Altersvorsorgedepot: Die neue staatlich geförderte ETF-Vorsorge ab 2027

Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten Deutschen nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Während die Babyboomer-Generation in den Ruhestand geht und immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentner aufkommen müssen, steigt der Druck auf das Rentensystem kontinuierlich. Die Antwort der Politik: Das Altersvorsorgedepot – eine moderne, renditestarke Alternative zur gescheiterten Riester-Rente. Ab 2027 können Millionen Deutsche erstmals staatlich gefördert in ETFs und Fonds für ihre Altersvorsorge investieren. Was nach zwei Jahrzehnten Riester-Frust wie eine kleine Revolution klingt, könnte tatsächlich zu einem echten Wendepunkt in der privaten Altersvorsorge werden. Doch was genau steckt hinter dem neuen Altersvorsorgedepot? Wer profitiert davon? Und lohnt sich der Umstieg wirklich?
Aktueller Stand – März 2026: Der Finanzausschuss des Bundestages hat sich in allen Punkten auf eine Einigung verständigt. Am Freitag, 27. März 2026, findet zwischen 9 und 10:10 Uhr die finale Lesung und Abstimmung im Bundestag statt – das Altersvorsorgereformgesetz steht unmittelbar vor der Verabschiedung. Die zuletzt beschlossenen Nachbesserungen sind substanziell: Selbstständige werden in die Förderung einbezogen, Geringverdiener erhalten eine 1:1-Zulage, der Kostendeckel für Standarddepots sinkt auf 1 Prozent p.a. und die Einstiegshürden werden deutlich abgesenkt.
Das Wichtigste im Überblick
- Neuer Start ab 2027: Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente ab und ermöglicht erstmals staatlich geförderte ETF-Sparpläne ohne Garantieverpflichtung
- Attraktive Förderung: Bis zu 480 Euro jährliche Grundzulage vom Staat (ab 2029 sogar 560 Euro) plus zusätzliche Kinderzulagen und Steuervorteile – besonders attraktiv für Familien und mittlere Einkommen
- Flexible Anlage: Investieren in ETFs, Fonds und Anleihen mit steuerfreien Gewinnen während der Ansparphase und freier Wahl zwischen lebenslanger Rente oder Auszahlplan bis 85
- Kritische Prüfung nötig: Trotz deutlicher Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren sollten Anleger Produktauswahl und Anbieterkosten sorgfältig prüfen
- Auf der Zielgeraden (März 2026): Nach Einigung im Finanzausschuss stimmt der Bundestag am 27. März 2026 abschließend über das Altersvorsorgereformgesetz ab. Selbstständige werden einbezogen, Geringverdiener erhalten eine 1:1-Förderung und der Kostendeckel für Standarddepots wird auf 1 Prozent p.a. abgesenkt.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 in Deutschland verfügbar sein wird. Im Kern handelt es sich um ein spezielles Wertpapierdepot, in dem Anleger mit staatlicher Unterstützung für den Ruhestand sparen können. Anders als bei bisherigen Vorsorgeprodukten wie der Riester-Rente können Sparer hier direkt in börsengehandelte Indexfonds (ETFs), aktiv gemanagte Investmentfonds und Anleihen investieren – und das ohne die früher üblichen Garantieverpflichtungen, die die Rendite massiv eingeschränkt haben.
Die Bundesregierung beschloss am 17. Dezember 2025 den Entwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Am 26. Februar 2026 fand die erste Lesung im Bundestag statt, am 16. März 2026 folgte die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses. Nachdem der Finanzausschuss Ende März 2026 in allen Punkten eine Einigung erzielte, berät der Bundestag das sogenannte Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 in der finalen Lesung. Das neue Produkt ist für alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gedacht – und nach den parlamentarischen Nachbesserungen nun auch für Selbstständige zugänglich – und soll die private Altersvorsorge grundlegend modernisieren.
Die zentrale Innovation: Keine Beitragsgarantie mehr
Der entscheidende Unterschied zu bisherigen Riester-Produkten liegt im Wegfall der Beitragsgarantie. Während bei der klassischen Riester-Rente mindestens die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn garantiert werden mussten, gibt es beim Altersvorsorgedepot diese Verpflichtung nicht mehr. Das klingt zunächst nach einem Nachteil, ist aber in Wahrheit der Schlüssel zu deutlich höheren Renditechancen. Denn die Garantieverpflichtung zwang Anbieter dazu, einen Großteil des Kapitals in risikoarme, aber niedrig verzinste Anlageformen zu stecken. Die Folge: mickrige Renditen, die kaum über der Inflationsrate lagen.
Beim Altersvorsorgedepot können Anleger dagegen voll auf die Renditechancen der Aktienmärkte setzen. Langfristige Studien zeigen, dass breit gestreute Aktienanlagen über Zeiträume von 15 Jahren und mehr praktisch nie zu realen Verlusten geführt haben. Wer 30 oder 40 Jahre bis zur Rente Zeit hat, kann von diesem Wissen profitieren und muss sich nicht durch Garantievorgaben ausbremsen lassen.
Drei Varianten für unterschiedliche Bedürfnisse
Das Altersvorsorgedepot wird in verschiedenen Varianten angeboten:
1. Das Altersvorsorgedepot ohne Garantien ist die Kernvariante, die maximale Renditechancen bietet. Hier können Anleger frei in zugelassene ETFs, Fonds und Anleihen investieren. Die Auswahl ist auf Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 (von insgesamt 7) beschränkt – eine vernünftige Begrenzung, die spekulative Hochrisikoprodukte wie Knock-out-Zertifikate, Optionsscheine oder Kryptowährungen ausschließt, aber dennoch ausreichend Spielraum für renditestarke Aktieninvestments lässt.
