Gold kaufen – per Einmalanlage oder Sparplan

teaser-goldIn Krisenzeiten flüchten sich Investoren in Anlageformen, an denen sie sich im wahrsten Sinne des Wortes festhalten können. Diese Beobachtung ist alles andere als neu und war während COVID-19-Pandemie und auch durch die jüngsten Konflikte mal wieder lehrbuchmäßig zu sehen.

Als mit der Pandemie, der Flüchtlingsproblematik und dem Ukraine-Krieg zeitgleich weitere kritische Themen im öffentlichen Fokus standen, machten sich Anleger nachvollziehbare Sorgen um ihr Kapital. Mit dem Angriff der Hamas auf Israel kommt eine neue Sorgenfalte hinzu. Fast jeder Anleger denkt in einer sich anbahnenden Krisenzeit gleich primitiv: Vorhandenes Kapital soll möglichst sicher und unabhängig von Geschehnissen in der Welt angelegt werden. Sachwerte sind hier immer hoch im Kurs. Besonders gefragt: Gold und andere Edelmetalle. Neuester Trend: Der Goldkauf in physischer Form. Doch wie funktioniert der Kauf von Gold, wenn man das beliebte Edelmetall greifbar haben will? Und wo liegen die wesentlichen Unterschiede im Vergleich zu Goldminen-Aktien und ETCs?

Barren und Münzen kaufen – per Einmalanlage oder Sparplan

Für den physischen Kauf von Gold per Einmalanlage oder Sparplan empfehlen wir das Angebot der SOLIT Gruppe aus Wiesbaden. Uns überzeugt das Vorhandensein eines Treuhänders für das zum Erwerb der Edelmetalle eingezahlte Geld auf der einen sowie die Verwahrung der Barren und Münzen im Zollfreilager auf der anderen Seite. So haben Anleger die Gewissheit, dass mit ihrem Geld auch wirklich Gold gekauft wird und dank Einzelverwahrung auch jederzeit Zugriff auf selbiges. Neben einem Einmalkauf ab 5.000 Euro kann man dieses Angebot sogar per Sparplan ab 25 Euro pro Monat nutzen. Über den nachfolgenden Link können Sie bei SOLIT ein Edelmetalldepot und/oder -Sparplan eröffnen:

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Tipp der Redaktion – Mit einem Sparplan in Gold investieren.

Per Goldsparplan können Sie in Monatsraten ab 25 Euro in Gold investieren. In unserem Goldsparplan-Vergleich zeigen wir Ihnen, bei welchen Brokern das möglich ist.

Hier geht es zum Vergleich:

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Alternativ: Gold als Wertpapier mit Gold-ETCs

Sie können in Gold auch mithilfe von Wertpapieren investieren. Das geht beispielsweise mit den Gold-ETCs Xetra Gold und Euwax Gold II. Beide sind mit physischem Gold hinterlegt, welches Sie sich jederzeit ausliefern lassen können. Das Beste: Alles, was Sie brauchen, ist ein Wertpapier-Depot.

Unsere Empfehlungen für Gold-ETCs »

Goldkauf: Wie funktioniert das?

Zunächst einmal gilt es festzustellen, dass es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, Gold zu kaufen. So besteht die Möglichkeit Gold in physischer Form, Goldminen-Aktien oder ETCs zu kaufen. Aber wie funktioniert die gesamte Kaufabwicklung im Detail?

  1. Goldkauf in physischer Form

Wer sich dazu entschieden hat, Gold in körperlicher Form zu kaufen, muss sich zunächst die Frage stellen, ob er dieses bei der Bank vor Ort oder im Internet kaufen möchte. Viele Geldinstitute haben sich allerdings aus diesem Bereich zurückgezogen, sodass immer weniger Hausbanken ihren Kunden diese Möglichkeit offerieren. Der Goldkauf im Internet in physischer Form ist mittlerweile wesentlich verbreiteter.

