Thesaurierung 

Mit der Investition in Fonds oder allgemein in Wertpapiere kann der Anleger in der Regel in zweierlei Hinsicht von Gewinnen profitieren. Zum einen kann der Anleger auf Kurssteigerungen spekulieren, zum anderen kann er aber auch durch regelmäßige Erträge belohnt werden, die sich je nach Art der Wertpapiere aus Zinserträgen oder Dividendenzahlungen ergeben.

Grundsätzlich zwei Varianten möglich

Bei der Ertragsverwertung bei Fonds gibt es zwei Varianten: Thesaurieren oder Ausschütten. Die stärker verbreitete Form der Ausschüttung ist die der thesaurierenden Art. Bei dieser werden die anfallenden Zinsen und Dividenden direkt durch die Fondsgesellschaft wieder in neue Fondsanteile investiert.

Ein Fonds der thesaurierenden Variante (werden auch als akkumulierende Fonds bezeichnet) schüttet keine Erträge aus, sondern legt diese automatisch neu an. Hierdurch steigert sich der Anlagewert entsprechend.

Steuerliche Aspekte im Blick

Allerdings sind die Erträge vor der Wiederanlage in neue Fondsanteile zu versteuern. Ab 2009 greift hier die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Bei der Abführung der Abgeltungssteuer wird der entsprechende Betrag von der depotführenden Bank oder der Investmentgesellschaft einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer entfiel das seit 2001 geltende Halbeinkünfteverfahren.

Langfristig orientierte Investoren bevorteilt

Wichtig für langfristig orientierte Anleger ist die Tatsache, dass die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nur für Wertpapiere und Anlagen gilt, die seit Beginn des Jahres 2009 erworben wurden (mit Ausnahme von Zertifikate).

Bei sämtlichen Investmentfonds – gleich, welches Anlagesegment-, die bis Ende 2008 erworben worden waren, sind die erzielten Gewinne auch nach Einführung der Abgeltungssteuer steuerfrei. 

Steuererklärung ist Pflicht

Die Bruttoerträge nach Abzug des Sparer-Pauschalbetrages aus Sparerfreibetrag und Werbekostenpauschale dienen als steuerliche Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer.

Anleger, deren persönlicher Steuersatz unterhalb der abzuführenden 25% liegt, sollen ebenfalls nicht benachteiligt werden. Diese können zu viel einbehaltene Steuern im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

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