Finnlands Quellensteuer

Bereits seit 1935 besteht zwischen Deutschland und Finnland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Damit soll eine doppelte Steuerbelastung im Quellenland und im Wohnsitzland des Anlegers vermieden werden. Die nationale Quellensteuer in Finnland beträgt auf Dividendeneinnahmen grundsätzlich 30%. Im DBA ist geregelt, dass hiervon 15 Prozentpunkte in Deutschland anrechenbar sind. Die restlichen 15 Prozent können deutsche Anleger über ein entsprechendes Erstattungsformular zurückfordern. Wie das im Detail funktioniert, und wie die Gesamtsteuerlast auf Dividenden am Beispiel von finnischen Aktien aussieht, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.

Wie viele Quellensteuer müssen deutsche Anleger in Finnland zahlen?

Die Quellensteuer heißt in Finnland „valtion tulovero“ bzw. „statlig inkomstskatt„. Als deutscher Anleger werden auf Dividendeneinnahmen in Finnland prinzipiell 30% Quellensteuer fällig. Im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen beiden Ländern ist geregelt, dass hiervon höchstens 15 Prozentpunkte in Deutschland anrechenbar sind. Wichtig zu wissen: Bei Aktien, die über ein Nominee-Konto gehalten werden und bei denen die Identität des wirtschaftlich Berechtigten nicht nachgewiesen wird, kann die finnische Quellensteuer auf bis zu 35% ansteigen.

Bei Zinseinnahmen aus Finnland wird übrigens grundsätzlich keine Quellensteuer erhoben. Eine Ausnahme stellen Zinsen auf Unterkapitalisierung dar. Hierunter sind Zinsen auf ein langfristiges Darlehen, das anstelle einer Kapitalbeteiligung gewährt wird, zu verstehen. Liegt ein solcher Fall vor, beträgt die Quellensteuer auch hier 30 Prozent.

Gesamtsteuerlast auf Dividenden von Aktien aus Finnland

Quelle: Eigene Berechnungen; Kirchensteuer unberücksichtigt
Aktienkurs (in Euro): 20,00 Euro
Dividendenrendite (brutto, in %): 5,00%
Bruttorendite (Depotwert: 10.000 Euro): 500,00 Euro
Ausländische Quellensteuer (30%): 150,00 Euro
= Dividende nach Quellensteuer: 350,00 Euro
Deutsche Abgeltungssteuer (25% der Bruttodividende): 125,00 Euro
Solidaritätszuschlag (5,5% von der Abgeltungssteuer): 6,875 Euro
Anrechenbare ausländische Quellensteuer (15% der Bruttodividende) gem. DBA: 75,00 Euro
Übrige deutsche Abgeltungssteuer in Euro: 50,00 Euro
Nettodividende nach Abzug der Quellensteuer + Abgeltungssteuer: 300,00 Euro
Erstattungsfähige ausländische Quellensteuer: 75,00 Euro
Nettodividende + Erstattung: 375,00 Euro
Dividendenrendite (netto, ohne ausländische Steuererstattung): 3,00%
Dividendenrendite (netto, mit ausländischer Steuererstattung): 3,75%
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Wie erhalten Anleger die Quellensteuer aus Finnland zurück?

Beträgt die ausländische Quellensteuer mehr als 15 Prozent, können deutsche Anleger sich um eine Steuererstattung bemühen. Nach DBA können in Deutschland nämlich höchstens 15 Prozentpunkte der Quellensteuer angerechnet werden. In Finnland beträgt die Quellensteuer jedoch 30 Prozent. Das bedeutet, dass Anleger die Möglichkeit haben, die Hälfte der ausländischen Quellensteuer zurückzufordern. Die andere Hälfte (15 Prozentpunkte) wird wie bereits erwähnt direkt von der deutschen Abgeltungssteuer abgezogen. Aber wie können deutsche Anleger die finnische Quellensteuer zurückfordern?

Entweder kümmert sich die jeweilige Bank gegen eine entsprechende Provisionszahlung um die Rückforderung der finnischen Quellensteuer für den Anleger. Eine andere Möglichkeit ist, dass sich der deutsche Anleger direkt an die finnischen Behörden wendet. Die Rückerstattung kann online über das finnische Steuerportal MyTax (vero.fi) beantragt werden oder alternativ per Formular 6164e (Application for Refund of Finnish Withholding Tax) auf dem Postweg. Dem Antrag ist eine steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts beizulegen. Die Formulare stehen in englischer Sprache zur Verfügung.

Seit dem 1. Januar 2021 bietet Finnland zudem das sogenannte TRACE-Verfahren (Treaty Relief and Compliance Enhancement) an. Über dieses OECD-basierte System können registrierte Depotbanken und Lagerstellen eine Vorabbefreiung oder einen Schnellerstattungsantrag direkt für ihre Kunden stellen – sofern die Bank am Verfahren teilnimmt und der Anleger sein Einverständnis zur Datenweitergabe erteilt hat.

Die zuständige Steuerbehörde ist erreichbar unter:

Finnish Tax Administration (Verohallinto)

PO Box 560

FI-00052 VERO

Finnland

Für die Bearbeitung der Formulare erheben die finnischen Behörden grundsätzlich keine Gebühren. Damit hat der deutsche Anleger lediglich den zeitlichen Aufwand sowie die Portokosten zu tragen.

Fazit

Wer als deutscher Anleger in Finnland über Dividenden Einnahmen erwirtschaftet, hat zunächst einmal 30 Prozent Quellensteuer zu zahlen. Diese werden automatisch von der depotführenden Bank einbehalten. Da zwischen Deutschland und Finnland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, reduziert sich die deutsche Abgeltungssteuer um 15 Prozentpunkte. Demzufolge beträgt die effektive Quellensteuerbelastung für finnische Dividendenzuwendungen nur noch 15 Prozent. Diese 15 Prozent Quellensteuer können sich Anleger über das finnische MyTax-Portal oder per Formular 6164e von den Steuerbehörden in Finnland zurückfordern. Alternativ kann man die Depotbank damit beauftragen, die Rückforderung gegen eine entsprechende Gebühr abzuwickeln – oder, sofern die Bank am TRACE-Verfahren teilnimmt, eine Vorabbefreiung direkt an der Quelle nutzen.

Christian Finkenbrink

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Weiterführende Links

Bundesfinanzministerium – Finnland


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