, erhält dieser das Insolvenzvorrecht und genießt Vorrang. In Deutschland sind die Geldinstitute für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften über die Einlagensicherung bis 90% der geschuldeten Summe und bis maximal 20.000 Euro abgesichert.

Die besten Neobroker im Depot-Vergleich

Unsere Ratgeber helfen Ihnen beim Einstieg in die eigene Geldanlage