Mögliche Cannabis-Legalisierung weckt Hoffnung bei kanadischen Konzernen

Donnerstag den 29.09.2022 - Abgelegt unter: Brokernews, Rohstoffe

Für den medizinischen Gebrauch ist Cannabis in Deutschland bereits seit 2017 legal. Im kommenden Jahr könnte die Droge auch für den Freizeitkonsum erlaubt sein. Dies sieht zumindest ein für den Herbst geplanter Gesetzesentwurf vor. Sollte Deutschland als erstes Land in der Europäischen Union Cannabis als Genussmittel freigeben, wird das Marktvolumen im ersten Jahr auf 16 Milliarden Euro geschätzt. Einen großen Teil davon würden sich gerne die großen kanadischen Cannabis-Unternehmen sichern, die im eigenen Land mit massiven Problemen zu kämpfen haben.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Cannabis in Deutschland bereits seit 2017 für medizinischen Gebrauch legal
  • geplanter Gesetzesentwurf sieht Freigabe als Genussmittel vor
  • Marktvolumen in Deutschland im ersten Jahr auf 16 Milliarden Euro geschätzt
  • kanadischen Cannabis-Unternehmen hoffen auf hohe Marktanteile

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Überkapazitäten lassen Preise fallen

Als erstes Industrieland der Welt hatte Kanada 2018 Cannabis für den Freizeitgebrauch legalisiert. Seitdem haben Unternehmen wie Tilray (ISIN: US88688T1007), Canopy Growth (ISIN: CA1380351009) und Aurora Cannabis (ISIN: CA05156X8843) viele Milliarden Euro in den Aufbau von Plantagen und die Expansion investiert. Mittlerweile wird deutlich mehr Cannabis produziert, als verbraucht wird. Hinzu kommt, dass viele Kunden die Droge lieber billiger auf dem Schwarzmarkt kaufen. Das hat dazu geführt, dass laut kanadischem Gesundheitsministerium im vergangenen Jahr 468 Tonnen getrocknetes, unverkauftes Cannabis vernichtet wurden und die gesamte Branche hohe Verluste einfährt.

Marktkapitalisierung & Performance einiger Aktien und ETFs
Aktie/ETF ISIN Marktkapitalisierung in Euro Perf. 1 Jahr Perf. 3 Jahre
Tilray US88688T1007 1,82 Milliarden -67,81 % -87,24 %
Canopy Growth CA1380351009 1,52 Milliarden -73,71 % -85,99 %
Aurora Cannabis CA05156X8843 354,35 Millionen -76,99 % -97,40 %
Rize Medical Cannabis and Life Sciences UCITS ETF IE00BJXRZ273 22 Millionen -47,42 % -33,77 %
HANetf The Medical Cannabis and Wellness UCITS ETF IE00BG5J1M21 16 Millionen -46,73 % -26,10 %
Stichtag: 29.09.2022 Quellen: www.onvista.de, www.justetf.com

Nachfrage bis zu 400 Tonnen pro Jahr

Ein Ausweg aus dieser Misere könnte das Erschließen neuer Exportmärkte sein. Als wichtigstes Importland für Heilcannabis rückt dabei Deutschland in den Fokus der kanadischen Produzenten. Sollte die Droge hierzulande tatsächlich im kommenden Jahr als Genussmittel erlaubt sein, könnte die Nachfrage bis zu 400 Tonnen pro Jahr erreichen. Allerdings ist der Im- und Export von Cannabis für den Freizeitkonsum durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 verboten. Aus diesem Grund wären die kanadischen Produzenten gezwungen nach Alternativen zu suchen.

Markteinstieg auch durch Übernahmen

Die naheliegendste Alternative ist die Produktion direkt in Deutschland. Die beiden Konzerne Tilray und Aurora Cannabis produzieren hier bereits medizinisches Cannabis. Zudem hat das deutsche Start-up Demecan eine Produktionslizenz und eine Fabrik bei Dresden. Kanadische Unternehmen, die noch kein Standbein in Deutschland haben, könnten zudem versuchen, deutsche Firmen zu übernehmen. Bei Demecan habe es bereits mehrere Angebote gegeben, um das Unternehmen zu kaufen oder ein Joint Venture einzugehen.

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Fazit

Noch ist Cannabis als legales Genussmittel in Deutschland verboten. Sollte die Bundesregierung die Droge im kommenden Jahr legalisieren, würde sich ein milliardenschwerer Markt eröffnen. Von diesem möchten sich die großen kanadischen Konzerne einen Anteil sichern, auch, um die Verluste im eigenen Land auszugleichen. Ob und wie das vor allem den Unternehmen gelingt, die noch kein Standbein in Deutschland haben, wird die Zukunft zeigen. Anleger sollten die Cannabis-Legalisierung abwarten und dann schauen, welche Unternehmen gut am deutschen Markt aufgestellt sind.

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Weiterführende Links

https://www.handelsblatt.com – Artikel

Zuletzt aktualisiert am 29.09.2022