Firmendepot-Vergleich

Sie möchten das Vermögen Ihres Unternehmens professionell auf einem Firmendepot anlegen? Die Auswahl des richtigen Brokers ist entscheidend für Ihren Anlageerfolg. Viele Anbieter fokussieren sich ausschließlich auf Privatkunden, während Informationen zu Firmendepots oft schwer zugänglich sind. Unser aktueller Vergleich verschafft Ihnen einen transparenten Überblick über die führenden Online-Broker mit Firmendepots, deren Konditionen und Services für Geschäftskunden.

Firmendepots für Unternehmen im Vergleich


Broker Rechts­formen Kondi­tionen identisch mit Privat­depot? Eröff­nung

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Tipp 1: Jetzt bei CapTrader steuerliche Transaktionen automatisiert verwalten lassen

In Zusammenarbeit mit der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fintegra GmbH ist es dem Broker CapTrader jetzt möglich, alle Transaktionen automatisch Verbuchen zu lassen. Dafür ist keine Mitwirkung des Kunden mehr erforderlich: CapTrader liefert alle Transaktionen automatisiert an fintegra, wo diese aufbereitet, verarbeitet und in allen gängigen Formaten (DATEV, CSV u.a.) ausgegeben werden.

Zum Produktumfang gehört die steuerliche Aufarbeitung aller Transaktionen, also auch von Termingeschäften, Short Selling oder Gebührenzahlungen, außerdem profitieren Firmenkunden von einer rechtskonformen Aufstellung nach Handels- und Steuerrecht, die der Steuerberater des Kunden unkompliziert importieren kann.

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Tipp 2: growney – digitale Vermögensverwaltung für Firmendepots

Der Robo-Advisor growney verwaltet Vermögen einfach und digital – in einem modernen Firmendepot für alle juristischen Personen(auch GbR und Stiftungen). Die growney-Anlagestrategie basiert auf passiven Indexfonds (ETFs). Es wird in über 5.000 Wertpapiere aus 45 verschiedenen Ländern der Welt investiert. Die Servicegebühr beträgt ab 0,25% pro Jahr auf die Summe aller Anlageziele/Depots (*zzgl. Ø 0,18 % p.a. Fondskosten).​

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Was ist ein Depot für Unternehmen?

© snowing12/stock.adobe.com

Ein Firmendepot ist ein speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnittenes Wertpapierdepot, das der professionellen Anlage von Unternehmenskapital dient. Im Gegensatz zu Privatdepots gelten hier besondere rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen. Das Depot wird auf den Namen der juristischen Person geführt und kann ausschließlich von vertretungsberechtigten Personen wie Geschäftsführern oder Vorständen eröffnet und verwaltet werden.

In der aktuellen wirtschaftlichen Lage mit volatilen Zinsmärkten nutzen immer mehr Unternehmen Firmendepots zur Diversifikation ihrer Liquiditätsreserven. Viele Gesellschaften werden auch gezielt als vermögensverwaltende GmbHs gegründet, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Voraussetzung für die Depoteröffnung ist unter anderem die Legal Entity Identifier (LEI) Nummer, die eine eindeutige Identifikation des Unternehmens im internationalen Finanzverkehr ermöglicht.

Welche Vorteile hat ein Firmendepot?

Die Vorteile eines Firmendepots sind vielfältig und gehen weit über die reine Renditechance hinaus:

  • Attraktive Renditemöglichkeiten: In Zeiten niedriger Zinsen bieten Wertpapieranlagen deutlich höhere Renditechancen als klassische Tagesgeld- oder Festgeldkonten
  • Steuerliche Privilegierung für Kapitalgesellschaften: UGs und GmbHs profitieren von einer 95-prozentigen Freistellung bei der Körperschaftssteuer auf Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen
  • Optimierte Immobilienbesteuerung: Vermögensverwaltende GmbHs zahlen auf Immobilienerträge lediglich 15 Prozent Körperschaftssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag
  • Haftungsbegrenzung: Die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen schützt das Privatvermögen der Gesellschafter
  • Professionelle Unternehmensstrukturen: Beteiligungen an anderen Unternehmen in Form von Aktien werden möglich und ermöglichen strategische Investments
  • Liquiditätsmanagement: Flexible Verfügbarkeit über Unternehmensliquidität bei gleichzeitiger Wertentwicklung
  • Nachfolgeplanung: Vereinfachte Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen der Unternehmensnachfolge

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Welche Gebühren fallen an?

Die Kostenstruktur bei Firmendepots ist ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit Ihrer Kapitalanlage. Im Wesentlichen fallen folgende Gebührenarten an:

Depotführungsgebühren: Viele moderne Online-Broker verzichten mittlerweile auf monatliche oder jährliche Grundgebühren für die Depotführung. Dies gilt sowohl für Privat- als auch für Firmendepots. In unserem Vergleich finden Sie mehrere Anbieter mit kostenloser Depotführung.

Orderkosten: Bei jedem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren entstehen Transaktionskosten. Diese setzen sich typischerweise aus einer Grundgebühr und einer prozentualen Provision zusammen. Die Höhe variiert je nach Broker, Handelsplatz und Ordervolumen erheblich.

