Quellensteuer Österreich
Wer etwa als deutscher Anleger mit österreichischen Aktien eine Dividende erzielt, hat zunächst einmal die Quellensteuer in Österreich zu entrichten. Diese beträgt zurzeit 27,5 Prozent. Da zwischen Deutschland und Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, können sich Anleger bis zu 15 Prozentpunkte der in Österreich gezahlten Quellensteuer auf die Steuerpflicht in Deutschland anrechnen lassen. Den Differenzbetrag von 12,5 Prozentpunkten können Anleger von den österreichischen Finanzbehörden zurückfordern – hierfür muss allerdings ein entsprechender Antrag ausgefüllt werden. Wie hoch die Gesamtsteuerlast auf Dividenden von Aktien aus Österreich ist und wie Anleger die österreichische Quellensteuer anteilig zurückfordern können, verraten wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wie viele Quellensteuer müssen deutsche Anleger in Österreich zahlen?
Die nationale Quellensteuer („Kapitalertragsteuer“ bzw. KESt) in Österreich beträgt für Dividendeneinnahmen aktuell 27,5 Prozent. Im Falle von Zinsgutschriften fällt keine Quellensteuer an. Der Steuerabzug erfolgt automatisch, sodass sich die Dividendengutschrift sofort um die österreichische Quellensteuer reduziert. Da zwischen Österreich und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) existiert, kann in Deutschland ein gewisser Teil der Quellensteuer auf die hiesige Steuerpflicht angerechnet werden. Die nach dem DBA höchstens anrechenbare Quellensteuer beträgt 15 Prozentpunkte. Das bedeutet, dass 15 Prozentpunkte der an Österreich gezahlten Steuer in Deutschland angerechnet werden. Damit reduziert sich die deutsche Abgeltungssteuer von 25 auf 10 Prozentpunkte. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuern.
Faktisch beträgt die Gesamtsteuerlast also insgesamt ca. 37,5 Prozent. Als deutscher Anleger haben Sie jedoch die Möglichkeit, den übrigen Anteil der Quellensteuer von 12,5 Prozentpunkte von den österreichischen Finanzbehörden zurückzufordern. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen (siehe unten).
Gesamtsteuerlast auf Dividenden von Aktien aus Österreich
| Quelle: Eigene Berechnungen; Kirchensteuer unberücksichtigt | |
| Aktienkurs (in Euro): | 20,00 Euro |
| Dividendenrendite (brutto, in %): | 5,00% |
| Bruttorendite (Depotwert: 10.000 Euro): | 500,00 Euro |
| Ausländische Quellensteuer (27,5%): | 137,50 Euro |
| = Dividende nach Quellensteuer: | 362,50 Euro |
| Deutsche Abgeltungssteuer (25% der Bruttodividende): | 125,00 Euro |
| Solidaritätszuschlag (5,5% von der Abgeltungssteuer): | 6,875 Euro |
| Anrechenbare ausländische Quellensteuer (15% der Bruttodividende) gem. DBA: | 75,00 Euro |
| Übrige deutsche Abgeltungssteuer in Euro: | 50,00 Euro |
| Nettodividende nach Abzug der Quellensteuer + Abgeltungssteuer: | 305,625 Euro |
| Erstattungsfähige ausländische Quellensteuer: | 62,50 Euro |
| Nettodividende + Erstattung: | 368,125 Euro |
| Dividendenrendite (netto, ohne ausländische Steuererstattung): | 3,06% |
| Dividendenrendite (netto, mit ausländischer Steuererstattung): | 3,68% |
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Wie erhalten Anleger die Quellensteuer aus Österreich zurück?
Wie bereits erwähnt, haben Sie als Anleger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, den Differenzbetrag von 12,5% vom österreichischen Finanzamt zurückzufordern. Auf diesem Weg können Sie die effektive Gesamtsteuerlast von ca. 37,5% (ohne Steuererstattung) auf etwa 25% (mit Steuererstattung) reduzieren. Hinzu kommen jeweils Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern.
Wichtig: Seit dem 1. Januar 2019 muss die Rückerstattung zwingend zunächst elektronisch vorgemeldet werden, bevor der eigentliche Papierantrag eingereicht werden kann. Das aktuelle Formular für die Rückerstattung trägt die Bezeichnung „ZS-RD-DIAG“ und ist auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (bmf.gv.at) unter der Rubrik „Formulare“ abrufbar. Pro Kalenderjahr muss ein Antrag eingereicht werden. Die Erstattungsfrist beträgt fünf Jahre ab Ende des Dividendenjahres. Für die Bearbeitung des Erstattungsantrages erheben die österreichischen Behörden unseren Informationen zufolge keine Gebühr.
Der fertig ausgefüllte Erstattungsantrag wird an folgende Adresse geschickt:
Finanzamt für Großbetriebe
Postfach 251
A-1000 Wien
Österreich
Fazit
Die österreichische Quellensteuer beträgt auf Dividenden zurzeit 27,5% und ist damit im Vergleich zu anderen Ländern überdurchschnittlich hoch. Als deutscher Anleger haben Sie dank des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) die Möglichkeit, zunächst einmal 15% davon auf die deutsche Abgeltungssteuer (25%) anrechnen zu lassen. Damit reduziert sich die Abgeltungssteuer auf nur noch etwa 10% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Von der 27,5%-Quellensteuer können sich deutsche Anleger vom österreichischen Finanzamt für Großbetriebe in Wien darüber hinaus 12,5% erstatten lassen. Damit beträgt die Gesamtsteuerlast rund 25% (10% „Rest-Abgeltungssteuer“ in Deutschland + 15% reduzierte Quellensteuer in Österreich). Voraussetzung für die Steuererstattung in Österreich ist eine elektronische Vorausmeldung sowie ein vollständiger Antrag mit dem aktuellen Formular ZS-RD-DIAG.