Transaktionskosten

Bei jeder Transaktion im Zusammenhang mit Geschäften am Finanzmarkt, also bei jedem Kauf oder Verkauf, fallen Transaktionskosten an. Wenn ein Anleger zum Beispiel mit Aktien handelt, muss er seinem Makler für jede Transaktion eine bestimmte Gebühr bezahlen. Diese kann als feste Summe berechnet werden oder prozentual an der Höhe des getätigten Geschäftes bemessen werden.

Auch Fonds bezahlen für Transaktionen

Fonds müssen ebenfalls Makler, Depotbanken und andere Dienstleister für jeden Kauf oder Verkauf von Wertpapieren bezahlen. Auch für Produkte, die nicht an der Börse investieren sondern zum Beispiel in Immobilien, fallen Transaktionskosten wie Notar- und Maklergebühren an.

Die Transaktionskosten spielen bei der Auswahl eines Investments eine bedeutende Rolle. Wenn diese nämlich zu hoch sind, besteht keine Aussicht, dass die Rendite, die das geplante Investment in naher Zukunft zu erwirtschaften verspricht, die Transaktionskosten übersteigt. In diesem Fall wird die Fondsgesellschaft von dieser Investition Abstand nehmen.

Für Mogelpackungen bezahlen

Transaktionskosten entstehen wie beim Privatanleger bei jeder einzelnen Transaktion innerhalb des Fonds. Man kann jedoch davon ausgehen, dass sie wesentlich günstiger sind, als die dem Privatanleger im Rahmen seiner Aktivitäten in Rechnung gestellten Gebühren.

Bei so hohen Orders, wie sie von Fondsgesellschaften abgegeben werden, die Höhe der Transaktionsgebühr (prozentual) gegenüber den kleineren Aufträgen, wie sie von Privatanlegern kommen, sinkt. Klar, dass der „Mengenrabatt“ nicht an die Fondskunden weiter gegeben wird.

Bankenabhängige Fondsgesellschaften im Vorteil

Bankenabhängige Fondsgesellschaften und ihre Muttergesellschaften können noch weit mehr an den Transaktionskosten verdienen. Hierbei muss davon ausgegangen werden, dass die Geschäftsbanken bei den Transaktionen für ihre Tochterunternehmen (ihren Fondsgesellschaften) erhöhte Kosten in Rechnung stellen, die natürlich an die Anleger weiter gegeben werden.

In diesem Fall wird die Fondsgesellschaft sicher nicht zur günstigeren Konkurrenz wechseln, da man am Ende des Geschäftsjahres auf den gemeinsamen Konzerngewinn schauen muss. Benachteiligt werden in beiden Fällen die Fondskunden.

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