Was das neue Kleinanlegerschutzgesetz für Crowdfunding bedeutet

Dienstag den 18.08.2015 - Abgelegt unter: Brokernews, Online-Broker News

Die Welt dreht sich in Sachen Geldanlage immer schneller. Die Zahl der Möglichkeiten, sein Geld zu investieren, wird immer mehr. Doch was für Anleger auf der einen Seite gut ist, birgt auf der anderen Seite Gefahren. Aus diesem Grund trat zum 1. Juli 2015 in Deutschland das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Das neue Gesetz wurde von der Bundesregierung auf den Weg gebracht, nachdem die Insolvenz des Windparkfinanzierers und Windenergiebetreibers Prokon mehrere zehntausende Kleinanlegern um ihr Geld brachte. Das Bundesfinanzministerium dazu: „Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unseriösen und intransparenten Finanzprodukten geschützt werden.“ Das Kleinanlegerschutzgesetz soll dabei helfen, des bislang kaum, bzw. nur wenig regulierten Grauen Kapitalmarkt besser in den Griff zu bekommen. Wie so oft, sind neue Gesetze nicht immer nur hilfreich, sondern bringen auch so manche Nachteile mit sich. Dies zeigt sich im neuen Kleinanlegerschutzgesetz vor allem im Bereich Crowdfunding.

Was Crowdfunding ist

Kleinanlegerschutzgesetz und CrowdfundingDie Finanzierung aus der Crowd über das Internet wird auch als „Schwarmfinanzierung“ bezeichnet. Beim Crowdfunding trifft eine Gruppe, die Crowd, auf Unternehmen, die auf der Suche nach einer Finanzierung sind, dem Funding. Diese Unternehmen können sowohl bereits bewährte Unternehmen sein, wie auch Startups, die oft bereits in ihrer Gründungsphase auf der Suche nach einer Finanzierung sind. Crowdfunding ist somit eine sehr gute Möglichkeit, sein Geld gewinnbringend anzulegen, wenn das Unternehmen oder Startup Gewinne erwirtschaftet. Dennoch besteht natürlich immer auch die Gefahr eines Verlustes, oder gar Totalverlustes, da durch das Investment im Crowdfunding keine Unternehmensanteile erworben werden. Sondern meist nur eine Fremdfinanzierung, ohne eigene Anteile daraus zu erhalten, vorgenommen wird.

Weshalb Unternehmen Crowdfunding nutzen

Unternehmen, die sich auf den Weg einer Schwarmfinanzierung begeben wollen, machen dies aus den verschiedensten Gründen. Dies kann dazu dienen, das Eigenkapital aufzustocken, Gründungskapital als Startup zu erhalten, die Finanzierung eines bestimmten Projekts, oder das Kapital für die Entwicklung einer Innovation. Private wie auch professionelle Anleger haben über das Crowdfunding die Möglichkeit, in das Unternehmen bzw. Startup zu investieren. Diese Form der Geldanlage bringt vor allem in den Zeiten niedriger Sparzinsen eine Rendite, dies sonst kaum mehr zu erreichen ist. Für Unternehmen, welche die Crowdfunding für sich nutzen, hat dies den Vorteil, dass sie für ihre Fremdfinanzierung nicht den Weg zu einer Bank gehen müssen. Für Startups in der Gründungsphase ist diese Möglichkeit oft die einzige, an Geld für die Umsetzung ihrer Ideen zu kommen.

Warum Anleger ihr Geld in Crowdfunding investieren

Wie es die verschiedensten Gründe für Unternehmen gibt, sich eine Finanzierung aus dem Schwarm zu suchen. So unterschiedlich sind die Gründe der Anleger, ihr Geld im Bereich des Crowdfunding zu investieren: eine höhere Rendite zu erwirtschaften, als es bei anderen Anlagearten möglich ist In die Innovation eines Unternehmens zu investieren Ein Startup bereits in der Gründungsphase zu begleiten, und mit finanziellen Mitteln unter die Arme zu greifen Einfach etwas Neues in Sachen Geldanlage auszuprobieren, indem die alten, üblichen Pfade verlassen werden Sein Geld sinnvoll zu investieren, und es nicht untätig auf einem Bankkonto liegen zu haben

