Bald keine Fondsverkäufe in Krisen mehr möglich?

Dienstag den 13.03.2018 - Abgelegt unter: Brokernews, Fonds

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) hat vorgeschlagen, künftig den Verkauf von Fondsanteilen in Krisen zu beschränken oder ganz auszusetzen. Damit sollen Panikverkäufe vermieden werden. Laut ESRB ist die Fondsbranche mit ihren 80 Billionen Dollar verwaltetem Vermögen so groß, dass massenhafte Verkäufe zu einem Systemrisiko werden können.

Selbstverstärkende Panik verhindern

Der ESRB wurde 2010 in Folge der Finanzkrise gegründet. Die Finanzkrise hatte viele Banken an den Rand des Zusammenbruchs geführt, es wurden Milliarden an Steuergeldern aufgewendet, um sie zu retten. Viele Anleger verloren enormen Summen Kapital.

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2009 setzte die EU darum eine Expertengruppe ein, deren Vorsitz der ehemalige französische Notenbankchef Jacques de Larosière übernahm, und die an einem Frühwarmsystem arbeiten sollte. Daraus wurde 2010 der ESRB.

In der Investmentfondsbranche hat der ESRB nun ein Systemrisiko erkannt. Folgende Gefahr besteht:

 Verkaufen Anleger Fondsanteile, muss die Fondsgesellschaft Aktien abstoßen. Dadurch sinkt der Kurs dieser Aktien. Weitere Anleger möchten die Aktien verkaufen. Da niemand der letzte sein und die Aktien zum Ramschpreis losschlagen will, beginnt eine Abwärtsspirale – bei einem verwalteten Vermögen von 80 Billionen Euro eine echte Gefahr.

Verkauf von Fondsanteilen beschränken oder aussetzen

© smshoot / iStock / Thinkstock

Die Empfehlung des ESRB lautet darum, den Finanzmarktaufsichtbehörden künftig zu erlauben, den Verkauf von Fondsanteilen zu beschränken oder auszusetzen. Laut Süddeutscher Zeitung ist es wahrscheinlich, dass die EU-Kommission dem Vorschlag folgt.

Wie er genau umgesetzt werden soll, ist noch unklar. Möglich wäre, den Verkauf von Fondsanteilen zu verteuern. Ob damit Panikverkäufe vermieden werden können, ist jedoch fraglich. Eine andere Lösung wären „Redemption Gates“, die dafür sorgen würden, dass Anleger zum Beispiel höchstens zehn Prozent ihrer Fondsanteile pro Handelstag verkaufen dürfen.

Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt diese Lösung: „Um Risiken aus größeren Anteilrückgaben bei offenen Publikumsfonds besser steuern zu können, sollten in Deutschland geeignete Instrumente wie ‚Gates‘ eingeführt werden.“ [1]

Nachteile für Anleger?

Es stellt sich die Frage, ob eine solche Lösung letztlich zum Nachteil für Anleger wäre. In der Vergangenheit hat sich gezeigt: Wer in Krisenzeiten panisch seine Wertpapiere verkauft, hat am Ende oft höhere Verluste gemacht als ein Anleger, der abgewartet und mit Bedacht gehandelt hat. Die neuen Regeln könnten demnach ein Schutz sein.

Was in der Vergangenheit galt, muss jedoch nicht auch in der Zukunft gelten. Wie würde wohl ein Anleger reagieren, der große Verluste gemacht hat, weil ihm verboten worden ist, seine Anteile rechtzeitig zu verkaufen?

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Weiterführender Link

[1] Süddeutsche Zeitung – Bei Panik: drinbleiben!

Zuletzt aktualisiert am 13.03.2018