Der Ablauf sieht ungefähr wie folgt aus: Nachdem man sich für einen Goldhändler vor Ort wie Degussa, proAurum oder Ophirum bzw. für einen Online-Händler wie SOLIT entschieden hat, wählt man den gewünschten Betrag, für den man Gold erwerben möchte. Wichtig ebenfalls: Auf die Stückelung achten (siehe unten). Wer sich dazu entscheidet, im Internet Gold zu kaufen, muss natürlich seine persönlichen Daten angeben (allein schon für die Zustellung). Meist wird das entsprechende Gold ab einem Nettowarenwert von 5.000 Euro per Wertkurier (zum Beispiel Prosegur) direkt nach Hause (oder an die gewünschte Adresse) geliefert. Natürlich kann man auch angeben, dass das Gold direkt in ein bestimmtes Sicherheitsdepot geliefert werden soll.

 
Hier können Sie physisches Gold kaufen
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Kaufbare Edel­metalle Gold, Silber, Platin, Palladium Gold Gold Gold, Silber
Mindest­anlage 5.000 EUR      
Externe Lagerung ja, beim Welt­markt­führer Brink’s oder OZL ja ja ja
pro aurum pro aurum ophirum
Lagerung im Zollfrei­lager ja, Schweiz nein nein nein
Einzel­verwahrung ja, inkl. Zuweisung von Barren­nummern      
Produkte Münzen, Barren Münzen, Barren Münzen, Barren Münzen, Barren
zum Anbieter Weiter » Weiter » Weiter » Weiter »
  1. Gold-ETCs und ETFs

Hierbei handelt es sich um Exchange Traded Funds (ETFs) und Exchance Traded Commodities (ETCs). Das bedeutet, das bei dieser Kaufoption kein direkter Zugriff auf das Gold möglich ist. Stattdessen handelt es sich um Fonds bzw. Zertifikate, bei denen Gold hinterlegt ist. Unter Umständen besteht aber auch hier die Option, das Gold ausliefern zu lassen (zum Beispiel beim Xetra-Gold und Euwax Gold II). Die Kaufabwicklung von ETFs ist grundsätzlich mit dem Kauf von Aktien identisch.

⇒ Tipp: Unsere Empfehlungen für Gold-ETCs:

  • Xetra Gold (ISIN: DE000A0S9GB0)

Bei Xetra-Gold handelt es sich um einen ETC, bei dem das Gold auch physisch vorhanden ist. Das hat verschiedene Vorteile. Anleger, die in Xetra-Gold investieren, können sich ihr Gold jederzeit liefern lassen. Zugleich fallen jedoch keinerlei Gebühren für die Lagerung oder Verwaltung an. Es wird – wie andere Wertpapiere auch – über die Börse gehandelt. Es genügt also, ein Depot bei einer Bank oder einem Online-Broker zu besitzen. Als Kosten fallen lediglich die bei diesem Broker geltenden Depot- und Transaktionsgebühren an.

  • Euwax Gold II (ISIN: DE000EWG2LD7)

Eine gute Alternative zu Xetra Gold ist Euwax Gold II. Emittent ist hier nicht die Deutsche Börse, sondern die Börse Stuttgart. Euwax Gold II hat jedoch dieselben Vorteile: Es lässt sich direkt übers Depot kaufen, ist zu 100 Prozent mit Gold besichert und eine Auslieferung des physischen Goldes ist jederzeit möglich. Beide Gold-ETCs bieten damit ein sehr gutes Kosten-/Sicherheitsverhältnis.

Zu den Vorteilen von Gold-ETCs zählt also, dass sie wie Aktien oder andere Wertpapiere im Grunde über jeden Broker gehandelt werden können. Ein Wertpapier-Depot ist die einzige Voraussetzung für den Erwerb. Die Ordergebühren sind vom jeweiligen Broker abhängig. Einen Überblick über die Konditionen liefert Ihnen unser Depotvergleich:

Gold als Sparplan kaufen?

Goldsparpläne machen es möglich, dass Anleger auch mit kleineren Beträgen in Gold investieren können. Das Grundprinzip ist dasselbe wie bei anderen Sparplänen: Es wird in regelmäßigen Intervallen eine feste Rate direkt in das gelbe Edelmetall investiert. Zusätzlich sind Goldsparpläne allerdings oft mit einem Sparziel verbunden. Anbieter sagen also: Es ist bei uns möglich, ab einer Rate von 50 Euro zu investieren, zugleich ist es jedoch Ziel des Sparplans mindestens 2.000 Euro in Gold zu investieren. Die Höhe der Mindestrate und die Höhe der Zielsumme variieren von Anbieter zu Anbieter.

