Offene Investmentfonds 

Der Offene Investmentfonds, in der Umgangssprache oft auch als Fonds bezeichnet, ist ein Instrument zur Geldanlage. Eine im englischen als Asset Management Gesellschaft benanntes Unternehmen (Fondsgesellschaft oder Kapitalanlagegesellschaft) sammelt das Geld der Anleger und investiert es in einen oder mehreren Anlagebereichen. Aus der Bündelung der Investments begibt die Fondsgesellschaft Anteilscheine,  die in der Regel börsentäglich gehandelt werden können.

Definition Fonds: Laut Herkunftswörterbuch des Duden umschreiben die französischen Wort fond und fonds die deutschen Begriffe „Boden oder Grundlage“. Als Fond wird der Rücksitz eines Automobils, als Fonds auch die Basis für eine Sauce oder Suppe, in der Finanzwelt aber in erster Linie als Geld- bzw. Vermögensreserve bezeichnet. Fond und Fonds gehen zurück auf den lateinischen Begriff Fundus.

Grundsätze sind wichtig

Das angesammelte Kapital des Fonds wird nach vorher festgelegten Grundsätzen z. B. in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt. Offene Investmentfonds müssen bei der Geldanlage normalerweise die Grundregel der Risikomischung beachten. Was bedeutet, dass nicht das gesamte Fondsvermögen in nur ein Wertpapier oder nur eine Immobilie investiert werden darf. Das Anlagerisiko wird durch die Streuung des Vermögens auf verschiedene Anlagegegenstände (Diversifikation) möglichst minimiert.

Fondseigner gleich Miteigentümer

Als Anleger erwirbt man mit dem Kauf von Fondsanteilen ein Miteigentum am Fondsvermögen. Hierdurch ist man an der Entwicklung aller im Fondsvermögen befindlichen Werte beteiligt. Dies ist vor allem für Investoren von Interesse, die nicht über spezielle Kenntnisse oder Beziehungen verfügen oder die keine Lust oder genügend Zeit haben, Einzelinvestments ( Aktien, Rentenpapiere, etc.) zu tätigen. 

Dabei ist die Beteiligung am Vermögen des Fonds durch Wertpapiere verbrieft, deren Kurse je nach Marktlage und Risikoklasse unterschiedlich stark schwanken können. Die Person oder Institution, die dem Fonds beigetreten ist, wird als Fondsgesellschafter bezeichnet.

Rücknahme garantiert

Die Höhe des Gesellschaftskapitals ist bei einem Offenen Fonds nicht vorher festgelegt. Für den Anleger ist es also jederzeit möglich, neue Fondsanteile zu kaufen oder wieder zu verkaufen, wodurch sich der Wert des Fondsvermögens ändert. Jede Fondsgesellschaft hat sich vorab dazu verpflichtet, die Anteile zum gültigen Tageskurs zurück zu nehmen. Die jeweiligen Kurse werden täglich an den Börsen bestimmt und in den bekannten Medien veröffentlicht. Hierbei ist zwischen Rücknahme- bzw. Ausgabekurs zu unterscheiden.

Bundesamt als Anlagewächter

In Deutschland werden Offene Fonds von der staatlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Die BaFin prüft in dieser Hinsicht aber lediglich die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben (z.B. entsprechend der Prospektverordnung) – allerdings nicht die inhaltliche Richtigkeit oder den wirtschaftlichen Erfolg. In der Realität kann es daher vorkommen, dass die BaFin auch Offene Fonds zulassen muss, deren Erfolg zweifelhaft ist.

Sondervermögen wird nur verwaltet

Rechtlich betrachtet stellt ein Offener Fonds ein Sondervermögen dar, das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird. Hierbei werden die Fondsanteile in einer Depotbank aufbewahrt. Die Fondsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft) berechnet für die Verwaltung des Fonds eine Verwaltungsgebühr, die in der Regel 0,5-2% beträgt. Ferner fallen manchmal weitere Kosten, wie Transaktionskosten etc., an, die die Rendite des Fonds reduzieren.

Offene Investmentfonds ermöglichen es dem Anleger, sich auch mit niedrigen Beträgen breit gestreut an der Börse zu engagieren.

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