Quellensteuer in Spanien
Spanien erhebt auf Dividenden für EU-Ansässige, die nicht in Spanien steuerlich ansässig sind, eine Quellensteuer von 19 Prozent. Das seit 2013 anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien begrenzt den in Deutschland anrechenbaren Satz auf 15 Prozent. Die Differenz von 4 Prozent können deutsche Anleger bei der spanischen Steuerbehörde Agencia Tributaria mit dem Formular Modelo 210 zurückfordern. Auf Zinsen fällt bei korrekter DBA-Anwendung keine spanische Quellensteuer an.
Inhaltsverzeichnis
- Bis Ende 2011 Konto in Spanien erforderlich
- Seit 2012 kein Konto vor Ort mehr – Steuernummer und Erstattung online
- Wie beantrage ich die Erstattung von Quellensteuer auf Dividenden in Spanien?
- Rechenbeispiel: Gesamtbelastung spanischer Dividenden
- Fazit: Spanien ist kein Problemfall – aber kein Selbstläufer
Bis Ende 2011 Konto in Spanien erforderlich
Sie mussten dafür ein Konto in Spanien haben, konnten also den Urlaub optimalerweise mit der Eröffnung eines Kontos verbinden bzw. eigens für diesen Zweck nach Spanien reisen. Um das Konto zu eröffnen, mussten Anleger aber erst einmal eine spanische Steuernummer beantragen.
Seit 2012 kein Konto vor Ort mehr – Steuernummer und Erstattung online
Seit 2012 ist das einfacher: die Erstattung von Quellensteuer auf Dividenden spanischer Aktiengesellschaften ist seitdem auch ohne Konto vor Ort möglich. Die dennoch benötigte Steuernummer (NIF) und die Erstattung können zeitgleich online beantragt werden.
Wie beantrage ich die Erstattung von Quellensteuer auf Dividenden in Spanien?
Das Formular „Modelo 210″ zur Erstattung der Quellensteuer finden Sie auf der Seite der spanischen Steuerbehörde „Agencia Tributaria“ (AEAT). Das Formular kann online ausgefüllt werden; das erzeugte PDF muss anschließend jedoch ausgedruckt, unterschrieben und postalisch an die spanischen Behörden geschickt werden.
Wie Sie das Formular „Modelo 210″ richtig ausfüllen, erklärt die spanische Behörde auf dieser Seite. Alternativ bietet die spanische Botschaft in Berlin eine – deutschsprachige – Anleitung unter diesem Link an. Die Erstattungsfrist beträgt vier Jahre ab Ende des Dividendenjahres. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei sechs Monaten.
Die 1.500-Euro-Grenze: zwei Erstattungswege
Bei Dividendenerträgen bis zu 1.500 Euro pro Kalenderjahr kann der gesamte über den DBA-Satz hinaus einbehaltene Betrag zurückgefordert werden. Oberhalb dieser Grenze gilt: Anleger können nur die Differenz zwischen dem einbehaltenen Satz (19%) und dem DBA-Satz (15%) zurückfordern – also 4 Prozent der Bruttodividende, unabhängig von der Dividendenhöhe. Die restlichen 15 Prozent werden in Deutschland auf die Abgeltungssteuer angerechnet.
Unsere Meinung: Die Rückforderungsdifferenz in Spanien beträgt mit 4 Prozent den niedrigsten Wert unter allen relevanten Ländern. Das vereinfachte Online-Verfahren macht die Rückforderung zwar zugänglicher als früher – ob der Aufwand lohnt, hängt jedoch stark vom investierten Betrag ab. Erst ab einer Bruttodividende von rund 1.000 Euro werden überhaupt 40 Euro zurückgefordert.
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Rechenbeispiel: Gesamtbelastung spanischer Dividenden
Nehmen wir an, ein Anleger hält Aktien eines spanischen Unternehmens (etwa Iberdrola, BBVA oder Inditex) und erhält eine Bruttodividende von 1.000 Euro. Spanien behält 19 Prozent = 190 Euro Quellensteuer ein. Über das DBA werden 15 Prozent = 150 Euro auf die deutsche Abgeltungssteuer (250 Euro) angerechnet, sodass in Deutschland nur noch 100 Euro Abgeltungssteuer plus 5,50 Euro Solidaritätszuschlag anfallen. Die verbleibenden 4 Prozent = 40 Euro kann der Anleger mit dem Modelo 210 aus Spanien zurückfordern. Ohne Rückforderung beträgt die Gesamtbelastung rund 35,55 Prozent; mit erfolgreicher Rückforderung reduziert sie sich auf die übliche deutsche Abgeltungssteuer von rund 26,375 Prozent.
Fazit: Spanien ist kein Problemfall – aber kein Selbstläufer
Mit einem Quellensteuer-Satz von 19 Prozent und einer DBA-Differenz von nur 4 Prozent ist Spanien im europäischen Vergleich kein besonders schwieriger Fall. Die Rückforderung über das Modelo 210 ist online vorbereitet – jedoch nicht vollständig digital abwickelbar. Anleger mit kleinen Dividendenbeträgen können die Rückforderung getrost unterlassen: Wer 250 Euro Bruttodividende erhält, verliert ohne Erstattung lediglich 10 Euro (4%) an den spanischen Fiskus. Bei größeren Positionen in spanischen Titeln wie Santander, Iberdrola oder Inditex lohnt sich der jährliche Antrag hingegen durchaus.
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