Xetra- und Euwax-Gold per Sparplan kaufen

Neben der Einmalanlage können Anleger mittels ETFs/ETCs direkt über die Börse auch als Sparplan in Gold investieren. Zu den Vorteilen von Sparplänen zählt, dass regelmäßig mit kleinen Summen investiert werden kann. Allerdings bieten derzeit nicht alle Broker Xetra- oder Euwax-Gold per Sparplan an. Hier ein Überblick:

Gold-ETFs/ETCs per Sparplan kaufen
Hinweis: in diesem Vergleich führen wir nur Exchange Traded Commodities (ETCs) auf, die physisch mit Gold besichert und daher auch steuerlich physischem Gold gleichgestellt sind. Für Sie als Anleger bedeutet das, dass Sie Kursgewinne nach mehr als 12 Monaten Haltedauer steuerfrei vereinnahmen können!
Anbieter Sparrate ab Intervalle Kosten je Ausführung Zum Anbieter
Stand: 01/2024, *des Ordervolumens
Xetra Gold (ISIN: DE000A0S9GB0 / WKN: A0S9GB)

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10 € 1,2,3,6 1,50 %* Weiter »

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Euwax Gold II (ISIN: DE000EWG2LD7 / WKN: EWG2LD )

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iShares Physical Gold (ISIN: IE00B4ND3602 / WKN: A1KWPQ)

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HANetf The Royal Mint Responsibly Sourced Physical Gold ETC (ISIN: XS2115336336 / WKN: A279KU)

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  1. Goldminen-Aktien

Hierbei handelt es sich wie der Name bereits erschließen lässt, um Aktien, von Unternehmen, die Gold aus Minen fördern. Bei diesen ist die Kursentwicklung in erster Linie von der Entwicklung des Goldpreises abhängig. Mittels dieser Goldminen-Aktien wird unter anderem der (sehr teure) Abbau in den Goldminen finanziert. Eine Goldminen-Aktie kann auf demselben Weg gekauft werden wie eine „normale“ Aktie.

Tipp: Goldminen-Aktien gibt es bei diesen Online-Brokern - Jetzt vergleichen »

Gold oder Aktien?

Wie sieht es mit der Rendite von Gold im Vergleich zu Aktien aus. Darüber gibt ein Vergleich mit dem S&P 500-Index Aufschluss:

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Quellen:

Zentralbanken horten vermehrt Gold

Seit der Finanzkrise 2008/2009 ist auch das Interesse der Notenbanken am Gold neu entfacht. Das zeigt ein Blick auf die weltweiten Goldreserven, die vierteljährlich vom World Gold Council veröffentlicht werden. Seit 2009 stiegen Goldreserven der Zentralbanken kontinuirlich an, bis im dritten Quartal 2021 ein leichter Abschwung des Aufwärtstrends zu beobachten ist, der sich in den folgenden Quartalen fortsetzt. Ab September 2022 geht es dann wieder deutlich nach oben, die Zentralbanken fragen Gold aktuell wieder vermehrt nach. Die Goldreserven sind aktuell auf einem sehr hohen Niveau. Stellt sich die Frage: wenn die Notenbanken kaufen, sollte man als Privatanleger dann nicht auch kaufen?

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Quellen:

Wie sieht es mit dem Währungsrisiko aus?

Bei einer Investition in Gold besteht ein Währungsrisiko. Das rührt daher, dass der Goldpreis in US-Dollar angegeben wird. Verändert sich das Verhältnis von Euro zu Dollar, hat das direkte Auswirkungen auf die Rendite. Ein steigender Goldkurs kann zu einer negativen Rendite führen, wenn der Euro-Dollar-Kurs sinkt.

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Quellen:

Lagerort für physisches Gold finden

Beim Goldkauf in physischer Form sollte man einige Grundbedingungen beachten, um alle Vorteile aus der Anlageform abschöpfen zu können. An erster Stelle sollte also die Überlegung stehen, wo das gekaufte Gold gelagert wird. Physisch bedeutet schließlich körperlich, also greifbar. Die wohl sinnvollste Lösung besteht darin, das gekaufte Gold in einem Sicherheitsdepot zu lagern. Zumal dann, wenn man in seinem eigenen Haus keine entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen wie beispielsweise einen geeigneten Tresor besitzt.

