Steuern

Nach Auszeit: Vorabpauschale auf ETFs und Fonds 2024 wieder fällig

Donnerstag den 30.11.2023 - Abgelegt unter: Brokernews, ETFs, Fonds, Steuern

Die Deutsche Bundesbank hat für die Berechnung der Vorabpauschale erstmals seit 2020 wieder einen positiven Basiszins mit 2,55 Prozent veröffentlicht. Deshalb wird im Januar 2024 die zuvor ausgesetzte Vorabpauschale auf Fonds und ETFs nun wieder fällig.

Anleger, die in Fonds oder ETFs investieren, müssen unter Umständen nun wieder Steuern auf laufende Erträge zahlen, nämlich dann, wenn durch die Anlage im Jahresverlauf ein Gewinn erwirtschaftet wurde. Um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Anleger genügend Guthaben bei ihrem Broker haben, um die Pauschale zahlen zu können. Mehr dazu weiter unten.

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