Was für die Anleger raus springt

Beim Crowdfunding gibt es für Anleger, welche in ein Unternehmen oder ein Startup investieren, mehrere Möglichkeiten, Gegenleistungen für ihr Investment zu erhalten. Dies können reine Gelderträge über den Investmentbetrag hinaus sein, aber auch kostenlose Produkte oder Anderes. Den Unternehmen ist dabei freie Wahl gelassen, was sie ihren Anlegern bei der Schwarmfinanzierung anbieten. Nicht mehr möglich ist jedoch, für Unternehmen wie Anleger, nach oben offene Beträge zu erhalten, bzw. zu investieren. Das neue Kleinanlegerschutzgesetz hat hier klare Regelungen getroffen, um vor allem Kleinanleger vor fatalen Anlagefehlern zu bewahren.

Weshalb Crowdfunding unter das Kleinanlegerschutzgesetz fällt

Bei der Schwarmfinanzierung können Anleger in Startups und Unternehmen investieren, und bei Erfolg einiges an Rendite erhalten. Bislang war das Crowdfunding nicht reguliert, und ein Teil des Grauen Kapitalmarktes, in dem viel angeboten wurde, und gleichzeitig immense Verluste möglich waren. Dies hat das neue Gesetz zum Schutz der Kleinanleger verändert, und einige Vorgaben gemacht, wenn es um die Finanzierung von Unternehmen durch den „Schwarm“ geht.

Die Folgen des Kleinanlegerschutzgesetzes für das Crowdfunding

Im vergangenen Jahr lag das Volumen für Crowdfunding in Deutschland bei 140 Millionen Euro. Damit liegt dieser Bereich der Finanzierung noch weit hinter anderen Ländern zurück. 2014 lag das Crowdfunding-Volumen in Großbritannien bei umgerechnet mehr als zwei Milliarden Euro. Was gegenüber den deutschen Zahlen einen vergleichsweise hohen Unterschied darstellt. Dennoch kam zum 1. Juli dieses Jahres das Kleinanlegerschutzgesetz, das KASG. Dieses soll, wie bereits angeführt, Kleinanleger vor hohen Verlusten auf dem so genannten Grauen Kapitalmarkt schützen. Unter diesen Bereich fällt nach Ansicht des Gesetzgebers auch das Crowdfunding. Was zu Änderungen für Unternehmen und Anlegern, und für einen Mehraufwand auf beiden Seiten geführt hat. Zudem wurden die möglichen Anlagesummen für Investoren deutlich beschnitten.

Vergleich von Crowdfunding-Plattformen in Deutschland

Mehraufwand für Investoren

Anlagebeträge bis 1.000 Euro

Wie bisher gewohnt können Investoren bei Anlagebeträgen von bis zu 1.000 Euro vorgehen. Hierzu hat das neue Kleinanlegerschutzgesetz keine Regelungen getroffen. Die Anleger haben somit bis zu diesem Betrag freie Hand.

Anlagebeträge zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro

Anders sieht es aus bei Anlagebeträgen zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro aus. Hier müssen die Investoren während der Anlage eine Bestätigung erbringen über ihr Vermögen und/oder ihr monatliches Nettoeinkommen. Das heißt: private Anleger können beim Crowdfunding nur dann einen Betrag zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro in eine Kampagne investieren. Wenn sie maximal das zweifache ihres monatlichen Nettoeinkommens anlegen, oder ein frei verfügbares (= liquides) Vermögen von über 100.000 Euro vorweisen können.