2. Das Standardprodukt richtet sich an Anleger, die sich nicht selbst um die Auswahl der Wertpapiere kümmern möchten. Jeder Anbieter muss ein solches Standardprodukt mit vorausgewählten Fonds anbieten. Es investiert in zwei OGAW-Fonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren): einen risikoarmen (Risikoklasse 1 oder 2) und einen chancenorientierten (Risikoklasse 3, 4 oder 5). OGAW-Fonds unterliegen strengen EU-Richtlinien, die ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz für Privatanleger gewährleisten. Der Anbieter nimmt die Aufteilung zwischen beiden Fonds vor, Anleger können sie aber anpassen. Die Kosten sind hier im Zuge des parlamentarischen Verfahrens auf maximal 1 Prozent pro Jahr begrenzt worden – der ursprüngliche Regierungsentwurf sah noch 1,5 Prozent vor. Eine deutliche Verbesserung für kostenbewusste Sparer.
3. Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt bleiben als Option für besonders sicherheitsorientierte Sparer erhalten. Diese Variante ähnelt den bisherigen Riester-Produkten und garantiert zum Rentenbeginn mindestens 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. Allerdings schmälert die Garantieverpflichtung auch hier die Renditechancen erheblich.
Unabhängige Vergleichsplattform ab 2027
Ein wichtiger Baustein der Reform: Ab dem Jahr 2027 soll eine unabhängige, digitale und kostenfrei zugängliche Vergleichsplattform entstehen, die zertifizierte Vorsorgeprodukte transparent gegenüberstellt. Das soll Anlegern helfen, das beste Angebot für ihre Bedürfnisse zu finden, ohne auf teure Beratung angewiesen zu sein.
Der Hintergrund: Warum Deutschland ein neues Vorsorgeinstrument braucht
Um zu verstehen, warum das Altersvorsorgedepot notwendig ist, muss man sich die aktuelle Situation des deutschen Rentensystems ansehen. Deutschland steht vor einer demografischen Zeitenwende, die das bisherige Rentensystem an seine Grenzen bringt.
Die demografische Herausforderung
Die Zahlen sind eindeutig: Im Jahr 2023 kamen auf 100 Erwerbstätige etwa 36 Rentner. Bis 2036 wird dieses Verhältnis auf 100 zu 47 steigen – eine Zunahme um über 30 Prozent in nur 13 Jahren. Die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre gehen in Rente, während gleichzeitig deutlich geburtenschwächere Jahrgänge nachrücken. Verschärft wird die Situation durch die steigende Lebenserwartung: Wer heute 65 Jahre alt wird, hat statistisch noch etwa 20 weitere Lebensjahre vor sich – Tendenz steigend.
Das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung, bei dem die heutigen Beitragszahler die heutigen Rentner finanzieren, gerät dadurch massiv unter Druck. Bereits jetzt muss der Bund das System mit jährlich über 100 Milliarden Euro aus Steuermitteln stützen – das ist mehr als ein Viertel des gesamten Bundeshaushalts. Ohne Reformen würde dieser Zuschussbedarf in den kommenden Jahren explodieren.
Das Rentenniveau sinkt
Parallel dazu sinkt das sogenannte Rentenniveau, also das Verhältnis der durchschnittlichen Rente zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt. Lag es vor 20 Jahren noch bei etwa 53 Prozent, wird es mittelfristig auf unter 48 Prozent fallen. Das bedeutet: Selbst wer ein Leben lang durchschnittlich verdient und entsprechend in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss im Alter mit deutlichen Einbußen beim Lebensstandard rechnen.
Die Konsequenz: Private Vorsorge ist nicht mehr optional, sondern zwingend notwendig. Doch die bisherigen staatlich geförderten Instrumente haben versagt.
Das Scheitern der Riester-Rente
Die Riester-Rente wurde 2002 mit großen Versprechungen eingeführt: Sie sollte die Lücke schließen, die durch Reformen in der gesetzlichen Rente entstanden war. Das Ergebnis nach über 20 Jahren ist ernüchternd. Zwar wurden rund 16 Millionen Verträge abgeschlossen, doch die Begeisterung ist längst der Ernüchterung gewichen. Seit 2018 ist die Gesamtzahl der privaten Altersvorsorgeverträge sogar rückläufig. Immer mehr Menschen kündigen ihre Riester-Verträge, legen sie still oder schließen gar keine neuen mehr ab.
Die Gründe für das Scheitern sind vielfältig:
Schwache Rendite: Die langanhaltende Niedrigzinsphase sorgte dafür, dass die Renditen vieler Riester-Produkte kaum noch über der Inflationsrate lagen. Die erzwungene Beitragsgarantie führte dazu, dass das Geld größtenteils in sichere, aber niedrig verzinste Anleihen fließen musste.
Hohe Kosten: Abschluss-, Verwaltungs- und Vermittlungskosten fraßen einen großen Teil der staatlichen Förderung und der Erträge auf.
Komplexität: Hinzu kamen eine komplizierte Förderlogik, geringe Flexibilität über den gesamten Lebenszyklus hinweg und mangelnde Transparenz darüber, was am Ende tatsächlich herauskommt.
Für viele Menschen fühlte sich die Riester-Rente deshalb weder lukrativ noch verständlich an. Die einkommensabhängige Mindesteinzahlung von vier Prozent des Vorjahreseinkommens überforderte viele Sparer. Wer nicht genau ausrechnete, wie viel eingezahlt werden musste, um die maximale Förderung zu erhalten, verschenkte bares Geld.
Internationale Vorbilder zeigen den Weg
Während Deutschland mit der Riester-Rente scheiterte, setzten andere Länder längst auf kapitalmarktbasierte Altersvorsorge – mit Erfolg. In den USA hat sich der 401(k)-Plan als Massenprodukt etabliert. Arbeitnehmer können dort steuerbegünstigt in Fonds investieren, oft mit Arbeitgeberzuschüssen. Das Ergebnis: Deutlich höhere Altersvorsorge-Vermögen als in Deutschland.
Auch in Schweden, den Niederlanden und der Schweiz setzen die Rentensysteme stark auf Aktien, ETFs und Fonds. Der norwegische Staatsfonds, der die Öleinnahmen des Landes für künftige Generationen anlegt, investiert etwa 70 Prozent seines Vermögens in Aktien – und hat damit über Jahrzehnte beeindruckende Renditen erzielt.