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Quellen:

Darüber hinaus setzt man sich beim Goldlagern im eigenen Haus auch einem gewissen Risiko aus. Es kann schließlich zum Einbruch oder gar zum Raub kommen, bei dem auch schnell die eigene Gesundheit auf dem Spiel stehen kann. Andererseits weiß man bei dieser Art der Lagerung auf jeden Fall, wo sich das Gold befindet und muss keinerlei Bedenken haben. Wer sich für eine Lagerungsalternative dieser Art entscheidet, sollte außerdem seine Versicherung entsprechend aufstocken. Nicht ratsam ist das Lagern in den eigenen vier Wänden, wenn nicht einmal ein Tresor vorhanden ist. Zwar kann man sich auf die Suche nach einem möglichst kreativen Versteck machen, doch sicher ist ein solches Vorgehen auf jeden Fall nicht – im Gegenteil.

Wesentlich naheliegender und sinnvoller ist dagegen die Lagerung des physischen Goldes bei einem externen Sicherheitsunternehmen. Auch eine Lagerung im Bankschließfach ist denkbar. In diesem Fall ist allerdings wiederum auf eine ausreichende Versicherung zu achten (oftmals liegt Versicherungsschutz bis zu 20.000 Euro vor). Mittlerweile gibt es zur komfortablen Kaufabwicklung auch „All-Inklusive-Pakete“. Ein solches wird zum Beispiel von der Cosorsbank in Zusammenarbeit mit proAurum angeboten. Sein physisches Gold wird bei der Consorsbank gekauft, die anschließende Lagerung erfolgt im Hochsicherheitsdepot von proAurum. Zu beachten ist an dieser Lösungsalternative natürlich, dass für die Einlagerung und die Abwicklung Gebühren anfallen, die den Ertrag schmälern.

Physisches Gold: Auf Stückelung achten!

Gold in physischer Form wird in erster Linie aus Krisenangst gekauft. Wenn das Vertrauen in die Währung und das Wirtschaftssystem insgesamt schwindet, greifen Anleger auf Sachwerte wie Edelmetalle zurück. Und genau diesen Gedanken sollte man weiterführen: Wenn das System zusammenbricht und Geld als solches nichts mehr wert ist, ist es denkbar, dass unter anderem mit Edelmetallen wie Gold bezahlt wird. Doch was bringt in dieser Situation beispielsweise ein 1-Kilo-Barren, wenn man damit sein Brot oder eine simple Dienstleistung bezahlen möchte? Nichts. Und genau aus diesem Grund sollte man schon beim Kauf seines physischen Goldes auf eine sinnvolle Stückelung achten.

Eine Möglichkeit besteht darin, eine größere Anzahl an kleinen Münzen oder Mini-Barren zu kaufen, wobei hier natürlich die Aufschläge höher sind. Beim Kauf von Münzen sollte darauf geachtet werden, dass es sich um verbreitete Anlagemünzen wie Philharmoniker oder Krügerrand handelt. Hier fällt ein späterer Verkauf im Regelfall deutlich leichter. Ebenso ist es aber auch möglich, sogenannte Combi-Barren zu kaufen. Das sind Barren, die über Sollbruchstellen verfügen, sodass sie ohne Wertverlust und größeren Aufwand bei Bedarf in viele kleinere Teile zerlegt werden können.

Es stellt sich also die Frage: Mit einer kleinen Stückelung optimal auf bevorstehende Krisensituationen vorbereitet sein und dafür zum Teil deutliche Aufschläge bezahlen oder auf größere Einheiten zurückgreifen, ein Stück weit Flexibilität aufgeben und bessere Kurse bekommen?