Zusatzkosten: Je nach Anbieter und gewählten Services können weitere Kosten entstehen, etwa für Echtzeitkurse, Limitorders, Handelsplatzgebühren oder besondere Orderarten.

Ein detaillierter Kostenvergleich lohnt sich, da die Unterschiede zwischen den Anbietern beträchtlich sein können. Insbesondere bei größeren Handelsvolumina oder häufigen Transaktionen summieren sich auch kleine Differenzen bei den Ordergebühren schnell zu erheblichen Beträgen. Unser Vergleich zeigt transparent, bei welchen Brokern Firmenkunden identische Konditionen wie Privatkunden erhalten.

Wie lässt sich ein Firmendepot eröffnen?

Welche Unternehmen können ein Depot eröffnen?

Die Zulassungskriterien variieren zwischen den einzelnen Brokern erheblich. Während einige Anbieter pauschal alle Rechtsformen akzeptieren, haben andere spezifische Anforderungen. Grundsätzlich können folgende Unternehmensformen ein Firmendepot eröffnen:

Kapitalgesellschaften: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE sowie ausländische Rechtsformen wie Ltd., Inc., Plc. oder Corp.

Personengesellschaften: GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG

Sonstige juristische Personen: Stiftungen, eingetragene Vereine (e.V.), Investmentfonds, Genossenschaften

Da jeder Broker eigene Vorgaben definiert, haben wir die jeweils akzeptierten Rechtsformen übersichtlich in unserer Vergleichstabelle aufgeführt. So finden Sie auf einen Blick den passenden Anbieter für Ihre Unternehmensform.

Wer kann ein Depot für Unternehmen eröffnen?

Die Eröffnung eines Firmendepots darf ausschließlich durch vertretungsberechtigte Personen erfolgen. Dies sind in der Regel:

Bei GmbHs und UGs: Der oder die Geschäftsführer, entweder einzeln oder gemeinschaftlich, je nach Vertretungsregelung im Gesellschaftsvertrag

Bei Aktiengesellschaften: Die Vorstandsmitglieder

Bei Personengesellschaften: Die geschäftsführenden Gesellschafter oder vertretungsberechtigten Partner

Zusätzlich zur Vertretungsberechtigung müssen in der Regel auch alle Gesellschafter mit Beteiligungen ab einer bestimmten Schwelle (häufig 10 Prozent oder mehr) identifiziert werden. Dies dient der Geldwäscheprävention und der Erfüllung regulatorischer Anforderungen. Die genauen Bestimmungen zur wirtschaftlich Berechtigten müssen beachtet werden.

Welche Unterlagen werden bei der Eröffnung benötigt?

Die Eröffnung eines Firmendepots erfordert eine umfangreichere Dokumentation als bei Privatdepots, um die Rechtsverhältnisse des Unternehmens transparent darzulegen. Folgende Unterlagen werden typischerweise benötigt:

  • LEI-Nummer (Legal Entity Identifier): Zwingend erforderliche internationale Kennnummer zur eindeutigen Identifikation Ihres Unternehmens im Finanzsektor
  • Aktueller Handelsregisterauszug: Nicht älter als drei Monate, mit Bestätigung aller eingetragenen Vertretungsberechtigten
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung: Beglaubigte Kopie mit allen Änderungen und Nachträgen
  • Gewerbeanmeldung: Bei gewerblich tätigen Unternehmen
  • Adressnachweis des Unternehmens: Aktueller Kontoauszug, Stromrechnung oder amtliches Schreiben
  • Identitätsnachweise: Kopien der Personalausweise oder Reisepässe aller Vertretungsberechtigten
  • Legitimation der Gesellschafter: Identitäts- und Adressnachweise aller Gesellschafter mit wesentlicher Beteiligung (meist ab 10 Prozent)
  • Steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung: Bei international tätigen Unternehmen oder ausländischen Gesellschaftern
  • Formular zur Feststellung wirtschaftlich Berechtigter: Gemäß Geldwäschegesetz

Die LEI-Nummer kann bei verschiedenen akkreditierten Vergabestellen beantragt werden und ist in der Regel innerhalb weniger Tage verfügbar. Die Kosten hierfür liegen zwischen 50 und 150 Euro jährlich.

Wie läuft der Eröffnungsprozess?

Der Eröffnungsprozess unterscheidet sich je nach Broker erheblich und reicht von vollständig digitalen Lösungen bis hin zu papiergestützten Verfahren:

Vollständig online: Moderne Broker bieten eine komplett digitale Depoteröffnung an. Nach Eingabe der Firmendaten und Upload der erforderlichen Dokumente erfolgt die Identifikation der Vertretungsberechtigten per Video-Ident-Verfahren. Dies ist die schnellste und komfortabelste Variante.

Online mit Post-Ident: Bei einigen Anbietern ist die Online-Antragstellung möglich, die Identifikation erfolgt jedoch über das klassische Post-Ident-Verfahren in einer Postfiliale.

PDF-Formular: Manche Broker stellen ein ausfüllbares PDF-Formular zur Verfügung, das ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den Nachweisdokumenten per Post eingesendet werden muss.

