Regierung plant Besteuerung von Kryptowerten ab 2027

Freitag den 11.09.2026 - Abgelegt unter: Brokernews, Kryptowährung, Steuern

Bild zur News: Regierung plant Besteuerung von Kryptowährungen

Wer in Deutschland Bitcoin, Ether oder andere Kryptowerte länger als zwölf Monate hält, kann Kursgewinne bislang steuerfrei kassieren. Damit könnte bald Schluss sein: Einem Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zufolge, über den das Handelsblatt berichtet, soll die beliebte Steuerfreiheit nach Haltefrist ab 2027 fallen. Was das für Anleger konkret bedeutet und wie sicher die Reform tatsächlich schon ist, ordnet dieser Artikel ein.

Das Wichtigste im Überblick

  • Gewinne aus Kryptowerten sollen ab 2027 unabhängig von der Haltedauer mit einer pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt werden – wie bei Aktien.
  • Nach ersten Berichten soll die neue Regel nur für Kryptowerte gelten, die ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden; wer vorher kauft, profitiert offenbar weiterhin von der alten einjährigen Haltefrist.
  • Der Entwurf hat weder das Kabinett noch den Bundestag passiert – aus der Unionsfraktion kam bereits deutliche Kritik, ohne CDU/CSU-Zustimmung gibt es keine Mehrheit.

Was der Gesetzentwurf konkret vorsieht

Nach dem Bundesfinanzministerium sollen Kryptowerte künftig steuerlich denselben Status erhalten wie Aktien oder Fondsanteile: Statt der bisherigen Zuordnung zu privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG würden Gewinne aus Kryptowerten in die Einkünfte aus Kapitalvermögen eingegliedert. Damit entfiele die einjährige Spekulationsfrist vollständig, und auf realisierte Gewinne würde unabhängig von der Haltedauer die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig. Das Finanzministerium begründet den Schritt damit, dass Kryptowerte inzwischen eine etablierte Form der privaten Kapitalanlage seien und ihren steuerlichen Sonderstatus gegenüber anderen Kapitalerträgen verlieren sollten. Für die Staatskasse rechnet das Ministerium mit Mehreinnahmen von rund 160 Millionen Euro im Jahr 2028, die bis 2030 auf etwa 350 Millionen Euro steigen sollen.

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Die aktuelle Rechtslage: Steuerfrei nach einem Jahr

Nach geltendem Recht gelten Kryptowerte als „andere Wirtschaftsgüter“. Wer sie länger als zwölf Monate hält, kann Veräußerungsgewinne komplett steuerfrei vereinnahmen. Wer innerhalb dieser Frist verkauft, versteuert die Gewinne dagegen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz – im Höchstfall mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Diese Regelung gilt in Deutschland bereits seit Jahren und hat Krypto-Investments gegenüber Aktien und ETFs, die grundsätzlich der Abgeltungsteuer unterliegen, einen spürbaren steuerlichen Vorteil verschafft, sobald man bereit war, ein Jahr abzuwarten.

Bestandsschutz für Alt-Investments – mit einer wichtigen Ausnahme

Nach bisherigem Stand des Entwurfs soll die Neuregelung nur für Kryptowerte gelten, die ab dem 1. Januar 2027 angeschafft werden. Bereits vor diesem Stichtag gekaufte Coins würden weiterhin nach der alten Rechtslage behandelt, also nach Ablauf der einjährigen Frist steuerfrei bleiben. Wichtig dabei: Wer einen Altbestand nach dem Stichtag in eine andere Kryptowährung tauscht, erwirbt damit steuerlich einen neuen Vermögenswert – dieser würde dann bereits unter die neue Regelung fallen. Ein unüberlegter Tausch könnte den Bestandsschutz also ungewollt zunichtemachen.

Aktuelle Regelung Geplante Reform ab 2027
Haltefrist keine Steuern auf den Verkauf bei Halten der Krypto-Anlage über ein Jahr hinaus entfällt
Steuern bei Verkauf im ersten Jahr wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz (bis 42 Prozent) versteuert Abgeltungssteuer (25 Prozent) + Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
Freigrenze bis 1.000 Euro steuerfrei bis 1.000 Euro steuerfrei (Sparer-Pauschbetrag)
Transparenz Kryptobörsen melden Transaktionen ab 2026 automatisch an die Behörden (EU-Richtlinie DAC8)
Bestandsschutz neue Regelung gilt nur für Kryptowerte, die nach dem 31.12.2026 erworben werden
Quelle: Brokervergleich.de

Politischer Widerstand: Warum die Reform noch nicht sicher ist

So konkret der nun bekannt gewordene Gesetzentwurf klingt – ein beschlossenes Gesetz ist er noch lange nicht. Das Bundeskabinett hatte die Grundrichtung zwar bereits Anfang Juli 2026 im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2027 verankert, ein ausformulierter Gesetzentwurf mit den jetzt bekannten Eckpunkten (25 Prozent, Stichtag 1. Januar 2027) lag bis vor Kurzem aber nicht vor. Aus der Unionsfraktion kam bereits im Sommer Kritik an dem Vorhaben; die CDU/CSU-Fraktion hatte zuvor sogar einen ähnlich gelagerten Gesetzentwurf der Grünen im Finanzausschuss abgelehnt. Da SPD und Grüne im Bundestag keine eigene Mehrheit haben, hängt das weitere Schicksal der Reform maßgeblich davon ab, ob sich die Koalitionsfraktionen doch noch auf eine gemeinsame Linie einigen.

Was Krypto-Anleger jetzt tun sollten

Wer aktuell Kryptowerte hält oder den Einstieg plant, sollte aus der aktuellen Nachrichtenlage keine überstürzten Schlüsse ziehen: Der Entwurf kann sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern, und ob und wann er tatsächlich in Kraft tritt, ist offen. Sinnvoll ist trotzdem, sich schon jetzt mit zwei Punkten zu beschäftigen: einer sauberen Dokumentation aller bisherigen Käufe inklusive Anschaffungsdatum, um im Zweifel den Bestandsschutz nachweisen zu können, sowie einer bewussten Zurückhaltung bei Tauschgeschäften zwischen verschiedenen Kryptowerten, sobald die Neuregelung tatsächlich in Kraft treten sollte. Wer ohnehin plant, in Kryptowerte einzusteigen, sollte einen Kauf nicht allein wegen der drohenden Steuerreform vorziehen, sondern das im Rahmen der eigenen, langfristigen Anlagestrategie entscheiden.

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Fazit

Die Bundesregierung meint es mit der Reform der Krypto-Besteuerung offenbar ernst – zum ersten Mal liegt mit dem Gesetzentwurf ein konkreter Steuersatz und ein konkretes Datum vor, nicht nur eine politische Absichtserklärung. Trotzdem ist der Weg vom Entwurf zum geltenden Gesetz noch weit, und der spürbare Widerstand aus der Unionsfraktion macht den Ausgang alles andere als sicher. Anleger tun gut daran, die weitere Entwicklung im parlamentarischen Verfahren aufmerksam zu verfolgen, ohne bereits jetzt in Aktionismus zu verfallen.

Weiterführende Links und Quellen

 

Erstellt am 11.09.2026, zuletzt aktualisiert am 11.09.2026