Frühstartrente: Bundestag gibt grünes Licht – 10 Euro im Monat für Kinder ab 2027

Freitag den 30.10.2026 - Abgelegt unter: Altersvorsorge, Brokernews, Politik

Die Frühstartrente hat die wichtigste parlamentarische Hürde genommen. Am 16. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Künftig zahlt der Staat für jedes Kind ab dem sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein. Bevor das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Für Eltern, Großeltern und Anbieter stellt sich damit die Frage, was jetzt konkret auf sie zukommt.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Der Bundestag hat die Frühstartrente am 16. Oktober 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
  • Kinder erhalten vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat vom Staat, insgesamt also 1.440 Euro. Den Auftakt macht der Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend ab Januar 2026.
  • Eltern eröffnen ein zertifiziertes Standarddepot bei einem Anbieter ihrer Wahl. Ohne eigenen Vertrag legt der Bund das Geld kollektiv über ein Sondervermögen an.

Frühstartrente beschlossen: So lief das Gesetzgebungsverfahren

Der Weg zur Frühstartrente war länger als ursprünglich angekündigt. Im Koalitionsvertrag war noch ein Start zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Das Bundeskabinett verabschiedete im Dezember 2025 zunächst Eckpunkte und am 12. August 2026 den Regierungsentwurf. Seit dem 7. September 2026 lag der Gesetzentwurf dem Bundestag vor, die erste Lesung fand am 25. September statt. Nach einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am 5. Oktober und einigen Änderungen am 14. Oktober folgte zwei Tage später die Verabschiedung im Plenum.

Grüne und Linke stimmten gegen den Entwurf, die AfD enthielt sich. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sprach von einer guten Nachricht für Familien und betonte den Beitrag zur finanziellen Bildung. Bundeskanzler Friedrich Merz verwies auf die positiven Effekte des Kapitalmarkts für ein langfristig tragfähiges Rentensystem.

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Wer bekommt die Frühstartrente und ab wann?

Die Förderung wird schrittweise eingeführt. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020, also die Kinder, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. Für sie gilt die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026, ausgezahlt wird jedoch erst ab 2027. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Im Jahr 2027 sind damit die Jahrgänge 2020 und 2021 förderberechtigt.

Ältere Kinder gehen bei der staatlichen Prämie leer aus. Für sie können zwar entsprechende Verträge abgeschlossen werden, eine staatliche Einzahlung ist aber nicht vorgesehen. Genau dieser Punkt sorgte in der Debatte für Kritik, und auch Verbände der Finanz- und Versicherungswirtschaft hatten eine Ausweitung auf weitere Jahrgänge gefordert. Den Bund kostet die Förderung laut Gesetzentwurf im Jahr 2027 rund 198 Millionen Euro, bis 2030 sollen die Ausgaben auf 411 Millionen Euro steigen.

Standarddepot mit Kostendeckel: Diese Regeln gelten

Für die Frühstartrente werden die Regeln des neuen Standarddepot-Vertrags aus der reformierten privaten Altersvorsorge übernommen. Die Eltern schließen einen solchen Vertrag bei einem zertifizierten Anbieter ihrer Wahl ab, auf Wunsch auch vollständig digital und ohne Beratungspflicht. Den Antrag auf die staatliche Förderung stellt grundsätzlich der Anbieter. Die wichtigsten Eckpunkte des Vertrags lauten:

  • Die Effektivkosten des Standarddepots sind auf maximal ein Prozent pro Jahr gedeckelt.
  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen Anbieter auf den geförderten Teil keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben, auch nicht bei einem Anbieterwechsel.
  • Eltern, Großeltern und andere Angehörige können bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich einzahlen.
  • Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, ausgezahlt wird grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr.

Mit Erreichen der Volljährigkeit soll das Depot nahtlos in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen. Die jungen Erwachsenen können dann eigenständig weiter einzahlen. Auf Wunsch des Bundesrates sollen Eigenbeiträge auf einen zweiten, zusätzlich abgeschlossenen Vertrag nicht steuerlich begünstigt werden. Ohne diese Änderung hätten sich die privilegierten Einzahlungen auf bis zu 13.680 Euro pro Jahr verdoppeln lassen. Die Bundesregierung hat dem Vorschlag zugestimmt.

