Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK)

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) ist die zweitstärkste Aktionärsvereinigung in Deutschland. In ihrem Gründungsjahr 1959 definierten ihre Pioniere das Ziel, die Rechte und Interessen der Minderheitsaktionäre zu stärken. Wegen des immer größer gewordenen Arbeitsfeldes erfolgte 2004 die Umbenennung in ihre heutige Bezeichnung. 

Selbstgesteckte Arbeitsbereiche der SdK 

Der Schwerpunkt der Vereinsarbeit ist nach eigenen Angaben der „Schutz der Minderheitsaktionäre sowie Engagement für eine Fortentwicklung der Aktienkultur und des Anlegerschutzes“. 

Nach ihrer Satzung verfolgt die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger das Ziel, die Interessen von Aktionären, vor allem von Minderheitsaktionären sowie von anderen Anlegern besonders durch Aufklärung und Beratung, wahrzunehmen. Darüber hinaus werden Mitglieder oder Stimmengeber gegenüber dem Gesetzgeber, Mehrheitsaktionären oder Unternehmensleitungen vertreten und das Privateigentum geschützt. 

Natürliche und juristische Mitglieder 

Mitglieder der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger können sowohl natürliche wie juristische Personen sein. Als juristische Personen sind Unternehmen, Personenvereinigungen, Investmentclubs, Vereine, Anstalten und Stiftungen betrachtet werden.  Der SdK hat derzeit nach eigenen Angaben mehr als 10.000 direkte und indirekte Mitglieder. 

Standorte in München, Berlin und Brüssel 

In München befindet sich die Hauptgeschäftsstelle der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Von dort werden die Mitgliederverwaltung und -betreuung, die Bearbeitung und Beantwortung aller eingehenden Anfragen, die Verwaltung der übertragenen Stimmrechte zu Hauptversammlungen und andere Aufgaben betrieben. Neben München unterhält die Schutzgemeinschaft je ein weiteres Büro in Berlin und eine Vertretung in Brüssel. 

Primäres Tätigkeitsfeld der Stimmrechtsvertretung 

Jährlich besuchen die Vertreter der Schutzgemeinschaft etwa 500 Hauptversammlungen von in Deutschland börsennotierten Unternehmen. Die Aktivisten der Gemeinschaft vertreten die übertragenen Stimmrechte und melden sich regelmäßig zu Wort. 

Von der SdK werden ebenfalls begründete Weisungen zur Stimmabgabe ausgeführt, wenn diese mit den Abstimmungsrichtlinien der Schutzgemeinschaft übereinstimmen. Im Vorfeld der Hauptversammlungen publiziert die Schutzgemeinschaft ihr geplantes Abstimmungsverhalten. 

Rechtliche Aufgaben der SdK 

Eine weitere Aufgabe der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ist die rechtliche Beratung in grundsätzlichen aktienrechtlichen Fragen auch in gerichtlichen Verfahren. Darüber hinaus wirkt die SdK durch ihre Mitgliedschaft in maßgeblichen Kommissionen und Räten teilweise direkt am Gesetzgebungsverfahren mit. 

Sachverständige der Gemeinschaft werden um Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen gebeten. Ferner gibt die Schutzgemeinschaft in der Öffentlichkeit Statements zu Gesetzesinitiativen ab, die auf der Internetseite publiziert und in diversen Medien diskutiert werden. 

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