Diese internationalen Erfahrungen zeigen: Langfristige Aktienanlagen sind für die Altersvorsorge nicht nur sicher, sondern auch ertragreich. Sie bieten deutlich bessere Chancen als traditionelle Sparformen mit Garantien.
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Die politische Entscheidung für einen Neustart
Nach jahrelangem Hin und Her hat sich die Politik nun durchgerungen, einen echten Neustart zu wagen. Eine Fokusgruppe unter Leitung des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar hatte bereits 2023 Vorschläge für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben erarbeitet. Diese Ideen wurden von der damaligen Ampel-Koalition aufgegriffen, nach deren Scheitern im November 2024 dann von der neuen großen Koalition weiterentwickelt und schließlich im Dezember 2025 beschlossen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs: „Unser Ziel ist, dass wir mit unseren Reformen alle drei Säulen der Alterssicherung – gesetzlich, betrieblich und privat – zukunftsfest machen. Wir wollen eine private Altersvorsorge für alle: für alle Generationen und für alle Einkommen.“
Parallel zur Einführung des Altersvorsorgedepots setzte die Regierung auch eine 13-köpfige Rentenkommission ein, die binnen sechs Monaten Vorschläge für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rente erarbeiten soll. Die Kommission ist bewusst breit besetzt – mit Kritikern der bisherigen Rentenpolitik und Vertretern jüngerer Generationen, die für Reformen streiten.
Wer profitiert vom Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist im Wesentlichen für Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung konzipiert. Doch innerhalb dieser Gruppe profitieren verschiedene Personengruppen in unterschiedlichem Maße.
Besonders attraktiv für Familien mit Kindern
Familien mit Kindern gehören zu den größten Gewinnern der Reform. Das zeigt sich am deutlichsten bei der Förderung: Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich zur Grundzulage noch einmal 25 Prozent Förderung auf die Eigenbeiträge – bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind. Diese Kinderzulage kann nur ein Elternteil beantragen, aber wer sie erhält, kann sein Vorsorgekapital damit erheblich aufstocken.
Ein Rechenbeispiel macht die Wirkung deutlich: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern zahlt monatlich 50 Euro in ihr Altersvorsorgedepot ein, also 600 Euro im Jahr. Dafür erhält sie:
- 180 Euro Grundzulage (30 Prozent von 600 Euro)
- 150 Euro Kinderzulage für das erste Kind
- 150 Euro Kinderzulage für das zweite Kind
- Insgesamt fließen damit 1.080 Euro in das Depot, obwohl nur 600 Euro selbst eingezahlt wurden. Das entspricht einer Förderquote von 80 Prozent – das Geld wird fast verdoppelt.
Ein zweites Beispiel zeigt die Wirkung bei höheren Sparraten: Eine Person mit zwei Kindern zahlt monatlich 150 Euro ein, also 1.800 Euro im Jahr – den maximal geförderten Betrag. Sie erhält:
- 360 Euro Grundzulage (1.200 Euro × 30 % + 600 Euro × 20 %)
- 600 Euro Kinderzulage (300 Euro pro Kind)
- Insgesamt fließen damit 2.760 Euro ins Depot, eine Förderung von insgesamt 960 Euro oder 53 Prozent der Eigeneinzahlung.
Selbst wenn die Kinder später aus dem Kindergeldbezug herauswachsen, bleibt die Grundzulage erhalten. Familien profitieren also nicht nur während der Kindererziehung, sondern bauen durch die frühe hohe Förderung auch ein solides Fundament auf, das über die Jahre durch den Zinseszinseffekt weiter wächst.
Geringverdiener: Stärkste Förderung für diejenigen, die am meisten brauchen
Eine der wichtigsten Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren betrifft Menschen mit niedrigem Einkommen. Auf Beschluss des Finanzausschusses wird die Zulage für Geringverdiener auf 1 Euro je eingezahltem Euro angehoben – der Staat verdoppelt damit die Einzahlungen dieser Gruppe vollständig. Mit einem Fördervolumen von mehreren hundert Millionen Euro ist das ein gezieltes Signal: Wer wenig hat, bekommt künftig die größte Unterstützung.
Damit wird ein zentraler Kritikpunkt an der alten Riester-Rente adressiert, bei der staatliche Förderung bei einkommensschwachen Haushalten oft vollständig auf Sozialleistungen angerechnet wurde und damit wirkungslos verpuffte. Die neue 1:1-Förderung schafft hier einen echten Mehrwert und macht das Altersvorsorgedepot für diese Gruppe erstmals wirklich attraktiv.
Mittlere Einkommen: Die große Gewinner-Gruppe
Besonders attraktiv ist das Altersvorsorgedepot auch für Menschen mit mittleren Einkommen. Diese Gruppe hatte bei der Riester-Rente oft das Nachsehen: Zu niedrig für die maximale Steuerersparnis, aber zu hoch für die relative Bedeutung der Zulagen. Beim neuen System ist das anders.
Die beitragsproportionale Förderung sorgt dafür, dass jeder eingezahlte Euro mit 30 Cent (ab 2029: 35 Cent) bezuschusst wird – unabhängig vom Einkommen. Wer beispielsweise monatlich 100 Euro (1.200 Euro im Jahr) einzahlt, erhält automatisch 360 Euro (ab 2029: 420 Euro) Zulage. Das macht die Vorsorge planbar und transparent.
Hinzu kommt: Über die Einkommensteuererklärung kann zusätzlich ein Steuervorteil geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die erhaltene Zulage. Ist das der Fall, gibt es die Differenz als zusätzliche Förderung. Mittlere Einkommen profitieren hier besonders, weil sie oft genug verdienen, um merkliche Steuervorteile zu erzielen, aber nicht so viel, dass die Grenzsteuersätze zu hoch werden.
Berufseinsteiger und junge Menschen
Für junge Menschen unter 25 Jahren gibt es ebenso einen besonderen Anreiz: Wer in diesem Alter ein Altersvorsorgedepot eröffnet, erhält einmalig 200 Euro Startprämie vom Staat. Diese fließt direkt ins Depot und kann dort über Jahrzehnte arbeiten.