Art Gewicht Kaufpreis (€) Goldpreis (€) Aufgeld (%)
Quelle: shop.degussa-goldhandel.de, eigene Berechnung;  Stand: 02/2024
Goldbarren 1 Kilo 62.197,00 60.535,00 2,75
Goldbarren 100 Gramm 6.287,00 6.054,00 3,85
Goldbarren Unze (31,1 Gramm) 1.965,60 1.882,85 4,39
Krügerrand Unze (31,1 Gramm) 2.003,00 1.901,10 5,36
Philharmoniker 1/10 Unze (3,11 Gramm) 223,20 201,00 11,04

Steuerliche Behandlung von Golderträgen

Ein großer Vorteil beim Goldkauf in physischer Form besteht insbesondere in der steuerlichen Behandlung. Wer nämlich Gold in körperlicher Form kauft und dieses mindestens ein Jahr lang hält, zahlt auf den erzielten Gewinn keine Steuern. Wird das Gold verkauft und sind noch keine zwölf Monate seit dem Kauf vergangen, müssen prinzipiell Steuern gezahlt werden – aber erst ab einem Ertrag von 600 Euro.

Kauft man sein Gold auf herkömmliche Weise in Form von ETFs und Aktien von Goldminenfirmen, so verzichtet man nicht nur auf das Privileg, seine Investition „in den Händen halten zu können“, sondern verpflichtet sich darüber hinaus, die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer abzuführen.Diese beträgt 25 Prozent auf den jeweiligen Kapitalertrag. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf diesen Betrag (= 1,375 Prozent). Es ergibt sich also eine Gesamtsteuerlast von mindestens 26,375 Prozent. Gegebenenfalls wird auch noch Kirchensteuer fällig.

Wie sich unschwer erkennen lässt, bietet der Goldkauf in physischer Form eine elegante Möglichkeit, die spürbare Abgeltungssteuer, die ansonsten mehr als ein Viertel der Erträge frisst, zu umgehen. Allerdings kommen hier meist teure Lagerkosten hinzu.

Eine Alternative können dann die Gold-ETCs von Euwax Gold II und Xetra Gold sein. Bei diesen muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden, da sie steuerrechtlich wie physisches Gold behandelt werden, wie mehrere Urteile bestätigten. Mit Anteilen an diesen ETCs erhält man nicht nur eine Schuldverschreibung, sondern auch einen physischen Auslieferungsanspruch des investierten Wertes.

Übersicht:

Einkünfte durch Golderträge und Gold-Wertpapiere Steuerliche Behandlung
Stand: 02/2024
Physisches Gold
  • Gewinne sind private Veräußerungsgeschäfte
  • Verkauf ist nach Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei
  • Verkauf vor Ablauf der 12 Monate: Gewinne sind bis zur Freigrenze von 600 Euro von der Steuer befreit
  • Ab 600 Euro wird der Gewinn in voller Höhe versteuert
Goldminen-Aktien
  • Gewinne sind Kapitalerträge
  • steuerfrei bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages: 1.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung
  • darüber hinaus wird Abgeltungssteuer fällig
ETCs (z.B. Euwax Gold II und Xetra Gold)
  • Gegenwert der Papiere kann grammgenau eingefordert werden
  • werden daher steuerlich wie physisches Gold behandelt
  • Verkauf ist somit nach Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei
  • Verkauf vor Ablauf der 12 Monate: Gewinne sind bis zur Freigrenze von 600 Euro von der Steuer befreit
  • Ab 600 Euro wird der Gewinn in voller Höhe versteuert
ETFs (z.B. ZKB Gold)
  • Gegenwert der Papiere kann nur barrenweise zu jeweils 12,5 Kilo eingefordert werden
  • werden daher steuerlich wie Kapitalerträge behandelt
  • steuerfrei bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages: 1.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung
  • darüber hinaus wird Abgeltungssteuer fällig

Urteile: Physische Auslieferung ist steuerfrei

Ein interessantes Urteil für Anleger, die Xetra-Gold-Zertifikate besitzen, fällte jüngst der Bundesfinanzhof (Az.: IX R 33/17): Nachdem bereits seit einiger Zeit feststeht, dass Gewinne aus dem Verkauf von Xetra-Gold außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist steuerfrei sind, musste sich das Gericht mit der Frage befassen, ob die Auslieferung von physischem Gold einen steuerpflichtigen Veräußerungserlös darstellt oder nicht.

