Quellensteuer in Schweiz

In der Schweiz erheben die Finanzbehörden eine Quellensteuer in Höhe von 35 Prozent. Theoretisch müssten deutsche Anleger dann noch einmal 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer abführen. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz werden jedoch 15 Prozent der Schweizer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Die verbleibenden 20 Prozent können deutsche Anleger bei der eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz zurückfordern. Leider ist dies nicht ganz so unkompliziert wie in Norwegen oder Italien, sondern erfordert mehrere Schritte.

Antrag auf Erstattung der Quellensteuer aller drei Jahre

Die Rückerstattung der schweizerischen Quellensteuer kann innerhalb von drei Jahren nach Ende des jeweiligen Steuerjahres beantragt werden. Anleger können die Anträge jährlich stellen oder mehrere Jahre bündeln.

Ablauf des Antrags

  1. Im ESTV-ePortal der eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden und das Formular e85 für in Deutschland Ansässige auswählen.
  2. Den Antrag online ausfüllen und die relevanten Jahre sowie die Dividenden/Zinsen eintragen.
  3. Den Antrag als PDF erzeugen, ausdrucken und unterschreiben.
  4. Das unterschriebene Formular beim örtlichen deutschen Wohnsitz-Finanzamt vorlegen. Dort wird die Ansässigkeit mit Stempel und Unterschrift bestätigt.
  5. Das beglaubigte Dokument einscannen und im ESTV-ePortal hochladen.
  6. Zusätzlich alle notwendigen Unterlagen (zum Beispiel Tax Voucher/Dividendenabrechnung der Bank) im Portal hochladen.
  7. Den Antrag online final einreichen und den Bearbeitungsstatus im Portal verfolgen.
  8. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Rückerstattung in Schweizer Franken auf das angegebene Konto.

Hinweis: Die Steuergutschrift erfolgt in Schweizer Franken. Die Dauer für die Gutschrift beträgt zwischen drei und sechs Monaten.

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