Hilft ein neues Gesetz dem Crowdinvesting?

Donnerstag den 6.09.2018 - Abgelegt unter: Brokernews, Crowdinvesting

Die Bundesregierung hat ein Gesetz erlassen, welches die Regeln bei der Emission von Wertpapieren lockert. Es trat diesen Sommer in Kraft und könnte auch positive Auswirkungen auf Crowdinvesting-Plattformen haben. Vor allem Crowdinvesting mithilfe von Anleihen wird dadurch attraktiver.

Wertpapierprospekt erst ab acht Millionen Euro erforderlich

Bei dem Gesetz geht es um die Frage, ab welchem Emissionsvolumen ein Wertpapierprospekt erstellt werden muss. Eine EU-Verordnung zu diesem Thema ließ den Regierungen der einzelnen Länder einige Freiheiten in Bezug auf die Ausgestaltung. Die Bundesregierung hat diese Freiheiten im Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung genutzt. Bei der Emission von Wertpapieren muss erst ab einem Volumen von acht Millionen Euro ein Wertpapierprospekt erstellt werden. Das Gesetz ist seit dem 21. Juli 2018 in Kraft.[1]

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Ursprünglich war angedacht, die Grenze bei einer Million Euro zu setzen. Doch für Emissionen mit einem Volumen geringer als acht Millionen Euro ist nun lediglich ein dreiseitiges Wertpapierinformationsblatt erforderlich. Der Aufwand für Emittenten hält sich in Grenzen.

Anleihen etablieren sich neben Nachrangdarlehen

Einen Wertpapierprospekt zu erstellen kostet viel Zeit und Geld. Sie umfassen über 100 Seiten und werden unter anderem von Anwälten geprüft. Diese Tatsache wirkte sich auch auf Crowdinvesting-Plattformen aus.

© anyaberkut/ iStock/Getty Images

Beim Crowdinvesting kommen in der Regel Nachrangdarlehen oder Anleihen zum Einsatz. Für Nachrangdarlehen gilt eine Prospektpflicht ab einem Volumen von 2,5 Millionen Euro. Bis zu dieser Summe setzten Crowdinvesting-Portale darum bisher auf Nachrangdarlehen.

Anleihen lohnten sich beim Crowdinvesting wegen der Prospektpflicht hingegen erst ab einem Emissionsvolumen über fünf Millionen Euro. Für den Bereich zwischen 2,5 und 5 Millionen Euro entstand eine Lücke.

Anleihen als weniger riskante Alternative

Diese Lücke könnte sich durch das neue Gesetz schließen. Das ist gut für Anleger und für Unternehmen. Anleger werden beim Crowdinvesting in Zukunft häufiger auf Anleihen als Alternative zum Nachrangdarlehen stoßen. Mit Anleihen lässt sich zwar oft weniger Rendite machen, dafür sind sie weniger riskant. Für Unternehmen wird die Finanzierung über Crowdinvesting durch die höhere Schwelle für die Prospektpflicht attraktiver.

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Weiterführender Link

[1] Cash-online.de – Crowdinvesting 2020: Der Weg in die Crowd wird mehrspurig

Zuletzt aktualisiert am 06.09.2018