Altersvorsorgedepot statt Riester: Wann sich der Wechsel lohnt

Millionen Deutsche zahlen seit Jahren in einen Riester-Vertrag ein – oft ohne genau zu wissen, wie viel davon am Ende wirklich bei ihnen ankommt. Mit dem Altersvorsorgedepot bekommt die geförderte private Altersvorsorge am 1. Januar 2027 einen Nachfolger, der auf dem Papier vieles besser machen soll: mehr Rendite, mehr Flexibilität, weniger Kosten. Wenige Wochen vor dem Start haben die meisten großen Broker und Banken ihre Angebote vorgestellt, viele davon mit kostenlosen Depots. Doch heißt das automatisch, dass sich ein Wechsel für jeden lohnt? Dieser Ratgeber ordnet ein, was sich ändert, was ein Wechsel kostet und für wen er tatsächlich sinnvoll ist.
Das Wichtigste im Überblick
- Riester-Neuverträge sind nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Ab dem 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot als Nachfolgeprodukt, bestehende Riester-Verträge laufen aber automatisch und unverändert weiter.
- Ein Wechsel ist freiwillig, kein Zwang. Der bisherige Anbieter darf in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu 150 Euro für die Übertragung verlangen, danach ist sie für ihn kostenfrei. Der neue Anbieter darf zusätzlich einmalig eine Verwaltungspauschale von bis zu 150 Euro berechnen.
- Alte und neue Förderregeln lassen sich nicht mischen: Wer zusätzlich ein Altersvorsorgedepot eröffnet, wechselt auch mit dem bestehenden Riester-Vertrag automatisch komplett ins neue Fördersystem.
Inhaltsverzeichnis
- Die Reform in Kürze: Was ist das Altersvorsorgedepot?
- Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?
- Förderung im Vergleich: Was bringt das neue System konkret?
- Was kostet ein Wechsel?
- Für wen lohnt sich der Wechsel – nach Alter und Lebenssituation
- Welche Anbieter stehen schon in den Startlöchern?
- So läuft ein Wechsel Schritt für Schritt ab
- Fazit
- Weiterführende Links und Quellen
Die Reform in Kürze: Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, passierte am 8. Mai 2026 den Bundesrat und wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit ist der rechtliche Rahmen für den Riester-Nachfolger endgültig gesetzt. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Banken, Neobroker, Fondsgesellschaften und Versicherer das neue Altersvorsorgedepot anbieten – vorausgesetzt, sie lassen ihre Produkte vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifizieren. Die Zertifizierung läuft seit dem Herbst 2026, Ende Oktober 2026 war allerdings noch kein Altersvorsorgedepot zertifiziert. Auch die Kostenverordnung des Bundesfinanzministeriums mit weiteren Detailregeln lag zuletzt erst als Entwurf vor. Alle bislang veröffentlichten Konditionen stehen daher unter Vorbehalt.
Der zentrale Unterschied zu Riester: Das Altersvorsorgedepot kommt ohne Versicherungsmantel aus. Gespart wird direkt in zertifizierte ETFs, Fonds oder Anleihen, nicht über eine Rentenversicherung mit eingebauter Garantie. Das eröffnet höhere Renditechancen, bedeutet im Gegenzug aber auch, dass es – anders als bei vielen Riester-Verträgen – keine Beitragsgarantie mehr gibt. Wer auf Sicherheit Wert legt, kann alternativ zu geförderten Garantieprodukten mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie greifen, die vor allem Versicherer und Fondsgesellschaften anbieten. Jeder Anbieter muss zudem ein sogenanntes Standarddepot führen, das aus einer vorgegebenen Kombination eines chancenorientierten und eines risikoärmeren Fonds besteht und dessen Effektivkosten gesetzlich auf 1 Prozent pro Jahr gedeckelt sind. Für frei zusammengestellte Altersvorsorgedepots gilt dieser Kostendeckel nicht.
Was passiert mit einem bestehenden Riester-Vertrag?
Hier können viele Riester-Sparer erst einmal aufatmen: Es gibt keine automatische Kündigung oder Zwangsumwandlung. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann ihn unverändert weiter besparen – mit allen bisherigen Zulagen und Steuervorteilen – oder ihn beitragsfrei stellen. Ab 2027 lassen sich lediglich keine neuen Verträge nach dem alten Riester-Modell mehr abschließen. Daneben gibt es zwei Wege ins neue System: Der bestehende Vertrag kann auf die neue Förderlogik umgestellt werden, oder das Guthaben wird in ein Altersvorsorgedepot bzw. ein anderes zertifiziertes Produkt übertragen. In beiden Fällen bleiben die bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten, eine Rückzahlung droht nicht. Der Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist eine freiwillige Option, keine Pflicht.