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Kein Vertrag abgeschlossen? Die Auffanglösung über die Bundesbank

Eröffnen Eltern kein Depot, geht die Förderung nicht verloren. In diesem Fall legt der Bund die monatlichen 10 Euro kollektiv am Kapitalmarkt an. Dafür wird zum 1. Januar 2028 ein eigenes Sondervermögen „Frühstartrente“ errichtet, das von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird und vom übrigen Bundesvermögen getrennt ist. Im parlamentarischen Verfahren wurde die Anlagepolitik präzisiert: Das Geld darf ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds fließen. So soll verhindert werden, dass mit den Mitteln andere politische Ziele verfolgt werden.

Ein Haken bleibt: Wird der Anspruch aus der kollektiven Anlage nicht bis zum 35. Geburtstag in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen, verfällt er. Der Bundesrat hat deshalb angeregt, die Betroffenen mehrfach über ihr Guthaben zu informieren und den Übergang in einen öffentlich getragenen Standarddepot-Vertrag zu erleichtern. Die Bundesregierung hat zugesagt, diese Vorschläge zu prüfen.

Kritik: Zweiklassensystem und zu geringe Beträge?

An der Frühstartrente gibt es auch nach dem Beschluss deutliche Kritik. Grüne und Linke bemängeln vor allem die hohe Zuzahlungsgrenze. Wohlhabende Familien könnten die Depots ihrer Kinder kräftig aufstocken und dabei Steuervorteile nutzen, während Kinder aus einkommensschwachen Haushalten auf die staatlichen 1.440 Euro beschränkt blieben. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hält den Rahmen von 6.840 Euro für zu hoch. Die AfD wiederum hält den Sockelbetrag von 10 Euro für unzureichend und hatte ein eigenes Modell mit 100 Euro monatlich vorgeschlagen.

Die Finanzbranche begrüßt das Vorhaben grundsätzlich, kritisiert aber das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten. Ohne Vergütung werde Beratung erschwert, argumentierten Kreditwirtschaft und Fondsverband BVI. Nach Berichten aus der Fachpresse hat der Bundestag hier nachgebessert und eine Vertriebsvergütung auf private Zuzahlungen zugelassen. Für die staatliche Förderung selbst bleibt es beim Kostenverbot bis zur Volljährigkeit.

Was Eltern jetzt tun können

Akuter Handlungsbedarf besteht derzeit nicht. Zertifizierte Frühstartrenten-Depots gibt es noch nicht, da das Gesetz erst 2027 in Kraft tritt und Anbieter ihre Produkte zunächst zertifizieren lassen müssen. Ein bestehendes Juniordepot lässt sich nicht nachträglich in ein Frühstartrenten-Depot umwandeln. Banken, Neobroker und Fondsgesellschaften bereiten ihre Angebote vor, einzelne Institute bieten bereits Vormerkungen für den Produktstart an. Eltern sollten die Angebote nach dem Start in Ruhe vergleichen und dabei vor allem auf Kosten, Fondsauswahl und die Konditionen für private Zuzahlungen achten. Ein späterer Anbieterwechsel ist per vollständiger Kapitalübertragung möglich.

Fazit

Mit dem Bundestagsbeschluss ist die Frühstartrente in greifbare Nähe gerückt. Für Kinder ab dem Jahrgang 2020 entsteht damit erstmals ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot, das konsequent auf den Kapitalmarkt setzt und eng mit der reformierten privaten Altersvorsorge verzahnt ist. Die monatlichen 10 Euro sind ein bescheidener Anfang. Ihre eigentliche Wirkung entfalten sie über den sehr langen Anlagehorizont und durch mögliche Zuzahlungen der Familie. Ob es beim Starttermin 1. Januar 2027 bleibt, hängt nun vom Bundesrat ab. Danach liegt es an den Anbietern, rechtzeitig kostengünstige und verständliche Produkte bereitzustellen.

Depots für Kinder im Vergleich

Weiterführende Links und Quellen

 

Erstellt am 30.10.2026, zuletzt aktualisiert am 30.10.2026