Schritt für Schritt Anleitung zum Depotwechsel

Nachdem im Brokervergleich ein geeignetes Depot gefunden wurde kann der Depotwechsel in die Wege geleitet werden. Bei Depotwechseln innerhalb Deutschlands ohne Gläubigerwechsel beschränkt sich der Aufwand auf das Ausfüllen eines Depoteinzugsformulars, das in der Regel durch den neuen Broker zur Verfügung gestellt wird.

In dem Formular wird festgelegt ob das Depot bei der abgebenden Bank vollständig oder nur teilweise übertragen und ob gleichzeitig eine Kündigung ausgesprochen werden soll. Auch der Transfer von Guthaben auf Tagesgeld- und Verrechnungskonten zur neuen Bank kann beauftragt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ein Depotübertrag kann jederzeit beauftragt werden und soll laut BaFin nicht länger als drei Wochen dauern
  • Banken in Deutschland dürfen dafür keine Gebühren verlangen (außer externe Entgelte)
  • Die meisten Banken stellen Anlegern Formulare für den Depotübertrag zur Verfügung

Wie lange dauert ein Depotübertrag?

Eine Kündigungsfrist für die Übertragung von Wertpapieren bei einem Broker müssen Anleger nicht einhalten. Der Auftrag zur Übertragung von Aktien, Anleihen, Zertifikaten, Fonds und Derivaten zu einer anderen Bank kann jederzeit erteilt werden. In der Regel nimmt der Vorgang ein bis zwei Wochen in Anspruch. Während die Wertpapiere von der abgebenden zur empfangenden Bank übertragen werden ist kein Handel möglich.

Vorgaben der BaFin zur Höchstdauer für die Bearbeitung von Depotüberträgen

Seit März 2022 gilt zudem: Ein Depotwechsel soll nicht länger als drei Wochen dauern. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) so festgelegt. Hintergrund waren zahlreiche Beschwerden vor allem in der Corona-Pandemie über langsame Depotüberträge. „Wenn Institute aus selbstverschuldeten organisatorischen Gründen nicht in der Lage sind, Kundenwertpapiere zügig zu übertragen, dann ist dieser Umstand inakzeptabel“, hieß es von Seiten der BaFin.

Sollte ein Depotübertrag dennoch mehr Zeit in Anspruch nehmen – was beispielsweise passieren kann, wenn Wertpapiere im Ausland verwahrt werden –, müssen Anleger darüber informiert werden. Das muss spätestens fünf Arbeitstage nach Ende der drei Wochen geschehen. Diese Zwischennachricht muss außerdem den Grund für die Verzögerung enthalten.

Depotüberträge aus dem Ausland

Depotüberträge aus dem Ausland nach Deutschland oder umgekehrt sind etwas komplizierter als inländische Depotüberträge. Viele Broker nehmen Depots aus bestimmten Ländern (zum Beispiel USA oder Kanada) gar nicht an. Außerdem können die Depoteinzugsformulare für inländische Depotwechsel für einen Transfer über Ländergrenzen hinweg nicht genutzt werden.

Depotwechsel-Angebote

Depotwechsel ist kostenlos

Laut einem BGH Urteil dürfen abgebende Banken in Deutschland ihren Kunden für die Übertragung von Wertpapierbeständen keine Gebühren in Rechnung stellen. Lediglich externe Entgelte – etwa von Lagerstellen im Ausland – sind zulässig. Die empfangenen Banken verlangen in der Regel keine gesonderte Gebühr für die Einbuchung der Wertpapiere und die Eröffnung des Depots.

Das BGH Urteil gilt allerdings nicht für Banken im Ausland. Insbesondere Institute aus der Schweiz sind dafür bekannt relativ hohe Entgelte in Rechnung zu stellen – 50 Fr. pro Wertpapierposition sind durchaus üblich.

Neues Depot einrichten

Meistens ist das Depot bei der neuen Bank bereits eingerichtet, wenn die übertragenen Wertpapiere dort eingehen. Anleger können das neue Depot rechtzeitig in Betrieb nehmen und zum Beispiel das gewünschte Tan-Verfahren festlegen, Kursabonnements abschließen oder die Ordermaske individuell konfigurieren. Mit den Kontoeröffnungsunterlagen werden in der Regel auch Formulare zur Erteilung von Freistellungsaufträgen versandt.

Anders als Wertpapiere sind offene Positionen auf EUREX-Konten sowie offene CFD Kontrakte nicht übertragbar. Sollen auch diese Produkte fortan bei dem neuen Anbieter gehandelt werden müssen die Positionen beim bisherigen Broker geschlossen und an der neuen Adresse erneut eröffnet werden.

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Keine steuerlichen Auswirkungen

Ein Depotwechsel wirkt sich in der Regel nicht auf die Abgeltungssteuer aus. Die abgebende Bank ist – jedenfalls innerhalb Deutschlands – verpflichtet, für jedes übertragene Wertpapier den Einstandskurs und das Kaufdatum zu übermitteln. Dadurch werden Altbestandsregelungen mit Steuervergünstigungen gewahrt und die Basis für die Bemessung der Kapitalertragsteuer nicht verändert.

Die abgebende Bank kann im Depot Einzugsformular damit beauftragt werden und auch die Verlustverrechnungs- und Quellensteuertöpfe an die neue Bank zu übertragen. Dadurch können angelaufene Verluste mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Wird dies versäumt kann später noch eine Verlustbescheinigung angefordert werden.

Wird das Depot auf ein Depot einer anderen Person übertragen, wird dies allerdings wie ein Verkauf behandelt. Daraus folgt die Pflicht zur Zahlung von Abgeltungssteuer auf die Gewinne – außer es wird angegeben, dass der Übertrag ohne Zahlung erfolgt ist. Dann muss die Bank aber die Finanzbehörden informieren, da der Vorgang in Zusammenhang mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer relevant sein kann.

Was steht im Depoteinzugsformular?

Broker wollen neu geworbenen Kunden den Übertrag von Wertpapieren von ihrer bisherigen Bank aus nachvollziehbaren Gründen erleichtern. Deshalb stellen fast alle Banken und Broker ihren Kunden Depoteinzugsformulare zur Verfügung, mit denen die Aufträge erteilt werden können. Die Formulare umfassen meistens nur 2-3 Seiten.

Im Formular kann angegeben werden, ob alle Wertpapiere im Bestand oder nur einzelne Wertpapiere (anzugeben mit ISIN) übertragen werden sollen. Außerdem ist es möglich, Geldbestände von Tagesgeld- oder Verrechnungskonten direkt auf Konten des neuen Brokers überweisen zu lassen. Ebenso kann mitgeteilt werden, ob die Verlustverrechnungstöpfe (Aktien, sonstige und ausländische Quellensteuer) mit übertragen werden sollen. Es muss angegeben werden, ob der Depotübertrag mit einem Inhaberwechsel einhergeht oder ob der Inhaber des neuen auch der Inhaber des alten Depots ist. Kommt es zu einem Inhaberwechsel muss angegeben werden ob dieser entgeltlich, unentgeltlich oder im Zusammenhang mit einer Erbschaft erfolgt.

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Zuletzt aktualisiert am 10.11.2023