Individuelle Kontaktaufnahme: Bei komplexeren Gesellschaftsstrukturen oder besonderen Anforderungen ist häufig eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice notwendig.

Die Bearbeitungszeit variiert zwischen wenigen Tagen bei rein digitalen Prozessen und bis zu zwei bis drei Wochen bei postalischen Verfahren. In unserer Vergleichstabelle haben wir für jeden Broker den jeweiligen Eröffnungsweg transparent aufgeführt, damit Sie den für Sie passenden Anbieter auswählen können.

Worauf achten?

Bei der Einrichtung und Nutzung eines Firmendepots sollten Sie verschiedene strategische und praktische Aspekte berücksichtigen:

Anlagehorizont und Liquidität: Wertpapiere eignen sich primär für die mittel- bis langfristige Geldanlage. Kursschwankungen sind normal und können kurzfristig auch deutlich ausfallen. Planen Sie daher mit einem Anlagehorizont von mindestens drei bis fünf Jahren und halten Sie ausreichend liquide Mittel für laufende Geschäftsausgaben bereit.

Diversifikation des Unternehmensvermögens: Eine vollständige Investition des gesamten Firmenvermögens in Wertpapiere ist nicht empfehlenswert. Experten raten, maximal 50 bis 70 Prozent der freien Liquiditätsreserven anzulegen, die nicht für das operative Geschäft benötigt werden.

Transaktionskosten berücksichtigen: Bedenken Sie, dass sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Wertpapieren Orderkosten anfallen. Häufiges Umschichten kann die Rendite daher erheblich schmälern.

Surftipp: Wie sicher ist ein Depot?

Kosten-Nutzen-Analyse bei GmbH-Gründung: Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH ist mit erheblichen Kosten verbunden. Neben den Gründungskosten (Notar, Handelsregister, Stammkapital) fallen laufende Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen an. Diese belaufen sich schnell auf mehrere tausend Euro jährlich. Eine solche Struktur lohnt sich daher in der Regel erst ab einem Vermögen von etwa 100.000 bis 150.000 Euro.

LEI-Nummer nicht vergessen: Die Beantragung der LEI-Nummer sollte rechtzeitig erfolgen, da diese Voraussetzung für die Depoteröffnung ist. Die jährlichen Kosten hierfür müssen in die Kalkulation einbezogen werden.

Regulatorische Entwicklungen: Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen in der steuerlichen und regulatorischen Behandlung von Firmendepots, da sich Rahmenbedingungen ändern können.

Wichtiger Hinweis: Wertpapier-Sparpläne lassen sich bei Firmendepots in der Regel nicht einrichten! Dies liegt an den unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen bei Geschäftskundenkonten. Regelmäßige Investitionen müssen daher manuell durchgeführt werden.

Was gibt es steuerlich zu beachten?

Die steuerliche Behandlung von Firmendepots ist komplex und hängt maßgeblich von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Das Vermögen und die daraus erzielten Erträge sind dem Betriebsvermögen zuzuordnen, nicht dem Privatvermögen der Gesellschafter.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG): Hier greift das Teileinkünfteverfahren mit einer 95-prozentigen Freistellung bei der Körperschaftssteuer. Das bedeutet, dass nur 5 Prozent der Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien der Körperschaftssteuer (15 Prozent) und dem Solidaritätszuschlag unterliegen. Dies führt zu einer effektiven Steuerbelastung von unter einem Prozent auf solche Erträge – ein erheblicher Vorteil gegenüber Privatanlegern.

Vermögensverwaltende GmbHs: Diese speziellen Gesellschaftsformen profitieren zusätzlich bei Immobilienerträgen von einer reduzierten Besteuerung von lediglich 15 Prozent Körperschaftssteuer plus Solidaritätszuschlag.

Personengesellschaften (GbR, oHG, KG): Bei Personengesellschaften erfolgt die Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter nach deren persönlichem Einkommensteuersatz. Das Teileinkünfteverfahren findet hier teilweise Anwendung, wobei 40 Prozent der Erträge steuerfrei bleiben.

Dokumentationspflichten: Sämtliche Erträge aus dem Firmendepot müssen in der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz erfasst werden. Die korrekte Verbuchung von Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinnen und -verlusten sowie Transaktionskosten ist essenziell.

Gewerbesteuer: Beachten Sie, dass unter bestimmten Umständen auch Gewerbesteuer anfallen kann, insbesondere wenn die Wertpapiergeschäfte einen gewerblichen Umfang erreichen.

Verlustverrechnung: Im betrieblichen Bereich gelten andere Verlustverrechnungsregeln als bei Privatanlegern. Verluste aus Wertpapiergeschäften können mit anderen betrieblichen Einkünften verrechnet werden.

Unbedingte Empfehlung: Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Regelungen und der individuellen Situation jedes Unternehmens ist die Konsultation eines auf Unternehmensbesteuerung spezialisierten Steuerberaters vor Eröffnung eines Firmendepots dringend zu empfehlen. Dieser kann die optimale Struktur für Ihre spezifische Situation erarbeiten und eine korrekte steuerliche Behandlung sicherstellen.

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