Das Gericht hat sich hier auf die Seite der Anleger gestellt: wer innerhalb der Spekulationsfrist seine Xetra-Gold-Zertifikate an den Emittenten zurückgibt und sich den Gegenwert in physischem Gold ausliefern lässt, muss auf den (nicht wirklich realisierten) Gewinn keine Steuern zahlen. Erst der Verkauf des physischen Goldes mit Gewinn innerhalb der Spekulationsfrist, die in diesem Fall mit dem Erwerb der Zertifikate begonnen hat, würde einen steuerpflichtigen Veräußerungserlös darstellen.

Ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: VIII R 15/18) zeigt: Wer indirekt in Gold mittels ETF investiert hat, muss die Gewinne daraus versteuern.

In Deutschland gibt es keine Gold-ETFs, da sie gegen die Regeln zu Investmentsfonds verstoßen. Gemäß des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches muss das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital immer auf verschiedene Anlagen verteilt werden. Es darf somit nicht in nur einen einzigen Rohstoff wie Gold investiert werden. Seit 2013 können auch die Anteile an Gold-ETFs über ausländische Börsenplätze nicht mehr erworben werden. In dem Fall vor dem Bundesfinanzhof hatte die Klägerin aber 2009 den Gold-ETF der Züricher Kantonalbank (ZKB) erworben.

Es besteht nach Urteil des Gerichts nur Steuerfreiheit nach Ablauf der 12-monatigen Haltefrist, wenn der Gegenwert der Papiere in physisches Gold zu handelsüblichen Einheiten eingefordert werden kann.

Beim ETF der ZKB kann nicht in handelsüblichen Einheiten umgetauscht werden, sondern nur barrenweise zu jeweils 12,5 Kilo. Folglich kann dieser Gold-ETF nicht wie physisches Gold behandelt werden und ist nicht steuerfrei. Steuerrechtlich stellen die Anteile nach Ansicht des Gerichts hier eine Beteiligung an einer Kapitalinvestitutionsgesellschaft dar und Abgeltungssteuer wird fällig.[1]

Steuerliche Behandlung von ETCs wie physisches Gold

Bei Xetra Gold und Euwax Gold II handelt es sich nicht um Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft, sondern nach mehrfacher Rechtsprechung um Ansprüche auf eine Sachleistung, da man sich mittels der Papiere grammgenau Gold ausliefern lassen kann.

Im Ergebnis werden diese Gold-Wertpapiere steuerrechtlich wie physisches Gold behandelt und als private Veräußerungsgeschäfte eingestuft. Wird der ETC länger als 12 Monate gehalten, sind die Erlöse aus dem Verkauf steuerfrei. Werden die Anteile innerhalb der 12-monatigen Spekulationsfrist wieder verkauft, sind die Gewinne daraus bis zu einer Freigrenze von 600 Euro von der Steuer befreit. Ab 600 Euro wird der Gewinn in voller Höhe versteuert, selbst wenn die Freigrenze nur geringfügig überschritten wird. Das bedeutet im Ergebnis: Zahlung von Einkommenssteuer (je nach persönlichem Steuersatz), Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Achtung: Die Freigrenze von 600 Euro gilt nicht ausschließlich für den jeweiligen ETC, sondern für alle Gewinne innerhalb eines Jahres, die zu den privaten Veräußerungsgeschäften gezählt werden, wie beispielsweise auch Kunstgegenstände, private Immobilien oder Kryptowährung.

Um die Steuerlast zu minimieren, können Sie Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften aus den Vor- bzw. Folgejahren miteinander verrechnen. Das wird als Verlustvortrag bzw. Verlustrücktrag bezeichnet.

Steuerliche Behandlung von ETFs wie Kapitaleinkünfte

Die steuerrechtlichen Folgen von Gold-ETFs sind in Deutschland nur noch selten relevant, da der Kauf über ausländische Börsen seit 2013 nicht mehr möglich ist. Trotzdem gewinnt es hin und wieder noch an Relevanz, etwa wenn jemand vor 2013 ausländische Gold-ETFs erworben hat und nun erst veräußert. Die Steuerpflicht auf erzielte Gewinne tritt nämlich erst für das Jahr des Verkaufs ein.

