Vermögensverwaltende GmbH

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Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH eröffnet eine äußerst wirkungsvolle Möglichkeit, steueroptimierte Investitionen zu tätigen. Durch die akribische Ausgestaltung der Unternehmensstruktur und eine professionelle Vermögensverwaltung lassen sich erhebliche steuerliche Vorteile realisieren und unter gewissen Umständen Steuern sparen. Dafür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt werden und nicht jeder kann durch eine solche GmbH steuern sparen.

Welche Vorteile eine vermögensverwaltende GmbH neben der Steuerersparnis noch mit sich bringt und was es noch zu beachten gibt, haben wir in diesem Ratgeber zusammengefasst.

Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?

Eine vermögensverwaltende GmbH repräsentiert eine einzigartige Ausprägung der Vermögensverwaltung. Diese Rechtsform charakterisiert eine Organisation, in die private Vermögenswerte oder unmittelbare Beteiligungen der Gesellschafter eingebracht und konsolidiert werden.

Im Unterschied zu konventionellen operativen Unternehmen agiert sie nicht auf herkömmliche Weise, sondern beschränkt sich ausschließlich auf Verwaltungsaufgaben. Anstelle operativer Geschäftsaktivitäten liegt der Fokus auf der Realisierung von Gewinnen aus Kapitalvermögen – sei es als Muttergesellschaft einer Holding oder durch die Integration erworbener privater Vermögenswerte.

Die Bewahrung dieser Ausrichtung erweist sich als von besonderer Relevanz, da andernfalls die steuerlichen Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH nicht genutzt werden können. Es ist zu beachten, dass die steuerlichen Privilegien verloren gehen, sobald die vermögensverwaltende GmbH konventionellen Geschäftstätigkeiten nachgeht.

Wesentliche Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH:

  • mögliche Umgehung von Abgeltungs- und Gewerbesteuer
  • nur 1,5 % Steuern auf Gewinne aus Aktieninvestments
  • Gewinne aus Aktienfonds sind zu 80 % steuerfrei
  • Übertragung von privatem Vermögen in das Unternehmen, schützt die GmbH im Fall von privaten, finanziellen Problemen

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Welche Arten einer vermögensverwaltenden GmbH gibt es?

Eine vermögensverwaltende GmbH kann zwei verschiedene Ausprägungen annehmen. Zum einen besteht die Möglichkeit, privates Vermögen in die Gesellschaft einzubringen, häufig in Form von Aktien, ETFs, Anleihen oder Immobilien. Zum anderen können unmittelbare Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft (KG), GmbH, Aktiengesellschaft (AG) oder anderen Gesellschaftsformen in einer übergeordneten Muttergesellschaft (Holding) konsolidiert werden.

Vermögensverwaltende GmbH: Einbringung von Privatvermögen

Die Einrichtung einer vermögensverwaltenden GmbH gewährt den Gesellschaftern der GmbH die Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen auf ihr Privatvermögen anzuwenden, indem sie dieses ganz oder teilweise in eine spezielle, vermögensverwaltende GmbH übertragen, gelegentlich auch als „Spardosen-GmbH“ bezeichnet. Gesellschafter, die Gewinnausschüttungen aus dem Unternehmen in private Investitionen wie Immobilien, Aktien oder Wertpapiere umwandeln, sehen sich einer erheblichen Steuerbelastung gegenüber. Die üblichen 15 Prozent Körperschaftsteuer (KStG) werden in der Regel durch zusätzliche 25 Prozent Abgeltungsteuer, einen Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer ergänzt, was zu einer Gesamtsteuerbelastung von etwa 56 Prozent führt.

Wichtig: Insbesondere die Abgeltungsteuer lässt sich umgehen, indem das private Vermögen entweder in eine bestehende GmbH eingebracht wird oder durch die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH, die ausschließlich dem Zweck der Vermögensverwaltung dient.

