Börsenorgane 

Die Börsenorgane sind die mit der Leitung, Kontrolle und Organisation des Börsengeschäfts betrauten Personen und Institutionen der Börse. In erster Linie sind hier der Börsenvorstand, die Wertpapierzulassungsstelle, die Börsenschiedsstelle, das Börsenehrengericht, und der Staatskommissar zu nennen. Die Aufgaben der einzelnen Organe sind in der Börsenordnung dokumentiert. 

Kontrolle der Börsenaktivitäten 

Der Ablauf und die Kontrolle der Börse werden sowohl durch externe als auch durch interne staatliche wie auch private Organe durchgeführt. Die internen, direkt zur Börse gehörigen Institutionen werden als Börsenorgane bezeichnet. 

Die Börsenorgane sind mit dem Management des täglichen Börsengeschäfts, mit der Börsenhandelszulassung von Wertpapieren, mit der Kontrolle der Marktteilnehmer und der ordentlichen Kursbildung sowie der Schlichtung von Unstimmigkeiten zwischen den Börsenbesuchern beschäftigt. 

Börsenvorstand oder Börsengeschäftsführung 

Der Börsenvorstand oder Geschäftsleitung der Börse setzt sich zum größten Teil aus Marktteilnehmern zusammen. Aufgabe des Börsenvorstands ist die Überwachung der die Börse betreffenden Gesetze und Bestimmungen, die Zulassung von Personen zum Börsenbesuch, die Festsetzung der Börsengeschäftsbedingungen und die Überwachung der Kursfeststellung. 

Die Börsenschiedsstelle 

Das Börsenschiedsstelle oder -gericht hat die Aufgabe Streitigkeiten aus Börsengeschäften zu schlichten. Die Schiedsstelle besteht meist aus Mitgliedern des Börsenvorstands. Ziel des Schiedsgerichts ist es, etwaige Unstimmigkeiten schnell und unbürokratisch aus dem Wege zu räumen. 

Das Börsenehrengericht 

Auch ein Börsenehrengericht gibt es an jeder deutschen Börse. Seine Aufgabe ist es, Mitglieder zur Verantwortung zu ziehen, die Verstöße gegen die Statuten und Regeln der Börse begangen haben. Z.B. zählen hierzu die absichtlich fehlerhafte Kursfeststellung und wissentlich falsche Kauf- oder Verkaufsabrechnungen. 

Das Börsenehrengericht hat das Recht, gegen Verstöße ein Bußgeld und oder dem Ausschluss von der Börse für eine bestimmte Anzahl von Börsentagen verhängen. 

Die Wertpapierzulassungsstelle 

Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen eine Genehmigung von der Wertpapierzulassungsstelle erhalten. Die Zulassungsstelle besteht aus einer Kommission, die nach den Regeln der Börsenordnung gebildet wird. Jedoch müssen mindestens die Hälfte aller Mitglieder Personen sein, die sich berufsmäßig nicht mit der Börse beschäftigen. 

Die wichtigste Aufgabe der Wertpapierzulassungsstelle ist die Prüfung, ob die Börsenhandelszulassung eines Wertpapiers nicht zu einer Schädigung des allgemeinen oder individuellen Interesses und somit auch zur Schädigung des Rufs der Börse führen kann. 

Der Staatskommissar 

Die jeweils zuständige Landesregierung bzw. Börsenaufsichtsbehörde bestimmt den Staatskommissar an der Börse als zuständiges Organ zu ihrer Vertretung an der Börse. Der Staatskommissar ist dazu verpflichtet, die Börsenbestimmungen sowie den ordnungsgemäßen Börsenhandel zu überwachen. Der Staatskommissar hat zur Erfüllung seiner Aufgaben das Recht an sämtlichen Sitzungen der Börsenorgane teilzunehmen.

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