Der frühe Einstieg bringt noch einen weiteren Vorteil: den Zinseszinseffekt. Wer mit 25 Jahren beginnt und bis 67 durchhält, hat 42 Jahre Zeit, in denen sich das Kapital entwickeln kann. Selbst kleinere monatliche Beträge können so zu beachtlichen Summen anwachsen. Ein Beispiel: Wer 42 Jahre lang monatlich 100 Euro einzahlt und mit der Förderung auf effektiv 130 Euro pro Monat kommt, hat bei einer jährlichen Rendite von 6 Prozent am Ende etwa 260.000 Euro angespart.
Junge Menschen profitieren zudem davon, dass sie mehr Risiko eingehen können. Wer noch Jahrzehnte bis zur Rente vor sich hat, kann Kursschwankungen am Aktienmarkt gelassen aussitzen und voll auf wachstumsorientierte ETFs setzen.
Die Frühstart-Rente für Kinder
Eine besondere Innovation ist die parallel eingeführte Frühstart-Rente. Der Staat zahlt für jedes kindergeldberechtigte Kind zwischen 6 und 18 Jahren automatisch 10 Euro pro Monat in ein spezielles Altersvorsorgedepot. Dies beginnt zunächst mit dem Geburtsjahrgang 2020, anschließend kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu. Ab 2029 ist geplant, weitere Jahrgänge in die Förderung einzubeziehen.
Eltern können dieses Depot für ihre Kinder eröffnen und zusätzlich eigenes Geld einzahlen. Tun sie das nicht, fließt das staatliche Geld in eine kollektive Anlagelösung, auf die das Kind später zugreifen kann. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung können die Mittel, die bisher in der Auffanglösung gelandet sind, auf den persönlichen Vertrag übertragen werden. Mit dem 18. Geburtstag wird das Frühstart-Depot automatisch in ein reguläres Altersvorsorgedepot überführt.
Die Idee dahinter: Schon Kindern und Jugendlichen soll vermittelt werden, dass Vermögensbildung wichtig ist und funktioniert. Gleichzeitig gibt der Staat ihnen ein Startkapital mit, das über ein halbes Jahrhundert hinweg arbeiten und zu einer spürbaren Zusatzrente führen kann.
Ein Kind des Jahrgangs 2020, für das ab 2027 monatlich 10 Euro eingezahlt werden, hätte mit 18 Jahren bereits etwa 2.400 Euro angespart (plus Rendite). Wird danach nichts mehr eingezahlt und entwickelt sich das Kapital mit 6 Prozent pro Jahr weiter, wären daraus mit 67 Jahren über 22.000 Euro geworden – ohne dass das Kind jemals selbst etwas einzahlen musste.
Selbstständige: Endlich einbezogen
Eine der wichtigsten Korrekturen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf ist die Einbeziehung von Selbstständigen in das Fördersystem. Lange galten sie als blinder Fleck der Reform: Wer nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sollte ursprünglich keinen direkten Zugang zur staatlichen Förderung erhalten. Nach intensiver Debatte und auf Druck aus Branchenverbänden, Selbstständigenorganisationen und der Zivilgesellschaft hat der Finanzausschuss nun eine Lösung beschlossen – mit einem Fördervolumen von 370 Millionen Euro.
Dieser Schritt ist aus Sicht der Altersvorsorge überfällig: Selbstständige, die oft keine betriebliche Altersvorsorge und keinen gesetzlichen Rentenanspruch haben, sind besonders stark auf eine funktionierende private Vorsorge angewiesen. Dass sie nun gleichberechtigt Zugang zur staatlichen Förderung im Altersvorsorgedepot erhalten, schließt eine strukturelle Lücke des deutschen Vorsorgesystems.
Wer bleibt außen vor?
Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, sind weiterhin nicht förderberechtigt. Ebenso wenig Rentner, die bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen, oder freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie wird ein Altersvorsorgedepot eingerichtet?
Die Einrichtung eines Altersvorsorgedepots soll möglichst einfach und unkompliziert sein – eine wichtige Lehre aus dem Riester-Desaster.
Schritt 1: Anbieter auswählen
Verschiedene Finanzdienstleister können Altersvorsorgedepots anbieten:
- Direktbanken und klassische Filialbanken
- Online-Broker, Neobroker und Roboadvisor (Online-Vermögensverwaltungen)
- Fondsgesellschaften
- Lebensversicherungen (als fondsgebundene Rentenversicherungen)
- Spezielle Wertpapierinstitute
Alle Anbieter müssen einen Altersvorsorgedepot-Vertrag zertifizieren lassen. Die wichtigsten Auswahlkriterien: niedrige Gesamtkostenquote (idealerweise unter 0,5 Prozent statt der maximal erlaubten 1 Prozent beim Standardprodukt), breite ETF-Auswahl, transparente Kosten und guter Service.
Schritt 2: Depot eröffnen und Förderung beantragen
Die Depoteröffnung wird voraussichtlich digital möglich sein, ähnlich wie bei heutigen Online-Brokern. Die Identifizierung erfolgt per Video-Ident oder Post-Ident. Parallel dazu wird die staatliche Förderung beantragt. Dieser Prozess soll deutlich einfacher werden als bei Riester: Die Zulagen werden automatisch berechnet und ausgezahlt, basierend auf den Einzahlungen.
Wichtig: Die Einstiegshürden wurden im parlamentarischen Verfahren deutlich abgesenkt. Die volle Kinderzulage greift bereits ab 25 Euro monatlicher Einzahlung, die Grundzulage ab 30 Euro pro Monat. Der maximal geförderte Eigenbeitrag liegt weiterhin bei 1.800 Euro pro Jahr, also 150 Euro monatlich.
Schritt 3: Anlage festlegen
Nun wird entschieden, wie das Geld angelegt werden soll. Wer bereits Erfahrung mit ETFs und Wertpapieren hat, kann frei aus den zugelassenen Fonds und Anleihen wählen. Für Einsteiger bietet sich das Standardprodukt an, bei dem der Anbieter eine sinnvolle Voreinstellung mit zwei OGAW-Fonds trifft.
