Differenzausgleichsvertrag

Jedem CFD liegt ein Differenzausgleichsvertrag zwischen dem CFD Broker und seinen Kunden zugrunde. Der Vertrag regelt die gegenseitigen Ansprüche auf den Ausgleich von Kursveränderungen im Basiswert. Zu den Vertragsbedingungen gehören unter anderem Festlegungen für die Preisstellung.

Damit gestaltet der Differenzausgleichsvertrag die rechtlichen Rahmenbedingungen für das jeweilige Marktmodell. So kann die Eingabe einer Order über eine DMA Benutzeroberfläche den Broker z. B.  rechtlich dazu verpflichten, den Differenzkontrakt auf der Grundlage von Kursen einer Referenzbörse abzurechnen.

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