Grundpositionen im Optionshandel

Die Begriffe „long“ und „short“ werden umgangssprachlich oft als Synonym für „auf steigende“ bzw. „auf fallende“ Kurse setzend verwendet. Wer sich mit dem Handel von Optionen auseinandersetzt sollte sich von diesen Zuordnungen lösen.

Der Inhaber einer Option (also derjenige, dem die Ausübung zusteht) ist immer „long“. Der Stillhalter, der die Optionsprämie vereinnahmt und bei Ausübung der Option durch den Inhaber liefern (Call) oder kaufen (Put) muss, ist dagegen stets „short“. Die beiden Begriffe beziehen sich zumindest im Optionshandel ausschließlich auf diese Positionen. Im Handel mit Aktien und Futures können die Begrifflichkeiten in der „gewohnten“ Weise verwendet werden.

Die Eigenschaften einer Long-Call-Position

Eine Long-Call-Position wird durch den Kauf einer Calloption eröffnet. Der Inhaber der Position erwirbt das Recht, den Basiswerte zum Ausübungspreis zu erwerben und bezahlt dieses Recht mit der Optionsprämie, deren Höhe im Wesentlichen vom inneren Wert des Calls, der Restlaufzeit und der Volatilität abhängt. Der Inhaber der Option wird von seinem Ausübungsrecht Gebrauch machen, wenn der Basiswert über dem Ausübungspreis notiert.

Der Verkäufer der Option muss die Stücke dann zum Basispreis an den Inhaber der Calloption verkaufen. Dieser wiederum kann die Stücke zum Marktpreis umgehend weiterveräußern und damit den erzielten Gewinn realisieren. In der Praxis wird dieser Umweg durch einen Barausgleich zwischen Käufer und Verkäufer der Option umgangen.

Eine Long-Call-Position erreicht die Gewinnschwelle (Break-Even-Point), wenn der Kurs des Basiswertes den Ausübungspreis um die entrichtete Optionsprämie überschreitet. Beträgt die Optionsprämie beispielsweise 6,00 Euro und wurde ein Ausübungspreis von 100,00 Euro vereinbart erreicht der Inhaber der Long-Call-Position ab einem Kurs von 106,00 Euro die Gewinnschwelle. Streng genommen müssen zusätzlich entgangene Zinseinnahmen berücksichtigt werden. Auch wenn der Kurs des Basiswertes zwischen 100,00 und 106,00 Euro notiert wird der Inhaber der Option diese ausüben. Anstelle eines Gewinns wird dann ein im Vergleich zum Verfall der Option verminderter Verlust realisiert.

Notiert der Kurs des Basiswertes am Verfallstag der Option unter dem Ausübungspreis verfällt die Option wertlos. Dabei spielt es keine Rolle, wie weit die Option aus dem Geld notiert. Umgekehrt gilt jedoch: Je weiter der Kurs des Basiswertes über dem Ausübungspreis notiert, desto höher ist der erzielte Gewinn. Der potenziell mit einer Long-Call-Position erzielbare Gewinn ist theoretisch unendlich, weil der Kurs des Basiswertes in der Regel theoretisch unendlich große Werte annehmen kann.

Beispiel:

Long Call auf XY Aktie
Ausübungs/Basispreis 100 EUR
Optionsprämie: 6 EUR 

Gewinnschwelle (Aktienkurs): >106 EUR
Verminderter Verlust: >100<106 EUR
Totalverlust: <=100 EUR
Maximal möglicher Verlust: 6 EUR
Maximal möglicher Gewinn: Unendlich

Die Eigenschaften einer Short-Call-Position

Eine Short-Call-Position ist das Spiegelbild einer Long-Call-Position bzw. die andere Seite desselben Geschäfts. Der Inhaber dieser Position verkauft eine Calloption und vereinnahmt dafür die Optionsprämie. Im Gegenzug räumt er als Stillhalter dem Käufer der Option dessen mit dem Besitz der Option verbundene Rechte ein. Übt der Käufer die Option aus, muss der Verkäufer die Stücke zum Ausübungspreis liefern bzw. Barausgleich leisten.

Der maximale Gewinn einer Short-Call-Position entspricht der Optionsprämie. Ein Gewinn in dieser Höhe wird immer dann realisiert, wenn der Kurs des Basiswertes am Verfallstag kleiner/gleich dem Ausübungspreis ist. Die Option verfällt dann aus Sicht ihres Inhabers wertlos, wie es im Übrigen auf die meisten Optionen zutrifft.

