Optionsanleihe 

Formal betrachtet ist die Optionsanleihe eine Inhaberschuldverschreibung mit Zusatzrechten. Sie stellt sich als verzinsliches Wertpapier dar, welches neben einem Zins- und Rückzahlungsanspruch in einem Optionsschein auch ein Bezugsrecht auf Aktien verbrieft. 

Gründe für die Ausgabe von Optionsanleihen 

Zur Ausgabe einer Optionsanleihe muss die Hauptversammlung der entsprechenden Aktiengesellschaft eine bedingte Kapitalerhöhung beschließen. Optionsanleihen stellen für die Gesellschaften eine günstige Form der Finanzierung dar, da durch den beigefügten Optionsschein die Zinszahlungen gegenüber einer normalen Anleihe gesenkt werden können. Darüber hinaus wirkt sich bei Ausübung der Option die Erfüllung in Aktien nicht auf die Liquidität des Unternehmens aus. 

Investoren profitieren von unterschiedlichen Eigenschaften  

Das Instrument des Optionsscheins verbindet für Anleger die Eigenschaften einer Anleihe mit denen einer Aktie. Mit diesem Instrument kann bei steigendem Aktienkurs durch die Hebelwirkung eine höhere Rendite erwirtschaftet werden. Wenn der Kurse der zugrundeliegenden Aktie sinkt, wird zwar der Optionsschein im Extremfall wertlos, die Zins- und Rückzahlungen der Anleihe bleiben allerdings unverändert. 

Grundsätzliches über Optionsanleihen 

Das Unternehmen legt bei der Emission der Optionsanleihe neben den Zins- und Rückzahlungsmodalitäten auch die Bedingungen für den Bezug von Aktien fest. Hierzu zählen das Bezugsverhältnis, den Bezugskurs und die Bezugsfrist. Innerhalb der Bezugsfrist ist es möglich, dass eine bestimmte Anzahl von Aktien zum Bezugskurs erworben wird. 

Normalerweise werden Optionsanleihen für eine Laufzeit zwischen 10 und 12 Jahren ausgegeben. Das Ausüben der Option ist unabhängig von der Anleihe. Wegen des wie auch immer festgelegten zusätzlichen Optionsrechts ist der Nominalzins der Optionsanleihe vergleichsweise geringer als bei einer reinen Anleihe. 

Eine Wandelanleihe ist anders 

Eine Optionsanleihe ähnelt stark einer Wandelanleihe. Der Unterschied besteht darin, dass die Inhaberschuldverschreibung beim Ausüben der Option einer Optionsanleihe bis zum Ende der Laufzeit bestehen bleibt. Dagegen endet die Wandelanleihe, sobald der jeweilige Anleger von seinem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht hat. 

Bei Nichtausübung des Optionsrechts einer Optionsanleihe können Investoren die Möglichkeit in Anspruch nehmen, dieses getrennt von der Anleihe zu verkaufe. Dies kann er deswegen tun, weil das Optionsrecht in der Regel an der Börse getrennt notiert. 

Rechtliche Voraussetzungen 

Eine Optionsanleihe kann lediglich auf Grundlage einer Beschlussfassung der Hauptversammlung ausgegeben werden. Der Beschluss erfordert eine Dreiviertel-Mehrheit des vertretenen Grundkapitals, wobei den Aktionären ein dementsprechendes Bezugsrecht zusteht.

Finden Sie die besten Online-Broker im Depot-Vergleich