Vermögenswirksame Leistungen-Fonds

Bei den VL-Fonds (mit einer Arbeitnehmersparzulage von 20% auf einen maximalen Einzahlungsbetrag von 400 Euro pro Jahr belohnt und gefördert. Hinsichtlich der Höhe der Rendite schlägt ein Fondssparplan in Bezug auf die Höhe der staatlichen Förderungen sogar das Bausparen.

Jeder Arbeitnehmer hat gemäß dem neuen Vermögensbildungsgesetz Anspruch auf die Zahlung der Sparzulage für Vermögenswirksame Leistungen, wenn er mit einem Fondssparplan in besondere Aktienfonds – so genannte VL Fonds – investiert. Sein zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 17.900 Euro bei Alleinstehenden oder 35.800 Euro bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung nicht übersteigen. Ehepaare können – wenn beide Partner berufstätig sind – doppelte Sparzulage kassieren, hierbei müssen beide einen eigenen Fondssparplan einrichten.

Regeln für den Anspruch auf Sparzulage

Unabdingbar ist es, in Fonds einzuzahlen, die für Vermögenswirksame Leistungen zugelassen sind, welche als VL Fonds bezeichnet werden. Die VL-Fondssparer muss jährlich bis zu 400 Euro in den Fondssparplan mittels Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber einzahlen. 7 Jahre lang darf aus dem Fondssparplan kein Geld entnommen werden. Die eingezahlten Gelder müssen über diesen Zeitraum im Sparplan verbleiben. Nach Ablauf der 7 Jahre steht es dem Anleger frei, was er mit seinem Geld macht.

Die Anleger müssen 6 Jahre lang in den Fondssparplan einzahlen. Im 7. Jahr bleibt der Sparplan beitragsfrei, darf jedoch noch nicht angetastet werden. Das zuständige Finanzamt überweist nach Ende des 7. Jahres die Arbeitnehmersparzulage in einem Betrag.

Die Anleger können im 7. Jahr schon wieder einen neuen Fondssparplan beginnen. Nach Zahlung der Prämie auf den ersten Sparplan befindet dieser sich schon im 2. Jahr und damit hat man bereits wieder Anrecht auf Zahlung einer neuen Arbeitnehmersparzulage, sobald er sieben Jahre lang eingehalten wurde. 

Expertenempfehlung VL-Aktienfonds

Wir führende Experten empfehlen, bieten Aktien die besten Renditechancen für VL-Anlagen, allerdings bergen diese auch ein höheres Verlustrisiko als die übrigen Sparformen. Investoren müssen sich bei der Auswahl eines geeigneten Fonds gut informieren: Performancelisten sagen zwar nur etwas über die zurückliegende Performance des jeweiligen Fonds aus, sind aber zu den zuverlässigsten Indikatoren zu zählen.

Wie bereits gesagt bieten Aktienfonds höhere Renditechancen als Banksparpläne oder Bausparverträge, allerdings auch mit einem höheren Verlustrisiko als bei diesen Anlageformen. Fondseinsteiger oder Anleger, die für höhere Renditechancen ein gewisses Risiko in Kauf nehmen wollen, sind mit Fondssparplänen als VL-Anlage bestens bedient. Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben, sollten ebenfalls Fonds wählen.

Auswahl des Anlage-Schwerpunkts

Bereits bei der Auswahl des Fonds können VL-Sparer das Verlustrisiko mindern: Aktienfonds mit dem Schwerpunkt „Welt“ sind breiter gestreut als Fonds, die nur auf einzelne Länder oder Branchen setzen. Anleger sollten Geduld haben: Fonds sind eher eine langfristige Geldanlage. Kurzfristige Verluste kommen vor.

Je nach Markteinschätzung sollten VL-Sparer auch nach Ende der siebenjährigen Sperrfrist gut überlegen, ob sie ihre Fondsanteile sofort abstoßen oder lieber damit noch warten.

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