Eine bewährte Strategie für die langfristige Altersvorsorge ist ein breit gestreuter Aktien-ETF auf den MSCI World oder FTSE All-World Index. Diese Indizes bilden tausende Unternehmen aus Industrie- und Schwellenländern ab und bieten damit eine sehr breite Streuung. Die Kosten solcher ETFs liegen bei etwa 0,2 Prozent pro Jahr.
Schritt 4: Sparplan einrichten
Ein regelmäßiger Sparplan sollte eingerichtet werden – am besten monatlich. Die Höhe kann jederzeit angepasst werden. Wichtig ist vor allem kontinuierliches Einzahlen, um den Zinseszinseffekt optimal zu nutzen und die volle staatliche Förderung mitzunehmen.
Schritt 5: Günstigerprüfung in der Steuererklärung
Einmal im Jahr werden die Altersvorsorge-Beiträge und die erhaltenen Zulagen in der Steuererklärung angegeben. Das Finanzamt führt dann automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht, ob durch die Zulagen oder durch Steuerersparnisse mehr Vorteil entsteht. Die jeweils günstigere Variante wird gewährt.
Wenn die Steuerersparnis höher ist als die erhaltenen Zulagen, wird die Differenz zusätzlich erstattet oder mit der Steuerschuld verrechnet. Eine doppelte Förderung gibt es nicht – es wird immer nur die vorteilhaftere Form der Unterstützung gewährt.
Anbieter und Auswahl
Das Altersvorsorgedepot startet offiziell ab Januar 2027. Verschiedene Finanzdienstleister können und werden das Produkt in naher Zukunft anbieten oder haben es bereits im Angebot:
- Online-Broker, Neobroker und Roboadvisor (Online-Vermögensverwaltungen): Niedrige Kosten, digitale Prozesse
- Direktbanken: Etablierte Anbieter mit umfassendem Service
- Fondsgesellschaften: Spezialisierte Produktanbieter, oft mit höheren Kosten
- Versicherungen: Bieten fondsgebundene Rentenversicherungen statt echter Depots an
Neu hinzugekommen ist außerdem die Möglichkeit eines staatlichen Standarddepots, das voraussichtlich unter dem Dach des KENFO (Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung) angeboten werden soll. Gedacht als kostengünstiger Basisanker im Wettbewerb der Anbieter, soll es vor allem jene ansprechen, die sich nicht aktiv für ein Produkt entscheiden möchten oder können. Ob der Staat hierfür eine vollständige eigene Depotinfrastruktur inklusive KYC-Prozessen und regulatorischer Abwicklung aufbaut oder das Produkt über bestehende Anbieter vertreibt, ist noch nicht abschließend geklärt. Marktbeobachter sehen in einem staatlichen Referenzprodukt in jedem Fall einen wirksamen Wettbewerbsimpuls für niedrigere Kosten im gesamten Markt.
Alle Anbieter müssen ihre Altersvorsorgedepot-Verträge zertifizieren lassen. Ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich – in den ersten fünf Jahren mit Gebühren bis maximal 150 Euro, danach kostenlos.
Wichtige Auswahlkriterien:
- Kosten: Gesamtkostenquote entscheidend – jedes Prozent kostet über Jahrzehnte tausende Euro Rendite
- Produktauswahl: Breite Auswahl kostengünstiger ETFs auf große Weltindizes (MSCI World, FTSE All-World)
- Transparenz: Klare Kostenausweise ohne versteckte Gebühren
- Flexibilität: Anpassbare Sparraten, steuerfreie Umschichtungen
- Auszahlphase: Konditionen für spätere Rentenzahlung prüfen
Riester-Verträge ins Altersvorsorgedepot übertragen
Eine wichtige Regelung für Bestandskunden: Bestehende Riester-Verträge können in das neue Altersvorsorgedepot überführt werden. Das Besondere dabei: Die bereits erhaltenen Förderungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Das macht den Wechsel deutlich attraktiver als bisher befürchtet.
Allerdings können bei einem solchen Wechsel Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Diese sollen aber gesetzlich begrenzt sein, um zu verhindern, dass Altverträge durch hohe Wechselgebühren zur Kostenfalle werden. Wer einen schlecht laufenden Riester-Vertrag hat, sollte den Wechsel ins Altersvorsorgedepot ernsthaft in Erwägung ziehen – besonders wenn noch viele Jahre bis zur Rente bleiben.
Die steuerliche Situation im Detail
Die steuerliche Behandlung des Altersvorsorgedepots ist einer seiner größten Vorteile – gleichzeitig aber auch ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft.
Steuerfreiheit in der Ansparphase
Während Geld in das Altersvorsorgedepot eingezahlt wird, bleiben sämtliche Kapitalgewinne steuerfrei. Das ist ein enormer Vorteil gegenüber normalen Depots, bei denen mehrere Steuerarten anfallen:
- Keine Abgeltungssteuer: Bei normalen Depots werden Kursgewinne, Dividenden und Zinsen mit 25 Prozent Abgeltungssteuer (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) besteuert. Das schmälert die Rendite erheblich. Beim Altersvorsorgedepot entfällt diese Steuer komplett während der Ansparphase.
- Keine Vorabpauschale: Ein oft übersehener Kostenfaktor bei ETFs ist die Vorabpauschale. Selbst wenn nichts verkauft wird, wird jährlich eine Mindeststeuer auf einen fiktiven Ertrag fällig. Auch diese entfällt beim Altersvorsorgedepot.
- Steuerfreies Umschichten: Wer in einem normalen Depot von einem ETF in einen anderen wechseln möchte, muss den ersten verkaufen – und dabei Steuern auf die Gewinne zahlen. Im Altersvorsorgedepot kann beliebig oft umgeschichtet werden, ohne Steuern zu zahlen. Das ermöglicht beispielsweise ein steuerfreies Rebalancing oder eine Umschichtung in sicherere Anlagen bei Annäherung an das Rentenalter.
Der Effekt dieser Steuerfreiheit ist enorm: Über 30 oder 40 Jahre summieren sich die vermiedenen Steuern und die zusätzlichen Zinseszinseffekte zu fünfstelligen Beträgen. Selbst wenn später bei der Auszahlung Steuern gezahlt werden müssen, liegt das Ergebnis unterm Strich oft besser als bei einem normalen Depot.