Die vermögensverwaltende GmbH als Holding

Eine Holding repräsentiert eine Organisationsform, mittels derer mehrere Unternehmen hierarchisch strukturiert werden. Dies erfordert eine Muttergesellschaft und mindestens eine Tochtergesellschaft, die rechtlich voneinander unabhängig sind.

Im Kontext der Vermögensverwaltung erweist sich insbesondere die Finanzholding als vorteilhaft. Dies ist besonders relevant, wenn Sie an mehreren Gesellschaften mit einer Beteiligung von mindestens 10% am Stammkapital beteiligt sind, da Ihre Beteiligungen so effektiv gebündelt werden.

Zusätzlich profitieren Gesellschafter davon, dass bei einer Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft keine Kapitalertragssteuer anfällt. In der Regel unterliegt jede Gewinnausschüttung in das Privatvermögen der Kapitalertragsteuer-Pflicht. Durch die Zusammenführung Ihrer Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen in einer Holding entfällt jedoch die Kapitalertragsteuer bei der Gewinnausschüttung an diese.

Grundsätzlich kann eine Holding in verschiedenen Formen gebildet werden, die sich wie folgt darstellen:

Holding-Arten im Überblick

Finanzholding/Vermögensholding

In dieser Holdingvariante hält die Muttergesellschaft Beteiligungen an den untergeordneten Tochtergesellschaften, übt jedoch nur geringen Einfluss auf diese aus. Wenn ihre Hauptfunktion darin besteht, das Vermögen der Gesamtgruppe zu verwalten, agiert sie lediglich als Vermögensverwaltungsgesellschaft, ohne weitere konzerneigene Merkmale aufzuweisen.

Operative Holding

Diese Form der Holding repräsentiert die verbreitetste Struktur. Die Muttergesellschaft ist aktiv am Markt tätig, und ihre Tochtergesellschaften sind in struktureller, strategischer und personeller Hinsicht von ihr abhängig.

Organisatorische Holding

Die Verwendung dieser Holdingform innerhalb eines Unternehmens dient dazu, die interne Struktur und Organisation einzelner Bereiche zu verwalten.

Management Holding

In diesem Kontext ist die Muttergesellschaft selbst nicht direkt am Markt aktiv, sondern übernimmt die Verantwortung für die strategische Planung und Steuerung der Tochtergesellschaften.

Für wen lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?

Für Anleger lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH in der Regel ab einem Barvermögen von 100.000 Euro. Dieses Vermögen kann sich auch aus Bargeld, Aktien und beispielsweise Immobilien zusammensetzen. Wichtig zu beachten ist grundsätzlch, dass die Kosten einer solchen GmbH die Steuerersparnisse nicht überschreiten dürfen. Vermögensverwaltende GmbHs eignen sich besonders auch für die Weitergabe von Vermögen an nachfolgende Generationen und für Zahler des Spitzen-Steuersatzes.

Die steuerlichen Aspekte einer vermögensverwaltenden GmbH

Eine vermögensverwaltende GmbH erweist sich vor allem im Hinblick auf potenzielle Steuerersparnisse als lohnend. Es ist jedoch von immenser Bedeutung, die Tätigkeiten der vermögensverwaltenden GmbH genau zu überwachen. Sollte sie auch herkömmliche Geschäfte betreiben, unterliegt sie der Gewerbesteuerpflicht. Des Weiteren müssen sämtliche Überführungen aus der vermögensverwaltenden GmbH in das Privatvermögen der Gesellschafter ordnungsgemäß versteuert werden. Betrachten wir im Folgenden die möglichen Steuerersparnisse eines solchen Modells im Detail:

1. Steuerersparnisse durch Immobilien

Durch die Einbringung von Immobilien in eine vermögensverwaltende GmbH lassen sich besonders signifikante Steuerersparnisse erzielen. Mieteinnahmen unterliegen üblicherweise dem persönlichen Einkommensteuersatz. Sind die Immobilien jedoch in einer vermögensverwaltenden GmbH positioniert, unterliegen die Einnahmen der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent. Insgesamt beläuft sich die Steuerlast somit auf etwa 15,8 Prozent.