Ein Verlust fällt für Stillhalter erst an, wenn der Kurs des Basiswertes den Ausübungspreis um die Optionsprämie übersteigt. An diesem Punkt befindet sich die Gewinnschwelle: Weiter steigende Kurse führen zu Verlusten. Die Gewinnschwelle liegt trivialerweise genau dort, wo auch die Gewinnschwelle des Call-Inhabers liegt – allerdings mit umgekehrten Vorzeichen, da steigende Kurse für den Optionsinhaber zu Gewinnen führen.

Notiert der Kurs zwischen dem Ausübungspreis und der Summe aus Ausübungspreis und Optionsprämie fällt ein im Vergleich zur vollen Prämie verminderter Gewinn an. Je weiter der Kurs über den Ausübungspreis hinaus ansteigt, desto größer sind die Verluste des Stillhalters. Da Kurse unbegrenzt steigen können ist der mögliche Verlust theoretisch unbegrenzt.

Beispiel:

Short Call auf XY Aktie
Ausübungs/Basispreis 100 EUR
Optionsprämie: 6 EUR 

Gewinnschwelle (Aktienkurs): <106 EUR
Verminderter Gewinn: >100<106 EUR
Verluste ab: 106 EUR
Maximal möglicher Verlust: Unendlich
Maximal möglicher Gewinn: 6 EUR 

Die Eigenschaften einer Long-Put-Position

Eine Long-Put-Position wird durch den Kauf einer Put-Option eröffnet. Der Inhaber der Position zahlt die Optionsprämie und ist dafür im Gegenzug berechtigt, den Basiswert zum vereinbarten Ausübungspreis zu verkaufen. Eine Put-Option besitzt einen inneren Wert, wenn der Kurs des Basiswertes unter den Ausübungspreis fällt. Die Gewinnschwelle wird erreicht, wenn der Kurs des Basiswertes um einen Betrag unter den Ausübungspreis fällt, der die Optionsprämie übersteigt.

Je weiter der Kurs fällt, desto höher der Gewinn des Optionsinhabers: Der maximal mögliche Gewinn ergibt sich aus der Distanz zwischen Ausübungspreis und 0,00 Euro (niedriger kann der Kurs der Aktie nicht fallen), von der die Optionsprämie abzuziehen ist. Der maximal mögliche Verlust ist auf die Optionsprämie begrenzt. 

Beispiel:

Long Put auf XY Aktie
Ausübungs/Basispreis 100 EUR
Optionsprämie: 6 EUR 

Gewinnschwelle (Aktienkurs): <94 EUR
Verminderter Verlust: 94-100 EUR
Verluste ab: 94 EUR
Maximal möglicher Verlust: 6 EUR
Maximal möglicher Gewinn: 94 EUR

Die Eigenschaften einer Short-Put-Position

Eine Short-Put-Position wird durch den Verkauf von Put-Optionen eröffnet. Der Stillhalter vereinnahmt die Optionsprämie räumt dem Inhaber der Puts die mit diesem verbundenen Rechte ein. Der Stillhalter muss somit den Basiswert zum vereinbarten Ausübungspreis kaufen, wenn der Optionsinhaber seine Rechte wahrnimmt. Dieser wird von seinem Recht Gebrauch machen, wenn der Kurs des Basiswertes unter den Ausübungspreis fällt und die Put-Option somit einen inneren Wert besitzt.

Die Gewinnschwelle aus Sicht des Stillhalters ist bei dem Kurs erreicht, bei dem der Ausübungspreis um die Optionsprämie unterschritten wird. Zwischen der Gewinnschwelle und dem Ausübungspreis steigt der Gewinn aus der Position an. Der maximale Gewinn ist beim Erreichen des Ausübungspreises erreicht und entspricht der Optionsprämie. Steigt der Kurs des Basiswertes über den Ausübungspreis hinaus weiter an führt dies nicht zu weiteren Gewinnen. Der maximale Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen Ausübungspreis und 0,00 Euro.

Beispiel:

Short Put auf XY Aktie
Ausübungs/Basispreis 100 EUR
Optionsprämie: 6 EUR

Gewinnschwelle (Aktienkurs): 94 EUR
Verminderter Gewinn: 94-100 EUR
Verluste ab: <94 EUR
Maximal möglicher Verlust: 94 EUR
Maximal möglicher Gewinn: 6 EUR

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