Wenn die Wertpapiere nicht grammgenau in Gold getauscht werden können, werden sie nicht wie physisches Gold behandelt. Die Gewinne zählen dann zu Kapitaleinkünften. Das hat zur Folge, dass die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer hier nicht gilt.

Die jährlich erwirtschafteten Gewinne sind nur steuerfrei bis zur Höhe des Sparerpauschbetrages: 1.000 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro. Zu beachten ist jedoch, dass auch Gewinne anderer Kapitaleinkünfte hier mit hineinfallen.

Wenn Sie Einnahmen über den Sparerpauschbetrag hinaus erhalten, muss Abgeltungssteuer gezahlt werden. Diese beträgt 25 Prozent auf den jeweiligen Kapitalertrag. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf diesen Betrag (= 1,375 Prozent). Es ergibt sich also eine Gesamtsteuerlast von mindestens 26,375 Prozent. Gegebenenfalls wird auch noch Kirchensteuern fällig.

Anonymer Goldkauf bis 2.000 Euro möglich

Am ersten Januar 2020 trat ein neues Gesetz in Kraft. Seither ist die Schwelle für den anonymen Edelmetallkauf mit Bargeld auf 2.000 Euro gesunken. Zuvor lag sie bei 10.000 Euro. Mit dem Gesetz soll Geldwäsche bekämpft werden. Es geht dabei weit über die EU-Geldwäscherichtline hinaus. Aufgrund der Änderungen bildeten sich im Dezember 2019 teils lange Schlangen vor Edelmetallhäusern. Schon am 26.06.2017 war die Schwelle für den anonymen Goldkauf aufgrund der „Vierten Geldwäscherichtlinie“ herabgesetzt worden – damals von 15.000 Euro auf 10.000 Euro.

Was sagen Experten zu Gold?

Im Focus Money (Ausgabe 32/2016) spricht sich der Degussa-Chefvolkswirt Thorsten Polleit für Gold als Investment aus. Er nennt es „das ultimative Zahlungsmittel“ und einen „sicheren Hafen“. Anlass zu diesen Aussagen gab unter anderem das Brexit-Referendum, das gezeigt habe, wie verwundbar der Euro sei. „Der europäische Wirtschaftsraum ist in letzter Zeit zum fünften Rad am Wagen geworden. Die großen Wirtschaftsräume sind die USA, China und Indien.“ Gerade wegen dieser Risiken rät er, auch in andere Währungen wie Gold zu investieren. Polleit ist überzeugt, dass der Goldpreis auch längerfristig an Wert gewinnen wird.

Nachfrage nach Gold – aktuelle Lage?

Wie hoch war die Goldnachfrage in den letzten Jahren?

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Quellen:

Besonders groß war die Nachfrage 2023 in der Schmuckindustrie, bei Barren und Münzen und bei den Zentralbanken. So hatte die Schmuckindustrie im Jahr 2023 einen Goldbedarf in Höhe von über 2.000 Tonnen Gold, die Zentralbanken einen Bedarf von mehr als 1.00 Tonnen und für Barren und Münzen wurden knapp 1.200 Tonnen Gold nachgefragt.

Fazit

Gold präsentiert sich nicht ohne Grund als krisensichere Währung. Die Anlage ins gelbe Edelmetall bietet gerade in physischer Form den großen Vorteil, dass man von der Abgeltungssteuer befreit ist, sofern es mindestens ein Jahr lang im Besitz war. In Bezug auf die Stückelung muss man sich entscheiden, ob man den sicheren Weg geht, kleinere Münzen wählt und entsprechende Aufschläge bezahlt oder auf Kosten der Flexibilität Gebühren einspart und größere Einheiten erwirbt. Es ist damit zu rechnen, dass der Goldkurs sich entsprechend der Entwicklung der angesprochenen globalen Probleme wie geopolitischen Konflikten in der Ukraine und Israel, dem Ölpreis oder Flüchtlingsströmen in nächster Zeit verändern wird. Bis dahin bleibt Gold aber zunächst einmal eine gute Einlage für alle, die ihr Kapital gern greifbar haben wollen und möglichst krisenresistent profitable Erträge erzielen wollen.


Statistiken

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Quellen:

 


 

Quellen:

Zuletzt aktualisiert am 05.03.2024