Hinweis: Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Übertragung von Immobilien in die vermögensverwaltende GmbH Grunderwerbsteuer sowie weitere Notarkosten anfallen. Darüber hinaus findet die Spekulationsfrist von zehn Jahren bei Immobilien keine Anwendung auf Unternehmen. Der Verkauf einer Immobilie unterliegt in diesem Fall stets der Besteuerung.

2. Steuerersparnisse durch Wertpapiere

Wertpapiere unterliegen der Abgeltungssteuer, deren Höhe zwischen 26,4 und 28,6 Prozent variieren kann. Aufgrund des Sparerpauschbetrags ist es für Privatpersonen nicht mehr möglich, im Zusammenhang damit Werbungskosten in tatsächlicher Höhe geltend zu machen. In einer vermögensverwaltenden GmbH gestaltet sich die Geltendmachung von Werbungskosten hingegen in der Regel unkomplizierter.

Denn Kursgewinne durch Aktien, ETFs oder andere Wertpapiere bleiben steuerfrei. Erst die Ausschüttung an die Gesellschafter unterliegt der Besteuerung. Falls die vermögensverwaltende GmbH jedoch einen Gewinn aufgrund der Ausschüttung einer Dividende erzielt, ist dies in jedem Fall steuerpflichtig.

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3. Steuerersparnisse durch Beteiligungen

Wenn eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent an einer anderen Gesellschaft gehalten wird, unterliegen die Gewinne aus dieser Beteiligung nicht der Körperschaftsteuer. Zudem wird auf Gewinne aus einer Beteiligung an einer ausschüttenden Gesellschaft, bei einer Beteiligung von mindestens 15 Prozent, keine Gewerbesteuer erhoben.

Verbleiben die Gewinne in der vermögensverwaltenden GmbH und werden für Reinvestitionen genutzt, erfolgt keinerlei Besteuerung dieser Gewinne. Im Falle einer Ausschüttung der Gewinne unterliegt diese jedoch der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent.

4. Firmenwagen in der vermögensverwaltenden GmbH

Wenn es für den Geschäftsführer der vermögensverwaltenden GmbH sinnvoll ist, einen Firmenwagen zu nutzen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass dieser vom Gewinn der vermögensverwaltenden GmbH bezahlt wird. Hierbei sind jedoch zwingend die steuerlichen Vorgaben zu beachten. Über die vermögensverwaltende GmbH können in der Regel Kosten für:

  • Anschaffung
  • Wartung
  • Reinigung
  • Benzin
  • Versicherung

gespart werden.

5. Vermögensverwaltende GmbH: Kürzung der Gewerbesteuer

Ist die Kapitalgesellschaft erfolgreich ins Handelsregister eingetragen, unterliegen die Erträge einer vermögensverwaltenden Gesellschaft der Gewerbesteuerpflicht. Von dieser Steuer ausgenommen sind hingegen Erträge aus direkten Investitionen in das Privatvermögen. Unter spezifischen Umständen besteht jedoch auch für die Erträge einer vermögensverwaltenden GmbH die Möglichkeit einer geminderten steuerlichen Belastung durch die Gewerbesteuer:

  • Gemäß § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG besteht die Möglichkeit einer Gewerbeertragskürzung bei Einkünften aus Immobilien
  • Gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG kann eine erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer für Grundstücksunternehmen erfolgen, wobei Kürzungen bis zu 100 % möglich sind.
  • Gemäß § 9 Nr. 2, 3 GewStG erfolgt eine Kürzung der Gewinne aus inländischen Mitunternehmerschaften oder ausländischen Betriebsstätten bei der Berechnung des Gewerbeertrags
  • Geschäftsführergehälter tragen zur Minderung des Gewerbeertrags bei, indem sie einen steuerlich angemessenen Betrag entrichten. Da Geschäftsführer gemäß § 19 EStG der Steuerpflicht unterliegen, muss die steuerliche Gesamtbelastung, abhängig von dem Geschäftsführergehalt, präzise berechnet werden.
  • Auch Miet- und Schuldverhältnisse finden steuerliche Berücksichtigung
  • Abhängig vom Sitz der vermögensverwaltenden GmbH variiert der gewerbesteuerliche Hebesatz. Da die Wahl des Sitzes der GmbH frei erfolgt, besteht in gewissem Maße Einfluss auf die Höhe der zu zahlende Gewerbesteuer