Die Förderung in der Ansparphase
Zusätzlich zur Steuerfreiheit gibt es die direkte staatliche Förderung:
Grundzulage:
- Für Eigenbeiträge bis 1.200 Euro pro Jahr: 30 Prozent Förderung (360 Euro)
- Ab 2029: 35 Prozent Förderung (420 Euro)
- Für Eigenbeiträge von 1.201 bis 1.800 Euro: zusätzlich 20 Prozent Förderung (maximal 120 Euro)
- Maximale Grundzulage: 480 Euro pro Jahr (ab 2029: 560 Euro)
- Förderbeginn: bereits ab 30 Euro monatlicher Eigenbeitrag
Kinderzulage:
- 25 Prozent des Eigenbeitrags pro kindergeldberechtigtem Kind
- Maximum: 300 Euro pro Kind und Jahr
- Volle Kinderzulage greift bereits ab 25 Euro monatlicher Einzahlung
- Kann nur ein Elternteil pro Kind beantragen
Geringverdiener-Förderung:
- 1 Euro staatliche Zulage je eingezahltem Euro – vollständige Verdoppelung der Einzahlungen
- Gezieltes Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut in einkommensschwachen Haushalten
Berufseinsteiger-Bonus:
- Einmalig 200 Euro für alle, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind
Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung: Einzahlungen und erhaltene Zulagen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden (bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag plus Zulagen). Das Finanzamt rechnet dann aus, wie hoch die Steuerersparnis wäre und vergleicht sie mit den erhaltenen Zulagen. Die günstigere Variante wird gewährt.
Ein Beispiel: Bei 1.800 Euro Einzahlung und 480 Euro Zulage können insgesamt 2.280 Euro als Sonderausgaben angesetzt werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent würde die Steuerersparnis etwa 800 Euro betragen. Da das mehr ist als die 480 Euro Zulage, wird die Differenz von 320 Euro zusätzlich über die Steuererklärung erstattet. Die Gesamtförderung liegt dann bei 800 Euro.
Liegt der Grenzsteuersatz niedriger, etwa bei 25 Prozent, wäre die Steuerersparnis nur rund 570 Euro. Da das immer noch mehr ist als die 480 Euro Zulage, werden hier noch 90 Euro zusätzlich gewährt. Läge die Steuerersparnis unter 480 Euro, würde nur die Zulage gewährt.
Besteuerung in der Auszahlphase
In der Auszahlphase werden die Auszahlungen als sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung.
Wie funktioniert das konkret? Werden monatlich beispielsweise 1.000 Euro aus dem Altersvorsorgedepot bezogen, werden diese 12.000 Euro pro Jahr zum übrigen Einkommen hinzugerechnet – also zur gesetzlichen Rente, eventueller Betriebsrente und anderen Einkünften. Auf die Gesamtsumme wird dann der persönliche Steuersatz angewendet.
Der große Vorteil: Im Ruhestand haben die meisten Menschen ein deutlich niedrigeres Einkommen als während des Erwerbslebens. Entsprechend niedriger ist auch der Steuersatz. Wer im Beruf 35 oder 40 Prozent Grenzsteuersatz hatte, kommt im Ruhestand oft mit 20 oder 25 Prozent durch. Die nachgelagerte Besteuerung ist also in der Regel vorteilhafter, als wenn schon während der Ansparphase Steuern gezahlt worden wären.
Teilkapitalisierung zu Rentenbeginn: Zu Beginn der Auszahlphase können einmalig bis zu 30 Prozent des Depot-Guthabens auf einen Schlag entnommen werden. Diese Summe wird dann im Jahr der Entnahme als Einkommen versteuert. Wird die Entnahme geschickt auf den Jahreswechsel gelegt – also auf den 1. Januar des Jahres nach dem Renteneintritt – kann die Steuerlast oft gesenkt werden, weil in dem Jahr dann keine Arbeitseinkünfte mehr anfallen.
Prämienschädliche Entnahmen
Jederzeit kann auf das Altersvorsorgedepot zugegriffen und Geld entnommen werden – allerdings ist das „prämienschädlich“. Das bedeutet:
- Alle erhaltenen Zulagen müssen zurückgezahlt werden
- Alle Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden
- Die Gewinne, die auf diese Zulagen und Steuervorteile entfallen, müssen nachversteuert werden
Einzige Ausnahme: Entnahmen für die eigene Immobilie sind prämienunschädlich, wenn der Anbieter dies in seinem Produkt vorsieht. Das Geld kann also genutzt werden, um ein Haus zu kaufen, zu bauen oder energetisch zu sanieren, ohne die Förderung zu verlieren. Auch der barrierefreie Umbau der eigenen Immobilie oder der Erwerb von Pflicht-Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung sind förderunschädlich möglich.
Für alle anderen vorzeitigen Entnahmen gilt die Empfehlung: Finger weg. Die Rückzahlung der Förderung und die Nachversteuerung machen solche Entnahmen sehr teuer und konterkarieren den gesamten Zweck der langfristigen Altersvorsorge.
Die Auszahlphase: Zwei Wege zur Zusatzrente
Zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr kann in die Auszahlphase des Altersvorsorgedepots gewechselt werden. Wird bereits vorher eine gesetzliche Altersrente oder Pension bezogen, ist der Wechsel auch früher möglich.
Es gibt die Wahl zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Auszahlungsmodellen:
Option 1: Auszahlplan bis mindestens 85
Beim Auszahlplan wird das Depot-Guthaben über einen langen Zeitraum verteilt ausgezahlt – mindestens bis zum 85. Geburtstag. So funktioniert’s:
Das Guthaben zum Rentenbeginn wird durch die Anzahl der Monate bis zum 85. Lebensjahr geteilt. Bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 3 Prozent pro Jahr ergibt sich daraus die monatliche Rate. Diese Rate kann sich leicht nach oben anpassen, wenn das verbliebene Kapital im Depot besser rentiert als erwartet.