Förderung im Vergleich: Was bringt das neue System konkret?
Der wichtigste Verkaufsvorteil des Altersvorsorgedepots ist die deutlich großzügigere staatliche Förderung. Während die Riester-Grundzulage bei maximal 175 Euro jährlich gedeckelt war, sieht das neue System ein zweistufiges Modell vor:
- Der Staat gibt 50 Cent je eingezahltem Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr.
- Auf weitere 1.440 Euro Eigenbeitrag gibt es 25 Cent je Euro.
Bei einem vollen Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr ergibt das eine staatliche Zulage von 540 Euro – gut das Dreifache der bisherigen Riester-Grundzulage. Hinzu kommen 300 Euro pro Kind (sobald mindestens 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr geleistet werden) sowie einmalig 200 Euro für alle, die zu Beginn des Beitragsjahres unter 25 Jahre alt sind. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr. Die Zulagen fließen direkt ins Depot und werden mitinvestiert. Ausgezahlt wird das angesparte Kapital frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Wichtig zu wissen: Die alten und neuen Förderregeln lassen sich nicht parallel nutzen. Wer neben einem bestehenden Riester-Vertrag ein Altersvorsorgedepot abschließt, überführt damit automatisch auch den kompletten alten Riester-Vertrag in das neue Fördersystem – die Riester-Förderung nach altem Recht endet dann für diesen Vertrag. Es ist allerdings möglich, die persönliche Förderung auf maximal zwei Verträge gleichzeitig aufzuteilen.
Was kostet ein Wechsel?
Wer sich für eine Übertragung entscheidet, sollte die Kostenseite im Blick behalten. Dabei sind zwei Seiten zu unterscheiden: Der abgebende Anbieter darf innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre bis zu 150 Euro für die Übertragung des Altvertrags verlangen. Läuft der bestehende Riester-Vertrag bereits fünf Jahre oder länger, ist die Übertragung für ihn kostenfrei – ebenso, wenn der bisherige Anbieter zuvor seine Kosten erhöht hat oder innerhalb desselben Hauses in einen neuen Vertrag gewechselt wird. Der aufnehmende Anbieter darf unabhängig davon einmalig eine Verwaltungspauschale von bis zu 150 Euro berechnen. Einige Anbieter haben bereits angekündigt, darauf zu verzichten. Ein wichtiger Schutz für Wechsler: Das übertragene, bereits geförderte Kapital darf der neue Anbieter bei der Berechnung seiner Abschluss- und Vertriebskosten nicht berücksichtigen. Da die genauen Übertragungsbedingungen viele Anbieter erst bis zum Start veröffentlichen wollen, lohnt sich vor einem Wechsel in jedem Fall der Blick ins Kleingedruckte des jeweiligen Riester-Vertrags sowie eine Nachfrage beim neuen Anbieter.
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Für wen lohnt sich der Wechsel – nach Alter und Lebenssituation
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn die richtige Entscheidung hängt stark vom Alter, der verbleibenden Anlagedauer und der persönlichen Lebenssituation ab. Ein Blick nach Altersgruppen macht die Abwägung greifbarer.
Unter 35: der Renditevorteil spielt seine volle Stärke aus
Wer noch 30 Jahre oder mehr bis zur Rente vor sich hat, profitiert am stärksten vom Wechsel. Der lange Anlagehorizont gleicht Marktschwankungen aus und lässt den Renditevorteil eines ETF-basierten Depots gegenüber einer klassischen Riester-Rentenversicherung voll zur Geltung kommen. Hinzu kommt: Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch unter 25 ist, erhält einmalig zusätzlich 200 Euro staatliche Förderung obendrauf. Für diese Gruppe spricht in aller Regel wenig gegen einen zügigen Umstieg.
35 bis etwa 50: meist ebenfalls klar für den Wechsel
Auch in dieser Lebensphase bleibt der Anlagehorizont in der Regel lang genug, damit sich das höhere Renditepotenzial des Depots gegenüber den Garantien einer Riester-Versicherung auszahlt. Wer in diesem Alter mit den Kosten oder der Wertentwicklung seines bestehenden Riester-Vertrags unzufrieden ist, findet hier meist die stärksten Argumente für einen Wechsel. Ein Blick lohnt sich vor allem dann, wenn der Riester-Vertrag bereits länger als fünf Jahre läuft – dann fällt beim bisherigen Anbieter keine Übertragungsgebühr mehr an.