Ab welchem Vermögen lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?

Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH kann ab einem Vermögen von 100.000 Euro oder bei vorhandenen Unternehmensbeteiligungen eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung darstellen. Allerdings ist hierbei stets eine sorgfältige Abwägung im Hinblick auf den persönlichen Einkommensteuersatz erforderlich. Die erzielten Steuervorteile sollten in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten stehen, die mit der Einrichtung und Führung der vermögensverwaltenden GmbH verbunden sind.

Insbesondere unter Berücksichtigung eines Spitzensteuersatzes von 42 Prozent oder der sogenannten Reichensteuer von 45 Prozent lassen sich in den meisten Fällen erhebliche Vorteile durch die Nutzung einer vermögensverwaltenden GmbH realisieren. Ein Aspekt, der zusätzliche Attraktivität verleiht, ist die Möglichkeit, Gewinne nicht auszuschütten, sondern diese im Unternehmen zu belassen und für weitere Investitionen zu nutzen.

Hinweis: Es ist jedoch anzumerken, dass die individuellen steuerlichen Rahmenbedingungen und persönlichen Vermögensverhältnisse eine entscheidende Rolle spielen. Daher ist eine eingehende Beratung durch Steuerexperten und Fachleute im Bereich der Unternehmensgründung unerlässlich, um eine maßgeschneiderte und effiziente Strukturierung der vermögensverwaltenden GmbH zu gewährleisten. Womit zu der abschließenden Frage kommen, für wen sich eigentlich solch eine vermögensverwaltenden GmbH lohnt, beziehungsweise lohnen könnte.

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Für wen lohnt sich die vermögensverwaltende GmbH?

Gerade für steuerpflichtige Personen mit erheblichem Kapital- und Grundvermögen erweist sich die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH als besonders lohnenswert im Hinblick auf steuerliche Vergünstigungen. Ein maßgeblicher Vorteil besteht dabei in der nachhaltigen Thesaurierung der Kapitalerträge. Dies bedeutet, dass die erzielten Gewinne des Unternehmens nicht in Form von Ausschüttungen an die Gesellschafter fließen, sondern als Gewinnrücklagen bewahrt werden. Diese Rücklagen dienen wiederum der langfristigen Finanzierung des Unternehmens.

Die Einbringung von Privatvermögen in eine vermögensverwaltende GmbH erweist sich zudem im Kontext der langfristigen Vermögensübertragung als sinnvoll. Diese Form der Übertragung gestaltet sich einfacher im Vergleich zur sukzessiven Übermittlung von Immobilien, Aktien oder anderen Wertpapieren. Insbesondere Familien, die beabsichtigen, ihr Vermögen langfristig an nachfolgende Generationen weiterzugeben, wählen häufig diese Art der Übertragung.

Zusammenfassung der Vorteile der vermögensverwaltenden GmbH

Steuerpflichtige Personen mit erheblichem Privatvermögen können durch die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH erhebliche steuerliche Vorteile realisieren, insbesondere wenn sie ihr Privatvermögen oder Teile davon in die Gesellschaft einbringen. Die Einbringung von Privatvermögen kann besonders sinnvoll sein, wenn eine langfristige Vermögensübertragung an Kinder oder Enkelkinder geplant ist. Im Vergleich zur sukzessiven Übertragung von Immobilien, Aktien oder anderen Wertpapieren gestaltet sich diese Form der Vermögensübermittlung als unkomplizierter.