Ein Beispiel: Bei 300.000 Euro Guthaben mit 67 Jahren und einer Entnahme von zunächst 30 Prozent (90.000 Euro) als Einmalzahlung bleiben 210.000 Euro. Diese sollen bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt werden, das sind 18 Jahre oder 216 Monate. Bei 3 Prozent jährlicher Verzinsung des Restkapitals ergibt sich eine monatliche Auszahlung von etwa 1.250 Euro.
Vorteile:
- Höhere monatliche Auszahlungen als bei einer Verrentung
- Flexibilität: Die Auszahlung kann über 85 hinaus verlängert werden
- Restkapital bleibt vererbbar, falls der Tod vor dem Ende des Auszahlplans eintritt
Nachteile:
- Langlebigkeitsrisiko: Bei Überschreitung des 85. Lebensjahrs endet die Auszahlung (außer bei Verlängerung)
- Keine garantierte lebenslange Zahlung
- Das Anlagerisiko wird auch im Ruhestand getragen
Option 2: Lebenslange Leibrente
Bei der Verrentung wird das Guthaben in eine lebenslange monatliche Rente umgerechnet. Ein Versicherer garantiert dann, diese Rente bis zum Tod zu zahlen – egal wie alt man wird.
Die Höhe der Rente hängt vom sogenannten Rentenfaktor ab. Dieser gibt an, wie viel Euro Monatsrente pro 10.000 Euro Depot-Guthaben gezahlt werden. Der Rentenfaktor variiert je nach Anbieter und den zugrunde liegenden Berechnungen erheblich.
Ein Beispiel: Mit 210.000 Euro Restguthaben (nach Entnahme von 90.000 Euro) ergeben sich bei verschiedenen Rentenfaktoren:
- Rentenfaktor 35: monatlich 735 Euro
- Rentenfaktor 30: monatlich 630 Euro
- Rentenfaktor 25: monatlich 525 Euro
Je nach Rentenfaktor kann die monatliche Zahlung also deutlich niedriger ausfallen als beim Auszahlplan. Allerdings wird dieser Preis für die Sicherheit gezahlt, lebenslang Geld zu bekommen.
Vorteile:
- Lebenslange Zahlung garantiert, egal wie alt man wird
- Planungssicherheit
- Schutz vor Langlebigkeitsrisiko
Nachteile:
- Deutlich niedrigere Anfangsrente als beim Auszahlplan
- Kein vererbbares Restkapital (je nach Vertragsgestaltung)
- Kein Profitieren von steigenden Kapitalmärkten
- Rentenfaktoren können ungünstig sein
Welche Option ist die richtige?
Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab:
Für den Auszahlplan spricht:
- Weitere Einkommensquellen im Alter vorhanden (gesetzliche Rente, Betriebsrente)
- Höhere monatliche Beträge werden bevorzugt
- Flexibilität ist wichtig
- Vermögen soll vererbbar bleiben
- Eher durchschnittliche Lebenserwartung
Für die Verrentung spricht:
- Absolute Planungssicherheit ist gewünscht
- Keine anderen ausreichenden Einkommensquellen vorhanden
- Hohe Lebenserwartung (z.B. durch gute Gesundheit und lange lebende Vorfahren)
- Das Anlagerisiko soll komplett abgegeben werden
Hybridlösung: Eine Entscheidung für ein Extrem ist nicht nötig. Beispielsweise könnten 70 Prozent des Guthabens in einen Auszahlplan fließen und 30 Prozent verrentet werden. So werden höhere laufende Zahlungen mit einer Grundabsicherung kombiniert.
Wichtig: Wechsel zu Beginn der Auszahlphase möglich
Ein oft übersehener Vorteil: Zu Beginn der Auszahlphase kann der Anbieter gewechselt werden. Das ist sinnvoll, weil sich spezialisierte Auszahlprodukte entwickeln werden, die bessere Konditionen bieten als der Anbieter, bei dem angespart wurde. Ein Vergleich lohnt sich – schließlich geht es um die Optimierung der Altersrente über möglicherweise 30 Jahre oder länger.
Beispiele: So wirkt das Altersvorsorgedepot
Um die Wirkung des Altersvorsorgedepots greifbar zu machen, werden verschiedene Beispielfälle betrachtet:
Beispiel 1: Berufseinsteigerin mit Kind
Sarah ist 24 Jahre alt, arbeitet als Angestellte und hat ein Kind. Sie startet 2027 mit einem Altersvorsorgedepot und zahlt 100 Euro pro Monat ein (1.200 Euro pro Jahr).
Ihre Förderung:
- Grundzulage: 360 Euro (ab 2029: 420 Euro)
- Kinderzulage: 300 Euro
- Berufseinsteiger-Bonus: 200 Euro (einmalig)
- Gesamtförderung im ersten Jahr: 860 Euro
- Ab dem zweiten Jahr: 660 Euro (ab 2029: 720 Euro)
Effektive jährliche Einzahlung: 1.860 Euro (1.200 Euro + 660 Euro Förderung)
Bei einer durchschnittlichen Rendite von 6 Prozent pro Jahr und 43 Jahren Laufzeit (bis zum 67. Lebensjahr) hätte Sarah am Ende etwa 430.000 Euro angespart – obwohl sie selbst nur etwa 51.000 Euro eingezahlt hat.
Beispiel 2: Alleinerziehender Vater mit zwei Kindern
Mark ist 35 Jahre alt, alleinerziehend mit zwei Kindern, und verdient mittelmäßig. Er zahlt monatlich 50 Euro ein (600 Euro pro Jahr) – mehr ist nicht möglich.
Seine Förderung:
- Grundzulage: 180 Euro
- Kinderzulage Kind 1: 150 Euro
- Kinderzulage Kind 2: 150 Euro
- Gesamtförderung: 480 Euro
- Förderquote: 80 Prozent
Effektive jährliche Einzahlung: 1.080 Euro (600 Euro + 480 Euro Förderung)
Auch wenn Mark wenig einzahlt, verdoppelt der Staat quasi seinen Beitrag. Nach 32 Jahren (bis 67) hätte er bei 6 Prozent Rendite etwa 160.000 Euro – obwohl er selbst nur 19.200 Euro eingezahlt hat.