Anlagebeträge über 10.000 Euro

Die Möglichkeit für einen Anleger, über 10.000 Euro in eine einzige Funding-Kampagne zu investieren, wurde durch das Kleinanlegerschutzgesetz stark eingeschränkt. Das heißt: mit dem Inkrafttreten des KASG ist Privatanlegern eine Anlage in dieser Höhe nicht mehr möglich. Beträge über 10.000 Euro können somit nur noch professionelle Anleger, die in einer entsprechenden Struktur organisiert sind, in eine einzige Crowdfunding-Kampagne investieren. Solche Gesellschaften sind im Sinne des Kleinanlegerschutzgesetzes nur die Unternehmensformen GmbH, AG und KGaA. Dabei ist es auch egal, wie hoch das liquide Vermögen ist, welches ein Privatanleger mitbringt bzw. hat. Ein privater Investor oder ein Unternehmen, welches nicht zu den drei genannten Unternehmensformen gehört, kann beim Crowdfunding nur noch maximal 10.000 Euro in eine Kampagne investieren. Dies ist auf der einen Seite eine gute Sache. Können Anleger so nicht über Gebühr in Fundingkampagnen investieren. Auf der anderen Seite aber werden hierdurch die Möglichkeiten von Anlegern drastisch beschnitten. Investoren, die nicht professionell tätig sind, haben so nicht mehr die Möglichkeit, mehr als 10.000 Euro in eine einzige Crowdfunding-Kampagne zu investieren. Selbst wenn dies ihr Wunsch wäre, und sie genug Einkommen oder liquides Vermögen haben, „dank“ des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes ist dies nicht mehr möglich.

Neue Vorgaben bei den Daten der Investoren

Die vom Gesetzgeber vorgegebene Bestätigung des Vermögensanlagen-Informationsblatts der Unternehmen hat neue Datenerhebungen erforderlich gemacht. Die Anleger eine Crowdfunding-Kampagne müssen nun mehr Daten als vorher angeben, wenn sie investieren wollen. Für die Erstellung des Investorenprofils auf Crowdfunding-Plattformen sind seit dem 1. Juli dieses Jahres folgende Daten erforderlich:

  • Name
  • Aktuelle Anschrift
  • Die Angabe einer Email-Adresse oder einer Telefonnummer
  • Geburtsort
  • Geburtsdatum
  • Nummer des Personalausweises oder des Passes (z.B. Reisepass)
  • Die den Pass ausstellende Behörde

Die Daten, die der Investor für das Crowdfunding angeben muss, sind einmal im Profil der jeweiligen Plattform zu hinterlegen. Eine erneute Angabe beim Anlegen in eine Crowdfunding-Kampagne ist dabei nicht erforderlich. Dies ist natürlich vorteilhaft für Investoren, und wurde gut im neuen KASG umgesetzt.

Mehraufwand für Unternehmen

Die Prospektpflicht

Eine wichtige Neuerung, die das Kleinanlegerschutzgesetz für das Crowdfunding mit sich gebracht hat, ist die Prospektpflicht. Das bedeutet, ab einer gewünschten Finanzierungssumme von 2,5 Millionen Euro unterliegen Unternehmen seit dem 1. Juli 2015 dieser Pflicht. Je nach Crowdfunding-Plattform, welche Anleger nutzen, bedeutet dies, dass sie gar nicht mehr in solche Unternehmen investieren können. Verschiedene Plattformen haben nun eine solche Obergrenze in Sachen Finanzierungssumme von Funding-Kampagnen gesetzt.

Das Vermögensanlagen-Informationsblatt

Nach den Vorgaben des Kleinanlegerschutzgesetzes ist jedes Unternehmen, welches eine Crowdfunding-Kampagne erstellen möchte, einer neuen Pflicht unterworfen. Das heißt: jedes Unternehmen muss ein Vermögensanlagen-Informationsblatt, ein so genanntes VIB, erstellen. Dieses VIB muss drei Seiten haben, und hat bestimmte, vom Gesetzgeber im KASG aufgeführte, formelle Vorgaben und Kriterien zu erfüllen. Das Vermögensanlagen-Informationsblatt muss dann, im Rahmen der Investition in eine Kampagne, vom jeweiligen Anleger bestätigt werden. Ohne eine solche Bestätigung des VIB ist keine Investition möglich.

Crowdfunding mit Warnhinweis!

Die neuen Vorgaben für Unternehmen, die via Crowdfunding eine Finanzierung einsammeln wollen, sind deutlich. Dazu gehören auch die neuen Warnhinweise, die im Kleinanlegerschutzgesetz vorgegeben sind. Sowohl auf dem Vermögensanlagen-Informationsblatt, dem VIB, wie im vom Anleger durchzuführenden Anlageprozess müssen beim Crowdfunding klare Warnhinweise zu finden sein. Diese hat der Gesetzgeber auch entsprechend formuliert: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen“. Anleger müssen diesen Warnhinweis im Zuge ihres Investitionsprozesses bestätigen, um die Anlage selbst tätigen zu können.

