Quellensteuer in Australien

Zwischen Australien und Deutschland besteht seit Februar 1975 ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dieses Abkommen soll vermeiden, dass deutsche Anleger, die in Australien investieren, für Zinsen und Dividenden die doppelte Steuerlast zu tragen haben.

Die nationale Quellensteuer in Australien beträgt grundsätzlich 30 Prozent auf unfranked Dividends, wobei einige Zins- und Dividendenzahlungen nicht der Quellenbesteuerung unterliegen. Nach dem DBA beträgt die höchstens anrechenbare Quellensteuer 15 Prozent bei Dividenden bzw. 10 Prozent bei Zinsen. Wie hoch die steuerliche Belastung für deutsche Anleger in Australien ist, und was es mit dem australischen Franking-System auf sich hat, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Wie viel Quellensteuer müssen deutsche Anleger in Australien zahlen?

Wie bereits erwähnt, besteht zwischen Deutschland und Australien ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dadurch soll vermieden werden, dass Anleger doppelt zur Kasse gebeten und Steuern zweimal in voller Höhe entrichten müssen.

Die nationale Quellensteuer („Income Tax“) beträgt in Australien grundsätzlich 30%. Bestimmte Dividenden- bzw. Zinszahlungen sind dabei von der Quellenbesteuerung ausgenommen. Dazu zählen die sogenannten „franked dividends“, bei denen die Dividenden aus Gewinnen bezahlt werden, die bei der australischen Gesellschaft voll besteuert worden sind.

Dasselbe gilt für eine Ausschüttung von sogenanntem „conduit foreign income (CFI)“. Hierbei handelt es sich um ausländisches Einkommen, welches man über mindestens eine zwischengeschaltete australische Kapitalgesellschaft erhält. Auch bestimmte Zinszahlungen wie beispielsweise die Zinsen aus bestimmten öffentlichen Schuldverschreibungen unterliegen nicht der Quellenbesteuerung.

Wichtig zu verstehen: Franking Credits sind keine Quellensteuer. Es handelt sich dabei um Gutschriften der bereits von der australischen Gesellschaft gezahlten Körperschaftsteuer (30%), die an die Dividende angehängt werden. Für australische Anleger stellen sie eine Steuergutschrift dar – deutsche Anleger können Franking Credits jedoch weder anrechnen noch zurückfordern. Der praktische Effekt für deutsche Anleger: Vollständig frankierte Dividenden (fully franked dividends) unterliegen keiner australischen Quellensteuer und kommen brutto an. Es greift dann ausschließlich die deutsche Abgeltungsteuer.

Eine fiktiv anrechenbare Quellensteuer zwischen Australien und Deutschland gibt es nicht. Das bedeutet, dass vom Anleger keine nicht geleisteten Quellensteuern abgesetzt werden können. Mit Ausnahme von Portugal, China oder Bangladesch bietet diese Möglichkeit der fiktiv anrechenbaren Quellensteuer kaum ein anderes Land.

Merke: Die nationale Quellensteuer in Australien beträgt 30%, in vielen Fällen reduziert sich der Steuersatz allerdings auf 0% (z.B. franked dividends, conduit foreign). Die anrechenbare Quellensteuer beträgt gemäß DBA höchstens 15% bei Dividenden bzw. 10% bei Zinsen, sofern keine Befreiung vorliegt.

Gesamtsteuerlast auf Dividenden von Aktien aus Australien

Aktienkurs 20,00 Euro
Dividendenrendite (brutto) 5,00%
Bruttorendite in Euro (Depotwert: 10.000 Euro) 500,00 Euro
Ausländische Quellensteuer (30%) in Euro 150,00 Euro
= Dividende nach Quellensteuer (in Euro) 350,00 Euro
– Abgeltungssteuer (25% der Bruttodividende) 125,00 Euro
– Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Abgeltungssteuer) 6,875 Euro
+ Anrechenbare ausländische Quellensteuer (15% der Bruttodividende) gem. DBA 75,00 Euro
= Übrige deutsche Abgeltungssteuer in Euro 50,00 Euro
= Nettodividende in Euro nach Abzug der Quellensteuer + Abgeltungssteuer 293,125 Euro
+ Erstattungsfähige ausländische Quellensteuer (15%) 75,00 Euro
= Nettodividende + Erstattung in Euro 368,125 Euro
Dividendenrendite (netto, ohne ausländische Steuererstattung) 2,93%
Dividendenrendite (netto, mit ausländischer Steuererstattung) 3,68%
Eigene Berechnungen; Kirchensteuer unberücksichtigt
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Wie erhalten Anleger die Quellensteuer aus Australien zurück?

Das Bundeszentralamt für Steuern stellt auf der offiziellen Website für zahlreiche DBA-Vertragsstaaten Formulare zur Entlastung von ausländischen Quellensteuern zur Verfügung. Für Australien sind hier jedoch keine länderspezifischen Erstattungsformulare zu finden. Eine zweisprachige Ansässigkeitsbescheinigung (deutsch/englisch) steht auf der BZSt-Seite zum Download bereit und kann vom zuständigen deutschen Finanzamt bestätigt werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass ein Antrag auf Erstattung der Quellensteuer in vielen Fällen gar nicht notwendig ist. Oftmals greifen nämlich die beschriebenen Ausnahmeregelungen (z.B. für franked dividends, conduit income), sodass ohnehin gar keine Quellenbesteuerung erfolgt.

Fazit

Die Quellensteuer beträgt in Australien abhängig von der Dividenden- und Zinsart entweder 0 oder 30%. Der nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) höchstens anrechenbare Steuersatz liegt bei 15% auf Dividenden bzw. 10% auf Zinsen. Das bedeutet, dass sich die deutsche Abgeltungssteuer (25%) um die anrechenbare Quellensteuer (15%) reduziert. Vollständig frankierte Dividenden sind von der australischen Quellensteuer befreit und kommen für deutsche Anleger brutto an – die enthaltenen Franking Credits können hierzulande jedoch nicht angerechnet werden. Zu beachten gilt es, dass zusätzlich Solidaritätszuschlag und je nach Einzelfall Kirchensteuer in Deutschland zu entrichten sind.

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