Emittent

Eine Aktiengesellschaft tritt immer dann als Emittent auf, wenn sie mit der Ausgabe von Wertpapieren das Eigen- oder Fremdkapitals beschaffen oder erhöhen möchte. Darüber hinaus kann eine Emission auch der Erhöhung der Marktkapitalisierung dienen. 

Die Ausgabe von Aktien ist mit dem Ziel der Beschaffung des Eigenkapitals verbunden. Fremdkapital kann durch die Begebung von Schuldverschreibungen aufgenommen werden. Sowohl Aktien als auch Schuldverschreibungen werden auf dem Kapitalmarkt gehandelt.

Unterschiede zwischen Dauer- und Einmalemittenten

Zwischen Dauer- und Einmalemittenten gibt es erhebliche Unterschiede. Daueremittenten treten regelmäßig mit Emissionen an den Kapitalmarkt heran. Daueremittenten geben aufgrund eines fortlaufenden Liquiditätsbedarfs mehrmals Wertpapiere aus. Im Gegensatz dazu emittieren Einmalemittenten lediglich in größeren zeitlichen Abständen. 

Gesetzliche Vorgaben einhalten 

Zum Teil ist die Emission von Wertpapieren gesetzlich geregelt. Gläubiger und Aktionäre sollen weitgehend geschützt werden. Die Anforderung einer Kooperation von Kreditinstituten bei der Zulassung der Wertpapiere am Aktienmarkt ist ein Indiz dafür, dass der Gesetzgeber für einen geordneten Börsenhandel sorgen möchte.

Emissionskonsortien unterstützen AGs

Dem Emittenten hilft das Emissionskonsortium bei der Begebung von Wertpapieren (insbesondere Aktien oder Anleihen und beim Börsengang), indem es diese auf dem Kapitalmarkt platziert oder im Eigenbestand hält. Die herausgebende Aktiengesellschaft wird vom Konsortium beraten und diese begleitet den Emittenten in den verschiedenen Stufen der Emission.

Erste Stufe ist die Bedarfsermittlung, der die Prospekterstellung folgt. Anschließend wird das Zulassungsverfahren für die zu emittierenden Aktien in Kooperation mit den entsprechenden Börsen-, Aufsichts- und Abwicklungsstellen betrieben. In Deutschland handelt es sich hierbei um die Deutsche Börse, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie die Clearstream.

Zulassung erforderlich

Der Emittent kann nur zusammen mit einem Kreditinstitut die Zulassung für den amtlichen Börsenhandel beantragen, es sei denn, der Antragsteller selbst ist ein Kreditinstitut. In beiden Fällen ist es erforderlich, dass das Kreditinstitut an einer inländischen Börse mit dem Recht zur Teilnahme am Handel zugelassen sein.

Ein Zulassungsprospekt auf der Basis des Wertpapierprospektgesetzes oder ein ausführlicher Verkaufsprospekt im Sinne des Investmentgesetzes ist wesentliche Voraussetzung für die Zulassung. Auch der Prospekt ist vom begleitenden Kreditinstitut zu unterzeichnen.

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