Versorgungswerke unter Druck: Ruf nach der BaFin wird lauter

Dienstag den 27.10.2026 - Abgelegt unter: Altersvorsorge, Brokernews, International

Nach Millionenverlusten bei riskanten Kapitalanlagen stehen die berufsständischen Versorgungswerke erneut in der Kritik. Aktueller Anlass ist ein Rechtsanwalt aus Hessen, der sich wegen seiner künftigen Rente an das Landesjustizministerium gewandt hat. Sein Versorgungswerk hatte unter anderem in US-Immobilienprojekte investiert, die hohe Verluste verursacht haben. Der Fall belebt eine Debatte, die seit Monaten schwelt: Sollten Versorgungswerke künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert werden statt von den Bundesländern? Dahinter steht eine grundsätzlichere Frage: Haben einzelne Einrichtungen über Jahre auf Anlageklassen gesetzt, die für Versorger mit langfristigen Rentenverpflichtungen zu riskant waren?

Das Wichtigste im Überblick:

  • Mehrere Versorgungswerke mussten hohe Abschreibungen vornehmen. Das Berliner Zahnärzte-Versorgungswerk soll Berichten zufolge sogar rund die Hälfte seines Anlagevermögens verloren haben.
  • Die Aufsicht liegt bei den Bundesländern und beschränkt sich bei der Kapitalanlage weitgehend auf Leitlinien. Kritiker fordern eine zentrale Aufsicht durch die BaFin.
  • Bundesregierung und Branchenverband sehen keinen Anlass für einen Wechsel. Eine Reform bräuchte zudem die Zustimmung der Länder.

Versorgungswerk der hessischen Rechtsanwälte im Fokus

Im Mittelpunkt der aktuellen Berichterstattung steht das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen. Die Einrichtung war indirekt an US-Immobilien beteiligt, die von der Münchner Deutsche Finance Group betreut wurden und mit dem New Yorker Projektentwickler Michael Shvo in Verbindung stehen. Bereits Ende 2024 wurde der Wert einer dieser Immobilien vorsorglich teilweise abgeschrieben. Insgesamt muss das Versorgungswerk Berichten zufolge voraussichtlich rund 58 Millionen Euro auf das Investment abschreiben.

Das hessische Justizministerium, das die Aufsicht über die Versorgungswerke im Land führt, sieht derzeit keinen Handlungsbedarf. Nach aktuellem Kenntnisstand lägen keine Rechtsverstöße vor, aufsichtsrechtliche Maßnahmen seien daher bislang nicht nötig gewesen. Das Versorgungswerk betont, dass die Verluste keine Auswirkungen auf die für 2027 geplanten Renten und Anwartschaften haben.

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Kein Einzelfall: Verluste von Berlin bis Bayern

Der mit Abstand gravierendste Fall betrifft das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB). Berichten zufolge soll es mutmaßlich rund eine Milliarde Euro verloren haben, etwa die Hälfte seines Anlagevermögens. Für viele Mitglieder könnten geringere Rentenansprüche die Folge sein.

Auch die Bayerische Versorgungskammer (BVK), die größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe Deutschlands, ist betroffen. Sie musste allein für 2024 mehr als 160 Millionen Euro auf ein US-Immobilienengagement von rund 800 Millionen Euro abschreiben. Internen Einschätzungen zufolge könnte der Schaden sogar auf bis zu 690 Millionen Euro steigen. Damit geraten Risikosteuerung und Kontrolle der Kapitalanlagen in den Fokus.

Der Fall hat längst juristische Folgen: In den USA haben Mieter und Käufer der betroffenen Immobilienprojekte sowohl den Investor Michael Shvo als auch die BVK auf Schadenersatz verklagt. Shvo selbst fordert von der BVK ausstehende Gebühren von umgerechnet rund 85 Millionen US-Dollar, und auch zwischen der BVK und der Deutsche Finance Group wird inzwischen vor Gericht über die Verantwortung gestritten. In Deutschland prüfen Anwälte ebenfalls Schadenersatzklagen. Hinzu kommen Abschreibungen bei kleineren Einrichtungen, etwa beim Versorgungswerk der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, das in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zweistellige Millionenbeträge wertberichtigen musste.

Länderaufsicht mit begrenzten Ressourcen

Berufsständische Versorgungswerke sichern die Altersvorsorge von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Rechtsanwälten, Architekten, Steuerberatern und anderen verkammerten Freiberuflern. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es derzeit 91 solcher Einrichtungen. Ihr Anlagevolumen lag 2023 bei rund 286 Milliarden Euro. Anders als Pensionskassen unterstehen sie keiner einheitlichen BaFin-Aufsicht, sondern den jeweiligen Landesbehörden.

Wie dünn die Personaldecke dort sein kann, zeigt das Beispiel Nordrhein-Westfalen: Die Bilanzsumme aller Versorgungswerke im Land liegt bei rund 85 Milliarden Euro, die zuständige Aufsicht besteht aus fünf Personen. Auch die Transparenz ist begrenzt. Ein zentrales Register für Geschäfts- und Rechenschaftsberichte existiert nicht, und eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse gibt es ebenfalls nicht. Als öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind Versorgungswerke zudem nicht insolvenzfähig. Verluste müssen daher letztlich innerhalb des Systems aufgefangen werden.

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Forderung nach BaFin-Aufsicht trifft auf Widerstand

Christian Conreder, Partner bei der Kanzlei Rödl, hält die föderale Aufsicht angesichts von 16 Bundesländern und rund 90 Versorgungswerken für kaum noch angemessen. Die nötige Fachkompetenz lasse sich so nicht flächendeckend aufbauen. Er plädiert für eine Bündelung der Zuständigkeit bei der BaFin.

Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) lehnt das ab. Ihr Vorsitzender Rudolf Henke verweist auf die Nähe der Landesaufsichten zu den sehr unterschiedlich organisierten Einrichtungen. Zudem gebe die Anlageverordnung die Anlagegrundsätze ohnehin vor, egal ob Bund oder Land die Aufsicht führe. Auch die Bundesregierung erklärte 2025 auf eine parlamentarische Anfrage, es gebe derzeit keine Bestrebungen, die Versorgungswerke stärker durch die BaFin kontrollieren zu lassen.

Fazit

Die Verluste mehrerer Versorgungswerke zeigen, wie stark riskante Immobilienwetten die Altersvorsorge von Freiberuflern belasten können. Ob die BaFin tatsächlich zuständig wird, ist offen und derzeit politisch wenig wahrscheinlich. Der eigentliche Hebel dürfte ohnehin woanders liegen: in Risikomanagement, Anlagequalität und Transparenz der Einrichtungen selbst. Mitglieder sollten die Berichte ihres Versorgungswerks aufmerksam verfolgen und bei Bedarf gezielt nachfragen. Wer seine Altersvorsorge breiter aufstellen will, kann ergänzend privat vorsorgen, etwa über ein Wertpapierdepot.

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Weiterführende Links und Quellen

 

Erstellt am 27.10.2026, zuletzt aktualisiert am 27.10.2026