DAX-Zusammensetzung: Wer kommt, wer geht?

Donnerstag den 9.06.2022 - Abgelegt unter: Brokernews

Viermal im Jahr wir die Zusammensetzung des DAX geprüft. Dann wird festgestellt, welche Unternehmen bleiben dürfen, welche absteigen und welche aufsteigen. Bei der aktuellen Prüfung wurden ein Absteiger und ein Aufsteiger benannt. Delivery Hero muss aus der ersten Reihe der börsennotierten Unternehmen weichen. An seine Stelle tritt Beiersdorf.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Delivery Hero verlässt den DAX, Beiersdorf steigt auf
  • Beiersdorf verdankt seinen Wiederaufstieg nicht zuletzt seiner Marke Nivea
  • Die Zusammensetzung des DAX wird viermal jährlich geprüft

Online-Broker mit Aktiensparplänen »

Corona-Gewinner Delivery Hero steigt ab

Delivery Hero erlebte während der Corona-Pandemie einen raschen Aufstieg. Der Vermittler und Lieferdienst für Mahlzeiten und Lebensmittel profitierte von geschlossenen Restaurants und den strengen Anforderungen an den Einzelhandel. 2020 stieg es in den DAX auf und löste dort Wirecard ab. Doch seit Ende 2021 befindet sich die Aktie im Sinkflug. Zwar konnte sich Delivery Hero im Frühjahr Fremdkapital sichern, schreibt derzeit aber rote Zahlen. Gewinne wurden erst für 2023 angekündigt.

Beiersdorf erging es in den vergangenen anderthalb Jahren hingegen wie einem Jo-Jo. Schon zum zweiten Mal steigt es in dieser Zeit in den DAX auf. Das Unternehmen ist für seine Marken 8×4, Nivea, tesa, Labello und Eucerin bekannt. Zuletzt besserten sich vor allem die Verkaufszahlen der Marke Nivea.

Hintergrund

Die Aufnahmeregeln für den DAX wurden nach dem Wirecard-Skandal verschärft. Aktuell wird die Zusammensetzung viermal im Jahr überprüft. Hauptkriterium für eine Aufnahme ist die Free Float-Marktkapitalisierung zum jeweiligen Stichtag, die aus dem durchschnittlichen volumengewichteten Durchschnittspreis der letzten 20 Handelstage errechnet wird.

Surftipp: Was ist eine Aktie? »

Um auf die Rangliste für den DAX zu gelangen, müssen Unternehmen gemäß Deutscher Börse außerdem folgende Kriterien erfüllen:

  • ein Listing im Regulierten Markt der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse
  • einen Streubesitzanteil von mindestens 10 Prozent aufweisen
  • ihren juristischen Sitz oder ihr operatives Hauptquartier in Deutschland haben
  • für eine Aufnahme in den DAX zwei Jahre ein positives EBITDA nachweisen
  • fortlaufend auf Xetra gehandelt werden
  • mindestens 30 Handelstage seit Erstnotiz aufweisen
  • Jahresabschlüsse, Halbjahresberichte und Quartalszahlen einreichen
  • bestimmte Vorschriften des Deutscher Corporate Governance Kodex in Bezug auf Prüfungsausschüsse einhalten.

Online-Broker vergleichen »


Weiterführender Link

Deutsche Börse – Pressemeldung