Nachhaltige Fonds – alles nur Greenwashing?
Der Markt der nachhaltigen Geldanlagen boomt. Das belegten erst kürzlich wieder Zahlen des Deutschen Fondsverbands BVI, nach denen allein das in Deutschland von nachhaltigen Fonds verwaltete Vermögen binnen zwölf Monaten um 80 Prozent wuchs (wir berichteten). Wie sehr die Fonds bei ihren Investitionen tatsächlich auf die Umwelt Rücksicht nehmen, bleibt jedoch fraglich. Das zeigen nun auch Recherchen von Arte.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ein genauerer Blick auf grüne Fonds weckt Zweifel an der Nachhaltigkeit vieler Produkte
- Die EU-Offenlegungsverordnung eignet sich nur bedingt als Orientierungshilfe für Anleger
- Anleger, denen es mit Nachhaltigkeit ernst ist, bleiben auf eigene Recherchen angewiesen
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Zweifelhafte Investitionen grüner Fonds
In der Dokumentation „Grüne Fonds, die große Illusion?“ analysieren die Reporter die Zusammensetzung verschiedener Fonds und zeigen einige Absurditäten auf. So investiert der Klimaschutzfonds einer Schweizer Privatbank unter anderem in das Unternehmen Majid Al Futtaim. Die Firma wirbt mit dem Versprechen, weniger CO2 ausstoßen zu wollen, um Kundengelder. Das Problem: Zum Geschäft zählt eine Indoor Skipiste in der Wüste von Dubai mit echtem Schnee und Pinguinen aus der Antarktis. Das funktioniert natürlich nur mit einem riesigen Energieaufwand.
Ein anderes Beispiel ist der nachhaltige Fonds der Zürcher Bank Globalance. Dieser setzt unter anderem auf Aktien von Umicore. Das Unternehmen kümmert sich um das Recycling von Industriemetallen. Früher war es jedoch eine Minengesellschaft – und noch heute finden sich um den Firmensitz Hügel mit radioaktivem Feinstaub und in den französischen Cevennen ein riesiger Müllberg, der die Umgebung verseucht.
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Kaum Orientierung für Anleger
Auch die EU-Offenlegungsverordnung hilft Anlegern derzeit nur bedingt, nachhaltige Fonds zu erkennen. Sie überlässt es den Anbietern, ihre Fonds als nachhaltig gemäß Artikel 8 oder Artikel 9 der Offenlegungsverordnung einzuordnen. Die externe Kontrolle sollen Wirtschaftsprüfer übernehmen, bisher bleibt jedoch vieles in diesem Zusammenhang schwammig.
Bei ECOrepoter heißt es: „Die EU-Offenlegungsverordnung ist außerdem kein grünes Qualitätssiegel. Um als Artikel-8-Produkt zu gelten, muss ein Fonds bei seiner Zusammenstellung Nachhaltigkeitskriterien lediglich berücksichtigen – eine sehr dehnbare Formulierung. Die deutlich selteneren Artikel-9-Fonds müssen ein konkretes Nachhaltigkeitsziel anstreben. Wie ambitioniert dieses Ziel ist und wie gut es erreicht wird, spielt bei der Eingruppierung aber keine Rolle.“
Künftig soll in der EU zudem auch Atomkraft als nachhaltig gelten, was Unmut bei vielen Umweltschützern hervorruft. Für Anleger sind die laxen Kriterien ein Ärgernis, weil sie nur mit viel eigener Recherche herausfinden können, ob eine Geldanlage ihren eigenen Vorstellungen von Nachhaltigkeit entspricht.
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