Garantiefonds

Der Anleger, der sein Geld in Garantieprodukte investiert, erhält sein eingesetztes Vermögen (auch mit zwischenzeitlich erreichten Höchstständen) oder wenigstens den größten Teil davon zu einem bestimmten vorher festgelegten Zeitpunkt zurück. Die Geld-zurück-Garantie gilt bei den meisten Fonds zum Laufzeitende. Dabei kann der Börsenkurs des Fonds während der Laufzeit auch unter den Ausgabekurs fallen.

Der Investor wird darüber hinaus bis zur Endfälligkeit des Fonds mit einer bestimmten Beteiligungsquote an der Entwicklung des dem jeweiligen Fonds zugrundeliegenden Aktienindex oder Marktes beteiligt.

Garantie hat ihren Preis

In einer anderen Spielart, den so genannten Höchststandsicherungen, verändert sich die Garantie. Steigt der Kurs des Fonds auf eine bestimmte Marke, wird eine höhere Garantie festgesetzt, welche auch dann Gültigkeit besitzt, wenn der Garantiefonds später wieder auf Talfahrt geht.

Garantiefonds möchten das Kursrisiko der Märkte durch die Anwendung entsprechender Options- oder Absicherungsstrategien einengen. Die hierdurch aufgebaute Sicherheit wird durch eine gegebenenfalls geringere Rendite gegenüber einem Direktinvestment erkauft.

Absicherungsstrategien helfen

Die Fondsgesellschaften, deren Garantiefonds-Produkte mit Zusätzen wie  „Garant“, „Protect“ oder „Safe“ versehen, verwenden unterschiedliche Absicherungsstrategien. Eine der einfachsten ist:  Wenn ein Fondsmanager von 100 Euro Anlagekapital heute z. B. Rentenpapiere mit bester Bonität für 85 Euro erwirbt, bekommt er in fünf Jahren 100 Euro zurück. Auf diese Weise sichert er die Garantie. Die übrigen 15 Euro steckt er in Aktien oder Optionen. Und hiermit versucht er nun, mit steigenden Aktienmärkten Schritt zu halten.

Einerseits liegt der Nachteil von Garantiefonds in den hohen Kosten und andererseits in dem Risiko der vorzeitigen Veräußerung. Bei vielen Garantiefondsprodukten wird das Kapital lediglich für das Ende der Laufzeit zugesichert, so dass genau wie bei Anleihen in der Zwischenzeit für den Investor ein Kursrisiko besteht. 

Offene Garantiefonds kaum gefährdet

Bei Garantiefonds, die zur Kategorie der Offenen Fonds gehören, ist das Einlagekapital als Sondervermögen nicht Bestandteil der Bilanz der Fondsgesellschaft und daher im Insolvenzfall nicht gefährdet. Somit besteht kein Ausfallrisiko,  ein großer Vorteil gegenüber beispielsweise Zertifikaten.

Neben den Offenen Garantiefonds gibt es ebenfalls Geschlossene Garantiefonds, bei denen der Kapitalschutz allerdings meist lediglich zum Laufzeitende gilt.

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