Ab etwa 50 bzw. kurz vor der Rente: genauer rechnen
Je näher der Renteneintritt rückt, desto mehr gewinnt die fehlende Beitragsgarantie des Altersvorsorgedepots an Gewicht – ein kurzer Anlagehorizont lässt weniger Zeit, um Kursschwankungen auszusitzen. Hier lohnt sich ein genauer Vergleich: Wie hoch sind die Garantien und laufenden Kosten des bestehenden Riester-Vertrags wirklich, und wie viele Jahre bleiben tatsächlich noch bis zur geplanten Auszahlung? Besonders bei älteren Riester-Versicherungen mit hohem Garantiezins ist ein Wechsel meist nicht sinnvoll. Ein pauschaler Wechsel ist in dieser Gruppe seltener sinnvoll als bei jüngeren Sparern, im Einzelfall – etwa bei einem besonders teuren oder renditeschwachen Altvertrag – kann er aber dennoch Sinn ergeben. Alternativ kommt auch die Umstellung des bestehenden Vertrags auf die neue Förderung infrage, bei der die vorhandenen Garantien erhalten bleiben.
| Alter | Renditevorteil ggü. Riester | Anlagehorizont | Vorteil/Sonstiges |
|---|---|---|---|
| < 35 Jahre | +++ | langfristig | U25: +200 Euro staatliche Förderung (einmalig) |
| 35 bis 49 Jahre | ++ | mittel | Übertragung beim bisherigen Anbieter kostenfrei bei Riester-Laufzeit über 5 Jahren |
| > 50 Jahre | +/0 | mittel- bis kurzfristig | Vergleich empfohlen/Wechsel sinnvoll bei teuren oder renditeschwachen Altverträgen, bei hohem Garantiezins eher behalten |
| Quelle: Brokervergleich.de / +++ = sehr gut; ++ = gut; + = mittel / 0 = kein Vorteil | |||
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Sonderfall: geringes Einkommen mit mehreren Kindern
Unabhängig vom Alter gibt es eine Konstellation, in der das bisherige Riester-Modell im Einzelfall sogar günstiger bleiben kann: Haushalte mit niedrigem Einkommen und mehreren Kindern, die von der bisherigen Riester-Kinderzulage besonders profitieren, vor allem wenn dauerhaft nur sehr kleine Beträge gespart werden können. Hier lohnt sich eine genaue Vergleichsrechnung beider Fördersysteme, bevor eine Entscheidung fällt. Wer die alten Förderkonditionen nutzen möchte und noch keinen Riester-Vertrag hat, muss sich beeilen: Ein Neuabschluss ist nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
Grund zum Wechsel? Kein Grund zur Eile
Wer sich in keiner der genannten Gruppen eindeutig wiederfindet oder schlicht unsicher ist, muss nicht sofort handeln: Die staatliche Förderung für das gesamte Jahr 2027 gibt es auch dann noch, wenn ein Vertrag erst im Dezember 2027 abgeschlossen und der Eigenbeitrag dann eingezahlt wird. Zeitdruck besteht also in keiner Altersgruppe. Beiden Produkten gemeinsam ist zudem ein oft übersehener Vorteil: Sowohl Riester-Guthaben als auch das Altersvorsorgedepot sind in der Ansparphase als Schonvermögen geschützt und werden nicht auf Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung angerechnet.
Welche Anbieter stehen schon in den Startlöchern?
Wenige Wochen vor dem offiziellen Start am 1. Januar 2027 haben zahlreiche Broker, Banken und Fondsgesellschaften ihre Angebote vorgestellt – alle Angaben stehen allerdings unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden BZSt-Zertifizierung. Scalable Capital legte am 9. Oktober 2026 als einer der ersten Anbieter konkrete Konditionen vor: Das Standarddepot soll gebührenfrei sein, die laufenden ETF-Kosten werden mindestens bis Ende 2027 erlassen. Im Selbstentscheider-Depot fallen keine Depot- und Sparplankosten an, Orders kosten je nach Tarif 0 oder 0,99 Euro. Trade Republic zog am 13. Oktober 2026 nach: Standarddepot und freies Depot sollen ohne Depot- und Sparplangebühren auskommen, bei über 50 ETFs werden zudem die Produktkosten übernommen. Auch finanzen.net Zero kündigt ein Altersvorsorgedepot ohne Depot- und Sparplangebühren an und hat die Vorregistrierung bereits im März 2026 geöffnet, eine Übertragung bestehender Riester-Verträge ist dort ebenfalls vorgesehen. Smartbroker+ erstattet im Standarddepot die ETF-Kosten in den ersten drei Jahren (bis 25.000 Euro), danach nur bei mindestens 15 Trades im Jahr, und flatex will die Fondskosten im Standarddepot fünf Jahre lang übernehmen.