Was sich beim Crowdfunding durch das KASG nicht geändert hat

Nicht alles wurde durch das Kleinanlegerschutzgesetz auf den Kopf gestellt beim Investieren durch den Schwarm. Einige Punkte blieben unverändert, wie das Widerrufsrecht, die Finanzanalyse des Unternehmens, die Zusammenfassung des Vertrags, sowie den Investmentvertrag und den Pooling Vertrag selbst. Anleger, die bereits in das Crowdfunding investieren, müssen sich somit nicht nur auf Neuerungen einstellen, sondern manches bleibt beim Alten.

Trotzdem: Crowdfunding gehört die Zukunft!

Die neuen Regelungen, welche das Kleinanlegerschutzgesetz seit dem 1. Juli 2015 vorschreibt, mögen nicht jedem Unternehmen, und auch nicht jedem Investor schmecken. Dennoch war das Gesetz notwendig geworden, um bei einer steigenden Nutzung von Anlagen des Grauen Kapitalmarktes, wie z.B. dem Crowdfunding, einen guten Schutz für Anleger zu bieten. Wird der Schwarmfinanzierung dadurch der Riegel vorgeschoben, wie vielleicht der eine oder andere befürchten mag? Wir sind der Ansicht: mit Sicherheit nicht! Wir als Redaktion glauben an die Zukunft des Crowdfunding. Vor allem jetzt, da wichtige Eckdaten durch das KASG verändert, und damit zu Gunsten der Anleger verbessert wurden. Niemand kann nun mehr über Gebühr in Unternehmen, die Crowdfunding-Kampagnen erstellen, investieren. Die neuen Regeln sind klar, bieten Kleinanlegern mehr Schutz, und den Unternehmen dennoch zahlreiche Möglichkeiten der Finanzierung über die Crowd.

Welche Plattformen es für das Crowdfunding gibt

Auf dem stetig wachsenden Markt in Deutschland gibt es zahlreiche verschiedene Crowdfunding-Plattformen. Welche dies genauer sind, und welche wir als Redaktion für empfehlenswert halten, erfahren Sie in unserem Vergleich:

Vergleich von Crowdfunding-Plattformen in Deutschland

Das Risiko beachten – Kleinanlegerschutzgesetz hin oder her

Die neuen Regeln beim Crowdfunding, die für Unternehmen und Investoren gelten, sind im KASG klar festgelegt. Dies kann Kleinanleger jedoch nicht davor bewahren, Anlagefehler zu begeben, und Teilverluste oder Totalverluste bei ihrer Investition in Crowdfunding-Kampagnen hinnehmen zu müssen. Das bedeutet: neues Gesetz hin oder her, letztlich sind es die Anleger, welche das Risiko beachten, und für sich selbst einschätzen müssen. Blindlings in Crowdfunding zu investieren, weil dies im Trend der Zeit ist, und die Rendite dafür höher als die derzeit gängigen Zinsen für Sparkonten. Mag zwar für den einen oder anderen eine spannende Sache sein. Kann aber im schlimmsten Fall zum kompletten Verlust des angelegten Betrags führen. Deshalb empfehlen wir, sich die jeweilige Kampagne vor der Investition genau anzusehen, und das das Vermögensanlagen-Informationsblatt gründlich durchzulesen. Nur wer das VIB ausführlich in Augenschein genommen hat, wird am Ende genau wissen, in was er investiert.

Fazit:

Das Kleinanlegerschutzgesetz hat für Unternehmen wie für Anleger eine Änderung mit sich gebracht in Sachen Crowdfunding. Dennoch ist diese Form der Geldanlage derzeit eine der besten Möglichkeiten, eine vergleichsweise hohe Rendite zu kassieren. Unter den Tisch fallen sollte hierbei nicht, dass Investoren so die Möglichkeit haben, Startups bereits in der Gründungsphase unter die Arme zu greifen. Auch die Unterstützung bestimmter Projekte von Unternehmen, sowie das Investieren in Innovationen der Zukunft sind durch Crowdfunding möglich.

Zuletzt aktualisiert am 18.08.2015