Beispiel 3: Gutverdiener ohne Kinder
Johannes ist 35, gut verdienend und kinderlos. Er schöpft die Förderung voll aus und zahlt 150 Euro monatlich ein (1.800 Euro pro Jahr).
Seine Förderung:
- Grundzulage: 480 Euro
- Steuerersparnis bei 35 Prozent Grenzsteuersatz: etwa 800 Euro
- Zusätzliche Förderung über Steuer: 320 Euro
- Gesamtförderung: 800 Euro
- Förderquote: 44 Prozent
Effektive jährliche Einzahlung: 2.600 Euro (1.800 Euro + 800 Euro Förderung)
Nach 32 Jahren hätte Johannes bei 6 Prozent Rendite etwa 380.000 Euro – trotz nur 57.600 Euro Eigeneinzahlungen.
Beispiel 4: Vergleich mit einem ungeförderten Depot
Zur Einordnung: Hätte Johannes stattdessen monatlich 150 Euro in ein normales ETF-Depot eingezahlt, ohne staatliche Förderung, aber mit voller Rendite, hätte er nach 32 Jahren bei 6 Prozent Bruttorendite etwa 230.000 Euro. Der Unterschied von 150.000 Euro zeigt die enorme Wirkung der Kombination aus Förderung und steuerfreiem Wachstum.
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Kritik am Altersvorsorgedepot
Trotz der deutlichen Verbesserungen gegenüber Riester – und trotz der substanziellen Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren – bleibt das Altersvorsorgedepot nicht ohne Kritik. Einige Punkte sollten Anleger kennen:
Ausschluss von Hochrisikoprodukten
Fonds der Risikoklassen 6 und 7 sind nicht zugelassen. Das schließt sehr volatile, aber potenziell auch sehr renditestarke Investments aus. Für junge Anleger mit langem Anlagehorizont wäre mehr Risiko vertretbar – sie werden hier übervorsichtig beschränkt. Auch Knock-out-Zertifikate, Optionsscheine und Kryptowährungen sind explizit ausgeschlossen.
Kostendeckel: Verbesserung mit Luft nach oben
Der im parlamentarischen Verfahren auf 1 Prozent abgesenkte Kostendeckel für das Standardprodukt ist eine klare Verbesserung gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Wert von 1,5 Prozent. Dennoch bleibt er im Vergleich zu günstigen ETF-Sparplänen immer noch vergleichsweise hoch. Wer nicht aufpasst, verschenkt durch Gebühren über die Jahrzehnte tausende Euro. Anleger sollten gezielt nach Anbietern suchen, die deutlich unter dem gesetzlichen Deckel liegen.
Versicherungslösungen bleiben problematisch
Dass Versicherer fondsgebundene Rentenversicherungen als „Altersvorsorgedepot“ anbieten dürfen, wird kritisiert. Diese Produkte sind deutlich teurer als echte Depots und bieten keine nennenswerten Vorteile. Die Gefahr besteht, dass im aktiven Vertrieb die für Anleger schlechteren, aber für Anbieter profitableren Versicherungslösungen beworben werden.
Komplexität bei der Auszahlung
Die Auszahlphase bleibt kompliziert: Verschiedene Rentenfaktoren, unterschiedliche Konditionen je Anbieter, die Wahl zwischen Auszahlplan und Verrentung – hier wird gute Beratung benötigt, die aber kostet oder interessensgeleitet sein kann.
Staatliches Depot: Konzept noch ungeklärt
Das geplante staatliche Standarddepot unter dem Dach des KENFO wirft offene Fragen auf. Ob der Staat tatsächlich eine vollständige eigene Depotinfrastruktur inklusive KYC-Abwicklung und regulatorischer Compliance aufbauen will, ist unklar. Ein Staatsfonds, der als Produkt bei bestehenden Anbietern zur Auswahl steht, würde denselben Wettbewerbseffekt erzielen – ohne administrative Doppelstruktur. Die Umsetzungsdetails bleiben abzuwarten.
Politische Unsicherheit
Wie stabil ist die Förderung langfristig? Die Riester-Förderung wurde über die Jahre mehrfach angepasst, nicht immer zum Vorteil der Sparer. Wer heute mit 25 startet, spart für einen Zeitraum, der bis 2070 reicht. Ob die Förderung dann noch so aussieht wie heute, bleibt jedoch eine Unsicherheit.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist ein Fortschritt gegenüber der Riester-Rente. Die Kombination aus steuerfreiem Wachstum, staatlicher Förderung und ETF-Investments macht es für Familien, Geringverdiener und mittlere Einkommen attraktiv. Die parlamentarischen Nachbesserungen – Einbeziehung der Selbstständigen, 1:1-Förderung für Geringverdiener, niedrigere Einstiegshürden und ein auf 1 Prozent abgesenkter Kostendeckel – sind substanziell und stärken das Produkt erheblich. Wer früh anfängt, kann sich über Jahrzehnte ein beachtliches Zusatzkapital aufbauen. Dennoch bleiben Kritikpunkte: Die Kostendeckelgrenze liegt noch über dem Niveau günstiger ETF-Sparpläne, Versicherungslösungen bleiben problematisch und die Ausgestaltung des staatlichen Standarddepots ist noch ungeklärt. Für die meisten Förderberechtigten ist das Altersvorsorgedepot dennoch eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
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Quellen und weiterführende Links
- Bundesfinanzministerium: Private Altersvorsorge für alle Einkommen und alle Generationen
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Deutscher Bundestag: Bundestag entscheidet über Altersvorsorgereformgesetz
- Deutscher Bundestag: Kostenhöhe bei der Altersvorsorgereform umstritten – Anhörung Finanzausschuss
- Finanztip: Altersvorsorgedepot – Riester 2.0 mit ETF-Sparplänen
- extraETF: Altersvorsorgedepot 2027 – Funktionsweise und Förderung
Stand: März 2026
Hinweis: Die in diesem Artikel genannten Prognosen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung dar und dienen ausschließlich Informationszwecken. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.
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