Dividenden und Steuern

Die Bedeutung von Dividenden für das Portfolio

Privatanleger unterschätzen die Bedeutung von Dividenden für die Entwicklung eines Aktienportfolios systematisch. Deutlich wird das am Vergleich des DAX-Performance-Indexes mit dem DAX-Kursindex.

Wenn in der medialen Berichterstattung von „dem DAX“ die Rede ist handelt es sich um den Performance-Index. Ein Performance-Index setzt sich nicht nur aus der Kursentwicklung der in ihm enthaltenen Aktien zusammen, sondern berücksichtigt auch Dividendenzahlungen.

Performance-Index vs. Kursindex

Schüttet ein Unternehmen eine Dividende aus wird die Aktie ceteris paribus am Dividendenstichtag um den Betrag der Ausschüttung leichter. Ein Kursindex verzeichnet dann einen Rückgang. Bei einem Performanceindex wird die Dividende wieder in den Kurs mit eingerechnet, so dass die Ausschüttung für den Index neutral bleibt. Dadurch bildet der Performance-Index ein Aktienportfolio ab, dessen Dividendenerträge umgehend reinvestiert werden.

Die langfristige Betrachtung von Performance- und Kursindex zeigt, dass die Dividenden einen wesentlichen Teil der Rendite ausmachen und deshalb ein wichtiges Auswahlkriterium sein können. Der DAX-Kursindex markierte im Jahr 2002 ein Tief bei 1800 Punkten. Zum Jahreswechsel 2013/2014 notierte er bei ca. 5000 Punkten. Das entspricht einem Zuwachs um 178 Prozent. Der Performance-Index notierte im Jahr 2002 bei 2200 Punkten und erreichte zum Jahreswechsel 2013/2014 rund 9500 Punkte. Das entspricht einem Zuwachs um 332 Prozent.

Dividenden stabilisieren und erhöhen die Portfolioerträge

Die Differenz erklärt sich aus den Dividendenzahlungen im Betrachtungszeitraum. Die Entnahme der Dividenden macht deshalb nur Sinn, wenn ihre Wiederanlage andernorts einen höheren Ertrag verspricht als in den Aktien selbst. Bemerkenswert: Auch die Aktien von Unternehmen, die keine oder nur sehr geringe Dividendenzahlungen vornehmen können sich in einer Hausse ähnlich stark entwickeln wie die Papiere von klassischen Dividendentiteln. Letztere bieten aufgrund der kontinuierlichen Zusatzerträge jedoch bessere Renditeperspektiven.

Ein Tipp für Privatanleger: Es kann sich lohnen, bei als geeignet identifizierten Aktien nach (nicht in den großen Indizes gelisteten) Vorzugsaktien zu suchen. Vorzüge sind ebenso über die Börse handelbar wie Stammaktien, bieten aber sehr häufig eine höhere Dividendenzahlung- und auch Rendite. Der Preis dafür ist der Verzicht auf das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Das Stimmgewicht der meisten Privatanleger dürfte allerdings ohnehin nicht für Gestaltungsmöglichkeiten im Unternehmen ausreichen.

Studie von 1899 bis 2008: 6,00% p.a. Mit Dividenden, nur 1,7% ohne

Im Credit Suisse Global Investment Returns Sourcebook 2009 wurde eine Studie von Elroy Dimson, Paul Marsh und Mike Staunton veröffentlicht. Diese hatten die Wertentwicklung eines hypothethisch im Jahr 1899 in US-Aktien angelegten US-Dollars betrachtet und dabei die Erträge mit und ohne Berücksichtigung der Wiederanlage von Dividenden verglichen.

Das Ergebnis: Im Zeitraum von 1899 bis 2008 belief sich der inflationsbereinigte jährliche Ertrag aus Kurssteigerungen auf 1,70 Prozent im Jahr. Wurden zusätzlich die Dividenden mitsamt den Erträgen ihrer Wiederanlage berücksichtigt summierte sich die jährliche Rendite inflationsbereinigt auf 6,00 Prozent.

Die Credit Suisse veröffentlicht das Sourcebook jährlich. Es enthält sehr umfangreiche Informationen zur Entwicklung der Aktien- und Bondmärkte in vielen verschiedenen Ländern. Das zitierte Papier aus dem Jahr 2009 ist neben den aktuelleren Versionen noch immer im Internet erhältlich, unter anderem hier:

Steuerliche Behandlung von Aktien

Für nach dem 31.12.2008 gekaufte Aktien gelten die Regelungen der Abgeltungssteuer. Demnach werden alle Kapitalerträge mit einem einheitlichen und vom Einkommen und persönlichen Steuersatz des Steuerzahlers unabhängigen Steuersatz in Höhe von 25,00 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die frühere Steuerbefreiung von Kursgewinnen nach einer einjährigen Spekulationsfrist wurde ebenso abgeschafft wie das Halbeinkünfteverfahren für Dividendenerträge.

801 Euro pro Jahr sind steuerfrei

Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen. Erstens steht jedem Steuerzahler ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro (1602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehegatten) pro Jahr zur Verfügung, der für alle Kapitalertragsarten zusammen gilt und durch einen Freistellungsauftrag bei der depotführenden Bank geltend gemacht werden muss.

Zweitens besteht die Möglichkeit, Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuer zu veranlagen und mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Diese Maßnahme lohnt sich für Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25,00 Prozent liegt.

Verrechnung von Aktiengewinnen nur mit Aktienverlusten

Eine Verrechnung von realisierten Gewinnen aus Aktienveräußerungen ist nur mit realisierten Verlusten aus Aktienveräußerungen möglich. Für Aktienverluste wird bei der depotführenden Bank ein eigenständiger Verlustverrechnungstopf geführt. Demgegenüber steht der allgemeine Verlustverrechnungstopf, in dem realisierte Gewinne und Verluste aus Aktien, Fonds und Anleihen sowie Stückzinsen, Dividenden etc. geführt werden.

Die Verrechnung erfolgt auf Bankebene und ermöglicht es, angefallene Verlustsalden in spätere Steuerjahre zu schieben. Für die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus Depots bei mehr als einer Bank stellen Kreditinstitute auf Antrag Verlustbescheinigungen aus.

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