Bei den Direktbanken hat die ING ihre Konditionen konkretisiert: Das Altersvorsorge-Depot „Relax“ mit zwei ETFs kommt auf laufende Fondskosten von 0,20 Prozent pro Jahr, im Depot „Aktiv“ mit über 1.000 ETFs und Fonds starten die Produktkosten bei 0,03 Prozent. Depot, Sparplan, Orders und Wechsel sollen jeweils kostenlos sein. Die DKB nimmt Vormerkungen entgegen, hat konkrete Konditionen bislang aber noch nicht veröffentlicht. Bei comdirect und Consorsbank stehen Standard- und flexible Varianten fest, die Kosten jedoch noch aus. Unter den Filial- und Fondsbanken nennen die Deka für die Sparkassen (Standarddepot rund 0,10 Prozent pro Jahr) sowie Deutsche Bank und Postbank mit dem DWS-Standarddepot (0,10 Prozent in den ersten zwei Jahren, danach 0,28 Prozent) bereits Preise. Aktiv gemanagte oder beratene Varianten liegen dagegen oft bei rund 1 Prozent pro Jahr oder darüber, Garantieprodukte von Versicherern in der Regel ebenfalls deutlich höher.
Wer schon jetzt einen Anbieter fest im Blick hat, kann sich in der Regel unverbindlich auf eine Warteliste setzen lassen, um am Stichtag ohne Verzögerung starten zu können – einige Anbieter locken dafür mit Startprämien. Wer noch unentschlossen ist, sollte bei der Auswahl nicht nur auf die Kosten schauen, sondern auch auf die ETF-Auswahl, die Dauer von Aktionskonditionen, die Abwicklung der Zulagen und den Umgang mit einer möglichen Riester-Übertragung achten. Verbindlich vergleichen lassen sich die Angebote erst, wenn die zertifizierten Preis- und Leistungsverzeichnisse vorliegen.
| Anbieter | Standarddepot1 | Freies Depot2 |
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So läuft ein Wechsel Schritt für Schritt ab
Wer einen Wechsel ernsthaft in Erwägung zieht, sollte in dieser Reihenfolge vorgehen: Zunächst den bestehenden Riester-Vertrag genau prüfen – wie lange läuft er schon, welche Garantien und Kosten sind enthalten, und was würde eine Übertragung konkret kosten. Danach lohnt sich ein Vergleich der Anbieterkonditionen fürs Altersvorsorgedepot, insbesondere mit Blick auf Gebühren, eine mögliche Verwaltungspauschale für die Aufnahme des Riester-Guthabens und die ETF-Auswahl. Erst wenn beide Seiten der Rechnung – bisherige Kosten und Nachteile versus neue Förderung und Renditechancen – für den Wechsel sprechen, sollte die Übertragung tatsächlich angestoßen werden. Eine Kündigung des alten Vertrags ist dafür nicht nötig, der neue Anbieter fordert das Guthaben direkt beim bisherigen Anbieter an. Da die Zertifizierung der Produkte noch läuft und sich die Konditionen bis zum offiziellen Start im Januar 2027 noch ändern können, ist es meist die klügere Strategie, sich zwar frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls vorzumerken, die endgültige Entscheidung aber erst zu treffen, wenn die verbindlichen Konditionen des Wunschanbieters feststehen.
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Fazit
Der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot ist keine Entweder-oder-Entscheidung, die 2027 über Nacht getroffen werden muss. Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter, und die neue Förderung ist attraktiv genug, um sich in Ruhe damit zu beschäftigen. Der Wettbewerb unter den Anbietern sorgt zudem schon vor dem Start für sehr niedrige Kosten, viele Standarddepots sollen zum Start nahezu kostenlos sein. Wer einen langen Anlagehorizont hat und mit den Kosten oder der Rendite seines aktuellen Riester-Vertrags unzufrieden ist, für den dürfte sich der Wechsel in den meisten Fällen lohnen. Wer dagegen kurz vor der Rente steht, Wert auf Garantien legt oder noch mitten in den ersten fünf Jahren eines Riester-Vertrags steckt, sollte die eigene Situation genau durchrechnen, bevor er sich festlegt. Die gute Nachricht: Zeitdruck gibt es keinen – wohl aber gute Gründe, sich schon jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Weiterführende Links und Quellen
- Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert – Bundesregierung
- Altersvorsorgedepot: Was die Riester-Reform bedeutet – Stiftung Warentest
- Altersvorsorgedepot: Was Riester-Sparer wissen müssen – Handelsblatt
- Altersvorsorgedepot-Vergleich: Beste Depots & Broker 2027 – altersvorsorge-broker.de


