Performance Fee
Performance Fee ist der englische Ausdruck für eine erfolgsabhängige Vergütung. Sie ist oftmals eine zusätzliche Verwaltungsgebühr für Fonds, die abhängig vom erzielten Erfolg berechnet wird. Grundsätzlich ist gegen eine derartige Erfolgsprämie wenig einzuwenden, wenn die Fondsgesellschaft mit Einführung einer derartigen Gebühr die fixen Verwaltungskosten senkt.
Beispiel für Performance fee
Beim Rohstoff-Aktienfonds Craton Capital Global Resources Fund A stellt sich die Performance fee als 10%igen Obolus auf die Outperformance des Fonds gegenüber der Benchmark dar. Die Benchmark kommt in diesem Fall (25% MSCI Wld Metals and Mining, 25% MSCI Wld Energy, 25% MSCI Wld Materials, 25% DJ AIG Commodity) (High Watermark) nur sehr intransparent daher.
Die Erfolgsprämie fällt somit nur an, wenn der Fonds sich auch besser entwickelt als die Benchmark, was als durchaus positiv einzuschätzen wäre, wenn die fixen Kosten des Produkts auch dementsprechend niedriger ausfielen. Da die Managementgebühr aber in diesem Fall schon an der oberen Grenze der Vergleichsfonds liegt, sollte man sich als Anleger ein Investment in ein derartiges Produkt besonders genau überlegen.
Problematisch ist auch, dass der Investor in speziellen Situationen die Erfolgsprämie auch dann zahlen muss, wenn der Fonds Verluste einfährt. Dies wäre dann gegeben, wenn sich der Gesamtmarkt, in den angelegt wird, negativ entwickelt. Wenn die Benchmark sich in einem Jahr um 10% reduziert, der Fonds dagegen „nur“ um 5%, hat der Anleger eine „Erfolgsprämie“ von zusätzlich 0,5% zu zahlen.
Performance fee in der Kritik
Leistungsbezogene Gebühren bei Investmentfonds erhitzen oft die Gemüter der Anleger. Besonders dann, wie vor wenigen Jahren von Seiten von Deka und Union Investment geschehen, darauf verzichtet wurde, die Anleger bei Einführung zu informieren. Darüber hinaus war in diesen Fällen die Nachvollziehbarkeit der Performance fee für die Investoren nur schwer nachvollziehbar.
Sinn fraglich
Grundsätzlich muss der Sinn der Performance fee ebenfalls in Frage gestellt werden. Eine durchschnittliche 1,5%ige Verwaltungsgebühr eines aktiv gemanagten Aktienfonds ist bereits mit einem erfolgsabhängigen Effekt versehen. Denn wenn das Produkt sein Volumen von einem Jahr auf das nächste wegen überdurchschnittlicher Leistungen beispielsweise verdoppelt, erhöhen sich auch die Einnahmen der Fondsgesellschaft durch die Managementgebühr um 100%.
Wieso der Investor dann auch noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden soll, erschließt sich wahrscheinlich lediglich aus Sicht der entsprechenden Fondsgesellschaften – wohl kaum aus Sicht der Anleger.