Durch die Übertragung von privatem Vermögen in das Unternehmen wird zugleich ein Schutzmechanismus im Falle privater finanzieller Probleme etabliert. Der steuerliche Vorteil bildet hierbei einen maßgeblichen Anreiz für die Einbringung von Privatvermögen in eine vermögensverwaltende GmbH. Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen können insbesondere die Abgeltungsteuer und die Gewerbesteuer umgangen werden, was eine erhebliche Minderung der Steuerlast um bis zu 29 Prozent bedeutet.

Rechtlicher Hinweis: Reden Sie mit einem Steuerberater!

Wir als Redaktion dürfen keine Steuerberatung anbieten. Wenn Sie mehr Fragen zum Thema vermögensverwaltende GmbHs haben, reden Sie mir Ihrem Steuerberater und lassen Sie sich zu diesem Thema beraten.

Zusammenfassung der Nachteile der vermögensverwaltenden GmbH

Die Einbringung von Privatvermögen in eine GmbH rechtfertigt sich erst ab einem sechsstelligen Betrag, da die GmbH Grundkosten wie Jahresabschluss und Steuerberatung abdecken muss. Nach der Einbringung wird das eingebrachte Kapital rechtlich zum Betriebsvermögen und entzieht sich somit der direkten Verfügung. In dieser neuen rechtlichen Konstellation ist es unabdingbar, sich gegenüber der GmbH wie eine unbeteiligte Person zu verhalten, um potenzielle Verdachtsmomente bezüglich verdeckter Gewinnausschüttungen oder Einlagen zu vermeiden.

Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH bedeutet zudem, dass man nicht länger als Privatperson agiert, sondern den unternehmerischen Bedingungen unterliegt. Diese Veränderung impliziert Pflichten wie die Abführung entsprechender Beiträge an die Industrie- und Handelskammer (IHK), und es könnte den Verlust einiger Privilegien, wie beispielsweise kostenloser Depots, nach sich ziehen. Dies wiederum kann sich nachteilig auf die Rendite auswirken.

Zusätzlich besteht stets das Risiko, dass zwischen dem Abschluss des Notarvertrags und der Eintragung ins Handelsregister ein erheblicher Zeitraum verstreicht, in dem die GmbH als sogenannte Vorgesellschaft betrachtet wird. Sollte die GmbH während dieser Zeit vermögensverwaltende Tätigkeiten ausüben, die über die Vorbereitungshandlungen hinausgehen, besteht die Verpflichtung zur Abführung der Gewerbesteuer.

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Zusammenfassung und Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH und deren Thematik ein komplexes Unterfangen darstellt. Die Sinnhaftigkeit einer vermögensverwaltenden GmbH ist stark von den individuellen Gegebenheiten abhängig und kann daher nur im Einzelfall beurteilt werden. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen und strikter Einhaltung sämtlicher Vorgaben können jedoch beträchtliche Steuerersparnisse erzielt werden. Es ist jedoch unerlässlich, sich im Vorfeld einer Gründung von einer erfahrenen steuerlichen Fachkraft umfassend beraten zu lassen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die vermögensverwaltende GmbH nicht die einzige Rechtsform ist, in der Privatvermögen eingebracht und verwaltet werden kann. Im Kontext der Verwaltung und Bewahrung von Familienvermögen bieten sich auch alternative Rechtsformen wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Kommanditgesellschaft (KG) und eine GmbH & Co. KG an. Eine umfassende Abwägung der individuellen Bedürfnisse sowie eine fundierte rechtliche und steuerliche Beratung bilden die Grundlage für eine wohlüberlegte Entscheidung bezüglich der optimalen Rechtsform für die Vermögensverwaltung.

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Quellen und weitere Informationen

Vermögensverwaltende GmbH mit Aktien: steuerliche und andere Vorteile

Die vermögensverwaltende GmbH Vor- und Nachteile

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